Grundeinkommen

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Demonstration für das bedingungslose Grundeinkommen, Berlin, 6. November 2010

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche – vom Staat ausgezahlte – finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Es wird in Finanztransfermodellen meist als Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre.

Die Idee, jedes Gesellschaftsmitglied an den Gesamteinnahmen dieser Gesellschaft ohne Bedürftigkeit zu beteiligen, wird weltweit diskutiert,[1] wobei sich der Name der Idee von Land zu Land und zu verschiedenen Zeiten unterscheidet. So wird der Vorschlag zum Beispiel in den USA hauptsächlich unter dem Namen Basic Income Guarantee (BIG) diskutiert.[2] Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die u. a. von Milton Friedman in den 1990er Jahren vorgeschlagene Idee der negativen Einkommensteuer.[3]

Zu den in Deutschland diskutierten Modellen eines BGE gehören zum Beispiel das Solidarische Bürgergeld (Althaus-Modell),[4] das Ulmer Modell oder das Modell der von Götz Werner[4] gegründeten Initiative Unternimm die Zukunft.

Grundeinkommen und anthroposophische Sozialwissenschaft (Soziales Hauptgesetz, Dreigliederung)

Stünde tatsächlich ab sofort jedem Erwerbsfähigen (wie auch Erwerbsunfähigen) ein monatliches Mindesteinkommen zu, so wäre einmal die Menschenwürde nicht von der Arbeitsmarktsituation abhängig und zum anderen die Arbeit in gesellschaftlich wichtigen, aber wenig profitablen Bereichen nicht länger brotlos. Schließlich wären zusätzliche Subventionen überflüssig und damit auch ein Teil der fast Selbstzweck gewordenen Verwaltungs- und Zuteilungsbürokratie. Alleine schon mit deren Einsparung ließe sich die gesetzlich zu garantierende Mindestversorgung fast vollständig finanzieren.

Rudolf Steiner äußerte sich wie folgt:

"Nun, das soziale Hauptgesetz, welches durch den Okkultismus aufgewiesen wird, ist das folgende: «Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.» Alle Einrichtungen innerhalb einer Gesamtheit von Menschen, welche diesem Gesetz widersprechen, müssen bei längerer Dauer irgendwo Elend und Not erzeugen - Dieses Hauptgesetz gilt für das soziale Leben mit einer solchen Ausschließlichkeit und Notwendigkeit, wie nur irgendein Naturgesetz in bezug auf irgendein gewisses Gebiet von Naturwirkungen gilt. Man darf aber nicht denken, daß es genüge, wenn man dieses Gesetz als ein allgemeines moralisches gelten läßt oder es etwa in die Gesinnung umsetzen wollte, daß ein jeder im Dienste seiner Mitmenschen arbeite. Nein, in der Wirklichkeit lebt das Gesetz nur so, wie es leben soll, wenn es einer Gesamtheit von Menschen gelingt, solche Einrichtungen zu schaffen, daß niemals jemand die Früchte seiner eigenen Arbeit für sich selber in Anspruch nehmen kann, sondern doch diese möglichst ohne Rest der Gesamtheit zugute kommen. Er selbst muß dafür wiederum durch die Arbeit seiner Mitmenschen erhalten werden. Worauf es also ankommt, das ist, daß für die Mitmenschen arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen zwei voneinander ganz getrennte Dinge seien." (Lit.: GA 034, S. 213)

Die von dem Autor Maurice Le Guerrannic (siehe Literaturangabe) vorgetragenen Einwände überzeugen nicht. Weder ist das Grundeinkommen nur innerhalb des verwirklichten dreigegliederten sozialen Organismus denkbar, noch erschöpft sich seine Bedeutung in der Alimentierung von Invaliden, Rentnern und Kindern. Als Rudolf Steiners grundlegende Aufsätze ‚Geisteswissenschaft und soziale Frage’ 1905 und 1906 als Veröffentlichung in der Zeitschrift ‚Lucifer-Gnosis’ erschienen, da war die soziale Dreigliederung als Idee weder formuliert, noch von anderer Seite her dem damaligen Leser bekannt, - also bildet die soziale Dreigliederung auch keine Grundbedingung zur Geltung des damals von Rudolf Steiner formulierten sozialen Hauptgesetzes, mit der bekannten Betonung auf die Trennung von Arbeit und Einkommen. Genau diese Forderung wird aber erst durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen endgültig erfüllt.

Aktuelle politische Forderungen

Götz W. Werner und Adrienne Goehler halten 1000 € für erforderlich, um ein existenz- und teilhabesicherndes Grundeinkommen auch real umsetzen zu können. Katja Kipping von der Linkspartei fordert sogar 1500 € je Person. In diesem Bereich - also zwischen 1000 € und 1500 € - müsste ein Grundeinkommen tatsächlich liegen, wenn es keine Verschlechterung zu den jetzt in Deutschland unter Hartz IV bestehenden Regelsätzen geben sollte. Götz W. Werner präferiert zur Finanzierung dieser Summe einen starken Anstieg der Mehrwertsteuersätze - der Vorteil ist: die Mehrwertsteuer zahlen alle, sowohl Arme wie Reiche und es ist im Normalfall unmöglich sich der Mehrwertsteuerpflicht zu entziehen. Das neuerdings von der deutschen Piratenpartei ins Spiel gebrachte Modell ist reine Augenwischerei, denn gerade der von ihr unterschätzte Mietanteil verschlingt gegenwärtig den Großteil aller Hartz IV-Kosten. Ein Grundeinkommen, welches die Miete nicht komplett absichern hilft, ist der Rede nicht wert und daher bloße Parteipropaganda. In der Schweiz ist für die nahe Zukunft eine Volksinitiative mit dem Ziel eines Volksentscheids über das Bedingungslose Grundeinkommen geplant. Ob dieser Vorstoß Erfolg haben wird, ist gegenwärtig nur schwer zu beurteilen.

In Deutschland stehen neben Katja Kipping (Die Linke) nur noch Arfst Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) und Susanne Wiest (Piraten) in überzeugender Weise für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) durch Bundesgesetz.

Grundeinkommen und Preisbildungsfunktion der wirtschaftlichen Urzelle (Kritik)

Hinsichtlich der (Nicht-)gegebenheit der Kompatibilität eines bedingungslosen Grundeinkommens mit der Preisbildungsfunktion der wirtschaftlichen Urzelle vgl. Urzelle des Wirtschaftslebens. Gemäß dem Konzept der Urzelle würden Nichtarbeitende im wirtschaftlichen Sinne in einer verwirklichten sozialen Dreigliederung aus der Urzelle heraus, die von den Assoziationen betreut wird, ihr Einkommen erhalten. Dieses Einkommen muß von den Assoziationen auf die Preise aufgeschlagen werden, mit denen diejenigen Güter bewertet werden, die von den Leistungserbringern erbracht werden. Mithin würde ein bedingungsloses Grundeinkommen die Preisbildungsfunktion der Urzellen stören, wenn es nicht dezentral nach Maßgabe der jeweiligen Wirtschaftsverhältnisse gegeben würde. Versteht man diese Urzelle richtig, könnte aus ihr heraus wohl kaum ein bedingungsloses Grundeinkommen gezahlt werden an Menschen, die dieses nicht benötigen, da ihnen bereits ein Einkommen entsprechend ihrer Leistungen zukommt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen führt zur Störung der Preisbildungsprozesse, wie sie durch die Einrichtung einer assoziativen Wirtschaft gerade vermieden werden sollen.

Wenn im übrigen eine Lösung für die Problematik der unbeliebten Jobs darin bestehen soll, daß diese extra gut bezahlt werden, so steht auch das in offensichtlichem Widerspruch zum Konzept der wirtschaftlichen Urzelle, da aus dieser die Preise sich ausschließlich dadurch bestimmen sollen, was der Leistungserbringer an Unterhalt benötigt, um die Leistung erneut produzieren zu können. Gibt es darüber hinaus eine Extrabezahlung (die nicht in einem Bedarf gründet wie z.B. Versorgung einer Familie), dann sind die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen im Verhältnis zu anderen zu teuer. (Alternativen sind andere Stellenzuschnitte, die in ganzheitlicher Art auch weniger attraktive Verrichtungen enthalten (vorgegeben durch Arbeitsrecht), oder Ableistungen nach Art von heutigem Zivildienst, und "freiwilligem sozialem Jahr").

Ob Menschen aus wirtschaftlichen Gründen zum Arbeiten gezwungen werden (sollen), wie es Steiner nach GA 337a, S. 77 annimmt, oder ob es nicht menschenwürdiger ist, solche Zwänge möglichst aus der Welt zu schaffen, ist zwar eine rechtlich zu entscheidende Frage. Eine Lösung dafür ist aber ganz gewiß nicht das bedingungslose Grundeinkommen. Vielmehr wäre, und das dann mit erheblich weniger Kosten, ein Grundeinkommen nur an diejenigen zu zahlen, die kein eigenes Einkommen haben, oder wenn dieses nicht ausreicht. Dazu bräuchte es lediglich den Nachweis des fehlenden Einkommens, nach dem Grund müßte nicht gefragt werden.

Wie auch immer, durch die Trennung von Arbeit und Einkommen sieht Rudolf Steiner einen durch Geldnot induzierten Arbeitszwang aufgehoben:

„Denn worauf hingearbeitet werden muß, selbstverständlich vernünftig, nicht bolschewistisch, das ist: die Arbeit zu trennen von der Beschaffung der Existenzmittel. Das habe ich ja neulich ausgeführt. Wenn jemand nicht mehr für seine Arbeit entlohnt wird, dann verliert das Geld als Machtmittel für die Arbeit seinen Wert. Es gibt kein anderes Mittel für jenen Mißbrauch, der getrieben wird mit dem bloßen Gelde, als wenn überhaupt die soziale Struktur so geschaffen wird, daß niemand für seine Arbeit entlohnt werden kann, daß die Beschaffung der Existenzmittel von ganz anderer Seite her bewirkt wird. Dann können Sie natürlich nirgends erreichen, daß jemand durch das Geld in die Arbeit gezwungen werden kann.“ (Lit.:GA 186, S. 47f.)

Weitere Kritik

Die Idee zum Grundeinkommen (die Trennung von Arbeit und Einkommen) ergibt sich aus Rudolf Steiners Aufsätzen "Geisteswissenschaft und soziale Frage". Diese entstanden lange vor Rudolf Steiners sozialem Dreigliederungsimpuls und wurden von Rudolf Steiner nicht weiter fortgesetzt und mit Ausführungshinweisen versehen.

Unter Rudolf Steiners Sozialer Dreigliederung - wenn sie denn realisiert wäre - wäre ein Bedingungsloses Grundeinkommen systemfremd und überflüssig. Was allerdings unbedingt erforderlich wäre, das wäre eine Einführung von Mindestentlohnungen, dies wiederum ergibt sich aus seinem nationalökonomischen Kurs/nationalökonomischem Seminar anläßlich der Besprechung von Lassalles "Ehernem Lohngesetz". Soweit die Forschungen dazu. Dass ein bedingungsloses Grundeinkommen unter heutigen Bedingungen nicht "rein bedingungslos" funktionieren kann, das ist evident. Daran zu koppeln wäre mindestens eine Tätigkeitspflicht, oder auch eine Fortbildungspflicht (außer für Alte und Kranke sowie Kleinkinder).

Wichtig wäre aber zu gewährleisten, dass niemand in eine bestimmte Arbeit hineingezwungen werden kann - sondern sich die auszuübende Tätigkeit rein aus den Fähigkeiten und Geistimpulsen der jeweiligen Person ergeben muss. So ist der regelrechte, fremddirigierte Arbeitszwang vermieden, und kann auch nicht durch die Hintertüre wieder eingeführt werden.

Finanzierung des Geisteslebens und von Politikarbeit durch Grundeinkommen

Ein solcher Grund könnte die Tätigkeit auf dem Gebiet des Geisteslebens sein, das in der Bestimmung, wie es sie gemäß der Dreigliederungsidee hat, prinzipiell keine Gelder generieren kann, die als Einkommen gezahlt werden könnten. Dies deshalb nicht, weil Leistungen auf dem Gebiet des Geistes nicht in Produkte mit Warenförmigkeit resultieren. Eine monetäre Bewertung ist nicht möglich, da sich Geldäquivalente immer nur auf Waren oder wirtschaftliche Dienstleistungen beziehen. Ein gleichartiger Grund ist die Familienarbeit, die, wenn zwar nicht zum öffentlichen Geistesleben gehörend, diesem gleichen Wesens ist. Ähnlich private Studien oder künstlerische Tätigkeit: Diese qualifizieren, sind den Qualifizierungsprozessen des institutionellen Geisteslebens wesensgleich. Weiter gibt es die Tätigkeiten in Bürgerinitiativen, und bloggen im Dienste politischer Willensbildung usw.: Alles nicht monetär bewertbar, gleichwohl aber Dienst für die Allgemeinheit. Wenn all diese Tätigkeiten und ähnliche eine gesellschaftliche Daseinsberechtigung der Tätigen implizieren, braucht nach einem berechtigten Grund, nicht wirtschaftlich tätig zu sein, gar nicht erst gefragt und dieser muß nicht nachgewiesen werden, da generell gegeben. Etwas anderes ist die Steuerung nach Bedarf, und das richtige Verhältnis zu den wirtschaftlichen Leistungen, größenmäßig. Das Grundeinkommen kann solches nicht leisten. Geld kann aber ohnehin nur für das rein Wirtschaftliche Wertmaß sein. Die Verteilung von arbeitsmäßiger Tätigkeit auf die drei Gesellschaftsbereiche muß nach anderen Kriterien oder Entscheidungsprozessen erfolgen. Wichtig wird sein, dass das Entgelt bedarfsgerecht ist. Und das ist ein Grundeinkommen, das für alle gleich ist, nun einmal nicht. Es müßte also von den Kuratorien des Freien Geisteslebens geregelt werden, wer für seine Tätigkeit im Freien Geistesleben notwendig ein bedarfsgerechtes Einkommen beziehen kann.

Siehe auch

Literatur:

  • Rudolf Steiner: Geisteswissenschaft und soziale Frage. Drei Aufsätze, S. 34 - 35.
  • Rudolf Steiner: Luzifer-Gnosis, aus GA 34 (1987), S 191 ff.
  • Rudolf Steiner: GA 186, S. 47f.
  • Andreas Flörsheimer: «Grundeinkommen» und Dreigliederung, in Der Europäer, Juli/August 2007, PDF
  • Maurice Le Guerrannic: Grundeinkommen im Lichte der sozialen Dreigliederung, 146 S., ISBN 9783905893199
  • Götz Werner: Ein Grund für die Zukunft: das Grundeinkommen. Interviews und Reaktionen. Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 2006, 128 S.
  • Götz Werner: Einkommen für alle, Vlg. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2007
  • Götz Werner / Adrienne Goehler: 1000 € FÜR JEDEN. Freiheit.Gleichheit.Grundeinkommen, Econ Vlg., Berlin 2010
  • Anna Seemüller (Hrsg.), Tanja Gabriele Baudson (Hrsg.), Martin Dresler (Hrsg.): Freiheit. Interdisziplinäre Betrachtungen, S. Hirzel Verlag 2010, ISBN 978-3-7776-2199-9
  • Michael Heinen-Anders: Aus anthroposophischen Zusammenhängen, BOD, Norderstedt 2010
  • Michael Heinen-Anders: Aus anthroposophischen Zusammenhängen Band II, BOD, Norderstedt 2013
  • Michael Heinen-Anders: Plädoyer für das bedingungslose Grundeinkommen, BOD, Norderstedt 2013
  • Bernhard Steiner: Finanzkrise und Grundeinkommen. In: Wochenschrift "Das Goetheanum", Nr. 45, 10. November 2012, S. 5
  • Michael Opielka: Das garantierte Grundeinkommen, Fischer-TB.-Vlg., Frankfurt a.M. (1990) ISBN 9783596241095
  • Michael Opielka: Grundeinkommen und soziale Dreigliederung. Alternativen zu Hartz IV, Rundbrief Dreigliederung Nr. 1, 2005, PDF
  • Michael Opielka: Gleichheit als Grundlage des Politischen. Sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte des Grundeinkommens, in: Entgegensprechen, Teil 1, Texte zu Menschenwürde und Menschenrecht, hrsg. von Dorothée Deimann und Simon Mugier, edition gesowip, Basel 2010, ISBN 978-3-906129-56-3, PDF
  • <<Vom Lehrplan zum Leerplan>> Gespräch mit Benediktus Hardorp über die Zukunft des Arbeitens. In: Wochenschrift "DAS GOETHEANUM", Nr. 29-30 vom 20. Juli 2013, S. 4
  • INFO3: Schwerpunktthema "Arbeit, die wir wirklich wollen", September 2013
  • Benediktus Hardorp: Grundeinkommen und richtiger Preis. In: Wochenschrift "Das Goetheanum", Nr. 41 vom 12. Oktober 2013, S. 5 - 7 ;PDF: [1]
  • Marc Desaules: ‹Der richtige Preis anstelle des bedingungslosen Grundeinkommens› in den ‹Mitteilungen aus dem anthroposophischen Leben in der Schweiz› (Nr. VII/VIII 2013) und in Nr. 14/2013, S. 3 f. der Nachrichten für Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach. (Online-Text:[2])
  • Albrecht Kiedaisch: Grundeinkommen statt Reform des Kapitalismus ? Eine sympathische Idee und ihre fatalen Folgen, in Die Drei, Heft 2, 2007, S. 47 - 54, PDF Inhaltangabe und Leseprobe
  • Anton Kimpfler: Geld statt Arbeit ? Zu dem Aufsatz »Grundeinkommen statt Reform des Kapitalismus« von Albrecht Kiedaisch (die Drei 2/2007). Ein Leserbrief, in Die Drei, 3/2007
  • Deimann, Dorothée / Mugier, Simon (Hrsg.): Entgegensprechen, Teil 3, Texte zu Menschenwürde und Menschenrecht. Wirtschaft trifft Soziales: Grundeinkommen, hrsg. von Dorothée Deimann und Simon Mugier, edition gesowip, Basel 2013, ISBN 978-3-906129-87-7 , Inhaltsverzeichnis
  • Philip Kovce: Publikationen zum Grundeinkommen, in: Die Drei, 12/2010, S. 81 - 86
  • Götz W. Werner, Wolfgang Eichhorn, Lothar Friedrich (Hrsg.): Das Grundeinkommen. Würdigung – Wertungen – Wege, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) KIT Scientific Publishing, 2012, ISBN 978-3-86644-873-5, Volltext
  • Kritik des bedingungslosen Grundeinkommens, Themenheft 2/2016 der Zeitschrift "Gegenwart", Bern, mit Beiträgen von Gerold Aregger, Stefan Böhme, Thomas Brunner, Michael Birnthaler, u.a., Bern, 2016
  • Blasge, Christian: Idealtheorie und bedingungsloses Grundeinkommen. Konzept, Kritik und Entwicklung einer revolutionären Idee, Diss. Uni Graz 2016, Oekom Verlag München, 2016, ISBN 3-86581-800-5, Inhaltsverzeichnis ; Einleitung und Überblick: Volltext ; Rezension
  • Wolfgang Heimann, Hartmut Keller: Steuern - große Illusion oder der Kampf um die Steuerhoheit. Ein Plädoyer für das Bedingungslose Grundeinkommen. Lohengrin-Verlag 2018 (ohne ISBN)

Weblinks:

Projekte, Netzwerke, Initiativen

Literatur, Dokumente, Aufsätze, Blog-Beiträge, Interviews, Talkshows

Presse-Artikel

Einzelnachweise

  1. Übersicht über den globalen Diskussionsstand: Basic Income News.
  2. Liste gebräuchlicher englischer Bezeichnungen: USBIG: What is BIG?.
  3. Milton Friedman: „Kapitalismus und Freiheit.“ Piper, München, 2006, S. 227–231. Auszugsweise in: Grundeinkommen – Bargeld, sonst nichts. In: Die Zeit, Nr. 16/2007
  4. 4,0 4,1 Torsten Hampel: Michael Bohmeyers Experiment beginnt. In: Der Tagesspiegel. 24. September 2014.


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