Stieffamilie

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Stieffamilie (ahd. stiof-, ‚hinterblieben‘, ‚verwaist‘) ist eine Familie, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat. Im Rahmen der soziokulturellen Veränderungen der Lebensformen wurden gegen Ende des 20. Jahrhunderts auch nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familien mit Pflegekindern in der soziologischen Literatur unter diesen Begriff gefasst.[1][2][3]
Eine alternative Bezeichnung für diese moderne Definition ist Patchworkfamilie[4] (engl. patchwork, ‚Flick-‘, ‚Stückwerk‘) bzw., vollständig aus dem Englischen übernommen, Patchwork-Family.

13,6 % der Haushalte in Deutschland mit Kindern unter 18 Jahren sind Stieffamilien; etwa 10,9 % der Kinder unter 18 Jahren leben in Stieffamilien.[5] Die Stieffamilie ist damit der dritthäufigste Familientyp nach der Kernfamilie und der Ein-Eltern-Familie bzw. den Alleinerziehenden mit einem Anteil von 16 % der Kinder unter 18 Jahren.

Schon in den Märchen der "Gebrüder Grimm" wird der Typus der bösen Stiefmutter ausführlich beschrieben. Es gibt diese Familien auch heute, wo die eigenen, also leiblichen Kinder gegenüber den Stiefkindern deutlich bevorzugt werden.

Einzelnachweise

  1. Anthony Giddens: Sociology. Cambridge 1997, S. 156.
  2. Visher/Visher: 1987, S. 31.
  3. Strukturelle Merkmale, Konfliktpotentiale und Entwicklungschancen in Stieffamilien. [pdf]
  4. zur korrekten Schreibweise siehe den Dudeneintrag
  5. A. Steinbach: Stieffamilien in Deutschland. In: Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft. Nr. 33, 2008, S. 153–180; und: Daten des Generations and Gender Survey 2005. [pdf] In: FamilienReport 2010. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2011


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