Zensur im Internet

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Als Zensur im Internet werden verschiedene Verfahren von Staaten oder nichtstaatlichen Gruppen bezeichnet, deren Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern. Vor allem Nachrichten und Meinungsäußerungen sind davon betroffen, in einigen Staaten auch Webseiten mit erotischem, esoterischem oder religiösem Inhalt. Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Massenmedien.

Zugang zum Internet. Stand Februar 2013. Daten:RSF/OpenNet Initiative[1][2]
  • Durchgängig zensiert
  • Erheblich zensiert
  • Teilweise zensiert
  • Überwacht
  • Freier Zugang
  • keine Daten
  • Juristisches Umfeld

    Daraus, dass im Internet problemlos Daten über Staatsgrenzen übertragen werden können, ergibt sich eine hohe Komplexität rechtlicher Fragen, da Unvereinbarkeiten zwischen Rechtssystemen nicht lösbar sind. Regierungen und staatliche Organe können durch das Abschalten oder anderweitige Sanktionieren von Webseiten, die in ihrem Rechtsbereich liegen, auch die Bürger anderer Staaten von diesen Informationen abhalten, jedoch können sie nicht verhindern, dass die Bürger sich Zugang zu illegalen Informationen verschaffen, die im Ausland liegen.

    In Deutschland sind zum Beispiel die Verherrlichung der NS-Kriegsverbrechen oder auch die Leugnung des Holocaust verboten. Auf Servern der USA hingegen können diese Dinge ungestraft verbreitet werden, da sie nach US-Recht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind. Ende der 1990er wurde von konservativer Seite der Medien-Enquete-Kommission des Bundestages gefordert, dem Internet „eine Redaktion vor[zu]schalten, die auswählt, was ins Netz geht“.[3] Einen weiteren Vorstoß in Richtung Zensur gab es 2001 durch die Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Jürgen Büssow), der zwar mit geringen technischen Kenntnissen umgehbar war, vor Gericht aber durch mehrere Instanzen Bestand fand. Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine holocaustleugnende Website, die in Australien gehostet ist, in Deutschland haftbar gemacht werden kann.[4][5] Auch die Seite Schnittberichte.de musste in Deutschland wegen der Darstellung gewaltverherrlichender Szenen aus in Deutschland indizierten oder beschlagnahmten Filmen im Mai 2002 geschlossen werden. Sie ist seitdem unter der Adresse schnittberichte.com erreichbar und befindet sich auf einem österreichischen Server. Da sowohl der Inhaber der Domain als auch der Mieter des Servers österreichischer Nationalität sind, untersteht die Seite nunmehr nur dem österreichischen Recht. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde die Seite BMEzine in Deutschland für rechtswidrig erklärt und war nicht über deutsche Suchmaschinen verfügbar. BME gilt als Hauptmedium der internationalen Körpermodifikationsszene.

    Im Oktober 2007 verpflichtete das Landgericht Frankfurt am Main aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den deutschen Internetzugangsanbieter Arcor per einstweiliger Verfügung, den Zugang seiner Kunden zur ausländischen Website Youporn zu unterbinden.[6] Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde diese Entscheidung von einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgehoben.[7]

    Zensur durch Regierungen

    Europa

    In der Europäischen Union werden mit Unterstützung von Europol Webseiten, die Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten und von denen die Behörde Kenntnis erlangt hat, mit dem „Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter“ (CSAADF) des CIRCAMP-Projekts, einer Domain Name System-Blockadeliste (DNS), gesperrt.[8] Das Sperren der Webseiten soll verhindern, dass missbrauchte Kinder noch einmal dadurch missbraucht werden, dass Bilder oder Filme ihres Missbrauches weiterhin im Internet kursieren („Re-Victimization“).[9] Im März 2010 wird der CSAADF in Dänemark, Finnland, Italien, Neuseeland, Norwegen, Schweden und der Schweiz eingesetzt. Das Vereinigte Königreich sperrt diese Internetseiten mit dem Contentfiltersystem Cleanfeed.[10]

    Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat im Oktober 2009 in dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eine Verpflichtung für Internetdiensteanbieter festgehalten, den Zugriff auf Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zu sperren sowie die Herangehensweise aller 27 Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Dieser neue Gesetzgebungsvorschlag soll ein bestehendes Dokument aus dem Jahr 2004 ersetzen, das nicht von allen Mitgliedsstaaten in vollem Umfang umgesetzt worden ist und bei dem auch in einigen Schlüsselthemen keine Harmonisierung erreicht wurde. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass dadurch verhindert wird, direkt auf kommerzielle Kinderpornografie zuzugreifen. Es sollen auch extraterritoriale Maßnahmen ergriffen werden, um Webseiten zu löschen. In den Aussagen der Mitteilung der Kommission vom Juni 2009,[11] einen „Bereich für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu schaffen, der den Bürgern dient“, werden diese Inhalte ebenfalls aufgegriffen „um Mechanismen [zu schaffen] um die IP-Adresse von kriminellen ISPs aufzuspüren und die rasche Sperre von außereuropäischen Webseiten zu vereinfachen“.[12]

    Der Rat der Europäischen Union beabsichtigt laut einem inoffiziell veröffentlichten Positionspapier[13] vom März 2010, mit einem Aktionsplan zur EU-weiten Bekämpfung von Cybercrime die Entwicklung eines Filters zur Sperrung von Webseiten voranzutreiben.[10]

    Es wurden bereits mehrfach die Ausweitung der Sperrmaßnahmen auf weitere Internetinhalte wie Glücksspielangebote, gewaltverherrlichende, rechtsextreme oder urheberrechtlich bedenkliche Webseiten und Filesharing-Netzwerke gefordert, wie dies Frankreich mit eigenen Spezialgesetzen bereits umsetzt.[14]

    Matti Nikki, der Betreiber der über Internetzensur berichtenden finnischen Website lapsiporno.info[15] (dt. „kinderporno.info“) ist der Meinung, dass die Mehrzahl der auf der Blockadeliste aufgeführten Seiten kein kinderpornografisches Material anbieten. Nach der Veröffentlichung der finnischen Sperrliste wurde seine eigene Website auf ebendiese gesetzt und ist seit Februar 2008 bis heute (März 2009) in Finnland ohne Umgehungsmaßnahmen nicht erreichbar.[16] Leena Romppainen von der finnischen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Finland (EFFI) merkt an, dass gegen die von der Sperrung betroffenen Seiten und deren Betreiber keine Maßnahmen ergriffen würden.[17] In Finnland nutzt ein Internet-Service-provider bereits einen transparenten Proxy-Server.[18] In Finnland wird kritisiert, dass auch politisches Material gesperrt wurde. Nach vier Jahren Erfahrung mit Internetsperren kam die schwedische Polizei zu dem Fazit: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern.“[19]

    Im April 2011 wurde auf europäischer Ebene das Projekt Clean IT gestartet. Es beruht auf dem Konzept der Public Private Partnership zwischen europäischen Sicherheitsbehörden und unterschiedlichsten IT-Unternehmen. Ziel ist es, Vorgaben für die IT-Industrie zu entwickeln, deren Einhaltung durch die Unternehmenspartner, zur Verhinderung des Endbenutzerzugriffs auf terroristische Inhalte, auf freiwilliger Basis befolgt wird. So soll die „terroristische Nutzung des Internets eingeschränkt“ und die „illegale Nutzung des Internets bekämpft“ werden.[20] Es verfolgt ausdrücklich einen nicht-legislativen Ansatz. Die Anhörung nationaler und supranationaler Parlamente ist ausdrücklich nicht vorgesehen.[21] Ziel der Maßnahme ist eine flächendeckenden Kontrolle der Netzinhalte zunächst auf europäischer, später nach Möglichkeit auch auf globaler Ebene.

    Deutschland

    Indem das Familienministerium unter der damaligen Führung von Ursula von der Leyen vor Internetdienstanbietern und Journalisten Kinderpornografie präsentierte, stellte die deutsche Bundesregierung am 22. April 2009 ihren Plan vor, durch eine Änderung im Telemediengesetz den Zugang zu Internetinhalten mit Kinderpornografie zu sperren („Access Blocking“).[22][23][24] Das Bildungsministerium fordert des Weiteren zur „Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit“ im Zusammenhang mit Amokläufen die Eindämmung Gewalt fördernder Elemente.[25] Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Studie festgestellt, dass der Vorschlag, problematische Inhalte im Internet durch Sperrverfügungen unsichtbar zu machen, verfassungsrechtlich bedenklich ist.[26] Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, meinte am 21. April 2009: „Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen“, da Schnellschüsse eine explosive Wirkung entfalten könnten.[27] Er sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen „Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet“ der „nicht ansatzweise“ echte Rechtssicherheit schaffe. Auch Provider und Juristen aus der Internetwirtschaft übten massive Kritik an der Initiative.[28]

    Einer Kinderschutzorganisation ist es Anfang März 2009 gelungen, 16 von 20 ausgewählten Internetdomains, die eine im Internet veröffentlichte, über ein Jahr alte dänische Sperrliste als kinderpornografisch einstufte, innerhalb von acht Stunden abschalten zu lassen. Vier andere enthielten legale Inhalte.[29] Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), analysierte im Mai 2009 mit automatischen Verfahren verschiedene europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich Material mit dokumentiertem Kindesmissbrauch befinden sollte. Er erreichte innerhalb von 12 Stunden nach Aussenden der Mails die Löschung von 60 bis dahin zugänglichen Webauftritten.[30]

    Am 18. Juni 2009 beschloss der deutsche Bundestag das später dann für ein Jahr ausgesetzte[31] Zugangserschwerungsgesetz,[32] um alle großen deutschen Internetanbieter zu entsprechenden Sperren zu verpflichten.[32] Allerdings hätten Anwender noch die Möglichkeit, durch DNS-Spoofing realisierte Sperren mittels alternativer DNS-[33] oder Proxyserver zu umgehen.[34] Gegen die diesbezügliche Gesetzesinitiative wurde eine Online-Petition eingerichtet, bei der sich über 134.000 Menschen gegen eine Sperrung von Internetseiten aussprachen.[35] Im April 2011 entschied die Bundesregierung, das bereits beschlossene, aber nie zur Anwendung gelangte Gesetz wieder aufheben zu lassen;[36] am 1. Dezember 2011 wurde es von einer breiten Mehrheit im Bundestag endgültig aufgehoben.[37]

    Schweiz

    Das Waadtländer Untersuchungsrichteramt verordnete Schweizer Providern, die justizkritischen Webseiten www.appel-au-peuple.org, de.geocities.com/justicecontrol, www.freejustice.de und www.swiss-corruption.com zu sperren, sowie die Domain appel-au-peuple.org so zu modifizieren, dass die Seite mittels Geotargeting folgenden Text in allen vier Amtssprachen anzeigt:

    „Der Zugriff auf diese Seite ist aufgrund der richterlichen Verfügung des Untersuchungsrichters des Kantons Waadt vom 18.12.2007 gesperrt.“[38]

    Des Weiteren wurde Gerhard Ulrich der Vereinsgründer von «Aufruf ans Volk» wegen Nötigung am 27. März 2004 angezeigt.[39] Die Bundesstaatsanwaltschaft forderte 100 Tage Freiheitsstrafe. Gerhard Ulrich wurde vom Bundesstrafgericht freigesprochen und die Beschwerde der Bundesanwaltschaft vom Bundesgericht abgewiesen.[40]

    Der Zugriff mittels nicht zensierter, meist ausländischer DNS-Server und Mirror Sites ist nach wie vor möglich.[41][42]

    Zusätzlich zur DNS-Sperre der Europäischen Union setzt die Schweiz auf die freiwillige Sperrung von kinderpornographischen Inhalten auf Seite der Provider. Hierzu stellt das KOBIK eine ca. 1100 Einträge enthaltende Liste mit zu sperrenden URLs zur Verfügung.[43] Beim Zugriff auf einer dieser Adressen erfolgt eine Weiterleitung auf die Adresse www.stopp-kinderpornografie.ch/blocking.

    Rechtlich fragwürdige Praktiken und Vorhaben

    Neben der offenen Zensur gibt es im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit im Web weltweit rechtlich oder völkerrechtlich fragliche Praktiken und Vorhaben.

    • Vorlage:EU: Die EU-Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 zum E-commerce macht die Provider verantwortlich für den Inhalt der Webseiten, die sie hosten, und verlangt von ihnen, diese zu blockieren, wenn sie Kenntnis von deren Existenz erhalten und sie diese als illegal einstufen. Nach Ansicht der Organisation Reporter ohne Grenzen schafft dies eine Art privates Rechtssystem, in dem die Provider und ihre Techniker das Richteramt ausübten.[44]
    • Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben 2003 einer Weiterführung eines Aktionsplans zur sicheren Nutzung des Internets zugestimmt. Es soll stärker gegen illegale und schädliche Inhalte vorgegangen werden.[45]
    • Das US-amerikanische Project for the New American Century, dessen Mitglieder sich in der Regierung Bush (seit 2001) wiederfanden, veröffentlichte im September ein Dokument, in welchem dem Internet eine große Bedeutung in der modernen Kriegsführung und Informationspolitik und -beschaffung zukommt (“the creation of ‘US Space Forces’, to dominate space, and the total control of cyberspace to prevent ‘enemies’ using the internet against the US”).
    • Auf dem Ministertreffen der G8 Innen- und Justizminister Ende Mai 2009 einigten sich die Länder auf eine G8-weite internationale Negativliste zum Sperren von Websites, welche Dokumentationen des sexuellen Missbrauchs von Kindern beinhalten.[46][47]
    • Auf der 38. Europäischen Regionalkonferenz der IKPO-Interpol Ende Mai 2009 wurde, um auf internationaler Ebene ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zu setzen und um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Internet weltweit eine zunehmend zentrale Rolle bei der Verbreitung von Kinderpornografie einnimmt, die Erstellung einer globalen „Sperrliste“ von Internet-Adressen basierend auf Zulieferungen aller Interpol-Mitgliedsstaaten empfohlen.[48] Im Rahmen der 78. Generalversammlung im Oktober 2009 in Singapur wurden diese Empfehlungen bekräftigt.[49]
    • In Israel hat am Juli 2009 der Rechtsausschuss der Knesset einen Gesetzesvorschlag zur Kontrolle des Internets abgelehnt. Mit einer Mehrheit von sieben zu einer Stimme lehnten die Minister den Gesetzesvorschlag ab. Verschiedene Rechtsexperten hatten gegen den Vorschlag protestiert, da nach ihrer Meinung ein solches Gesetz das Recht der israelischen Bürger auf freie Information sowie die Privatsphäre eingeschränkt hätte.[50]

    Zensur und nichtstaatliche Gruppen und Unternehmen

    Große Internetanbieter leisten nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen Beihilfe zur Zensur in Ländern mit eingeschränkter Meinungsfreiheit. In Myanmar liefert nach Angaben von Reporter ohne Grenzen das US-Unternehmen Fortinet die Technologie zur Blockierung von oppositionellen Webseiten.Führende US-Internetunternehmen wie Yahoo, Cisco Systems, Microsoft und Google werden von den Organisationen Reporter ohne Grenzen und Amnesty International der Zusammenarbeit mit chinesischen Zensurbehörden beschuldigt. Derartige Beschuldigungen bestehen im Zusammenhang mit Google.de in Deutschland nicht, jedoch wird der Benutzer von Google.de darauf hingewiesen, falls ein Suchergebnis aus „Rechtsgründen“ nicht angezeigt wird.

    Auch nichtstaatliche Gruppen versuchen, mit juristischen Mitteln kritische Informationen zu unterbinden wie zum Beispiel Scientology (siehe Scientology gegen das Internet). Suchmaschinen wie Google entfernen Webseiten aus den Suchergebnissen, die nicht im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suchmaschine sind.[51] Webseiten, die mit einer „Google-Strafe“ belegt wurden, können von den meisten Nutzern angesichts Googles Marktmacht von über 90 % in Deutschland praktisch nicht gefunden werden. Gegner dieser Vorgehensweise fordern Suchneutralität. Beides ist jedoch keine Zensur im juristischen Sinne.

    Am 17. April 2009 schlossen fünf deutsche Internetprovider (Deutsche Telekom, Kabel Deutschland, O2, Arcor und Alice)[52] freiwillige Verträge zum Sperren von Internetseiten in Deutschland mit der Bundesregierung ab, wonach diese sich verpflichten, Seiten mit Dokumentationen missbrauchter Kinder zu blockieren. Die Verträge sehen vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) täglich aktualisierte, geheime und verschlüsselte Sperrlisten von Webseiten mit problematischen Inhalten an die Provider übermittelt.[53]

    Effektivität

    Die Wirkung von Zensurmaßnahmen ist umstritten, da die inkriminierten Inhalte gewöhnlich im Zuge des Bekanntwerdens der Zensur von Zensurkritikern auf einer Vielzahl von weiteren Webseiten gespiegelt außerhalb des Zugriffsbereichs des Zensors zugänglich gemacht werden. Durch die Zensur und die damit verbundene Medienberichterstattung gewinnt zudem ein größerer Personenkreis überhaupt erst von den zensierten Inhalten Kenntnis (Streisand-Effekt).

    Problematisch an Zugangssperren zu einzelnen Webpräsenzen bzw. IP-Adressen, z. B. durch Contentfilter, ist weiterhin, dass für gewöhnlich dadurch auch der Zugriff auf zusätzliche Inhalte, Websites und E-Mail-Adressen unterbunden wird.

    Die Beschränkung einer Zugangssperre ausschließlich auf die vom Zensor beanstandeten Inhalte ist technisch aufwändig, kostenintensiv und mit Leistungseinbußen verbunden.[54]

    Technische Gegenmaßnahmen

    Bei Sperrungen durch den Internetanbieter sind – je nach technischer Umsetzung der Zugriffssperre – mittels Provider-fremder DNS-Server, Proxy-Server, Freenet, Picidae-Server oder VPNs, welche sich gegebenenfalls auch im Ausland befinden können, die originären Inhalte trotzdem problemlos weiter abrufbar. Einige Dienste wie das Tor-Netzwerk und Anonymizer, die zum Schutz der Anonymität im Internet entwickelt wurden, können darüber hinaus wie Proxy-Server zur Überwindung von Zugriffssperren verwendet werden.

    Eine weitere Möglichkeit, durch Manipulation von DNS-Servern gesperrte Seiten zu erreichen, besteht darin, sie nicht mehr über die Domain, sondern direkt über die entsprechenden IP-Adressen im Webbrowser aufzurufen, was durch Whois-Dienste kein größeres Problem darstellt. Viel wahrscheinlicher in der möglichen Praxis ist aber, dass eine Umgehung durch den Anwender nicht nötig ist, wenn der Anbieter seinen Domainnamen regelmäßig ändert und dies durch Newsletter mitteilt oder die Domain mittels OpenDNS dynamisch auflösen lässt. Dies würde die Blockierung komplett aushebeln.

    Ein Projekt der Universität Toronto namens Psiphon ermöglicht seit Dezember 2006 die Umgehung der Internetzensur durch sogenannte soziale Netzwerke.

    Sonstiges

    Der Wunsch nach Zensur kann durch entsprechende Berichterstattung über als unmoralisch empfundene Webinhalte auch in der breiten Bevölkerung geweckt werden. Ein Beispiel ist der Fall Chester’s guide to: Picking up little girls, bei dem eine englische Zeitung eine Moralkampagne mit falschen Informationen initiierte, der Leser und Politik unkritisch folgten.

    Verschiedene Anbieter von Diensten zur Umgehung der Zensur im Internet speichern und verkaufen Daten, die zur Identifikation der Nutzer geeignet sind.[55]

    2012 kam es im Zusammenhang mit dem Youtube-Video Innocence of Muslims vor allem im arabischen Raum zu weiträumigen Sperrmaßnahmen.

    Zitate zur Kritik

    • "Unter Biden wurde die Internetzensur sehr stark forciert..." (Joachim Stiller)

    Siehe auch

    Literatur

    • Reporters Without Borders: Internet Enemies. (PDF; 767 kB) 12. März 2009.
    • Ronald J. Deibert: Everyone’s Guide to By-Passing Internet Censorship: For Citizens Worldwide. (PDF, 31 S.), The Citizen Lab, Munk Centre for International Studies, University of Toronto, September 2007.
    • Ronald J. Deibert, John Palfrey, Rafal Rohozinski, Jonathan Zittrain (Hrsg.): Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering. Cambridge 2008, ISBN 978-0-262-54196-1.
    • Ansgar Koreng: Zensur im Internet. Der verfassungsrechtliche Schutz der digitalen Massenkommunikation. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5465-9.
    • Stefan Scholz: Internet-Politik in Deutschland. Vom Mythos der Unregulierbarkeit. Münster 2004, ISBN 3-8258-7698-5.
    • Rainer Strzolka: Das Internet als Weltbibliothek. Suchmaschinen und ihre Bedeutung für den Wissenserwerb. Berlin 2008, ISBN 978-3-940862-00-6.
    • Yulia Timofeeva: Censorship in cyberspace: new regulatory strategies in the digital age on the example of freedom of expression. Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2142-7.
    • Matthias W. Zehnder: Gefahr aus dem Cyberspace? Das Internet zwischen Zensur und Freiheit. Basel/Boston/Berlin 1998, ISBN 3-7643-5784-3.
    • Christian Zelger: Zensur im Internet. Eine Argumentationsanalyse auf Grundlage des Naturrechts und der Menschenrechte. Berlin 1999, ISBN 3-89700-063-6.

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. OpenNet Initiative "Summarized global Internet filtering data spreadsheet", 29 October 2012 and "Country Profiles", the OpenNet Initiative is a collaborative partnership of the Citizen Lab at the Munk School of Global Affairs, University of Toronto; the Berkman Center for Internet & Society at Harvard University; and the SecDev Group, Ottawa
    2. Internet Enemies (PDF; 1,3 MB), Reporters Without Borders (Paris), 12 March 2012
    3. Wahlkampf der Paragraphen-Surfer. taz.de, 24. September 1998.
    4. Update: Leugnung des Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar. Heise online
    5. BGH weitet Zuständigkeit deutscher Gerichte aus. intern.de, 13. Dezember 2000, abgerufen am 11. Oktober 2012.
    6. Arcor muss YouPorn sperren. Heise.de
    7. Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 8. Februar 2008 Az.: 3/12 O 171/07, Computer und Recht CR 2008, 536
    8. CIRCAMP – COSPOL Internet Related Child Abusive Material Project. Europol, Oktober 2008.
    9. Kinderporno-Sperren im internationalen Vergleich. Heise online, 20. Februar 2009.
    10. 10,0 10,1 EU forciert Pläne zu europaweiten Web-Sperren. Heise online, 24. März 2010.
    11. An area of freedom, security and justice serving the citizen: Wider freedom in a safer environment. Communication from the Commission to the European Parliament and the Council, 10. Juni 2009. (PDF; 138 kB)
    12. EDRi-Newsletter European Digital Rights, 8. Oktober 2009 in deutscher Übersetzung. unwatched.org, 13. Oktober 2009.
    13. Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zu einem Aktionsplan für die Umsetzung der Konzertierten Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. (PDF; 123 kB) Draft Council Conclusions on an Action Plan to implement the Concerted Strategy to combat cybercrime. (PDF; 442kB) Rat der Europäischen Union, 8. März 2010.
    14. Philipp Sümmermann: Frankreich verhängt Netzsperre über „Copwatch“. Zeit Online, 19. Oktober 2011. Abgerufen am 27. Dezember 2011. „In Frankreich gibt es drei Gesetze, die Internetsperren vorsehen …“
    15. lapsiporno.info in der englischsprachigen Wikipedia
    16. Schuldig bis zum Beweis der Unschuld. Telepolis, 9. Februar 2009.
    17. Finnish internet censorship critic blacklisted. Wikinews, 12. Februar 2008.
    18. Fortress Europa – Erosion freedom of speech in Europe. Vgl. Technicalities.
    19. Schwedens Polizei: Kinderpornofilter sind wenig wirksam. golem.de, 28. März 2009.
    20. Clean IT: Die EU will das Internet „sauber“ und „gesund“ halten. netzpolitik.org, 24. Februar 2012, abgerufen am 7. Juni 2012.
    21. About the project cleanitproject.eu, abgerufen am 7. Juni 2012.
    22. Schäuble will Kampf gegen Kinderpornografie internationalisieren. heise online, 16. Januar 2009.
    23. Internetprovider fordern klare gesetzliche Regelung für Access Blocking. heise online, 15. Januar 2009.
    24. Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert. odem.org, 19. Februar 2009.
    25. Schavan für Sperrung von Gewaltseiten im Internet. AFP, 19. März 2009.
    26. Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter. (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive) Chaos Computer Club, 12. Februar 2009.
    27. Bundesregierung will Internetsperren mit Zugriffskontrollen – Landesdatenschützer: Klicken jedes unbekannten Links wird zum Risiko. golem.de, 21. April 2009.
    28. Kinderporno-Sperren: „Frontalangriff auf die freie Kommunikation“ befürchtet. heise online, 21. April 2009.
    29. Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker. CareChild e. V. 2. März 2009.
    30. Löschen statt verstecken: Es funktioniert! AK Zensur, 27. Mai 2009.
    31. Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern "Abschaffen statt Aufschieben". In: heise.de. 25. Oktober 2009, abgerufen am 23. Februar 2015.
    32. 32,0 32,1 abgeordnetenwatch.de
    33. gettoweb.de
    34. Kinderporno-Sperren in Kürze bei fünf Providern. WinFuture.de, 11. April 2009
    35. Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten. (Memento vom 25. Mai 2012 im Webarchiv archive.is) Deutscher Bundestag, 22. April 2009. Eingesehen am 9. Juni 2009.
    36. Bericht auf tagesschau.de, 5. April 2011
    37. Bundestag kippt Internetsperren. In: Frankfurter Rundschau, 1. Dezember 2011
    38. Screenshot der gesperrten Seite für Schweizer IP-Adressen
    39. Geschäftsbericht 2003 (PDF)
    40. az Aargauer Zeitung, Aarau, Switzerland: Bundesgericht bestätigt Freispruch für Richterschreck Gerhard Ulrich. In: aargauerzeitung.ch. 22. März 2011, abgerufen am 23. Februar 2015.
    41. Zensur umgehen – DNS Server ändern für Jeden. apophis.ch
    42. Mirror Link für appel-au-peuple.org c9c.net
    43. Kampagne „Stopp Kinderpornografie im Internet!“: Das Ross wird am Schwanz aufgezäumt. blogg.ch
    44. Jahresbericht Internet 2006. Reporter ohne Grenzen
    45. EU gegen „illegale und schädliche Inhalte“ im Internet. Heise Online
    46. G8 für mehr Kontrolle Sozialer Netzwerke futurezone.at, 29. Mai 2009.
    47. Final Declaration. (PDF; 137 kB) G8 ministerial meeting of Justice and Home Affairs, Rom, 30. Mai 2009.
    48. BKA-Initiative: Interpol unterstützt die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Bundeskriminalamt, 8. Juni 2009.
    49. INTERPOL General Assembly calls for greater global integration of national police investigations. INTERPOL media release, 15. Oktober 2009.
    50. Gesetzesvorschlag für Internetzensur abgelehnt
    51. Googles "Qualitätsrichtlinien" google.com, 1. Mai 2014
    52. Neue Kinderporno-Sperren von Protesten begleitet. 17. April 2009, archiviert vom Original am 30. Juni 2009; abgerufen am 23. Februar 2015.
    53. Frank Patalong: Sperrlisten für Kinderpornografie: BKA filtert das Web. In: Spiegel Online. 17. April 2009, abgerufen am 23. Februar 2015.
    54. Cade Metz: Demon ends porn-less Internet Archive block. In: theregister.co.uk. 16. Januar 2009, abgerufen am 23. Februar 2015 (english).
    55. Hal Roberts: Popular Chinese Filtering Circumvention Tools DynaWeb FreeGate, GPass, and FirePhoenix Sell User Data. The Berkman Center for Internet & Society, 9. Januar 2009.
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