Chemische Stoffe

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Schematische Einteilung der Stoffe

Ein chemischer Stoff ist ein Material, eine Materie. Umgangssprachlich werden chemische Stoffe auch mit dem Wort Substanz bezeichnet, das im Sprachgebrauch der Chemie aber auf Stoffe in fester Form, sog. Feststoffe, beschränkt ist. Industriell oder im Labor hergestellte chemische Stoffe werden auch als Chemikalien bezeichnet. Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften bzw. vergleichbarer Struktur können zu einer Stoffgruppe zusammengefast werden (z.B. Säuren, Basen, Salze, Kohlenwasserstoffe, Alkohole usw.)

Definitionen in der Chemie

In der Chemie werden Stoffe unterschieden in

Wichtige Reinstoffe in der Chemie sind z. B. Wasser, Kochsalz (Natriumchlorid), Eisen und Alkohol (Ethanol); wichtige Stoffgemische bspw. Luft, Salzsäure und Kalilauge.

Jede Stoffportion besitzt eine Masse, hat ein Volumen (also einen Platzbedarf) und besitzt innere Energie bzw. Wärmeenergie. Die Form eines Körpers kann auch bei gleichem Stoff (Material) unterschiedlich sein (z. B. Eisendraht, -pulver, -blech, -kugeln, -wolle).

Für die Umwandlung eines Stoffes in einen oder mehrere andere Stoffe (eine chemische Reaktion) lässt sich eine Reaktionsgleichung bzw. ein Reaktionsschema angeben. Die Existenz von Stoffen wird in der Chemie durch Nachweisreaktionen bewiesen. Hier werden konkrete, qualitative Nachweisreaktionen – insbesondere aus der qualitativ-anorganischen Chemie, also für Anionen und Kationen – anschaulich und methodisch beschrieben. Die Bestimmung der Menge wird mit Hilfe moderner instrumenteller Analysemethoden durchgeführt (→ Instrumentelle Analytik).

Alle Stoffe in der Chemie sind Portionen von Materie regelmäßiger Beschaffenheit. Materie ist durch die Elementareinheiten definiert, aus denen sie zusammengesetzt ist. Diese Elementareinheiten können Atome, Moleküle oder Formeleinheiten (etwa bei Salzen) sein. Chemische Stoffe werden durch ihre physikalischen Eigenschaften wie Dichte, Schmelzpunkt oder elektrische Leitfähigkeit charakterisiert.

Gefahrstoffe

Hauptartikel: Gefahrstoff

Gefahrenstoffe stellen durch ihre physikalischen, chemischen und toxischen Eigenschaften ein potentielles Risko für Mensch und Umwelt dar. Dabei kann es sich etwa um Giftstoffe, leicht zersetzliche, leicht brennbare, verbrennungsfördernde, selbstentzündliche oder explosive Stoffe handeln.

Ein Schadstoff ist ein Stoff oder Stoffgemisch natürlichen oder künstlichen (anthropogenen) Ursprungs, das schädlich für Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Organismen sowie ganze Ökosysteme sein kann.

Umweltgefährliche Stoffe

Umweltgefährliche Stoffe (auch umweltgefährdende Stoffe, Umweltchemikalien, Umweltgifte oder Umweltschadstoffe genannt) sind nach der genaueren Definition des Deutschen Chemikaliengesetzes Stoffe, die „selbst oder deren Umwandlungsprodukte sonst geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.“[1]

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Gefahrenstoffe werden durch das weltweit einheitliche global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (eng. Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals, GHS) der der Vereinten Nationen gekennzeichnet.

GHS-Kennzeichnung / CLP-Verordnung
Pikto­gramm Gefahren­symbol Buch­stabe Beschrei­bung Kodie­rung Signal­wort[2] Beispiele für gefährliche Eigenschaften
E Explodierende Bombe GHS01 Gefahr instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit Explosiv­stoff(en), selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, organische Peroxide
F, F+ Flamme GHS02 Gefahr / Achtung entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbstzersetzlich, pyrophor, wasserreaktiv, Peroxide#Organische Peroxide|organische Peroxide
O Flamme über einem Kreis GHS03 Gefahr entzündend (oxidierend) wirkend
Gasflasche GHS04 Warnung / Achtung Gase unter Druck, Verdichtetes Gas|verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigt, gelöste Gase
C Ätzwirkung GHS05 Gefahr / Achtung Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung
T, T+ Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS06 Gefahr akute Toxizität
Xi dickes Ausrufezeichen GHS07 Achtung hautreizend, augenreizend
Xn Gesund­heits­gefahr GHS08 Gefahr / Achtung diverse Gesundheitsgefahren
N Umwelt GHS09 Achtung gewässergefährdend

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsches Chemikaliengesetz (ChemG) § 3a vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2090), zuletzt geändert durch Art. 231 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).
  2. Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Begriffsbestimmungen 4., siehe Lit. UBA Leitfaden, S. 20.
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