Unternehmer und Justus von Liebig: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Unternehmer''' ist, wer als [[natürliche Person|natürliche]] oder [[juristische Person]] allein oder gemeinsam mit anderen [[Mitunternehmerschaft|Mitunternehmern]] ein [[Unternehmen]] betreibt.
[[Datei:Justus von Liebig NIH.jpg|mini|Justus von Liebig, ca. 1866]]
'''Justus Liebig''', ab 1845 '''Justus Freiherr von Liebig''' (* [[12. Mai]] [[1803]] in [[w:Darmstadt|Darmstadt]]; † [[18. April]] [[1873]] in [[w:München|München]]), war ein [[Deutschland|deutscher]] [[Chemiker]] und Universitätsprofessor in [[w:Justus-Liebig-Universität Gießen|Gießen]] und [[w:Ludwig-Maximilians-Universität München|München]]. Liebig erkannte, dass Pflanzen wichtige anorganische Nährstoffe in Form von Salzen aufnehmen, und begründete durch seine Forschung die moderne [[w:Mineraldüngung|Mineraldüngung]] und den Beginn der [[Agrochemie]]. Er entwickelte ein Herstellungsverfahren für [[w:Fleischextrakt|Rindfleisch-Extrakte]] sowie moderne Analysenverfahren und gründete die renommierte Zeitschrift [[w:Justus Liebigs Annalen der Chemie|Justus Liebigs Annalen der Chemie]]. Zeitgleich mit zwei anderen Forschern entdeckte er das Narkosemittel [[w:Chloroform|Chloroform]].


== Allgemeines ==
== Leben ==
Im Unterschied zum [[Manager (Wirtschaft)|Manager]] ist der Unternehmer auch [[Eigenkapital]]geber. Das Wort ist in diesem Sinne zuerst im 18. Jahrhundert schriftlich bezeugt und gilt als [[Lehnübersetzung]] des englischen ''{{lang|en|under-taker}}'' unter dem Einfluss des älteren französischen ''{{lang|fr|entre-preneur}}''.<ref>{{Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache |Stichwort=nehmen}}</ref>
=== Kindheit, Schul- und Lehrzeit ===
Justus Liebig wurde als Sohn eines Drogisten und Farbenhändlers in Darmstadt geboren. Schon früh experimentierte er mit den Materialien, die er in der Werkstatt seines Vaters vorfand, und entwickelte dadurch eine starke Neigung zur Chemie. Auch die chemischen Experimente, die von Schaustellern auf Jahrmärkten vorgeführt wurden, weckten sein Interesse, insbesondere die Herstellung von Knallerbsen, bei der er das [[w:Knallquecksilber|Knallquecksilber]] erstmals kennenlernte.


Es gibt eine Vielzahl von Erklärungsversuchen im Hinblick auf den Unternehmerbegriff. Neben [[Volkswirtschaftslehre]] und [[Betriebswirtschaftslehre]], für die der Unternehmer ein wesentliches [[Erkenntnisobjekt]] darstellt, befassen sich auch andere wissenschaftliche Disziplinen wie die [[Soziologie]] und verschiedene [[Gesetz]]e mit dem Begriff des Unternehmers, definieren ihn jedoch höchst unterschiedlich.<ref name="Blum">{{Literatur |Autor=Ulrich Blum, Frank Leibbrand |Titel=Entrepreneurship und Unternehmertum |Datum=2001 |Seiten=6 |Online={{Google Buch |BuchID=A-T3BQAAQBAJ |Seite=6}}}}</ref> Das liegt daran, dass es einem bestimmten Gesetz oder einer wissenschaftlichen Disziplin auf einen speziellen Aspekt des Unternehmerbegriffs ankommt, der dem Gesetzeszweck oder der wissenschaftlichen Disziplin dient. So hält das [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] im Unternehmer andere Charakteristiken für wichtig als etwa das Umsatzsteuer- oder Sozialrecht. Vom Unternehmer zu unterscheiden ist der Entrepreneur oder Unternehmensgründer, da dessen unternehmerische Eigenschaften lediglich bei [[Unternehmensgründung]] eine Rolle spielen.<ref name="Blum" /> Nach der Gründungsphase wird der Entrepreneur zum Unternehmer.
Den Besuch des [[w:Ludwig-Georgs-Gymnasium|Ludwig-Georgs-Gymnasium]]s in Darmstadt beendete er schon in der [[w:Jahrgangsstufe|Sekunda]]. Einer seiner Lehrer bewertete seine intellektuellen Fähigkeiten mit den Worten: „Du bist ein Schafskopf! Bei dir reicht es nicht mal zum Apothekenlehrling.“ Tatsächlich brach Liebig eine Apothekerlehre bei Gottfried Pirsch (1792–1870) in [[w:Heppenheim (Bergstraße)|Heppenheim]] nach etwa einem Jahr vorzeitig ab, weil er bei seinen privaten Versuchen mit [[w:Silberfulminat|Knallsilber]] einen Dachstuhlbrand in der Apotheke verursacht hatte.


== Volkswirtschaftslehre ==
Er kehrte nach Darmstadt zurück und half seinem Vater in der Werkstatt. Nebenher besuchte er oft die großherzogliche Bibliothek, um sich in der Chemie als [[Autodidakt]] aus Büchern und durch private Untersuchungen fortzubilden.
In der Volkswirtschaftslehre wird die Unternehmerleistung als [[Produktionsfaktor#Produktionsfaktoren in der Volkswirtschaftslehre|Produktionsfaktor]] verstanden. Die drei klassischen Produktionsfaktoren [[Boden (Produktionsfaktor)|Boden]], [[Arbeit (Volkswirtschaftslehre)|Arbeit]] und [[Kapital]] vermögen allein noch nicht die Herstellung von [[Produkt (Wirtschaft)|Produkten]] zu bewirken. Es muss noch eine dispositive, kombinierende Leistung hinzutreten, nämlich die Unternehmerleistung. Sie gehört seit 1845 durch [[Jean-Baptiste Say]] zu den Produktionsfaktoren: {{"|Der Unternehmer erscheint als der Hauptagent der Produktion, als derjenige, der das Gebilde, das die Unternehmung darstellt, in den Markt, den volkswirtschaftlichen Gesamtprozess, einordnet}}.<ref>{{Literatur |Autor=Guido Turin |Titel=Der Begriff des Unternehmers |Datum=1947 |Seiten=46}}</ref> Sie umfasst die Erkenntnis der Chancen, sich in das Leistungsgefüge der Wirtschaft einzuschalten, einen darauf beruhenden Erwerbswirtschaftsplan durchzuführen und das mit ihm verbundene Risiko des Fehlschlagens zu tragen.<ref>{{Literatur |Autor=Werner Mahr |Titel=Einführung in die Allgemeine Volkswirtschaftslehre |Datum=1966 |Seiten=96 |Online={{Google Buch |BuchID=kiy1BgAAQBAJ |Seite=96 }}}}</ref> Wegen ihren besonderen [[Arbeitsinhalt]]en gehört die Unternehmerleistung nicht zum Faktor Arbeit. Sie ist eine schöpferische Leistung bei der Durchsetzung neuer Kombinationen von Produktionsfaktoren und durch Risikoeinsatz charakterisiert. [[Joseph Schumpeter]] baute seine Wirtschaftstheorie 1949 zentral auf dem aktiven, gestaltenden, dynamischen Element der Unternehmerleistung auf, die innovativen Unternehmergeist hervorbringe. Die Unternehmerleistung sorgt erst für die zweckmäßige Kombination der anderen Produktionsfaktoren und bringt Risiko und Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern mit sich. So wie der Produktionsfaktor Arbeit als [[Faktoreinkommen]] [[Arbeitsentgelt|Lohn]] erzielt, erwirtschaftet die Unternehmerleistung den [[Unternehmerlohn]] ([[Gewinn]]).


== Betriebswirtschaftslehre ==
=== Studium ===
Der Unternehmer wird durch die von ihm wahrgenommenen unternehmerischen Funktionen beschrieben. Hierzu gehören Attribute wie [[Selbständigkeit (beruflich)|Selbständigkeit]], [[Direktionsrecht|Weisungsbefugnis]], [[Wagnis (Wirtschaft)|Wagnis]], [[Organisation]]s-, [[Unternehmensführung|Leitungs]]- und [[Planung]]sfähigkeiten. Danach sind Unternehmer Personen, die eine Unternehmung selbständig und verantwortlich nach eigenem Wirtschaftsplan und auf eigene Gefahr leiten. Unternehmerische Tätigkeit ist also stets mit [[Risiko|Risiken]] (Wagnissen) verbunden. Während [[Dieter Schneider (Ökonom)|Dieter Schneider]] die institutionellen Aspekte der Unternehmertätigkeit in den Vordergrund rückt, verwendet [[Erich Gutenberg]] insbesondere eine produktionstheoretisch orientierte Perspektive.<ref>{{Literatur |Autor=Erich Gutenberg |Titel=Die Produktion |Datum=1962 |Seiten=384 |Online={{Google Buch |BuchID=2UjwBgAAQBAJ |Seite=384 }}}}</ref> Schneider definiert wie folgt: „Wer die Ziele erst im einzelnen festlegen, die Mittel suchen, die Handlungsmöglichkeiten in ihren Beiträgen zu den Zielen und ihrer Mittelbeanspruchung erforschen muss, wer sich dann für eine Handlungsmöglichkeit entscheidet und sie verwirklicht, den nennen wir ‚Unternehmer‘“.<ref>{{Literatur |Autor=Dieter Schneider |Titel=Investition, Finanzierung und Besteuerung |Datum=1992 |Seiten=3 |Online={{Google Buch |BuchID=irLOBgAAQBAJ |Seite=3 }}}}</ref> Dagegen stellen für Gutenberg unternehmerische [[Entscheidung]]en das konstitutive Element des Unternehmers dar.<ref>{{Literatur |Autor=Erich Gutenberg |Titel=Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre |Band=Band 1 |Datum=1965 |Seiten=5f.}}</ref> Unternehmerische Entscheidungsbereiche sind die [[Betriebliche Funktion|betrieblichen Funktionen]] [[Beschaffung]], [[Produktion]], [[Vertrieb]], [[Finanzierung]] und [[Personalpolitik]]. Unternehmer im engeren Sinne sind [[Gewerbetreibender|Gewerbetreibende]], [[Freier Beruf (Deutschland)|Freiberufler]], [[Landwirt|Land]]- und [[Forstwirt]]e, [[Mietvertrag (Deutschland)|Vermieter]] und Personen, die [[Lizenz]]en oder vergleichbare Rechte vergeben.
[[Datei:Young-Justus-Liebig.jpg|mini|Justus Liebig als junger Student 1821, Zeichnung von 1843]]
Durch Vermittlung seines Vaters begann Justus Liebig im Herbst 1819 ein Chemiestudium in [[w:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn|Bonn]] bei [[w:Karl Wilhelm Gottlob Kastner|Karl Wilhelm Gottlob Kastner]], den Liebig bereits im Geschäft seines Vater kennengelernt hatte, der sein Talent schnell erkannte und ihn als Assistenten in seinem Labor beschäftigte. Als Kastner 1821 einen [[w:Berufung (Amt)|Ruf]] an die [[w:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg|Universität Erlangen]] annahm, folgte ihm Liebig, begann dort seine Doktorarbeit ''Über das Verhältnis der Mineralchemie zur Pflanzenchemie'', wurde damit 1822 zum Doktor der Philosophie promoviert und schloss sich dem [[w:Corps|Corps]] Rhenania I an. Im März 1822 nahm Liebig, der auch Mitglied der Bonner und Erlanger [[w:Burschenschaft|Burschenschaft]] von 1820/22 war, an Demonstrationen der freiheitlich gesinnten Studenten gegen die Obrigkeit teil. Infolgedessen wurde er von der Polizei gesucht und musste nach Hause fliehen.


=== Einzelunternehmer ===
Sein Lehrer Karl Kastner erwirkte wenig später durch seine Fürsprache und Empfehlung bei [[w:Großherzog|Großherzog]] [[w:Ludwig I. (Hessen-Darmstadt)|Ludwig I.]] von [[w:Großherzogtum Hessen|Hessen]], dass Liebig ein sich auf zwei Jahre belaufendes [[w:Stipendium|Stipendium]] zum Studium an der [[Paris]]er Universität [[w:Sorbonne|Sorbonne]] erhielt, damals ein führendes Zentrum der Chemie. Sein Chemiestudium begann Liebig dort 1823. Hier analysierte er unter anderem Mineralien und lernte bei den Professoren [[w:Joseph Louis Gay-Lussac|Joseph Louis Gay-Lussac]], [[w:Louis Jacques Thénard|Louis Jacques Thénard]] und [[w:Louis-Nicolas Vauquelin|Louis-Nicolas Vauquelin]] den damals fortschrittlichsten Chemie-Unterricht kennen. Auch die französischen Chemiker [[w:Jean-Baptiste Dumas|Jean-Baptiste Dumas]] und [[w:Théophile-Jules Pelouze|Théophile-Jules Pelouze]] trugen zu seiner chemischen Ausbildung bei.
{{Hauptartikel|Einzelunternehmen (Deutschland)}}
Ein Unternehmer übt eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Seinen erwirtschafteten [[Gewinn]] muss er nicht mit Partnern teilen. Er kann über [[Privatentnahme]]n allein entscheiden. Demgegenüber trägt er auch den Verlust des Unternehmens und das [[Unternehmerisches Risiko|Unternehmersrisiko]] allein. Er muss die nötigen Finanzmittel allein bereitstellen und trägt für seine Entscheidungen die alleinige Verantwortung. Für die [[Verbindlichkeit]]en seines Unternehmens haftet er mit seinem gesamten Vermögen ([[Betriebsvermögen]] und [[Privatvermögen]]).


=== Mitunternehmer ===
=== Professur in Gießen ===
{{Hauptartikel|Personengesellschaft}}
Bald trat er mit eigenen Arbeiten über [[w:Knallquecksilber|Knallquecksilber]] hervor, wodurch der auch in Paris wirkende deutsche Naturforscher [[Alexander von Humboldt]] auf ihn aufmerksam wurde. Durch dessen Empfehlung an den hessischen Großherzog wurde der erst 21-jährige Liebig am 26. Mai 1824 außerordentlicher [[w:Professor|Professor]] für Chemie an der [[w:Justus-Liebig-Universität Gießen|Ludwigs-Universität Gießen]]; am 7. Dezember 1825 wurde er ordentlicher Professor für Chemie und Pharmazie.<ref>Historische Stätten der Chemie: [https://www.gdch.de/fileadmin/downloads/GDCh/historische_staetten/liebig.pdf ''Justus von Liebig.'']</ref> Seine Arbeitsbedingungen spiegelten das bis dahin geringe Ansehen der chemischen Fakultät wider: Sein Gehalt war gering und für Geräte, Chemikalien, Kohle usw. erhielt er nur minimale Zulagen. So musste er viele dringend benötigte Apparate und Materialien aus der eigenen Tasche bezahlen, um überhaupt lehren zu können. Trotzdem fand er bei den Gießener Studenten wegen seiner Lehrmethoden schnell großes Interesse und Zulauf.
Mitunternehmer ist ein steuerrechtlicher Begriff, der insbesondere für {{§|15|estg|juris}} Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;2 [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|Einkommensteuergesetz]] (EStG) eine Rolle spielt. Danach und nach der [[Rechtsprechung]] des [[Bundesfinanzhof|BFH]] ist Mitunternehmer, wer aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses zusammen mit anderen Personen Unternehmerinitiative entfalten kann und ein Unternehmerrisiko trägt.<ref>BFH, Großer Senat vom 25. Juni 1984, BFHE 141, 405, 440.</ref>


=== Anteilseigner ===
Im Jahr 1826 traf Justus Liebig [[Friedrich Wöhler]], mit dem er zusammen forschte und freundschaftlich verbunden war.<ref>Justus Freiherr von Liebig, Friedrich Wöhler, August Wilhelm von Hofmann: ''Aus Justus Liebig’s und Friedrich Wöhler’s Briefwechsel in den Jahren 1829–1873.'' F. Vieweg und Sohn, Braunschweig 1888.</ref> Im selben Jahr heiratete er Henriette Moldenhauer.
{{Hauptartikel|Anteilseigner}}
Anteilseigner nach {{§|2|mitbestg|juris}} [[Mitbestimmungsgesetz]] sind die [[Aktionär]]e von [[Aktiengesellschaft (Deutschland)|Aktiengesellschaften]], Kommanditaktionäre von [[Kommanditgesellschaft auf Aktien|Kommanditgesellschaften auf Aktien]], [[Gesellschafter]] von [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|Gesellschaften mit beschränkter Haftung]], Gewerken von [[Bergrechtliche Gewerkschaft|bergrechtlichen Gewerkschaften]] mit eigener Rechtspersönlichkeit und Genossen von Erwerbs- und [[Genossenschaft]]en. Anteilseigner gelten erst bei einer maßgeblichen Kapitalbeteiligung von über 75 % (qualifizierte Mehrheitsbeteiligung) als Unternehmer, weil sie dann Einfluss auf das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens ausüben können.<ref>{{Literatur |Autor=Rolf Kramer |Titel=Der Unternehmer und sein Gewinn |Datum=1985 |Seiten=26 |Online={{Google Buch |BuchID=TGSJc_B-sGgC |Seite=26 }}}}</ref> Ob bei [[Publikumsgesellschaft]]en die {{"|Unternehmer (der [[Vorstand]]) und Anteilseigner verschiedene Personen}} sind – wie Dieter Schneider pauschal behauptet,<ref>vgl. Schneider 1992, S.&nbsp;132.</ref> hängt deshalb von der Höhe der [[Beteiligungsquote]] ab.


== Rechtsfragen ==
[[Datei:Justus von Liebigs Labor, 1840.jpg|mini|Liebigs Gießener Labor, um 1841]]
Im [[Rechtswesen|deutschen Recht]] allgemein gibt es keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs, sondern vom [[Gesetzeszweck]] abhängige Definitionen.
Um seine finanziellen Probleme zu mildern, betrieb er nebenberuflich von 1827 bis 1833 ein privates Institut für Pharmazie und technisches Gewerbe, in dem er zusammen mit den Professoren [[w:Hermann Umpfenbach|Hermann Umpfenbach]], [[w:Friedrich Christian Gregor Wernekink|Friedrich Christian Gregor Wernekink]] und [[w:Georg Gottlieb Schmidt|Georg Gottlieb Schmidt]] Apothekengehilfen und zukünftige Leiter der technischen Gewerbe ausbildete. Er legte damit den Grundstock für seine 1832 gegründete Zeitschrift ''[[w:Annalen der Pharmacie|Annalen der Pharmacie]]'', später allgemein bekannt als ''Liebig’s Annalen'' und in Großbritannien von der [[w:Journal of the Chemical Society|Chemical Society]] hochgeschätzt.


=== Unternehmerbegriff im BGB ===
Seine Lehrmethode, seine Entdeckungen und Schriften machten ihn bald weltweit bekannt mit der Folge, dass neben vielen Deutschen auch zahlreiche Ausländer, darunter 84 Engländer und 18 Amerikaner, nach Gießen kamen, um Liebigs Vorlesungen über Chemie und Pharmazie zu hören. Bedeutende Schüler von ihm waren [[w:August Wilhelm von Hofmann|August Wilhelm von Hofmann]], der bei Liebig von 1836 bis 1845 studierte, promovierte und sich als dessen Assistent habilitierte, sowie der Arzt und Chemiker [[w:Joseph von Scherer|Johann Joseph von Scherer]]<ref>Christina Renata Grund: ''Johann Joseph von Scherers Briefe an Justus von Liebig. Umfang des Korpus und inhaltliche Aspekte.'' In: ''Würzburger medizinhistorische Mitteilungen.'' 11, 1993, S. 101–106.</ref> in Würzburg. 1843 wurde Liebig in die [[w:American Academy of Arts and Sciences|American Academy of Arts and Sciences]] gewählt.
==== {{Anker|14bgb}}Allgemeiner Teil ====
Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) bietet in {{§|14|bgb|juris}} Abs.&nbsp;1 BGB eine Legaldefinition an. Danach ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige [[Personengesellschaft]], die bei Abschluss eines [[Rechtsgeschäft]]s in Ausübung ihrer gewerblichen oder [[Selbständigkeit (beruflich)|selbstständigen beruflichen]] Tätigkeit handelt. Darunter fallen auch [[Freier Beruf (Deutschland)|Freiberufler]], [[Handwerker]], [[Landwirt]]e und [[Kleingewerbetreibender|Kleingewerbetreibende]].<ref>{{Rspr|BAGE 141, 299}}</ref>


Nach §&nbsp;14 Abs.&nbsp;1 BGB ist Unternehmer deshalb auch, wer zum Beispiel als [[Architekt]], [[Steuerberater]], [[Übersetzer]] oder [[Zahnarzt]] tätig ist oder in selbständiger Weise andere [[Dienstleistung]]en ausführt. In diesen Fällen muss das Rechtsgeschäft aber „in Ausübung“ dieser Tätigkeit vorgenommen werden; kauft der Architekt als [[Privatperson]] ein Regal für seine Wohnung oder Hundefutter, so ist er [[Verbraucher]].
Berufungen an die Universitäten [[w:Tallinn|Reval]] 1827, [[w:Georg-August-Universität Göttingen|Göttingen]] 1835, [[w:Sankt Petersburg|St. Petersburg]] 1839, [[w:Universität Wien|Wien]] 1841, [[w:London|London]] 1845 und [[w:Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg|Heidelberg]] 1851 lehnte Liebig ab, konnte aber jedes Mal durch Bleibeverhandlungen mit dem zuständigen Ministerium seine finanzielle und berufliche Situation verbessern. Von der Universität Göttingen erhielt Liebig 1847 einen medizinischen Doktortitel.


Von Bedeutung ist die Unternehmereigenschaft insbesondere beim [[Verbrauchsgüterkauf]] und [[Verbraucherdarlehensvertrag]] sowie für den Schutz des Verbrauchers nach den [[Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]].
Im Jahr 1845 wurde er auf eigenen Wunsch von dem Großherzog [[w:Ludwig II. (Hessen-Darmstadt)|Ludwig II. von Hessen]] für seine Verdienste mit dem Titel ''[[w:Freiherr|Freiherr]]'' geadelt.


==== Werkvertrag ====
=== Begründer der Agrochemie ===
In der Regelung des [[Werkvertrag (Deutschland)|Werkvertrages]] im Besonderen Teil des Schuldrechts ({{§|631|bgb|juris}} BGB) findet sich eine andere Definition des Unternehmers. Der Unternehmer ist bei einem Werkvertrag die Partei, die ein mit dem Besteller vertraglich vereinbartes Werk herstellt.
[[Datei:Chemische Briefe Justus von Liebig p 001.jpg|mini|''Chemische Briefe'', Titelblatt]]


Diese beiden Unternehmerbegriffe im BGB sind nicht deckungsgleich.
1840 publiziert Liebig sein grundlegendes Werk über [[Agrikulturchemie]]. In der ersten Zeit nach Veröffentlichung waren seine Grundaussagen umstritten und wurden von der Wissenschaft und praktischen Landwirtschaft als inkompetent erachtet. Erst ca. 20 Jahre nach Veröffentlichung der Agrikulturchemie erfuhr Liebig breite wissenschaftliche Anerkennung. Die praktische Anwendung seiner Lehre führte seither zur Vervielfachung der Ernteerträge. Die Ernährung industriell und großstädtisch organisierter Gesellschaften wäre ohne Kenntnis der Liebig’schen agrikulturchemischen Grundaussagen nicht möglich.<ref>{{IDW-online |ID=4377 |Titel=Reformator der Welternährung |Autor=Ulrich Thimm |Institution=Justus-Liebig-Universität Gießen |Datum=16. April 1998 |Zugriff=12. Mai 2018}}</ref> So ist beispielsweise in Deutschland die agrarische Produktion zwischen 1873 und 1913 um 90 % gestiegen. Diese Zunahme basierte neben der Mechanisierung der Landwirtschaft und wissenschaftlich begründeter Tierzucht insbesondere auf der Verwendung von bergbautechnisch gewonnenen bzw. industriell hergestellten Düngemitteln.<ref>{{Literatur |Autor=[[w:Gerd Fesser|Gerd Fesser]] |Titel=Die Kaiserzeit in Deutschland 1871–1918 |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Landeszentrale für politische Bildung Thüringen |Ort=Erfurt |Datum=2000 |ISBN=3-931426-39-4 |Seiten=14 |Online=https://web.archive.org/web/20040415000000/http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/lzt/16.pdf}}</ref>


In der Rechtspraxis werden statt der Begriffe Unternehmer und Besteller häufig die Begriffe [[Auftragnehmer]] und [[Auftraggeber]] verwendet, so insbesondere im [[Baurecht (Deutschland)|Baurecht]] auch in der [[VOB/B]]. Dagegen gibt es die Bezeichnung „Unternehmer“ im Baurecht vor allem auch in den Zusammensetzungen [[Generalunternehmer]], [[Subunternehmen|Subunternehmer]]. Die so bezeichneten Unternehmer unterscheiden danach, ob ein Unternehmer gegenüber dem Bauherrn alle Bauleistungen für ein Bauwerk erbringt oder ob er von einem anderen Unternehmer nur zur Erbringung von einzelnen Bauleistungen herangezogen wird. Ein [[Totalunternehmer]] übernimmt zusätzlich zu den Bauleistungen auch noch Planungsleistungen.
=== Wechsel nach München ===
[[Datei:Justus von Liebig nah.jpg|mini|Justus von Liebig (ca. 1860)]]
[[Datei:Grab-Liebig-Justus-Alter-Suedl-Friedhof-GF-40-12-11.JPG|mini|Grab von Liebig auf dem [[w:Alter Südfriedhof (München)|Alten Südlichen Friedhof                  {{Coordinate|text=Standort|name=Grab von Justus Liebig|NS=48/7/30.00/N |EW=11/33/48.20/E|type=landmark|region=DE-BY}}]]]]
[[Datei:40-12-11-Bueste-von-Wagmueller-auf-Grab-von-Justus-Liebig.jpg|mini|Büste von Justus Liebig auf seinem Grab; die Bronzebüste schuf der Bildhauer [[w:Michael Wagmüller|Michael Wagmüller]]]]


=== {{Anker|uhgb}}Unternehmerbegriff im HGB ===
Schließlich sondierte die [[w:Ludwig-Maximilians-Universität München|Universität München]] durch den Professor [[w:Max von Pettenkofer|Max von Pettenkofer]] wegen einer Berufung. König [[w:Maximilian II. Joseph (Bayern)|Maximilian II. von Bayern]] lud Liebig persönlich ein, bot ihm in einer Privataudienz den Bau eines neuen Chemischen Instituts mit daneben liegendem Wohnhaus an und sicherte ihm weitgehende Freiheit in Lehre und Forschung zu. Liebig nahm die Berufung zum Professor für Chemie an und lehrte ab 1852 in München. Sein Nachfolger in Gießen wurde sein Schüler [[w:Heinrich Will (Chemiker)|Heinrich Will]].
[[Normadressat]]en des [[Handelsgesetzbuch]]s (HGB) sind nur gewerbliche Unternehmer, zu denen nicht die freiberuflichen Unternehmer und Kleingewerbetreibenden gehören.<ref>{{Literatur |Autor=Peter Bülow |Titel=Handelsrecht |Datum=2009 |Seiten=1 |Online={{Google Buch |BuchID=saVk2pLvK9YC |Seite=1 }}}}</ref> Daraus folgt, dass jeder [[Kaufmann (HGB)|Kaufmann]] zugleich auch Unternehmer ist, aber nicht jeder Unternehmer ist Kaufmann. Der Unternehmerbegriff erfasst gerade auch die Kleingewerbetreibenden bis zu einer bestimmten [[Betriebsgröße]] und die Freiberufler.


Nach {{§|84|hgb|juris}} Abs.&nbsp;1 HGB ist Unternehmer derjenige, von dem ein [[Handelsvertreter]] ständig damit beauftragt ist, [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.
In den 1850er Jahren gelang es Justus von Liebig, Glaskörper mit einer Silberlösung zu beschichten und zum spiegelnden Glänzen zu bringen.<ref>{{Literatur |Autor=Günther Klaus Judel |Titel=Die Geschichte von Liebigs Fleischextrakt: Zur populärsten Erfindung des berühmten Chemikers |Sammelwerk=Spiegel der Forschung |Band=20 |Nummer=1 |Datum=2003-10 |Seiten=6–17 |Online=[http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2004/1381/pdf/SdF-2003-1_2b.pdf]|Format=PDF}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.roedentaler.de/geschichte.html |titel=Geschichte der Weihnachtskugel - Historie des Christbaumschmucks |werk=roedentaler.de |sprache=de |zugriff=2018-05-12}}</ref> Liebig wollte damit sein naturwissenschaftliches Gerät verbessern.<ref>{{Webarchiv|text=''Justus von Liebig und die Weihnachtskugel.'' |url=http://www.rhein-main.net/a/rmn01.c.9412498.de/justus-von-liebig-und-die-weihnachtskugel.html |wayback=20150924090740}} auf: ''rhein-main.net'' 2. Dezember 2011.</ref><ref>Manfred Becker-Huberti: [http://www.brauchtum.de/winter/advent.html ''„Äpfel, Nüss’ und Mandelkern …“''] auf: ''brauchtum.de''.</ref>


=== Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht ===
Um 1860 wurde der Fotochemiker und spätere Erfinder [[w:Johann Baptist Obernetter|Johann Baptist Obernetter]] Assistent Liebigs.<ref>{{Meyers-1905|14|867|867|spezialkapitel=Obernetter}}</ref>
Das deutsche [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|Umsatzsteuergesetz]] definiert Unternehmer wie folgt ({{§|2|ustg_1980|juris}} Abs.&nbsp;1 Satz 1 und 3 UStG):


{{Zitat
In [[w:München|München]] wurde Liebig von vielen wissenschaftlichen Vereinigungen im In- und Ausland zum korrespondierenden oder Ehrenmitglied ernannt und erhielt zahlreiche Ehrungen und Orden von regierenden Herrschern der ganzen Welt. Als er den Superphosphat-Dünger entwickelte, war er Mitbegründer der „Bayerischen Aktiengesellschaft für chemische und landwirtschaftlich-chemische Fabrikate“ (BAG, Werk in [[w:Heufeld (Bruckmühl)|Heufeld]]) mit Sitz München, die bis 2012 unter dem Namen [[w:Süd-Chemie|Süd-Chemie]] existierte und heute Teil des Schweizer [[w:Clariant|Clariant]]-Konzerns ist. Am 15. Dezember 1859 wurde er zum Präsidenten der [[w:Bayerische Akademie der Wissenschaften|Bayerischen Akademie der Wissenschaften]] ernannt. Dieses Amt bekleidete er bis zu seinem Tod. 1870 wurde er zum [[w:Ehrenbürger|Ehrenbürger]] der Stadt München ernannt. Im Jahr 1859 war er auch zum Mitglied der [[w:Leopoldina|Leopoldina]] gewählt worden,<ref>{{Leopoldina|4216 |Name=Justus Frhr. von Liebig |Datum=14. Mai 2018}}</ref> 1867 zum Mitglied der [[w:National Academy of Sciences|National Academy of Sciences]] der Vereinigten Staaten.
|Text=Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von [[Einnahme]]n, auch wenn die Absicht, [[Gewinn]] zu erzielen, fehlt.}}


* „ist, wer“ umfasst natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und ''nichtrechtsfähige'' wie beispielsweise eine [[Erbengemeinschaft]] deren [[Rechtsfähigkeit (Deutschland)|Rechtsfähigkeit]] noch nicht bestätigt ist. Auch die teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist Unternehmer, wenn sie gegenüber Dritten tätig wird.
Justus Liebig starb am 18. April 1873 in München an einer [[w:Lungenentzündung|Lungenentzündung]] und wurde unter großer Anteilnahme der Bevölkerung am 21. April zu Grabe getragen.
* „nachhaltig“ bedeutet Wiederholungs''absicht''.
* „selbständig“ ist im UStG nicht definiert, aber §&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 UStG bestimmt die Fälle der Unselbständigkeit.


=== Unternehmerbegriff im E-Commerce ===
== Veröffentlichungen ==
Als gewerbliche Tätigkeit gilt eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen hervortritt. Daher können auch Einzelpersonen, die mit einem gewissen organisatorischen Mindestaufwand andauernd Waren zum Beispiel bei [[Ebay]] verkaufen, Unternehmer sein. Insbesondere ist dies anzunehmen bei sogenannten Powersellern, die mindestens 300 Artikel pro Monat bei eBay verkaufen oder ein eBay-Shop unterhalten. Generell muss dabei zwar der Käufer die Unternehmereigenschaft des Verkäufers beweisen. Ist der andere jedoch Powerseller, findet nach Ansicht des OLG Koblenz eine Beweislastumkehr statt.<ref>OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2005 – 5 U 1145/05, (u. a. MMR 2006, 236);  [http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2006/VuR_06_01.pdf (online als PDF)].</ref>
* ''Einige Bemerkungen über die Bereitung und Zusammensetzung des Brugnatellischen und Howardschen Knallsilbers.'' In: Repertorium für die Pharmacie. Band 12. Nürnberg 1822, S. 412–426 ({{DTAW|liebig_knallsilber_1822}}).
 
* ''Ueber die Verbindungen, welche durch die Einwirkung des Chlors auf Alkohol, Aether, ölbildendes Gas und Essiggeist entstehen.'' In: ''[[Justus Liebigs Annalen der Chemie|An. Pharm.]]'' Band 1, 1832, S. 182–230 ({{Google Buch |BuchID=_-02AAAAYAAJ |Seite=182 |Linktext=freier Volltext}}).
== Abgrenzungen ==
* ''Anleitung zur Analyse organischer Körper'' 1837, [[Vieweg Verlag|Verlag Vieweg]], Braunschweig, ([http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN51217640X Digitalisat/Faksimile]); 2. Aufl. 1853 ({{archive.org |anleitungzurana00liebgoog}}).
Die Unternehmereigenschaft unterscheidet sich von der [[Arbeitgeber]]eigenschaft. Unternehmer kann sein, wer keine [[Arbeitnehmer]] hat (etwa ein [[Handelsvertreter]]), Arbeitgeber kann jemand sein, ohne dass er Unternehmer ist (ein [[Rentner]] beschäftigt [[Hauspersonal]]). Der [[Niedergelassener Arzt|niedergelassene Arzt]] ist zwar [[Selbständigkeit (beruflich)|selbständig]], aber kein Unternehmer, weil die Ausübung der [[Heilkunde]] nicht als [[Gewerbe]] gilt ({{§|6|gewo|juris}} [[Gewerbeordnung (Deutschland)|GewO]]), wohl aber Arbeitgeber von [[Arzthelferin]]nen. Im Normalfall ist der Arbeitgeber jedoch zugleich der Unternehmensträger und das Arbeitsrecht ist gleichsam ''Innenrecht des Unternehmens''.<ref>Hermann Reichold, ''Arbeitsrecht,'' 2. Auflage, Beck, München 2006, ISBN 3-406-53869-X, § 2 Rn. 5.</ref>
* ''Die organische Chemie in ihrer Anwendung auf Physiologie und Pathologie.'' Braunschweig 1842 ({{ULBDD|nbn:de:kobv:b4-200905193613}}).
 
* ''Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agricultur und Physiologie'' 1840, Verlag Vieweg Braunschweig ({{DTAW|liebig_agricultur_1840}}); 5. korr. und sehr vermehrte Aufl. 1843. ({{Google Buch |BuchID=TO4TAAAAQAAJ |Linktext=freier Volltext}}).
== Österreich ==
* '' Ueber das Studium der Naturwissenschaften und über den Zustand der Chemie in Preußen''. Vieweg, Braunschweig 1840 ({{ULBDD|nbn:de:hbz:061:2-7658}}).
=== Unternehmerbegriff im UGB/KSchG ===
* ''Die Thierchemie, oder die organische Chemie in ihrer Anwendung auf Physiologie und Pathologie'' 1842, Verlag Vieweg Braunschweig ({{DTAW|liebig_physiologie_1842}}); 2. Aufl. 1843.
In Österreich hat der Begriff des Unternehmers eine andere Bedeutung. Im Zuge der Reform des Handelsrechts (jetzt: Unternehmensrechts) ist an die Stelle des Begriffs „Kaufmann“ der Begriff des Unternehmers getreten. Nach der Novelle des Unternehmensrechts in Österreich am 1. Januar 2007 stellt das Privatrecht nur noch auf einen gemeinsamen Unternehmerbegriff ab. Dieser findet sich in {{§|1|UGB|RIS-B|DokNr=NOR40069773}} [[Unternehmensgesetzbuch|UGB]], in dem es heißt: „''Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.''“ Ein Unternehmen wiederum ist ''jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.'' Unter diese Definition fallen also neben [[Freier Beruf (Österreich)|Freiberuflern]] wie Architekten oder Ärzten auch wohltätige Organisationen, jedoch sind Angehörige der Freien Berufe sowie Land- und Forstwirte grundsätzlich vom Anwendungsbereich des 1. Buches des UGB ausgenommen (§&nbsp;4 Abs&nbsp;2 und 3 UGB), sie können sich diesem aber freiwillig unterwerfen (optieren), Voraussetzung ist die Eintragung im Firmenbuch. Die Definition des Unternehmers im [[Konsumentenschutzgesetz|KSchG]] ist nahezu wortgleich und wird von Rechtsprechung und Lehre gleichermaßen als identisch angesehen.
* Liebig, Geiger: ''Handbuch der Organischen Chemie – mit Rücksicht auf Pharmacie'' 1843, [[Universitätsverlag Winter|Verlag Winter]], Leipzig und Heidelberg ({{ULBDD|nbn:de:bvb:12-bsb10073226-1}}).
 
* ''Ueber einige Harnstoffverbindungen und eine neue Methode zur Bestimmung von Kochsalz und Harnstoff im Harn.'' In: ''Ann. Pharm.'' Band 85, 1853, S. 289–328 ({{Google Buch |BuchID=XFvT-hPWkeYC |Seite=289 |Linktext=freier Volltext}}).
Zu dieser allgemeinen Definition kommen  Unternehmer ''kraft Rechtsform'' sowie ''kraft Eintragung'' hinzu. Unternehmer kraft Rechtsform sind laut {{§|2|UGB|RIS-B|DokNr=NOR40069774}} UGB [[Aktiengesellschaft (Österreich)|Aktiengesellschaften]] (AG), [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)|Gesellschaften mit beschränkter Haftung]] (GesmbH), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, [[Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung|EWIV]], [[Europäische Gesellschaft|SE]] sowie [[Europäische Genossenschaft|SCE]]. Unternehmer kraft Eintragung hingegen sind nach {{§|3|UGB|RIS-B|DokNr=NOR40069775}} UGB zu Unrecht in das [[Firmenbuch]] eingetragene Personen, die unter dieser Firma handeln. Nicht im UGB, aber aufgrund der Lehre von der Rechtsscheinhaftung sowohl von Lehre als auch von der Rechtsprechung vertreten, ist der Unternehmer ''kraft Auftretens''. Dieser tritt im Geschäftsverkehr zu Unrecht als Unternehmer auf und muss sich bei bestimmten Rechtsfolgen als Unternehmer behandeln lassen.
* Liebig, Poggendorff, Wöhler: ''Handwörterbuch der reinen und angewandten Chemie'' Verlag Vieweg Braunschweig, 1. Band, 1842, ({{archive.org|handwrterbuchde06unkngoog}}); 2. Band, 2. Aufl. 1858 ({{archive.org|handwrterbuchde01whgoog}}); 3. Band, 1848 ({{archive.org|handwrterbuchde07unkngoog}}).
 
* ''Ueber Theorie und Praxis in der Landwirtschaft.'' Braunschweig 1856.
Vom Unternehmerbegriff des UGB zu unterscheiden ist weiters der Unternehmerbegriff des Umsatzsteuergesetzes, der im Wesentlichen mit der deutschen Terminologie (siehe oben) übereinstimmt.
* ''Über das Verhalten der Ackerkrume zu den in Wasser löslichen Nahrungsstoffen der Pflanzen.'' München, [[Cotta’sche Verlagsbuchhandlung|Cotta]], 1858 ({{Google Buch |BuchID=FbA5AAAAcAAJ |Linktext=freier Volltext}}).
 
* ''Chemische Briefe (Nr. 1–33)'' Leipzig und Heidelberg, 3. Aufl. 1851 ({{archive.org |chemischebriefe00liebuoft}}) und ''Chemische Briefe (Nr. 1–50)'' 1865 – wohlfeile Ausgabe 1865, Verlag Winter, Leipzig und Heidelberg ({{ULBDD|nbn:de:hbz:061:2-13671}}).
== Siehe auch ==
* ''Ueber Gährung, über Quelle der Muskelkraft und Ernährung.'' Leipzig 1870 ({{ULBDD|nbn:de:bvb:12-bsb10997170-2}}).
* {{WikipediaDE|Kategorie:Unternehmer}}
* ''Suppe für Säuglinge.'' 3. Auflage. Braunschweig 1877 ({{ULBDD|nbn:de:bvb:12-bsb10473271-0 }}).
* {{WikipediaDE|Unternehmer}}
* {{WikipediaDE|Unternehmertum}}
 
== Literatur ==
* H. Fittkau: ''Die GbR im Umsatzsteuerrecht – Vorteilhafte Gestaltungen, Rechtsschutz, Vermeidung von Risiken – mit einer Einführung in die zivilrechtlichen Grundlagen.'' Berlin 2008, ISBN 978-3-503-10667-7.
* J. P. Thommen, A. K. Achleitner: ''Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.'' 7. Auflage, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-8349-3416-1.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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* {{DNB-Portal|118572741||''Justus von Liebig''}}
* {{DDB|Person|118572741|''Justus von Liebig''}}
* {{Pressemappe|FID=pe/011419}}
* [http://docnum.u-strasbg.fr/cdm/search/searchterm/von%20liebig/order/creato Digitalisierte Werke von Liebig] – SICD der Universitäten von Strasbourg
* [http://www.liebig-museum.de/ Liebig-Museum in Gießen] [http://www.liebig-museum.de/dokumente/historische_staetten.pdf Historische Stätten] (PDF; 261&nbsp;kB)
* [http://www.uni-giessen.de/cms/ueber-uns/jlu/justusliebig Uni Gießen]
* {{Polytechnisches Journal |Dokumentencode=118572741 |Name=Justus von Liebig}}
* [https://opacplus.bsb-muenchen.de/metaopac/search?isbn=3447028580&db=100 Der Nachlass von Liebig befindet sich in der Bayerischen Staatsbibliothek]
* [[Udo Pollmer]]: ''[http://www.deutschlandradiokultur.de/im-erbsenwahn.993.de.html?dram:article_id=266537 Im Erbsenwahn]'', Justus von Liebig fragwürdiges Ernährungsexperiment, [[Deutschlandradio]] Kultur, 26. Oktober 2013, abgerufen am 7. Februar 2015.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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Version vom 15. August 2019, 12:57 Uhr

Justus von Liebig, ca. 1866

Justus Liebig, ab 1845 Justus Freiherr von Liebig (* 12. Mai 1803 in Darmstadt; † 18. April 1873 in München), war ein deutscher Chemiker und Universitätsprofessor in Gießen und München. Liebig erkannte, dass Pflanzen wichtige anorganische Nährstoffe in Form von Salzen aufnehmen, und begründete durch seine Forschung die moderne Mineraldüngung und den Beginn der Agrochemie. Er entwickelte ein Herstellungsverfahren für Rindfleisch-Extrakte sowie moderne Analysenverfahren und gründete die renommierte Zeitschrift Justus Liebigs Annalen der Chemie. Zeitgleich mit zwei anderen Forschern entdeckte er das Narkosemittel Chloroform.

Leben

Kindheit, Schul- und Lehrzeit

Justus Liebig wurde als Sohn eines Drogisten und Farbenhändlers in Darmstadt geboren. Schon früh experimentierte er mit den Materialien, die er in der Werkstatt seines Vaters vorfand, und entwickelte dadurch eine starke Neigung zur Chemie. Auch die chemischen Experimente, die von Schaustellern auf Jahrmärkten vorgeführt wurden, weckten sein Interesse, insbesondere die Herstellung von Knallerbsen, bei der er das Knallquecksilber erstmals kennenlernte.

Den Besuch des Ludwig-Georgs-Gymnasiums in Darmstadt beendete er schon in der Sekunda. Einer seiner Lehrer bewertete seine intellektuellen Fähigkeiten mit den Worten: „Du bist ein Schafskopf! Bei dir reicht es nicht mal zum Apothekenlehrling.“ Tatsächlich brach Liebig eine Apothekerlehre bei Gottfried Pirsch (1792–1870) in Heppenheim nach etwa einem Jahr vorzeitig ab, weil er bei seinen privaten Versuchen mit Knallsilber einen Dachstuhlbrand in der Apotheke verursacht hatte.

Er kehrte nach Darmstadt zurück und half seinem Vater in der Werkstatt. Nebenher besuchte er oft die großherzogliche Bibliothek, um sich in der Chemie als Autodidakt aus Büchern und durch private Untersuchungen fortzubilden.

Studium

Justus Liebig als junger Student 1821, Zeichnung von 1843

Durch Vermittlung seines Vaters begann Justus Liebig im Herbst 1819 ein Chemiestudium in Bonn bei Karl Wilhelm Gottlob Kastner, den Liebig bereits im Geschäft seines Vater kennengelernt hatte, der sein Talent schnell erkannte und ihn als Assistenten in seinem Labor beschäftigte. Als Kastner 1821 einen Ruf an die Universität Erlangen annahm, folgte ihm Liebig, begann dort seine Doktorarbeit Über das Verhältnis der Mineralchemie zur Pflanzenchemie, wurde damit 1822 zum Doktor der Philosophie promoviert und schloss sich dem Corps Rhenania I an. Im März 1822 nahm Liebig, der auch Mitglied der Bonner und Erlanger Burschenschaft von 1820/22 war, an Demonstrationen der freiheitlich gesinnten Studenten gegen die Obrigkeit teil. Infolgedessen wurde er von der Polizei gesucht und musste nach Hause fliehen.

Sein Lehrer Karl Kastner erwirkte wenig später durch seine Fürsprache und Empfehlung bei Großherzog Ludwig I. von Hessen, dass Liebig ein sich auf zwei Jahre belaufendes Stipendium zum Studium an der Pariser Universität Sorbonne erhielt, damals ein führendes Zentrum der Chemie. Sein Chemiestudium begann Liebig dort 1823. Hier analysierte er unter anderem Mineralien und lernte bei den Professoren Joseph Louis Gay-Lussac, Louis Jacques Thénard und Louis-Nicolas Vauquelin den damals fortschrittlichsten Chemie-Unterricht kennen. Auch die französischen Chemiker Jean-Baptiste Dumas und Théophile-Jules Pelouze trugen zu seiner chemischen Ausbildung bei.

Professur in Gießen

Bald trat er mit eigenen Arbeiten über Knallquecksilber hervor, wodurch der auch in Paris wirkende deutsche Naturforscher Alexander von Humboldt auf ihn aufmerksam wurde. Durch dessen Empfehlung an den hessischen Großherzog wurde der erst 21-jährige Liebig am 26. Mai 1824 außerordentlicher Professor für Chemie an der Ludwigs-Universität Gießen; am 7. Dezember 1825 wurde er ordentlicher Professor für Chemie und Pharmazie.[1] Seine Arbeitsbedingungen spiegelten das bis dahin geringe Ansehen der chemischen Fakultät wider: Sein Gehalt war gering und für Geräte, Chemikalien, Kohle usw. erhielt er nur minimale Zulagen. So musste er viele dringend benötigte Apparate und Materialien aus der eigenen Tasche bezahlen, um überhaupt lehren zu können. Trotzdem fand er bei den Gießener Studenten wegen seiner Lehrmethoden schnell großes Interesse und Zulauf.

Im Jahr 1826 traf Justus Liebig Friedrich Wöhler, mit dem er zusammen forschte und freundschaftlich verbunden war.[2] Im selben Jahr heiratete er Henriette Moldenhauer.

Liebigs Gießener Labor, um 1841

Um seine finanziellen Probleme zu mildern, betrieb er nebenberuflich von 1827 bis 1833 ein privates Institut für Pharmazie und technisches Gewerbe, in dem er zusammen mit den Professoren Hermann Umpfenbach, Friedrich Christian Gregor Wernekink und Georg Gottlieb Schmidt Apothekengehilfen und zukünftige Leiter der technischen Gewerbe ausbildete. Er legte damit den Grundstock für seine 1832 gegründete Zeitschrift Annalen der Pharmacie, später allgemein bekannt als Liebig’s Annalen und in Großbritannien von der Chemical Society hochgeschätzt.

Seine Lehrmethode, seine Entdeckungen und Schriften machten ihn bald weltweit bekannt mit der Folge, dass neben vielen Deutschen auch zahlreiche Ausländer, darunter 84 Engländer und 18 Amerikaner, nach Gießen kamen, um Liebigs Vorlesungen über Chemie und Pharmazie zu hören. Bedeutende Schüler von ihm waren August Wilhelm von Hofmann, der bei Liebig von 1836 bis 1845 studierte, promovierte und sich als dessen Assistent habilitierte, sowie der Arzt und Chemiker Johann Joseph von Scherer[3] in Würzburg. 1843 wurde Liebig in die American Academy of Arts and Sciences gewählt.

Berufungen an die Universitäten Reval 1827, Göttingen 1835, St. Petersburg 1839, Wien 1841, London 1845 und Heidelberg 1851 lehnte Liebig ab, konnte aber jedes Mal durch Bleibeverhandlungen mit dem zuständigen Ministerium seine finanzielle und berufliche Situation verbessern. Von der Universität Göttingen erhielt Liebig 1847 einen medizinischen Doktortitel.

Im Jahr 1845 wurde er auf eigenen Wunsch von dem Großherzog Ludwig II. von Hessen für seine Verdienste mit dem Titel Freiherr geadelt.

Begründer der Agrochemie

Chemische Briefe, Titelblatt

1840 publiziert Liebig sein grundlegendes Werk über Agrikulturchemie. In der ersten Zeit nach Veröffentlichung waren seine Grundaussagen umstritten und wurden von der Wissenschaft und praktischen Landwirtschaft als inkompetent erachtet. Erst ca. 20 Jahre nach Veröffentlichung der Agrikulturchemie erfuhr Liebig breite wissenschaftliche Anerkennung. Die praktische Anwendung seiner Lehre führte seither zur Vervielfachung der Ernteerträge. Die Ernährung industriell und großstädtisch organisierter Gesellschaften wäre ohne Kenntnis der Liebig’schen agrikulturchemischen Grundaussagen nicht möglich.[4] So ist beispielsweise in Deutschland die agrarische Produktion zwischen 1873 und 1913 um 90 % gestiegen. Diese Zunahme basierte neben der Mechanisierung der Landwirtschaft und wissenschaftlich begründeter Tierzucht insbesondere auf der Verwendung von bergbautechnisch gewonnenen bzw. industriell hergestellten Düngemitteln.[5]

Wechsel nach München

Justus von Liebig (ca. 1860)
Grab von Liebig auf dem Alten Südlichen Friedhof Standort48.12511.563388888889
Büste von Justus Liebig auf seinem Grab; die Bronzebüste schuf der Bildhauer Michael Wagmüller

Schließlich sondierte die Universität München durch den Professor Max von Pettenkofer wegen einer Berufung. König Maximilian II. von Bayern lud Liebig persönlich ein, bot ihm in einer Privataudienz den Bau eines neuen Chemischen Instituts mit daneben liegendem Wohnhaus an und sicherte ihm weitgehende Freiheit in Lehre und Forschung zu. Liebig nahm die Berufung zum Professor für Chemie an und lehrte ab 1852 in München. Sein Nachfolger in Gießen wurde sein Schüler Heinrich Will.

In den 1850er Jahren gelang es Justus von Liebig, Glaskörper mit einer Silberlösung zu beschichten und zum spiegelnden Glänzen zu bringen.[6][7] Liebig wollte damit sein naturwissenschaftliches Gerät verbessern.[8][9]

Um 1860 wurde der Fotochemiker und spätere Erfinder Johann Baptist Obernetter Assistent Liebigs.[10]

In München wurde Liebig von vielen wissenschaftlichen Vereinigungen im In- und Ausland zum korrespondierenden oder Ehrenmitglied ernannt und erhielt zahlreiche Ehrungen und Orden von regierenden Herrschern der ganzen Welt. Als er den Superphosphat-Dünger entwickelte, war er Mitbegründer der „Bayerischen Aktiengesellschaft für chemische und landwirtschaftlich-chemische Fabrikate“ (BAG, Werk in Heufeld) mit Sitz München, die bis 2012 unter dem Namen Süd-Chemie existierte und heute Teil des Schweizer Clariant-Konzerns ist. Am 15. Dezember 1859 wurde er zum Präsidenten der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ernannt. Dieses Amt bekleidete er bis zu seinem Tod. 1870 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt München ernannt. Im Jahr 1859 war er auch zum Mitglied der Leopoldina gewählt worden,[11] 1867 zum Mitglied der National Academy of Sciences der Vereinigten Staaten.

Justus Liebig starb am 18. April 1873 in München an einer Lungenentzündung und wurde unter großer Anteilnahme der Bevölkerung am 21. April zu Grabe getragen.

Veröffentlichungen

  • Einige Bemerkungen über die Bereitung und Zusammensetzung des Brugnatellischen und Howardschen Knallsilbers. In: Repertorium für die Pharmacie. Band 12. Nürnberg 1822, S. 412–426 (Digitalisat und Volltext).
  • Ueber die Verbindungen, welche durch die Einwirkung des Chlors auf Alkohol, Aether, ölbildendes Gas und Essiggeist entstehen. In: An. Pharm. Band 1, 1832, S. 182–230 (freier Volltext in der Google Buchsuche).
  • Anleitung zur Analyse organischer Körper 1837, Verlag Vieweg, Braunschweig, (Digitalisat/Faksimile); 2. Aufl. 1853 (archive.org).
  • Die organische Chemie in ihrer Anwendung auf Physiologie und Pathologie. Braunschweig 1842 (Digitalisat).
  • Die Chemie in ihrer Anwendung auf Agricultur und Physiologie 1840, Verlag Vieweg Braunschweig (Digitalisat und Volltext); 5. korr. und sehr vermehrte Aufl. 1843. (freier Volltext in der Google Buchsuche).
  • Ueber das Studium der Naturwissenschaften und über den Zustand der Chemie in Preußen. Vieweg, Braunschweig 1840 (Digitalisat).
  • Die Thierchemie, oder die organische Chemie in ihrer Anwendung auf Physiologie und Pathologie 1842, Verlag Vieweg Braunschweig (Digitalisat und Volltext); 2. Aufl. 1843.
  • Liebig, Geiger: Handbuch der Organischen Chemie – mit Rücksicht auf Pharmacie 1843, Verlag Winter, Leipzig und Heidelberg (Digitalisat).
  • Ueber einige Harnstoffverbindungen und eine neue Methode zur Bestimmung von Kochsalz und Harnstoff im Harn. In: Ann. Pharm. Band 85, 1853, S. 289–328 (freier Volltext in der Google Buchsuche).
  • Liebig, Poggendorff, Wöhler: Handwörterbuch der reinen und angewandten Chemie Verlag Vieweg Braunschweig, 1. Band, 1842, (archive.org); 2. Band, 2. Aufl. 1858 (archive.org); 3. Band, 1848 (archive.org).
  • Ueber Theorie und Praxis in der Landwirtschaft. Braunschweig 1856.
  • Über das Verhalten der Ackerkrume zu den in Wasser löslichen Nahrungsstoffen der Pflanzen. München, Cotta, 1858 (freier Volltext in der Google Buchsuche).
  • Chemische Briefe (Nr. 1–33) Leipzig und Heidelberg, 3. Aufl. 1851 (archive.org) und Chemische Briefe (Nr. 1–50) 1865 – wohlfeile Ausgabe 1865, Verlag Winter, Leipzig und Heidelberg (Digitalisat).
  • Ueber Gährung, über Quelle der Muskelkraft und Ernährung. Leipzig 1870 (Digitalisat).
  • Suppe für Säuglinge. 3. Auflage. Braunschweig 1877 (Digitalisat).

Weblinks

 Wikisource: Justus von Liebig – Quellen und Volltexte
Commons: Justus von Liebig - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Historische Stätten der Chemie: Justus von Liebig.
  2. Justus Freiherr von Liebig, Friedrich Wöhler, August Wilhelm von Hofmann: Aus Justus Liebig’s und Friedrich Wöhler’s Briefwechsel in den Jahren 1829–1873. F. Vieweg und Sohn, Braunschweig 1888.
  3. Christina Renata Grund: Johann Joseph von Scherers Briefe an Justus von Liebig. Umfang des Korpus und inhaltliche Aspekte. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. 11, 1993, S. 101–106.
  4. Ulrich Thimm: Reformator der Welternährung. Justus-Liebig-Universität Gießen, Pressemitteilung vom 16. April 1998 beim Informationsdienst Wissenschaft (idw-online.de), abgerufen am 12. Mai 2018.
  5.  Gerd Fesser: Die Kaiserzeit in Deutschland 1871–1918. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2000, ISBN 3-931426-39-4, S. 14 (https://web.archive.org/web/20040415000000/http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/lzt/16.pdf).
  6.  Günther Klaus Judel: Die Geschichte von Liebigs Fleischextrakt: Zur populärsten Erfindung des berühmten Chemikers. In: Spiegel der Forschung. 20, Nr. 1, 2003, S. 6–17 ([1]).
  7. Geschichte der Weihnachtskugel - Historie des Christbaumschmucks. In: roedentaler.de. Abgerufen am 12. Mai 2018.
  8. Justus von Liebig und die Weihnachtskugel. (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) auf: rhein-main.net 2. Dezember 2011.
  9. Manfred Becker-Huberti: „Äpfel, Nüss’ und Mandelkern …“ auf: brauchtum.de.
  10. 14 - Artikel in Meyers Großes Konversations-Lexikon (1905)
  11. Mitgliedseintrag von Justus Frhr. von Liebig bei der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, abgerufen am 14. Mai 2018.


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