Schwertvers

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Als Schwertvers (arab. آية السيف, DMG āyat as-saif) wird in der klassischen Auslegung des islamischen religiösen Gesetzes, der Scharia, der erste Teil (kursiv) des 5. Verses der 9. Sure (arab. التوبة at-Tauba, „Die Buße“) bezeichnet, der als juristische Begründung des Dschihad herangezogen wurde und alle anderen Koranverse über den Umgang mit Nichtmuslimen abrogiert (aufhebt):

Und wenn die heiligen Monate[1] abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig; (5) und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind. (6) Wie kann es einen Vertrag geben zwischen den Götzendienern und Allah und Seinem Gesandten - allein die ausgenommen, mit denen ihr bei der heiligen Moschee ein Bündnis eingingt? Solange diese euch die Treue halten, haltet ihnen die Treue. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die (Ihn) fürchten. (7)“

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die vier heiligen Monate der Friedenspflicht des Islamischen Kalenders: 1. Muharram, 7. Radjab, 11. Dhu 'l-Qa´da und 12. Dhu'l-Hiddja.