Präsenz

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Präsenz (von franz. présence, aus lat. praesentia „Gegenwart“ bzw. praesens „gegenwärtig“) hat die phänomenologische Bedeutung von Anwesenheit und Gegenwart in einer jeweils räumlichen sowie zeitlichen Sichtweise. Präsenz wird auch als jederzeitige Verfügbarkeit verstanden. Damit ist eine gewisse Indifferenz von räumlichen und zeitlichen Erscheinungsweisen gegeben. Im Deutschen ist es zudem ohne Hilfswörter schwierig, Räumliches ohne zeitliche und Zeitliches ohne räumliche Metaphern zu beschreiben.

Im Beruf bezeichnet die Präsenzpflicht die Pflicht zur zeitlichen Präsenz am Arbeitsort, also die Pflicht, dort während der Arbeitszeit anwesend und verfügbar zu sein. In der Alltagssprache wird das Wort „Präsenz“ auch im Sinne von Geistesgegenwart („ich bin präsent“ = „mein Geist steht zur Verfügung“) gebraucht. In der Umgangssprache steht es auch für die Ausstrahlungskraft einer Person.[1] Die Präsenz einer Person bezieht sich hier auf ein Auffälligwerden seiner Anwesenheit bzw. Gegenwart. So z.B. auch bei der Bühnenpräsenz eines Schauspielers oder in gesteigerter Form bei der öffentlichen Medienpräsenz.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Duden: Das Fremdwörterbuch. Mannheim 2007, Lemma Präsenz.
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