Einheitsstaat

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Karte der Einheitsstaaten i.S.v. Zentralstaaten
Weltweit gibt es 28 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

1. Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat.[1] Als besondere Ausprägung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.

Einheitsstaaten werden durch Einteilung in Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatliche Gliedstaaten wie im Bundesstaat.[2]

Das Streben nach einem Einheitsstaat wird als Unitarismus bezeichnet, das Streben nach einer bundesstaatlichen Ordnung demgegenüber als Föderalismus.

2. Einheitsstaat ist "ein Begriff der konservativen Staatslehre, die der pluralistischen Interessenvielfalt moderner Staaten ein übergeordnetes, einheitliches politisches System entgegensetzt"[1].

Die Verwendung des Begriffs "Einheitsstaat" bei Rudolf Steiner

Rudolf Steiner verwendet den Begriff "Einheitsstaat" in keiner der beiden genannten Bedeutungen. "Einheitsstaat" wird als ein Gegenbegriff zur Idee der "Dreigliederung des sozialen Organismus" in Staats- bzw. Rechtsleben, Wirtschaftsleben und Kultur- bzw. Geistesleben verwendet. Was unter einem Einheitsstaat und einer "einheitsstaatlichen Orientierung" zu verstehen ist, wird von Rudolf Steiner nicht genauer definiert, sondern eher beiläufig charakterisiert.

Was das Wesen des Einheitsstaates und einer einheitsstaatlichen Orientierung nach Rudolf Steiner ausmacht, ist bisher kaum näher untersucht worden. Man beschränkt sich auf die Charakterisierung der modernen Nationalstaaten und der ihnen entsprechenden typischen staatsbürgerlichen Mentalität, um dann zur Erläuterung überzugehen, was unter einer Dreigliederung des sozialen Organismus zu verstehen sei. "Einheitsstaat" ist dabei dann nur noch eine diffuse Kontrastfolie, mit vagen Vorstellungen insbesondere historischer Art, und was aus persönlichen Erfahrungen hinzukommt, bebildert.

Wenn Definitionsversuche gemacht werden, dann können diese auch schon mal schief oder einseitig geraten, oder gar ganz falsch sein:

„Als Einheitsstaat bezeichnet die Dreigliederung jede Gesellschaftsform, in der offen oder verdeckt von einer zentralen Stelle aus die für Erziehung und Kultur, für Staat und Recht und für das Wirtschaftsleben gültigen Richtlinien und Gesetze gegeben werden. In den kommunistischen Ländern zeigte sich der „Einheitsstaat“ unverhüllt. Seine zentrale Leitstelle sind die Führungsgremien der Partei. Die Folge davon ist, dass die geistige Ausrichtung jedes Einzelnen, die Rechte und Pflichten und der Wirtschaftsbereich in der Produktion, der Zirkulation und dem Konsum von Waren nach den von der Führungsspitze gegebenen Richtlinien, Gesetzen und Vorschriften erfolgen. Das angestrebte Ziel ist eine möglichst große Einheitlichkeit aller Prozesse, die sich in Erziehung und Kultur, in Staat und Recht in der Wirtschaft abspielen. In zunehmenden Maße wird entdeckt, dass auch in den kapitalistischen Ländern in Wirklichkeit sehr kleine Gruppen die Herrschaft ausüben. In seinen Vorträgen und Schriften über die Idee der Dreigliederung vertritt Rudolf Steiner die Auffassung, dass die sogenannten demokratischen Parlamente nur verschleiern, dass auch heute noch die Herrschaft in Wirklichkeit von ganz kleinen Gruppen ausgeübt wird.“ (Lit.: Peter Schilinski: Das Gesellschaftsmodell der Dreigliederung, in: Jedermensch, Herbst 2009, Nr. 652, S. 12)

Zentralsteuerung und Oligarchie sind keine wesentlichen Merkmale eines Einheitsstaates im Sinne Rudolf Steiners oder der Dreigliederungsidee. Auch ein demokratischer Staat mit förderaler Ordnung und mit Elementen von dezentraler oder funktionaler Selbstverwaltung kann ein Einheitsstaat sein. Ein Staat ist ein soziales Gemeinwesen mit Zugehörigkeit aufgrund von Territorium und Staatsbürgerschaft. Auf diesem Gebiet und für seine Staatsbürger herrscht ein einheitliches Recht oder eine politische Macht mit Gewaltmonopol. Typisch für den Einheitsstaat im Sinne Steiners ist eine Mentalität des Staatsbürgers (das Nationalismusproblem hier außen vorgelassen), die das gesamte gemeinsame Leben in die eigene Identität als Bürger einbefaßt: "Die in Bremen haben schlechtere Schulen als wir Bayern", z.B. bringt zum Ausdruck die territoriale und bürgerliche Identität des Bayern in Abgrenzung zum Bremer. Im gleichen Sinne unterstellt man z.B., daß die Chinesen gemeinsame wirtschaftliche Interessen hätten, stellt fest, daß die Amerikaner die besten Universitäten haben usw. Man ordnet Universitäten und Wirtschaftsunternehmen einem Staatsterritorium oder einer staatsbürgerlichen Gemeinschaft (wenn nicht einer nationalstaatlichen) zu. Diese Sichtweise, die z.B. auch in der Ansicht zum Ausdruck kommt, daß die Deutschen oder ein anderes Staatsvolk gemeinsame wirtschaftliche Interessen hätten, und nicht irgendwelche Produzenten oder Konsumenten diese haben, sondern eben die Staatsbürger, "wir" als soziale Staatsgemeinschaft: Das ist die einheitsstaatliche Mentalität, Sichtweise oder Orientierung. Für den idealtypischen Einheitsstaat fallen dann die territorialen Staatsgrenzen mit den wirtschaftlichen (Zollschranken, verschiedene Währungen) und den kulturellen, insbesondere Sprachgrenzen, zusammen. Außenhandel wird betrieben im Interesse der eigenen Wirtschaft, d.h. der gemeinsamen Wirtschaft von sich zusammengehörig fühlenden Staatsbürgern. Wirtschaftliche Erfolge gegenüber dem Ausland sind gleichbedeutend mit Territorialgewinnen durch Kriege, die Bürger werden ausgebildet und qualifiziert, den Wirtschaftsstandort, das staatliche Territorium als Wirtschaftseinheit, zu verteidigen, gegen den Angriff anderer Völker bzw. staatlich geeinter Wirtschaftsgemeinschaften anderer Erdgebiete, usw.

„Andererseits bot der Staat den wirtschaftlichen Interessenträgern die Gelegenheit, durch Verstaatlichungen von Bahn- und Postwesen und anderen Industrien, die nach den Marktgesetzen defizitär wurden, notwendige wirtschaftliche Leistungen zu sozialisieren sowie die Internationalisierung der Wirtschaft nach nationalstaatlichen Interessen zu betreiben. [FN2 So verhinderten die Ungarn den Eisenbahnbau in Dalmatien, weil sie für ihren Hafen Fiume an der Adria keine Konkurrenz aufkommen lassen wollten. (Vgl. Fritz Piston, Tübingen 1923, Die assoziative Wirtschaft als Forderung Rudolf Steiners, Diss., S. 11)]. Beide Aspekte führte Steiner am Beispiel des Baues der Bagdadbahn (1903) an, bei welchem wirtschaftliche und strategische Interessen Deutschlands bzw. auch Österreichs miteinander vermischt wurden. [FN3 «Sowohl im Südosten Europas wie bei der Bagdadbahn», schreibt Steiner (1969,34[3]) «hätten Maßnahmen, die nur im Interesse der Weltwirtschaft unternommen worden wären, für sich nicht zu Ursachen der Weltkatastrophe werden können. Sie sind es geworden, weil die Einheitsstaaten andersartige Interessen mit den wirtschaftlichen verbanden».]“ (Lit.: von Canal, S. 33)

Auch die geplante Elbvertiefung im Interesse Hamburgs muß als ein Vorhaben aus einheitsstaatlicher Mentalität angesehen werden, als es dabei auch um die Erhaltung der wirtschaftlichen Bedeutung des Hamburger Hafens für die Stadt und ihre Bürger geht. Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten würde man die für die Elbe zu großen Containerschiffe zum für sie schon heute geeigneten Wilhelmshavener Containerhafen JadeWeserPort lenken.

„Aufgrund der Restriktionen der gegenwärtigen Anlaufverhältnisse werden Landungsverluste, Ladungsumlenkung und der Verlust ganzer Linien und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens befürchtet. Die Prognosen gingen bei ohne weitere Verzögerungen durchgeführter Elbvertiefung von einem Umschlag von 18 Mio. TEU im Jahr 2015 aus und ermittelten für den Fall des Verzichts einen Umschlag von 16 Mio. TEU. Dieser mögliche Ladungsverlust von 2 Mio. TEU begründete im Kern die geplante Elbvertiefung.“ (Lit.: Elbvertiefung - Artikel in der deutschen Wikipedia)

Karl Heyer führt im Zuge einer historischen Betrachtung eine Definition an, die sich vom Bild eines dreigegliederten Organismus ableitet. Die historische Entwicklung zu den heutigen Nationalstaaten ist so verlaufen, daß sich in ihnen die drei Funktionsbereiche des sozialen Lebens: Kulturleben, politisch-rechtliches Leben und Wirtschaft, in einer unorganischen Weise zu einheitlichen Sozialkörpern verbunden haben:

„Nachdem in der römisch-mittelalterlichen Zeit im wesentlichen zwei Glieder des sozialen Organismus entwickelt worden waren: das Geistesleben und das politisch-rechtliche Leben, hätte man sich, indem nun in der neueren Zeit die Wirtschaft als das dritte Glied nach und nach immer mehr hinzukam, besonders für Mitteleuropa einen solchen Übergang in die modernen Verhältnisse denken können, durch den diese mittelalterliche Zweigliederung auf einem ganz organischen Wege sich allmählich in eine soziale Dreigliederung umgewandelt hätte. Dieses aber ist ja nun historisch zunächst nicht geschehen. Was geschah, war vielmehr die Begründung des «Einheitsstaates » wobei immer im Auge zu behalten ist, daß wenn wir in solchem Zusammenhang von «Einheitsstaat » reden, das Wort in einem etwas anderen Sinne gebraucht wird, als es heute sonst meist geschieht. Während man nämlich sonst unter Einheitsstaat das begriffliche Gegenteil, z.B. von Bundesstaat oder Staatenbund oder dergleichen versteht, handelt es sich hier um jenes der sozialen Dreigliederung entgegengesetzte Staatsgebilde, sei es groß oder klein, einfach oder zusammengesetzt, das vom Staat aus das Geistesleben und die Wirtschaft mitverwaltet bzw. sich auch seinerseits in Anhängigkeit von diesen, namentlich der Wirtschaft befindet. Im Goetheschen Märchen tritt uns ein Bild dieses Einheitsstaats in der Gestalt des «gemischten Königs» entgegen, der in unorganischer Weise aus den drei Metallen: Gold, Silber und Erz zusammengesetzt ist.“ (Lit.: Karl Heyer, Vom Reiche des "gemischten Königs", S. 71f.)

Es kommt in dieser Betrachtung auch zum Ausdruck, daß man zwischen einem "sozialen Organismus" und einem Staatswesen unterscheiden muß. Der Einheitsstaat hat sich historisch aus dem europäischen sozialen Organismus herausgebildet. Heyer spricht von "Begründung" des Einheitsstaates. Das ist jedenfalls für das zweite deutsche Kaiserreich zutreffend[4].

Schreibstube, Deutschland, Julius Bernhard von Rohr 1719

„Es handelt sich auch darum, daß Sie dann klarmachen, welches der Unterschied ist zwischen so etwas, wie zum Beispiel das Frankenreich Karls des Großen war, und einem späteren Staat. Wenn Sie diesen Unterschied nicht kennen, kommen Sie nicht über den Rubikon des 15. Jahrhunderts hinweg. Das Reich Karls des Großen ist noch kein Staat. Wie ist es bei den Merowingern? Sie sind eigentlich zunächst nichts anderes als Großgrundbesitzer. Und bei ihnen gilt lediglich nur das Privatrecht. Und immer mehr geht dann dasjenige, was aus den alten germanischen Großgrundbesitz-Verhältnissen stammt, über in das römische Recht, wo derjenige, der bloß die Ämter verwaltet, nach und nach die Macht bekommt. So geht allmählich der Besitz über an die Verwaltung, an die Beamten, und indem dann später die Verwaltung die eigentliche Herrschermacht wird, entsteht erst der Staat. Der Staat entsteht also durch die Inanspruchnahme der Verwaltung. Es entsteht der Grafenadel im Gegensatz zum Fürstenadel. «Graf» hat denselben Ursprung wie Graphologe: es kommt her von graphein, schreiben. «Graf» heißt Schreiber. Der Graf ist der römische Schreiber, der Verwalter, während der Fürstenadel als alter Kriegeradel noch mit Tapferkeit und Heldenmut und dergleichen zusammenhängt. Der «Fürst» ist der Erste, der Vorderste. So ist also mit dem Übergang vom Fürsten zum Grafen das staatliche Prinzip entstanden.“ (Lit.:GA 295, S. 179f.)

Dieser Aspekt des Heraufkommens einer systematischen Verwaltung, an die die Macht auf einem Territorium übergeht, wird manchmal vernachlässigt, wenn bei einer Darstellung der Dreigliederung dem Staat das "Rechtsleben" zugeordnet wird, auf das er sich zu beschränken habe. Zum Staat gehört notwendigerweise, denn sonst kann er nicht herrschen, und auch keine Steuern erheben usw., ein Verwaltungsapparat. Diesen identifiziert man heute gerne in seiner bürokratischen Überentwickeltheit und mit seinen an Ausführung von formal-rechtlich Entschiedenem orientierten Staatsdienern mit Staat schlechthin, der sich mit seiner ambitionierten Allzuständigkeit in Bereiche des sozialen Lebens einmischt, wo er nichts zu suchen habe, etwa dem freien Schulwesen. Es ist damit eine alles durchdringende (bürokratische) Verrechtlichung des öffentlichen Lebens verbunden, die den Bürger zwar gängelt, von ihm aber auch verlangt wird, um Verhaltens- und Orientierungssicherheit zu haben, und um vor der Willkür anderer, sowie insbesondere aber auch vor Ausübung willkürlicher Staatsmacht, geschützt zu sein.

Ein weiterer Zugang zum Verständnis, was Rudolf Steiner unter Einheitsstaat verstand, ergibt sich durch den Vergleich des Deutschen Kaiserreiches mit dem Staatswesen Englands vor den Weltkriegen:

„Vergleichen Sie nur einmal wirklichkeitsgemäß Mitteleuropa, wie es vor dem Kriege war, mit Westeuropa vor dem Kriege. In Westeuropa hat sich das wirtschaftliche, das ökonomische Wesen in einer gewissen Emanzipation vom Staate erhalten, und das geistige Wesen erst recht. Das steht in einer gewissen Selbständigkeit den anderen beiden Gliedern gegenüber.

In Mitteleuropa entstand eine kompakte Masse aus Geistesleben, juristischem Staats- und Verfassungsleben und Wirtschaftsleben. In Deutschland mußte man daher daran denken, wie man die drei Glieder auseinanderbringt, um sie dann organisch zum Zusammenwirken zu bringen, wie sie sich nebeneinander zu stellen haben, um sie nebeneinander zur Wirksamkeit zu bringen, um die Bänder zwischen ihnen zusammenzubringen.

Hier im Westen handelt es sich darum, daß die drei Glieder nebeneinander daliegen, daß sie deutlich voneinander gesondert sind, daß man selbst räumlich das geistige Leben so zusammengefaßt findet wie hier in Oxford, wo man das Gefühl hat, als ob es draußen überhaupt keine Staats- und keine wirtschaftliche Welt mehr gäbe, als ob alles Geistige souverän und autonom dastünde. Aber man hat auch das Gefühl, dasjenige, was in diesem souveränen Geistesleben sich entwickelt, das hat nicht mehr die Kraft, hinauszuwirken in die beiden anderen Glieder. Das ist etwas, was nur in sich selber lebt, was nicht organisch eingewebt ist in die beiden anderen Glieder.

In Deutschland hat man das Gefühl: Das geistige Leben steckt so drinnen im staatlichen Leben, daß man ihm erst auf die Beine helfen muß, daß es selbständig stehen kann. Hier hat man das Gefühl, das geistige Leben steht so selbständig da, daß es sich überhaupt nicht irgendwie kümmert um die anderen Glieder. Das gibt eine wesentlich andere Färbung, wenn man wirklichkeitsgemäß denkt gegenüber der ganzen sozialen Frage der Gegenwart und dem Grundimpuls der sozialen Frage in unseren Tagen.“ (Lit.:GA 305, S. 204f. (11. Vortrag))

In dem 12. in Oxford 1922 gehaltenen Vortrag wird weiterhin erwähnt, daß das moderne Buchhaltungswesen der ökonomischen Betriebsrechnung sich aus dem Grafentum entwickelt habe:

Maschinenbuchhalterinnen in einer LPG, DDR, 1966

„Aber wir haben ja heute auch im ökonomischen nicht mehr lebendiges Denken. Wir haben überall abstraktes Denken. Denn wo lebt denn die heutige Ökonomie? Wie hat sie begonnen, als sie sich herausgearbeitet hat aus der Zeit, wo man noch irgendeinen schmutzigen Fetzen Papier genommen hat und sich seine Einnahmen und Ausgaben aufgeschrieben hat. Als die Sache komplizierter geworden ist, da nahm man dafür diejenigen, die im Priestertum waren, die Kleriker; die wurden die Schreiber. Die leiteten nun von ihren Kenntnissen aus dasjenige, was sie verstanden von dem äußeren Leben. Heute - wer ist der Nachfolger des Klerikers, des Schreibers, der aus der Kirche heraus genommen wurde, um die Ökonomie des Fürsten zu registrieren? Das ist der Buchhalter. Der Buchhalter, er hat in seinem Kassabuch, in seinem Hauptbuch nur noch eine ganz kleine Erinnerung daran, die auch nur noch in wenigen Gegenden vorhanden ist. Wenn man aufschlägt die erste Seite - ich weiß nicht, ob es hier auch noch so ist - da steht: «Mit Gott.» Solche Buchhaltungsbücher gibt es in gewissen Gegenden. «Mit Gott» steht da. Es erinnert noch an alte Zeiten. Wenn man weiterblättert, da findet man wenig, was «mit Gott» ist. Nun, da ist hinein abstrahiert alles dasjenige, was aber volles Leben sein muß, was in den Assoziationen als Leben dastehen muß, was nicht in die Bücher hineinkommen kann. Und so handelt es sich bei der Dreigliederung wirklich nicht darum, wiederum in alter Weise, diese Begriffe, die wir haben: Geistesleben, Staatsleben, wirtschaftliches Leben so herumzukollern, und ein bißel anders herumzukollern, als man es in der jüngsten Zeit versucht hat, herumzukollern; sondern es handelt sich darum, überhaupt einmal den Begriff des Organismus zu erfassen, und dasjenige, was allmählich so ungeheuer stark hineingedrängt hat in das Abstrakte, wiederum zum Leben zurückzuführen. In diesem Zurückführen zum Leben liegt dasjenige, worauf es ankommt.“ (Lit.:GA 305, S. 238f.)

Die Frage nach dem Einheitsstaat

"Viele Anthroposophen glauben, der soziale Organismus müsse erst noch dreigliedrig eingerichtet werden, er sei es noch nicht. Das ist aber ein grundsätzlicher Irrtum. Der soziale Organismus ist durchaus schon dreigliedrig, aber er ist es nicht ganz in der richtigen Wese. Und zwar ist er es praktisch seit der Wiedervereinigung. Vorher gabe es in Deutschland (Ost) einen sozialistischen Einheitsstaat, bei dem sich der Staat alles andere angeeignet hat, sowohl das Wirtschaftsleben, wie auch das Geistesleben. In der DDR war das sozialistische Einheitsstaatsprinzip voll verwirkliicht. By the way, es gibt auch noch den napoleonische Einheitsstaat, wie er in jeder Republik, wie in Frankreich, Wirklichkeit ist. Dabei fehlt dem Staat praktisch die mittlere, föderale Ebene, wie es sie in jedem Bundesst gibt, wie der Bundesrepublik Deutschland oder den USA. Also, um es noch einmal zu sagen, die soziale Dreigleiderung ist heute in fast allen Ländern der Erde Wirklichkeit, nur eben nicht ganz in der richtigen Weise. Schulen und Hochschulen gehören in Deutschland zumeist dem Staat, was eine Übergriffigkeit des Staatsprinzip auf das des Geisteslebens ist, und die Wirtschaft versucht immer mehr Einfluss uaf die Politik zu mehmen, was eine Übergriffigkeit des Wirtschaftspinzips auf den Staat ist. Angela Merkel etwas propagiert heute eine „wirtschaftskonforme Demokratie“ was natürlich kompletter Unsinn ist. Leider wird man die soziale Dreigliederung aber nicht mehr weiter ausbauen können, denn im Geisteleben wird es nur noch eine Mix der unterschiedlichsten Schulmodelle und Schulformen geben können, womit das Prinzip der Freiheit ins Privatleben verwiesen wird, und im Wirtschaftsleben sind geemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Stiftungen heute nicht mehr möglich, womit das Prinzip der Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben nur noch in den seltensten Fällen einlösbar ist. Die Möglichkeit, gemeinnützige Unternehmen oder gemeinnützige Stiftungen einzurichten wird durch dne Gesetzgeber ganz bewusst auf den kulturellen und den sozialen Bereich reduziert... So etwa ist- von wenigen Ausnahmen abgesehn, nicht einmal mehr im medizinischen oder pharmazeutischen Bereich möglich, in anderen Bereichen gar nicht. Das einzige, was ein Unternehmen heute noch tun könnte, wäre, sich in Richtung der Gemeinwohlökonomie von Christian Felber zu orientieren. Wie gesagt, damit gibt es praktisch kaum noch möglichkeiten einer vollständign Verwirklichung der sozialen Dreigleiderung. Ganz im Gegenteil, wir sollten eher darum bemüht sein, wenigstens den Status quo zu halten und keine weiteren Verschlechterungen zuzulassen, die sicherlich in Zukunft noch oft drohen werden. Das einzige, was vielleicht noch einmal drin sein wird, wäre die Verwirklichung der Direkten Deomkratie auf Bundeseben oder auf europäischem Gebiet, aber sonst wüsst ich nicht. Damit kommen wir aber jetzt zu dritten Kapitel, wo es unmittelbar um die Frage nach dder Souverä#nität geht geht." (Joachim Stiller)

Siehe auch

Literatur

Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
Freie Werkausgaben gibt es auf steiner.wiki, bdn-steiner.ru, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl., Dietz, Bonn 2006 (online im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung).
  2. Einheitsstaat auf wissen.de, abgerufen am 16. September 2011
  3. in Beiträge 24/25 zur Rudolf Steiner Gesamtausgabe Entwurf zu dem Aufsatz «Internationale Wirtschaft und dreigliedriger sozialer Organismus»
  4. Als den idealtypischen Repräsentanten (und Vorbild für die weiteren absolutistischen Fürsten) des Einheitsstaates sieht Heyer das Frankreich Ludwigs XIV. an.
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