Diskussion:Der freie christliche Impuls

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Verschlimmbesserung vom 8.7.2020 / Rücksetzung am 8.10.2022

Mit der Überarbeitung von Odyssee vom 8.7.2020 wurde die Seite vollständig überarbeitet - ohne vorangegangene Diskussion. Leider habe ich es erst jetzt bemerkt und wurde auch nicht durch die Seite benachrichtigt. Die neue Fassung wurde viel länger, wesentliche Passagen fielen zugleich weg, die aber nicht falsch und für das Thema wesentlich waren. Hinzu kam sehr viel Darstellung der Initiative selbst, die man auch auf deren Website nachlesen kann. Das gehört meiner Meinung nach nicht in eine Wiki (NPOV). Weiterhin wurde der Unterschied zwischen dem freien Religionsunterricht in der Waldorfschule und dessen Kultus mit diesem "freien christlichen Impuls" als bestimmter Impuls teilweise verwässert. Ich beantrage die Seite auf den alten Stand (vor 8.7.2020) zurück zu setzen. Denn: Die neue Version ist noch einseitiger als die vorherige vielleicht kritisch war. Und zugleich finden sich leider viele Falschaussagen. (Z.B. einzig die Menschenweihehandlung, sei zu den vorher bereits anderen Personen oder Gruppen übergebenen Dokumenten hinzugefügt worden. -> Beichtsakrament, Priesterweihe als ganz eindeutige weitere solche Sakramente...) Damit übernimmt die neue Version die Desinformationen der Initiative teils ungeprüft (NPOV) Diese Dinge - und sehr(!) viele andere noch - wären gut gewesen in der Diskussion hier zu klären, bevor so etwas falsch und als Lüge veröffentlicht wird. Ich wäre froh gewesen, wenn meine frühere Fassung durch Diskussion und Prüfung der einzelnen Veränderungen im Sinne einer sachlichen Information weiter entwickelt worden wäre. --Jojasch (Diskussion) 05:34, 14. Mai 2021 (UTC)

Zur weiteren Erläuterung der Rücksetzung auf Stand 2017 - auch da hier keine Argumente dagegen vorgebracht wurden:
Die erste unwahre Behauptung, die sich durch die ganzen neuen (sehr langen) Textteile zieht, ist schon, dass Rudolf Steiner einen Laienpriesterlichen Impuls inaugurieren wollte. Die Schulhandlungen (Sonntagshandlung, Jugendfeier, Opferfeier) bilden eine Sonderstellung, werden von Laien ausgeführt, aber sind nicht frei zugänglich sondern in einen konkreten Zusammenhang (freier Religionsunterricht) gestellt. Die übrigen Rituale, die tatsächlich der Christengemeinschaft übergeben wurden, wurden nicht Laienpriesterlich davor oder danach gegeben. Es ist schade, dass hier sich sozusagen die Beweislast umkehrt und ich nun Satz für Satz nachweisen muss, dass es falsch ist. Eigentlich müsste man erstmal beweisen, dass es wahr ist (z.B. dass Rudolf Steiner einen Laienpriesterlichen Impuls inauguriert hat), bevor man es veröffentlicht… Doch in den Kritikpunkten sind bereits Belege der Initiative widerlegt. Das scheint aber niemanden zu stören...
Es ist alles um die Gründung der Christengemeinschaft inzwischen zugänglich, aber es wird sich kaum jemand die Mühe machen die tausende Seiten Priesterzyklen zu studieren. Hier einige Auszüge mit Kommentaren der durch die Nachlassverwaltung veröffentlichten Zyklen, um das Problem etwas deutlicher zu machen. (Dieser Duktus zieht sich durch alles hindurch, nicht nur diese Stellen):
Aus der Erklärung inmitten des Herbstkurses 1921 bevor Rudolf Steiner andere Ritualtexte behandelte, als die Sonntagshandlung für die Kinder, die Weihnachtshandlung für die Kinder und die Jugendfeier (aus dem freien Religionsunterricht):
„Korrigierte Fassung der ERKLÄRUNG
Ich erkläre meine Entschlossenheit, nach Maßgabe folgender Leitsätze mitzuarbeiten bei den Bemühungen um eine umfassende und eingreifende religiöse Erneuerung, wie sie eingeleitet worden sind von den Veranstaltern des von Dr, Rudolf Steiner geleiteten religiösen Lehrkursus vom 12. bis 16. Juni 1921 in Stuttgart.
1. Ich erkenne an, daß heute jede Bemühung um die religiöse Erneuerung zusammengehen muß mit der Bemühung um eine neue Weltanschauung, die behaupten kann, aus ursprünglichen Quellen heraus zur übersinnlichen Welt zu kommen, wie z.B. die Anthroposophie.
2. Ich erkläre meine Bereitschaft zur Vorbereitung und Gründung freier Gemeinden durch Realisierung der aus anthroposophischen Erkenntnisquellen gewonnenen Kultformen und Anregungen für Predigt und Unterweisung. Ein Anknüpfen innerhalb der Kirchen werde ich nur dort anstreben, wo ich gewiß bin, daß die Reinheit des Impulses dadurch nicht gefährdet wird.
3. Um der Geschlossenheit des Vorgehens willen verpflichte ich mich, keine der Kultformen anders und zu früherer Zeit zu benutzen, als durch gemeinsame Regelung festgesetzt wird.
4. Zur Erlangung der Eignung für den verantwortungsvollen Priesterberuf bin ich gewillt, mich durch intensives Einarbeiten in den Geist sakramentalen Priesterwirkens einzuleben.
5. Ich bin bereit, nach Kräften ernste, geeignete Mitarbeiter zu werben.
6. Alles mir mündlich, schriftlich oder gedruckt mitgeteilte Material, ebenso die Namen aller in der Bewegung stehenden Persönlichkeiten, werde ich vertraulich behandeln.
7. Falls ich obige Verpflichtungen rückgängig machen sollte, verzichte ich auf jegliche Verwendung anthroposophisch fundierter Ritualien.[…] (GA 343, S.365)
Dies wurde u.a. auch von Pfarrer Wilhelm Ruhtenberg unterschrieben, der die Taufe und Trauung von Dr. Rudolf Steiner vor der Gründung bereits zur Verwendung als evangelischer Pfarrer bekam. Es ist also kein Laienimpuls - wie von u.a. Lambertz behauptet - mit der Taufe und Trauung verbunden. Ihn also für ein Laien-kultisches Handeln zu vereinnahmen ist anmaßend und im Widerspruch zu den Tatsachen (unwahr)…
In diesem Zusammenhang erstaunlich ist übrigens meine Entdeckung, dass auch Herbert Hahn diese Erklärung (inkl. "Gehorsam" gegenüber der zukünftigen Leitung der Christengemeinschaft, die ich oben im Zitat weggekürzt hatte) unterzeichnet hat und somit im Herbst 1921 nicht nur "Gast" bei den Priesterkursen war (Bezeichnung in der Biographie in Anthroposophie im 20. Jh., Hrsg. von Bodo von Plato), sondern selbst zum angehenden Gründerkreis zu zählen ist, der gemäß seiner Willensbekundung auf das erneuerte Priestertum und die Gründung freier Gemeinden zugeht. Konnte er sich dann aber nicht zur Gründung entschließen? Oder wurde er in der Waldorfschule gebraucht? (Aber warum dann Ruthenberg? Ruthenberg war ja auch weiterhin Waldorflehrer...) Hatte er schlicht keine Zeit im Herbst 1922? Waren im Herbst 1922 Ernst Uehli (der nicht geweiht wurde, aber wie es scheint bei der Gründung mindestens teilweise und auf ausdrücklichen Wunsch Rudolf Steiners dabei war) und Wilhelm Ruthenberg (der Priester wurde, aber weiter als Waldorflehrer arbeitete) mit der Teilnahme aus dem Religionskollegium dran? Hier ist wohl weiterer Forschungsbedarf, der vielleicht noch mehr über das intendierte und tatsächliche Verhältnis der Religionslehrer des Freien Religionsunterrichts zur Priesterschaft ans Licht befördert?--Jojasch (Diskussion) 07:03, 6. Nov. 2022 (CET)
Aus der folgenden Ausführung zur Entstehung der Taufe als Folge des Religionsunterrichtes wird auch deutlich, dass Rudolf Steiner die Taufe nicht an einen „Laien“ mit Pfr. Wilhelm Ruhtenberg übergeben hat:
„Nun aber trat im Laufe der Zeit auch noch ein anderes heran und das ist: die Dissidentenkinder wollten auch getauft sein. Ich konnte mir ja bisher natürlich nur dadurch helfen, im wesentlichen wenigstens, daß denjenigen unter unseren Freunden, welche dem Berufe nach eine solche Handlung zu vollziehen haben, und welche zugleich davon durchdrungen waren, daß wiederum Leben in diese Berufe hineinkomme, zunächst ein Taufritual vermittelt wurde, wie es eben auch wiederum nur in Gemäßheit des Geistes der heutigen Zeit sein kann.“ (GA 343, S. 329)
Zur Frage der Zeitgemäßheit des Laienpriestertums: Bei der Gründung der Christengemeinschaft im September 1922 dann Rudolf Steiner zu den Gründern, die nicht alle von Anfang an von einem Priestertum begeistert waren:
„Hinzu kommt dann dasjenige, was Sie alle ganz sorgfältig, tief und ernst ins Auge fassen müssen, wenn Sie wirklich zur praktischen Ausübung der Seelsorge kommen wollen: Sie müssen sich darüber klar sein, daß im evangelisch-protestantischen Kirchenreglement heute eigentlich der notwendige Gegensatz zwischen dem Laiengläubigen und dem Seelenhirten verschwunden ist. Gerade das Verschwinden dieses Gegensatzes wird ja aus gewissen neuzeitlichen Überzeugungen heraus - die aber nur vorübergehend eine Bedeutung haben können - als etwas Vorzügliches angesehen, aber es kann doch niemals für die Seelsorge ein wirklicher Impuls sein.“ (GA 344, S. 36)
[…]
„Das ist natürlich etwas radikal ausgesprochen, aber es muß so radikal ausgesprochen werden, damit gefühlt werde: Wenn man eine solche Gemeinschaft heute begründen will, wie Ihr Kreis es tun will, wo Sie eben Priester werden wollen und nicht einfache Laiengläubige sind, dann muß man sich darüber klar sein, daß da nicht die Fragen nach dem besonderen Charakter der Religion und des religiösen Lebens die Rolle spielen, sondern es muß von vornherein gefühlt werden die esoterische Gemeinschaft der Seelenhirten. Man kann natürlich sagen, dies widerspreche dem demokratischen Gefühl. Aber dem demokratischen Gefühl widerspricht überhaupt jede Kirche, jede wirkliche religiöse Gemeinschaft.“ (GA 344, S. 37)
Zur Reinhaltung des Kultus auf Erden wird auf Betreiben von Rudolf Steiner eine Hierarchie begründet und eine Verbindlichkeit durch eine Bekenntnisformel, die diskutiert wird, eingeführt. Rudolf Steiner dazu:
„Rudolf Steiner: Der schwierige Satz der Bekenntnisformel ist von mir in seiner Schwierigkeit schon empfunden worden, aber er hatte von uns aus schon eine kleine Geschichte. Es handelt sich darum, daß wir ihn so formulieren - beim Realen handelt es sich nicht um Spintisierereien, sondern um Aktivität -, daß durch einen Satz in der Bekenntnisformel dies zum Ausdruck kommt: Der, der dieser Gemeinschaft beitritt, anerkennt, daß er das, was er durch diese Gemeinschaft geworden ist, eben nur durch diese Gemeinschaft zunächst werden kann; das heißt also, daß er die Ritualien und was von den Ritualien ausstrahlt, von dieser Gemeinschaft bekommt und auch das Recht von ihr bekommt, im Sinne dieser Ritualien Gemeinden zu gründen. So daß also der Betreffende für alles, was er im Auftrage dieser Gemeinschaft tut, die Bewertung eben von den Oberlenkern und Lenkern dieser Gemeinschaft erhalten hat, und daß er anerkennt, daß er keine Berechtigung hat, diese Ritualien anders denn als Mitglied dieser Gemeinschaft auszuführen. Das müßt Ihr aber nicht von dem abhängig machen, ob sein Wille heute der ist, dies anzuerkennen und in drei Jahren ein anderer sein kann -, sondern darüber müßt Ihr heute Euch entscheiden, daß sein Wille in drei Jahren kein anderer sein darf. Darüber müßte also nicht er, sondern die Gemeinde entscheiden. Er müßte anerkennen, daß in bezug auf alles, was er im Auftrage der Gemeinde bekommen hat, die Gemeinde in ihren Oberen entscheiden kann, und auch, daß er verzichtet, in aller Zukunft selbst darüber zu entscheiden. Das ist der Sinn der Sache. Um diesen Sinn kommen wir nicht herum, sonst machen Sie die Ritualien zu einem Freigut, sonst begründen Sie nicht etwas, sondern lehren Sie etwas, und es wird nach und nach in Verwässerung, in Veränderung, ohne Zusammenhang mit dem, wovon es ausgegangen ist, in die Welt getragen. Also dem, was ich jetzt sage, müßte doch in irgendeiner Weise Rechnung getragen werden. Ich will aber in diesen Dingen nur mit meinem Rate zur Verfügung stehen.
Dann hat mich jemand gefragt, wie das Verhältnis der Gemeinde zu den Waldorfschullehrern sein wird, die ja auch nicht nur den Kindern Unterricht erteilen oder erteilen werden, sondern die auch in gewissem Sinne im Kultus tätig sind in den Sonntags- und anderen Feiern; und da ja beim Beginn dieses Kurses die Ansicht vorlag, daß Herr Uehli nicht an diesem Kurs teilnehmen solle, so war darin etwas Zweifelhaftes in bezug auf dieses Verhältnis. Es müßte auch schon für solche Dinge eine reale Grundlage innerhalb der Konstitution gefunden werden. Ich stelle es nicht fest, aber es müßte im Innern der Gemeinde dafür eine Regel noch da sein. Denn es ist ja ohne Zweifel so, daß die Waldorfschule - und bei anderen Schulen, die in diesem Sinne errichtet werden, würde es ganz ähnlich werden - schon einen Religionsunterricht in dem Sinne hat, wie er hier gesucht wird und auch eine Religionsübung. Dabei müssen Sie wissen, daß der ganze Waldorfschulunterricht davon durchtränkt ist, so daß auch in dieser Beziehung wenigstens etwas angeschlagen werden müßte.“ (GA 344, S. 190)
Zum Thema Rituale im freien Religionsunterricht später bei der Gründung und konkreter:
„Donnerstag, 21. September 1922, nachmittags
[Zu Beginn der Zusammenkunft wurde die vom Gründerkreis entworfene] «Gemeinschaftsordnung für die Seelenhirten der Christengemeinschaft» besprochen. [Zunächst wurde der Entwurf für Punkt 1 vorgelesen:]

«Zugehörigkeit. Die Christengemeinschaft konstituierte sich in Dornach in der Zeit vom 6. - 22. September 1922 als eine Urgemeinde, bestehend aus 45 Priestern, die zur Ausübung der der Christengemeinschaft anvertrauten Ritualien bevollmächtigt sind.
Die in der freien Waldorfschule zu Stuttgart und in Schwesternschulen im Auftrage Dr. Steiners den freien Religionsunterricht erteilenden und Kultushandlungen zelebrierenden Persönlichkeiten erkennt die Christengemeinschaft als zur Erteilung des Religionsunterrichtes und zur Ausübung der drei Ritualien bevollmächtigte Helfer an.»

Ernst Uehli [Religionslehrer an der Waldorfschule] macht darauf aufmerksam, daß die Persönlichkeiten, die zur Zeit an der Waldorfschule den Religionsunterricht erteilen, von Herrn Dr. Steiner eingesetzt sind. Da Herr Dr. Steiner die Oberleitung der Waldorfschule hat, wird er auch darüber zu entscheiden haben, durch wen der Kultdienst daselbst fernerhin auszuüben sein wird.
Rudolf Steiner: Ich meine, die Waldorfschule wird ja immer zu gelten haben als eine Art Musterschule für diese pädagogische Richtung, die innerhalb der anthroposophischen Bewegung gepflegt wird. Und für den Teil, der da als Religionsunterricht figuriert, muß natürlich der vollständige Gedanke der Waldorfschulpädagogik ins Auge gefaßt werden, so daß allerdings die bisherige Gepflogenheit dort fortgesetzt werden muß. Für diejenigen, die man noch genötigt ist als Religionslehrer zu ernennen, muß genau dasselbe gelten, was für die bisherigen Religionslehrer gilt. Das müßte schon so sein. Es ist ja auch kaum etwas in Widerspruch mit dem, was Sie hier haben. Nur möchte ich nicht, daß ich selber beschränkt werde für den Fall, daß ich jemand für einen richtigen Religionslehrer halte und für den Betreffenden dann nicht dasselbe gelten sollte wie für die jetzigen Waldorflehrer. Das ist schon etwas, was ich gar nicht ins Auge fassen kann. Ich kann bei der Ernennung nur die persönliche Eignung ins Auge fassen. So daß es sich hier darum handelt, ob Sie mit dem Satze meinen, daß die nachfolgenden Religionslehrer Mitglieder der Christengemeinschaft sein sollten. Ist da schon irgend etwas geschehen?
Emil Bock: Vielleicht ist diese Formulierung doch noch nicht klar genug. Dieser Satz könnte vielleicht so heißen: Bei solchen, die von Dr. Steiner eingesetzt werden in diese Funktionen, wird die Anerkennung ausgesprochen werden, ohne daß diese Bedingungen erfüllt sind. - Nur in bezug auf solche Schulen, die vielleicht eine andere Leitung bekommen, ist der Satz gedacht, daß der Religionsunterricht und die Ritualien nicht ausgeführt werden sollen von allen denen, die nicht von Dr. Steiner eingesetzt sind.
Rudolf Steiner: Nicht wahr, es handelt sich darum, daß nur die Schulen in Frage kommen werden für diesen Ihren Paragraphen, die als Waldorfschulen anerkannt sind. Und für diese werde ja bis zu meinem Tode ich die Leute ernennen, [die Religionsunterricht erteilen und die Handlungen zelebrieren]. Also bis dahin wird es sich darum handeln, daß die, die ich ernenne, anerkannt werden. Und nachher wird vielleicht auch die Anerkennung eingeholt werden nach dem Maße dessen, was nach meinem Tode für die Konstitution verfügt wird, insofern ich es nicht geregelt habe." (GA 344, S. 237f.)
In diesem Zusammenhang ist auch die Klarstellung von Rudolf Steiner in einer Besprechung mit den Lehrern des Freien Religionsunterrichtes am 9. Dezember 1922 zu sehen, von der es nur stenographische Notizen von Karl Schubert gibt: "X: Es ist die Frage aufgetaucht nach dem Verhältnis zur religiösen Bewegung.
X: Die Rituale werden aufgefasst als Besitz der Christengemeinschaft.
Dr. Steiner: Es ist niemals für die Rituale, die für die Schule da sind, etwas ausgesprochen worden, dass sie der Priesterschaft gehören.[...]"
(zitiert nach "Zur religiösen Erziehung, Wortlaute als Arbeitsmaterial für den Waldorfpädagogen, Stuttgart 2013)--Jojasch (Diskussion) 15:23, 9. Okt. 2022 (CEST)
Zum Umgang mit den Ritualtexten:
„[Ihre nächste Frage:] Ist es ratsam, den Gemeindegliedern die Ritualtexte zugänglich zu machen? Das Credo? - Das Credo muß man selbstverständlich allen Gemeindemitgliedern zugänglich machen, das übrige sollen sie nur hören.
Ein Teilnehmer: Kann man in Gemeindeversammlungen den Text verlesen?
Rudolf Steiner: Das braucht man nicht auszuschließen, jedoch sollte man den Sinn dafür rege machen, daß ein Kultustext zum Hören ist und nicht zum Lesen. Ich gab den Freunden, die es haben wollten, Gebete für kleine Kinder. Bei diesen Gebeten gab ich die Anweisung, daß die Kinder sie nicht auswendig lernen oder lesen sollten; sie werden vor den Kindern gesprochen. Auf dem Wege des Anhörens sollen sie es aufnehmen, nicht auf dem Wege des Lernens, weil: soviel es auf diesem Wege gelernt wird, soviel ist es unwirksam. Es muß ein Prozeß sein, der nur durch das Anhören wirkt. So sollte auch der Kultustext gesehen und gehört werden. Sie können ihn natürlich erklären, aber man muß das Verständnis dafür erwecken, daß der Kultustext gehört werden soll, so daß der Kultustext gar keine Bedeutung hat, wenn er nicht gehört wird. Wenn ihn einer liest, so ist es gar kein Kultustext, er muß ihn von einem anderen hören. Wenn er ihn liest, würde es nur dann ein Kultustext sein, wenn er ihn zu gleicher Zeit hören würde aus der übersinnlichen Welt; dann würde es für ihn ein Kultustext. Aber wenn einer als auf dem physischen Plan lebend den Text liest, dann ist es kein Kultustext.
Ein Teilnehmer: Wenn ein Gemeindemitglied verlangt, es möchte den Text haben?
Rudolf Steiner: Das kann nur dann eine Bedeutung haben, wenn Sie es für gut halten für seine Seelenentwickelung. Dann wird es nicht als Kultustext verwendet, sondern als Meditation.“ (GA 344, S. 213)
Auch die Frage nach einer Trennung von der Priesterschaft wird bewegt mit Konsequenzen für die Rituale:
„Rudolf Steiner: Was ich für nötig halte, ist dieses: Zunächst rein intellektuell gefaßt könnte mancher glauben, daß sich jemand [von der Gemeinschaft] trennen kann, indem er einfach nach der Trennung dasselbe weitermachen kann, was er innerhalb der Gemeinschaft gemacht hat. Nun ist dieses gegen die Überlieferung des Kultus. Die Erteilung des Rechtes, diesen Kultus auszuüben und ebenso das Sprechen aus der vermittelten Christus-Kraft, das zu diesem Kultus gehört, das muß als dasjenige angesehen werden, was zu dieser Gemeinschaft gehört. Also hat die Gemeinschaft das Recht, jedem das Recht abzusprechen, den Kultus auszuüben oder im Zusammenhang mit diesem Kultus zu lehren. Er kann natürlich lehren, aber nicht in Zusammenhang mit diesem Kultus.“ (GA 344, S. 230)
Bei der Gründung geht es auch um den Namen der neuen Messe. Friedrich Rittelmeyer schlägt "Opferfeier" vor und favorisiert diesen Vorschlag sehr.
Rudolf Steiner: „Es wäre mir zum Beispiel nicht möglich, für die Messe ein anderes Wort zu finden als «Menschenweihehandlung», wobei vielleicht dann als Abkürzung «Weihehandlung» figurieren könnte. Was vorgeschlagen worden ist: «Opferfeier», das würde doch nicht den inneren Sinn der Messe treffen. Sie können das schon daraus ersehen, daß die Wortbildung «Meß-Opfer» möglich ist; wenn man aber sagt «Opferfeier», so würde das sein eine Feier des Opfers; aber das ist es ja nicht. Es handelt sich tatsächlich darum, daß durch das Meßopfer die Menschenseele in Zusammenhang gebracht wird mit der höheren Welt. Man kann also die Messe selber als ein Opfer bezeichnen, aber man muß dann etwas hinzufügen. Sie ist ja nicht ein bloßes Opfer, sondern ein solches, das eben noch naher bestimmt wird durch das Wort «Messe». Aber alles, was die Messe ist, liegt - wenigstens in sehr hohem Grade - in dem Worte «Menschenweihehandlung». Darin liegt ja auch der mit der Messe unbedingt verbundene Begriff, daß sie eine Gemeindeangelegenheit ist und daß sie getan wird bei einem Zusammenkommen. In dem Zusammenkommen, in dem Vereinigen liegt das Wesentliche.[…]“ (GA 344, S. 67)


Ein halbes Jahr nach dem Brand des Goetheanum und des denkwürdigen Vortrages vom 30.12.1922 und ein viertel Jahr nach der Übergabe der "Opferfeier" (sic!) an die Religionslehrer des freien Religionsunterrichtes und an die Priesterschaft, sowie des Kinderbegräbnisses etc. an die Priesterschaft kommen die Priester wieder mit Rudolf Steiner zusammen. Im zweiten Vortrag geht Rudolf Steiner auf das Verhältnis Christengemeinschaft/Kultus - Anthroposophen/Anthroposophie und Anthroposophische Gesellschaft ein:
„Es behaupten nun Anthroposophen, daß gewisse Vorgeschrittene den Kultus entbehren könnten. Diese Frage würde eigentlich gar nicht entstehen können, wenn man sich richtig einstellte. Ich weiß gar nicht, aus welchen Untergründen heraus sie eigentlich entstehen konnte. Denn, tritt heute der Fall eines Begräbnisses ein, dann ist doch eben die religiöse Gemeinschaft für das Kultische aufgerufen. Und so ist sie aufgerufen durch die Menschenweihehandlung für das Ganze des Menschen und nicht etwa bloß in der Absicht, das sei ein Temporäres, das müsse einmal durch etwas anderes abgelöst werden. Das ist ein Ewiges, soweit auf der Erde von etwas Ewigem gesprochen werden kann. Also dieser Zwiespalt, der bei vielen von Ihnen entstanden zu sein scheint, daß die Anthroposophie den Kultus gewissermaßen als etwas weniger Bedeutungsvolles hinstellt oder daß etwas anderes in der Zukunft an die Stelle der gegenwärtigen Bewegung treten müsse, dieser Zwiespalt kann nur auf einem Gefühlsmißverständnis beruhen. Sobald Sie sich klar machen, daß naturgemäß der, der Anthroposophie sucht, sich einfach mehr auf die Erkenntnisseite verlegt und daß man es ihm überlassen muß, inwiefern er den Kultus sucht, und andererseits, daß Leute, die zum Kultus kommen, auch nach der Erkenntnnisseite hinstreben werden, weil der Intellekt heute so stark ist, daß sie also von diesem Kultus aus sich der Anthroposophie nähern werden -, sobald Sie sich das klarmachen, müssen Sie sich sagen, daß das in gewissem Sinne nur eine Art Arbeitsteilung ist. Auf diesem Felde sollte eigentlich ein innerer Zwiespalt gar nicht entstehen. (GA 345, S. 34f.)
„Es wird eine Frage gestellt nach dem genauen Wortlaut eines Satzes aus Rudolf Steiners Dornacher Vortrag vom 30. Dezember 1922 [vom Stenographen nur mit Stichworten festgehalten],
Rudolf Steiner: «Anthroposophie braucht keine religiöse Erneuerung» -, so haben Sie den Satz ganz richtig formuliert. Was würde es für die Anthroposophie bedeuten, die ja in sich selbst begründet sein muß, wenn sie die religiöse Erneuerung brauchte! Umgekehrt: die religiöse Erneuerung braucht die Anthroposophie! - Daß da in dem Vortrag gesagt wurde, die Anthroposophen brauchten keinen Kultus, das ist ja an die Anthroposophen gerichtet, nicht an die religiöse Erneuerungsbewegung. Solche Dinge mußten gesagt werden, weil zahlreiche Menschen glaubten, sie müßten sich aus Prinzip orientieren, ob sie sich für eine Teilnahme an der religiösen Bewegung entscheiden sollen. Da waren Mitglieder der anthroposophischen Bewegung, die viel älter waren als Dr. Rittelmeyer; wenn diese nun fragten, ob sie teilnehmen sollen an dem Kult, so mußte man ihnen sagen: Das müßt ihr nun doch endlich selbst wissen; ihr müßtet Dr. Rittelmeyer beraten können! - Man darf aber nicht sagen, man könne zur Anthroposophie nur kommen durch die religiöse Bewegung, das wäre sehr falsch. Mein damaliger Vortrag war an die Anthroposophen gerichtet. Also es ist doch selbstverständlich, daß die Anthroposophen, wie sie in der letzten Zeit geworden sind, Ratgeber beim Kultus sein könnten. Das andere wiederum ist Gift für die Anthroposophie: wenn man sagt, man könne nicht zu anthroposophischem Verständnis [des Christus] kommen, wenn man nicht durch den Kult dazu kommt. Es ist nötig, daß man das dazunimmt, daß diese Rede an die Anthroposophen gerichtet war. Das Mißverständnis bestand darin, daß beide Seiten Auffassungsfehler gemacht haben in der Handhabung. Es waren in der religiösen Bewegung viele, die nicht wußten, wie sie sich verhalten sollten. (GA 245, S. 40f.)
„Ein Teilnehmer [Priester] weist darauf hin, daß Rudolf Steiner an einer Stelle des Vortrages vom 30. Dezember 1922 gesagt habe, daß es viele Menschen gäbe, die erkenntnismäßig eingestellt sind und andere Menschen mit dumpfem religiösem Trieb [Wortlaut vom Stenographen nur stichwortartig festgehalten].
Rudolf Steiner: Ja, das ist nicht zu leugnen, es gibt Menschen mit durchaus denkerischem Erkenntnistrieb, andererseits gibt es solche Menschen mit einem dumpfen religiösen Trieb. Wenn ich also gesagt habe, die Anthroposophie könne nichts machen gegenüber den Menschen mit dumpfem religiösem Trieb, sondern nur die religiöse Bewegung, so ist das richtig. Aber das heißt nicht, daß die religiöse Bewegung besonders und allein auf diese Art Menschen angewiesen ist, sondern das heißt, die Anthroposophie kann mit diesen Menschen nichts machen. An diese Menschen kommt man nur mit dem Kult heran, nicht mit der Anthroposophie. Die Menschen mit dumpfem religiösem Trieb sind zu ergreifen durch den Kult und werden vielleicht in einem neuen Leben sehr denkerische Menschen.“ (GA 345, S. 42)
„Ein Teilnehmer [Priester]: Es wurde direkt gesagt, die zwei Wege widersprechen sich. Das macht den Leuten Angst und sie bleiben weg.
Rudolf Steiner: Das sind keine inneren Schwierigkeiten, das ist die äußere Handhabung, die Lebenspraxis. Daß solche Dinge vorkommen, ist nicht zu verhindern. Man kann nicht etwas, was mit tiefem Ernst verbunden ist, trivial charakterisieren; da muß man scharf formulieren, mit ernsten Worten, und die werden leicht falsch ausgelegt. Was der eine oder andere Zweigleiter sagt, ist ganz unwesentlich. Sonst müßten wir es ja als eine Aufgabe betrachten, lauter Zweigleiter zu haben, die unfehlbar sind. Ihre geistigen Mittel liegen darin, die Leute aufzuklären.“ (GA 345, S. 43)
„Emil Bock: In gewisser Weise war bei uns im Anfang eine Unklarheit. Wir suchten unser Arbeitsfeld woanders als auf anthroposophischem Gebiet. Wir haben vielleicht das, was aus oppositionellen Gründen heraus gesprochen wurde, als Anlaß benutzt, uns etwas zu sehr herauszuhalten aus der anthroposophischen Arbeit. Manche von uns hatten ja auch keine Zeit mehr dazu. Dadurch ist es ja dann dazu gekommen, daß, als diese Schwierigkeiten bei den Anthroposophen eintraten, wir nicht als Anthroposophen mitsprechen konnten. Wir hatten uns selbst durch den Lauf der Dinge etwas herausgestellt aus den anthroposophischen Reihen. Nun bitten wir Sie, helfen Sie uns, den richtigen Weg in die anthroposophische Arbeit wieder zu finden, denn wir haben das starke Bedürfnis, nicht aus den anthroposophischen Reihen durch unsere Arbeit herauszufallen und sehen ein, daß wir damals deshalb uns die Möglichkeit entzogen haben, zur Klärung richtig beizutragen, daß man in uns nicht die Anthroposophen, sondern die religiösen Erneuerer sah. Wir möchten nicht schlechte Vertreter der Anthroposophie sein.
Rudolf Steiner: Diese Gefahr war ja anfangs vorhanden. Die Sache ist abhängig davon, daß das richtige Urteil herrscht. Es ist durch vieles möglich, daß das Urteil sich rektifiziert. Dr. Rittelmeyer ist ja im Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft sehr aktiv tätig bei anthroposophischen Aktionen, seit Monaten schon. Er wird sehr stark in Anspruch genommen. Aber es ist schon so, daß die Kraft eines jeden stark in Anspruch genommen wird. Ich werde nie wieder bei einer solchen Gelegenheit, wo die sozialen Verhältnisse durch den Kult geheiligt werden sollen, etwas vor nehmen, ohne daß der Vertreter der religiösen Bewegung mitwirkt. Bei Begräbnissen spreche ich nicht mehr allein, ohne einen Priester. Der Kult muß verrichtet werden [durch den Priester]. So muß ein richtiges Urteil allmählich sich herausbilden. Beim Diskutieren mißverstehen sich die Menschen, aber die Tatsachen sprechen selbst.“ (GA 345, S. 43f.)
Noch im Juni 1924 spricht Rudolf Steiner über das Bestattungsritual und nennt es „ausgebildet im Sinne unserer Christengemeinschaft“ und "durch einen Priester" zelebriert… (wie ja auch ursprünglich am 14.1.1919 Hugo Schuster bereits altkatholischer Priester war. Er hat dann bei der Gründung der Christengemeinschaft verschiedentlich mitgewirkt, sich dann allerdings im letzten Augenblick nicht entschließen können Priester in der Christengemeinschaft zu werden. Er verlor dann seine Stelle/Gemeinde in der altkatholischen Kirche, wurde krank und starb kurze Zeit später.)
„Wenn ich nur ein Beispiel gebrauchen darf, ich möchte sagen, wenn ich neben diesem Kultus, der ja das Umfassendste einer Weihehandlung darstellt, die ich jetzt nicht erörtern will, wenn ich nur einen kleinen Kultusausschnitt nehme, der schon eingezogen ist in die Gemeinschaft für christliche Erneuerung und den ja die meisten von Ihnen wohl kennen: wenn ich vor Sie hinstelle die Erinnerung an dasjenige, was Sie als Totenkultus gesehen haben - als Kultus bei einer Kremation, wo die meisten von Ihnen da waren, oder bei einer Begräbnisfeier -, dieser Kultus, ausgebildet im Sinne unserer Christengemeinschaft, was ist das?
Sie sehen ihn verlaufen, den Kultus. Sie sehen da vorne den Sarg stehen, in dem die irdischen Überreste des Toten sind. Sie sehen davor einen gewissen Kultus sich abspielen. Sie hören gebetartige Formeln durch den Priester gesprochen. Es könnte auch noch komplizierter sein, aber in seiner Einfachheit, so wie es jetzt ist, kann ja schon dasjenige, was dadurch erobert werden soll, für die Menschheit erobert werden. Was ist das?
Meine lieben Freunde, wenn hier ein Spiegel ist, hier irgendein Gegenstand oder ein Wesen, so sehen Sie hier das Spiegelbild darin. Sie haben zwei, das Wesenhafte und das Spiegelbild. So haben Sie zwei, wenn ein Totenkult sich abspielt. Dasjenige, was der Kult ist, der vor dem Sarge durch den Priester gehalten wird, das ist nur eine Spiegelbild. Das ist ein wirkliches Spiegelbild und wäre nicht eine Realität, wenn es nicht ein Spiegelbild wäre. Was spiegelt es? Dasjenige, was der Priester hier tut, indem er vor der Leiche steht, seinen Kultus verrichtet, das hat sein Ursprungsbild in der anstoßenden übersinnlichen Welt, wo, während wir hier vor dem physischen Leibe und dem eigentlich noch immer anwesenden Ätherleibe den irdischen Kultus verrichten, der himmlische Kultus verrichtet wird von der anderen Seite, von den Wesenheiten der anderen Seite des Daseins, wo das Seelisch-Geistige empfangen wird mit dem Empfangskultus, wie wir hier mit dem Abschiedskultus vor der Leiche stehen. Nur dann ist ein Kultus eine Wahrheit, wenn er diesen realen Ursprung hat.“ (GA 236, S. 284)
Noch im September 1924 hält Rudolf Steiner einen umfassenden Apokalypsekurs für die Priester, veranlagt die Pastoralmedizin und hilft bis zu seinem Tode, indem er kurz vor seinem Tod noch veranlasst, dass einer der Oberlenker zum Erzoberlenker erhoben wird, damit die Hierarchie „zukunftssicher“ für den übergebenen Kultus ist…
Ich denke, es dürfte daraus sichtbar werden, dass man solche Theorien, wie die vom Forum Freier Christen nicht zu ernst nehmen darf, dass es aber eine Frage ist, wieweit man deren Missverständnisse und Irrtümer weiter tradiert und damit anderen schadet.
Das war jetzt erstmal nur die erste und zentrale Behauptung "Laienpriestertum durch Rudolf Steiner mit Taufe, Trauung, letzter Ölung, Beichte etc."
Nun könnte ich gelegentlich noch andere Behauptungen behandeln, wobei etliche hierdurch schon berührt sind:
Schon der zweite Satz: "Diese freien christlichen Kultushandlungen gab Rudolf Steiner auf Fragen von Waldorflehrern und Anthroposophen, die einen überkonfessionellen und "spezifisch anthroposophischen", sakramentalen Weg außerhalb einer Kirche suchten.“ setzt die Unwahrheit fort:
1. welche freien christlichen Kultushandlungen?
2. Woher wissen wir, dass sie "einen überkonfessionellen und "spezifisch anthroposophischen", sakramentalen Weg außerhalb einer Kirche suchten“. Hugo Schuster schonmal nicht, er blieb in der altkatholischen Kirche. Wilhelm Ruhtenberg wurde Begründer der Christengemeinschaft. Wer ist gemeint? Herbert Hahn? Dann würde es sich nur auf Sonntagshandlung, Jugendfeier und Opferfeier beziehen. Und in der Schule achtete Rudolf Steiner sehr streng darauf, wer den Kultus ausüben durfte. Es ist hier aber zusätzlich auch Taufe, Trauung und Bestattung und sogar weitere Rituale der Christengemeinschaft gemeint...
Ich hoffe, dass deutlich wird, warum die rückgängig gemachten Veränderungen wohl nicht dem Anspruch "NPOV" entsprechen und sogar teilweise nachweislich unwahr sind. Auch ist deutlich, dass die Kritik nicht Seitens der Christengemeinschaft liegt, sondern im Lebenswerk und Äußerungen Rudolf Steiners selbst begründet ist (GA 342-346). Sie liegt auch nicht in vagen Erinnerungsaufzeichnungen oder Äußerungen Dritter vor, sondern im mitstenographierten Wort Rudolf Steiners selbst, herausgegeben von der Rudolf Steiner Nachlassverwaltung.
--Jojasch (Diskussion) 08:39, 8. Okt. 2022 (CEST)

fehlende Informationen und Quellen

Abschnitt Geschichte
Hier fehlen komplett noch die Quellen. Sollte etwas zu Volker Lambertz gesagt werden, er scheint hier sehr verantwortlich zu sein. Überall taucht sein Name auf den Websites auf. Evtl. biographisches? Ich meine gehört zu haben, er sei mal am Priesterseminar der Christengemeinschaft gewesen und durfte nicht weiter studieren. Ist das relevant? Falls ja, gibt es dafür Quellen?
--Jojasch (Diskussion) 21:31, 22. Apr. 2017 (CEST)

Abschnitt Verwendete Rituale
Die genaue Handhabung ist nicht bei allen Ritualen deutlich. Es wäre schön wenn zu jedem Ritual
1. Geschichtlicher Hintergrund und geschichtliche Verwendung (inkl. Quellen) und
2. auch ein Hinweis zur konkreten Verwendung innerhalb des "Freien christlichen Impulses" aufgeführt sein könnte (inkl. Quellen)
--Jojasch (Diskussion) 21:31, 22. Apr. 2017 (CEST)

Abschnitt Organisation
Gibt es hier Quellen? Weitere Informationen?
--Jojasch (Diskussion) 21:31, 22. Apr. 2017 (CEST)

Abschnitt Literatur
Weitere Literatur?
--Jojasch (Diskussion) 21:31, 22. Apr. 2017 (CEST)

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