Souverän

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Unter einem Souverän (von mittellateinisch superanus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, zum Beispiel der König oder der Fürst.

Entwicklung

Absolutismus

Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König, beispielsweise der König von Frankreich. Der römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war, galt nicht als Souverän, denn ein Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol, Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten.

Republik

In der Republik gibt es keine allgemeingültige Definition des Souveräns. Zwar ist im Grundsatz das Volk Träger der Souveränität (→ Volkssouveränität), doch hat es je nach Verfassung die Staatsgewalt mehr oder weniger an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert (→ Verfassungsstaat).

Schweiz

In der Schweiz wird im Allgemeinen (aber nicht juristischen) Sprachgebrauch das stimm- und wahlberechtigte Volk, die Gemeinschaft der Stimmberechtigten, als der Souverän bezeichnet; die Stimmberechtigten sind es auch in der Tat, unmittelbar, direkt (→ direkte Demokratie der Schweiz). So heißt es beispielsweise in der Berichterstattung über Volksentscheide in Abstimmungen oft: „der Souverän hat entschieden“.

Vereinigtes Königreich

Ein Sonderfall ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem de jure „the king in parliament“ (auch the King-in-Parliament), de facto das House of Commons, der Souverän ist. Dies ist der historischen Entwicklung des britischen politischen Systems geschuldet und wird gemeinhin als Parlamentssouveränität bezeichnet. Dennoch ist es im britischen Schrifttum, auch unter Verfassungsjuristen, bis heute üblich, den Monarchen als Souverän (the Sovereign) zu bezeichnen.[1]

Rechtslehre

In der Rechtslehre von Carl Schmitt wird der Souverän vom Ausnahmezustand her begriffen: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Sprache

Etymologie

Das Wort stammt vom französischen Wort souverain und vom lateinischen superanus = „darüber befindlich, überlegen“[2]. Super bedeutet im Lateinischen „oben, auf, darüber“. Das eng verwandte Wort Souveränität hat die gleiche mittellateinische Wurzel, leitet sich aber von frz. souveraineté ab.

Adjektiv

Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Beispiel: Eine souveräne Darbietung – d. h. eine perfekt beherrschte Darbietung.

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: Souverän – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Z. B. A. W. Bradley/K. D. Ewing, Constitutional and Administrative Law, 14. Aufl., Harlow 2007, S. 200.
  2. Duden, Band 7. Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache.
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