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Volljährigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Februar 2018, 15:21 Uhr
Die Volljährigkeit oder Großjährigkeit wird aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht gegen Ende des dritten Lebensjahrsiebents erreicht, also etwa um das 21. Lebensjahr, wenn das Ich als selbstständiges Wesensglied des Menschen geboren wird und die eigenständige Arbeit des Ich an der Empfindungsseele beginnt. Gesetzlich gelten derzeit Personen unter 18 Jahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz und auch in vielen anderen Staaten als minderjährig und genießen dadurch einen besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
"Erst im 21. Lebensjahr findet die Geburt des Ich statt. Was da zum Vorschein kommt, ist dann aber immer noch das ganze Leben hindurch nicht das wahre Ich. Ihm begegnet man als gewöhnlicher Mensch erst wieder nach dem Tode. So gebraucht jeder Mensch bis zu seinem Tode das Wort «Ich» doch immer nur provisorisch." (Lit.: GA 266c, S. 545)
Anmerkungen
Literatur
- Rudolf Steiner: Aus den Inhalten der esoterischen Stunden, Band III: 1913 und 1914; 1920 – 1923, GA 266/3 (1998), ISBN 3-7274-2663-2 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
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