Volljährigkeit und Großjährigkeit: Unterschied zwischen den Seiten

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Die '''Volljährigkeit''' oder '''Großjährigkeit''' wird aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht gegen Ende des dritten [[Lebensjahrsiebent]]s erreicht, also etwa um das [[21. Lebensjahr]], wenn das [[Ich]] als selbstständiges [[Wesensglied]] des [[Mensch]]en geboren wird und die eigenständige Arbeit des [[Ich]] an der [[Empfindungsseele]] beginnt. Gesetzlich gelten derzeit Personen unter 18 Jahren in [[Deutschland]], [[Österreich]] und der [[Schweiz]] und auch in vielen anderen Staaten als '''minderjährig''' und genießen dadurch einen besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
#REDIRECT [[Volljährigkeit]]
 
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"Erst im 21. Lebensjahr findet die Geburt des Ich statt. Was da
zum Vorschein kommt, ist dann aber immer noch das ganze
Leben hindurch nicht das wahre Ich. Ihm begegnet man als gewöhnlicher
Mensch erst wieder nach dem Tode. So gebraucht
jeder Mensch bis zu seinem Tode das Wort «Ich» doch immer
nur ''provisorisch''." {{Lit|{{G|266c|545}}}}
</div>
 
== Literatur ==
#Rudolf Steiner: ''Aus den Inhalten der esoterischen Stunden, Band III: 1913 und 1914; 1920 – 1923'', [[GA 266/3]] (1998), ISBN 3-7274-2663-2 {{Schule|266}}
{{GA}}
 
[[Kategorie:Mensch]] [[Kategorie:Wesensglieder]]

Aktuelle Version vom 17. Juni 2011, 01:21 Uhr

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