Professor

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Professor ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

Professur (von lat. profiteri, deutsch ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule.

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor oder Professorin ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)). In Österreich ist Professor auch ein Berufs- oder Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen.

Die Hauptaufgabe von Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals). Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professor, aber nicht umgekehrt.

Überblick

Wie im Deutschen Reich bis 1918 und darüber hinaus in Baden und in Bayern, wird in einigen Ländern Europas (z. B. in Österreich, Frankreich, Italien, Polen, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien) auch ein ernannter Lehrer an einer höheren Schule (österr. meist fälschlich noch „Mittelschule“) als Professor bezeichnet. Deswegen wird in Österreich in Abgrenzung dazu die Bezeichnung Universitätsprofessor (Univ.-Prof.) oder Professor an einer Fachhochschule (FH-Prof.), früher auch vom Hochschulprofessor, verwendet. In Österreich kann der Bundespräsident Personen ohne Studientitel, die sich auf dem Gebiet von Kunst oder Wissenschaft verdient gemacht haben, den Titel Professor verleihen. Auch in Deutschland verleihen einzelne Bundesländer mitunter diesen Ehrentitel. Österreich und Deutschland kennen noch weitere, die Transparenz erschwerende Titelformen, wie jene des außerordentlichen Universitätsprofessors (siehe unten), des Juniorprofessors und außerplanmäßigen Professors. Zudem tragen seit der Umbenennung der österreichischen Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten durch das Universitätsgesetz 2002 auch die vormaligen Kunsthochschulprofessoren nun die Bezeichnung „Universitätsprofessor“. Titularprofessor ist in Österreich der verliehene Titel, in der Schweiz indes ist damit kein Anspruch auf einen Lehrstuhl verbunden.

Vergleich zwischen verschiedenen Ländern

Die Juniorprofessur in Deutschland entspricht am ehesten der schweizerisch (-liechtensteinischen) Assistenzprofessur bzw. SNF-Förderungsprofessur, ist jedoch stärker als diese eine „Professur auf Probe“, da eine Entfristung in der Schweiz für Assistenzprofessuren anders als in Deutschland in der Regel möglich ist („tenure track“).

Beim US-Begriff des „Assistant Professor“ muss unterschieden werden zwischen Stellen mit oder ohne „tenure track“. Wenn es eine Stelle ohne „tenure track“ ist, entspricht der Assistant Professor am ehesten einem promovierten Universitätsassistenten in Österreich oder einem Juniorprofessor in Deutschland. Wenn es sich um eine Stelle mit „tenure track“ handelt, ist sie im Status etwas über dem deutschen Juniorprofessor anzusiedeln. Der Assistant Professor hat in der Regel seine eigenen Doktoranden sowie Mitarbeiter und besitzt auch Stimmrecht im Fakultätsrat. Im Vergleich zum deutschen Juniorprofessor hat er zudem ein höheres Maß an Selbstständigkeit bei der Akquisition von Forschungsmitteln und eine größere Unabhängigkeit in der Lehre.

Abkürzungen

  • ao. Univ.-Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung; entspricht in Liechtenstein dem assoziierten Professor)
  • apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor (nur in Deutschland)
  • Ass.-Prof.: Assistenzprofessor (nur in Österreich und der Schweiz, mit landesspezifisch unterschiedlicher Bedeutung)
  • assoz. Prof.: assoziierter Professor (nur in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein)
  • Hon.-Prof.: Honorarprofessor
  • Jun.-Prof.: Juniorprofessor
  • o.ö. Prof.: ordentlicher öffentlicher Professor (Deutschland, Preußen)
  • o. Univ.-Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich und der Schweiz; teilweise veraltet)
  • Prof.: Professor
  • Prof. em. (oder emer.): Professor emeritus
  • Prof. h. c.: Professor honoris causa (‚ehrenhalber‘)
  • Prof. hon.: Professor honorarius (Honorarprofessor; veraltet)
  • Prof. i. K.: Professor im Kirchendienst (nur in Deutschland)
  • Tit. Prof.: Titularprofessor (Schweiz, Österreich)
  • Univ.-Prof.: Universitätsprofessor

Mögliche Werdegänge

Im Folgenden sind typische Werdegänge zur Erlangung einer ordentlichen Hochschulprofessur aufgelistet. Die einzelnen Beispiele stehen dabei exemplarisch für ein bestimmtes Fachgebiet, d. h., sie können jeweils auch auf andere Fachgebiete bezogen werden.

Deutschland

Beispiel 1 (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Habilitation, Verleihung der Venia Legendi verbunden mit der Bezeichnung Privatdozent/in, außerplanmäßige Professur, Univ.-Professur):

  • Dipl.-Biol. Wilma Wiesel (Diplomabschluss)
  • Dr. rer. nat. Wilma Wiesel (promoviert)
  • Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (habilitiert)
    • in einigen Bundesländern auch: Dr. rer. nat. Dr. habil. Wilma Wiesel
  • PD Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (Venia Legendi und das Recht, die Bezeichnung Privatdozentin zu führen)
  • apl. Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (außerplanmäßige Professorin)
  • Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilma Wiesel (Univ.-Professorin / W2- oder W3-Professorin)

Bemerkung: Es ist üblich, die Abkürzung „habil.“ wegzulassen, wenn Prof. oder PD aufgeführt sind.

alternativ:

  • Werner Wessel, M. A. (Master- oder Magisterabschluss)
  • Dr. phil. Werner Wessel (promoviert)
  • Dr. phil. habil. Werner Wessel (habilitiert)
    • in einigen Bundesländern auch: Dr. phil. Dr. habil. Werner Wessel
  • PD Dr. phil. habil. Werner Wessel (Venia Legendi verbunden mit dem Recht, die Bezeichnung Privatdozent zu führen)
  • Prof. Dr. phil. habil. Werner Wessel (Univ.-Professor / W2- oder W3-Professor)

Beispiel 2 (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Juniorprofessur, ordentliche Professur):

  • Wilma Wiesel, M. Sc. (Masterabschluss)
  • Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (promoviert)
  • Jun.-Prof. Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (Juniorprofessorin, d. h. W1-Professorin)
  • Prof. Dr. sc. agr. Wilma Wiesel (Univ.-Professorin / W2- oder W3-Professorin)

Beispiel 3 (Abschluss in einem grundständigen Studiengang, Promotion, Berufspraxis, FH-Professur):

  • Dipl.-Ing. Werner Wessel (Diplomabschluss)
  • Dr.-Ing. Werner Wessel (promoviert)
  • Berufspraxis
  • Prof. Dr.-Ing. Werner Wessel (Professor an einer Fachhochschule, zum Beispiel W2-Professur an einer FH)

Angloamerikanische Länder

Beispiel 1 (Großbritannien, Australien, Neuseeland)

  • Wendy Weasel, B.A. (Honours) (Bachelorabschluss)
  • Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (Abschluss des Doktorstudiums)
  • Lecturer Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W1-Juniorprofessorin)
  • Senior Lecturer Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W2-Hochschuldozentin)
  • Reader Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (entspricht: W2-Univ.-Professorin)
  • Prof. Wendy Weasel, B.A. (Hons), Ph.D. (W3-Univ.-Professorin)

Bemerkung: Die Bezeichnungen Lecturer, Senior Lecturer und Reader usw. werden in Großbritannien (sowie Australien, Neuseeland) für gewöhnlich nicht vor dem Namen des Trägers genannt, sondern als gesonderte Bezeichnung zusammen mit dem Fach ausgewiesen. Zum Beispiel als „Dr. Wendy Weasel, Lecturer in English Literature“. Der „Reader“ wurde in Australien und Neuseeland weitgehend durch „Associate Professor“ (Abk. A/Prof) ersetzt.

Beispiel 2 (Nordamerika):

  • Walter Weasel, B.Sc. (Bachelorabschluss)
  • Walter Weasel, B.Sc., M.Sc. (Masterabschluss)
  • Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (Abschluss des Doktorstudiums)
  • Assistant Professor Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W1-Juniorprofessor)
  • Associate Professor Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: C2/W2-Hochschuldozent)
  • (Full) Prof. Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W2-Univ.-Professor)
  • Regents' Prof. Walter Weasel, B.Sc., M.Sc., Ph.D. (entspricht: W3-Univ.-Professor)

Besetzung von Professuren durch Frauen

Geschichte

Bis in die beginnende Neuzeit war Bildung primär eine Sache des Standes und nach einem jahrhundertelangen Prozess wird – durch Druck der Frauenbewegung und im Zuge der allgemeinen Gleichbehandlung der Geschlechter – die Zulassung von Frauen an Universitäten erst im frühen 20. Jahrhundert rechtlich verankert.

  • 1733 hat die Universität Wittenberg als erste deutsche Universität die Dichterin Christiana Mariana von Ziegler als poeta laureatus ausgezeichnet.
  • 1754 wurde Dorothea Christiane Erxleben von der Universität Halle als erste Frau in Deutschland promoviert.
  • 1787 hat die Universität Göttingen zum 50-jährigen Bestehen eine Professorentochter, Dorothea von Schlözer, ohne Dissertation, aber mit mündlicher Prüfung promoviert.
  • Regina Josepha von Siebold wurde 1815 an der Universität Gießen die Ehrendoktorwürde im Fach Geburtshilfe verliehen. 1817 wurde ihre Tochter Marianne Theodore Charlotte von Siebold zum Dr. med. promoviert. Die Frauen wurden jedoch noch nicht an der Universität geduldet und mussten sich daher außerhalb bilden und ihre Wissenschaft betreiben.
  • Mitte des 19. Jahrhunderts beginnt sich das Frauenstudium durchzusetzen, z. B. in den USA, in Großbritannien und in der Schweiz (ab 1865 an der Universität in Zürich). In Österreich-Ungarn waren Frauen ab 1878 als Gasthörer zugelassen und konnten ab 1897 zunächst an den philosophischen Fakultäten, später auch Medizin, studieren. 1891 beschloss der deutsche Reichstag, dass die Zulassung von Frauen Ländersache sei, und 1899 wurden Frauen als Gasthörer zugelassen.
  • 1897 wurde mit Gabriele Possanner die erste Ärztin Österreichs promoviert.
  • 1898 wurde die Philosophin Anna Tumarkin als erste Frau an der Universität Bern habilitiert. Sie war in Bern 1906 auch die erste Honorarprofessorin und 1909 die erste Extraordinaria. Tumarkin war Europas erste Professorin, die – im Gegensatz zur bereits 1884 in Stockholm inthronisierten Dozentin Sofja Kowalewskaja – das Recht hatte, Doktoranden und Habilitanden zu prüfen sowie im Senat der Universität Einsitz zu nehmen. Ihr folgte Lina Stern, sie erhielt 1903 den Doktortitel und wurde 1918 außerordentliche Professorin und Inhaberin des Lehrstuhles für physiologische Chemie an der medizinischen Fakultät der Universität Genf.
  • Elsa Neumann wurde als erste Frau Deutschlands an der Universität Berlin 1899 im Fach Physik promoviert, Mathilde Wagner 1901 als erste Frau an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Fach Medizin. An der Universität Berlin wurde vom Pathologen Rudolf Virchow Sonderpräpierkurse für Frauen angeboten, weil sein Vater (ein Ordinarius für Anatomie) sich weigerte, Frauen in seinen Sezierkursen zu erlauben.
  • Elise Richter konnte sich 1907 als erste Frau in Wien habilitieren (romanische Philologie), durfte aber vorerst nur als Privatdozentin ohne Besoldung lehren und wurde erst 1921 außerordentliche Professorin, aber nie ordentliche Professorin (nach ihr ist auch ein Förderprogramm des FWF benannt, das Frauen die Habilitation ermöglichen soll), aber 1921 findet auch erst die zweite Habilitation einer Frau in Österreich statt (Christine Touaillon, Literaturgeschichte).[1]
  • Obwohl in Deutschland 1918 beschlossen wurde, dass Frauen auch die Dozentenlaufbahn einschlagen könnten, wurde erst 1923 Margarete von Wrangell als erste Frau ordentliche Professorin an einer deutschen Universität. Die Chemikerin wurde auf den Lehrstuhl für Pflanzenernährung an der Universität Hohenheim berufen.
  • 1921 wurde Gertrud Kleinhempel als erster Frau in ihrem Beruf als Leiterin der Textilklasse an der Handwerker- und Kunstgewerbeschule Bielefeld in Preußen durch das Ministerium der Professorentitel verliehen.

Dabei war insbesondere der Männermangel des Ersten Weltkriegs ausschlaggebend, in dem praktizierende Wissenschaftlerinnen zu einem wichtigen Faktor wurden. Bis 1933 wurden nur 24 Frauen, vornehmlich in der Medizin, Professorinnen, obwohl mehr als 10.000 Frauen promoviert wurden.

Anteil der Professorinnen im Vergleich zu den männlichen Professoren

Frauenanteil unter Studenten und Professoren

Frauen sind unter den Professoren an den Hochschulen des deutschen Sprachraums stark unterdurchschnittlich vertreten, obwohl Studentinnen bereits seit einiger Zeit an den meisten Hochschulen im deutschsprachigen Raum mehr als die Hälfte der Studierenden ausmachen. Frauenquote an Universitäten und Hochschulen:

Deutschland Österreich Schweiz OECD/EU-25
Universitäten/Fachhochschulen 2003 WS 2004/05 2006 2004
Studentinnen 48,4 % 53 % / 40 %    
Promotionen/Absolventinnen 37,9 % 40 % / 34 %   43 %
Assistentinnen   31 % / –    
Professorinnen/Dozentinnen 12,8 % 14 % / 22 % 9,2 % 15 %
Forschungspersonal gesamt 2003 19 % 21 % 21 % 29 %
Gläserne Decke Universitäten 2004 1,9 % 2,7 % 1,8 % 2,1 %

Werte und Quellen:

  • OECD-Länder: Graduates ISCED 6, Academic staff Grade C / A (nach ISCED 97); Researchers Frascati Manual § 301
    gläserne Decke: universitär, EU-25 2004[2]
  • Deutschland: Ost- und Westdeutschland, Professorinnen: alle Besoldungsstufen;[3] Forschungspersonal[2]
  • Österreich: Universitäten/Fachhochschulen;[4] Forschungspersonal[2]
  • Schweiz: Universitäten[5]; Forschungspersonal[2]

Die Frauenquote ist jedoch regional sehr verschieden und hängt stark vom Fachgebiet ab. In Studienrichtungen wie z. B. Theologie, Soziologie, Architektur und Medizin reicht der Anteil der Frauen an den Hochschullehrern der höheren Ränge etwa an ein Viertel heran, während er unter den Assistenten auch höher liegt. In der bundesdeutschen Ethnologie liegt der Frauenanteil an den Professuren mit 29 % besonders hoch (2008).

In technischen Fächern liegt er bei nur einigen Prozent – und dies trotz Förderung mit speziellen Programmen (z. B. Hertha-Firnberg- und Else-Richter-Stellen in Österreich und ähnlicher Programme in Deutschland). Im Durchschnitt der OECD beträgt die Quote nur 5,8 %.[2]

Inzwischen lässt sich zumindest regional und für bestimmte Fachbereiche, wie etwa für die Politik- und Sozialwissenschaften in Berlin, ein stetiger Zuwachs an Habilitationen von Frauen feststellen, die immer wieder auch in Professuren gerufen werden. In den letzten Jahren stellten diese dort sogar die Hälfte der Habilitanden. Wie sich diese Tendenz jedoch im Zusammenhang der neusten hochschulpolitischen Veränderungen und der Etablierung des Bachelor/Master-Systems entwickeln wird, bleibt offen.[6]

Eine Untersuchung unter den 37 größten Hochschulen und Universitäten Deutschlands aus dem Jahr 2018 zeigt, dass der Anteil an Professorinnen im Schnitt bei rund 24 Prozent liegt. Die Universität Paderborn ist der Befragung zufolge Spitzenreiter: 97 von 260 Professoren sind hier weiblich, die Quote liegt damit bei 37 Prozent. Schlusslicht bildet die Technische Universität Dresden mit nur 14 Prozent weiblich besetzter Professuren. Noch geringer an deutschen Hochschulen ist die Anzahl der Dekaninnen. Hier liegt die Quote bei rund 17 Prozent.[7][8]

Mögliche Gründe für die geringere Frauenquote

Die Gründe sind vielfältig und offenbar auch von länderspezifischen sozialen Geschlechtermodellen abhängig. Eine große Rolle spielen wahrscheinlich die im Durchschnitt geringere Bereitschaft von Frauen zur bedingungslosen Verfolgung lebenslanger Vollzeitkarrieren,[9] unterschiedliche Fachkulturen und damit einhergehend eine unterschiedliche Bedeutung von Dissertation oder Habilitation für die weitere Karriereplanung in spezifischen Fächern,[6] und die Schwierigkeit, Partnerschaft, Kinder und hochqualifizierten Beruf zu vereinen. Es gibt in vielen Ländern auch im Post-Doc-Bereich oft nur Stipendien ohne soziale Rechte wie Mutterschutz.

Förderung

Deutschland

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte 2007 das Professorinnenprogramm, mit dem bis 2013 mindestens 200 neue Stellen für weibliche Habilitanden an deutschen Hochschulen geschaffen werden sollten.[10][11]

An vielen Hochschulen gibt es Gleichstellungsbeauftragte (früher: „Frauenbeauftragte“) und auch spezielle, gesetzlich vorgeschriebene Regelungen für Berufungsverfahren, die Bewerberinnen bei gleicher Eignung den Vorrang geben. An der Ruhr-Universität Bochum lautet z. B. ein Passus:

„Jeder Berufungskommission muss mindestens eine Professorin angehören. Falls dies nicht möglich ist, muss mindestens eine stimmberechtigte Wissenschaftlerin des betreffenden Faches der Berufungskommission angehören. In Fächern, in denen keine Wissenschaftlerin vertreten ist, sind Professorinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen als stimmberechtigtes Mitglied aus verwandten Fächergruppen hinzuzuziehen.“[12]

Dies soll sicherstellen, dass Bewerbungen von Frauen angemessen berücksichtigt werden.

Österreich

Der Titel Professorin ist in Österreich 2002 auf Grund von Art. 65 Abs. 2 lit. b Bundes-Verfassungsgesetz geschaffen worden (BGBl. II Nr. 261/2002).

Im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) ist in Bezug auf Ausschreibungen öffentlicher Dienststellen unter § 7.(3) gefordert, dass unbeschadet der Formulierung, „dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen“ (Abs. 2) die Ausschreibung jedoch den Hinweis zu enthalten hat, „dass Bewerbungen von Frauen für Arbeitsplätze einer bestimmten Verwendung (Einstufung) oder für eine bestimmte Funktion besonders erwünscht sind, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer solchen Verwendung oder Funktion unter 50 % liegt“ (Unterrepräsentation nach § 11 Abs. 2) oder Fördermaßnahmen im Sinne des Frauenförderungsgebot (§ 11) angebracht sind. Eine Bevorzugung von Frauen in öffentlichen Ämtern – ungeachtet der allgemeinen geforderten Gleichbehandlung – solange die Frauenquote nicht erreicht ist, schreibt der Gesetzgeber vor.

Einige bekannte akademische Lehrerinnen

Siehe auch: Listen bekannter Wissenschaftlerinnen

Professorenvergütung

Deutschland

Die Besoldung eines Professors erfolgt in Deutschland nach der Besoldungsordnung W. Es gibt drei Besoldungsgruppen: W1, W2, und W3. Die Professorenbesoldung besteht aus einem Grundgehalt und einer Leistungszulage. Seit der Föderalismusreform besitzen die Länder das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für die Landesbeamten. Infolgedessen unterscheiden sich die Grundgehälter, und zwar zum Teil deutlich. Die Besoldung eines Professors in Deutschland beträgt als Jahresgrundgehalt bei 12 Monaten ohne Leistungsbezüge in der Besoldungsgruppe W 2 insgesamt 58.752 Euro pro Jahr, in der Besoldungsgruppe W 3 insgesamt 68.649 Euro pro Jahr. Die durchschnittliche Besoldung mit Einbezug der Leistungsbezüge eines Professors liegt an deutschen Hochschulen und Universitäten bei ca. 74.992 Euro.[13] Nach Angaben des statistischen Bundesamts liegt die Durchschnittsbesoldung eines W2-Professors bei 73.920 Euro, die eines W3-Professors bei 95.760 Euro (Stand 2015), wobei es allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.[14] Die Besoldung in Deutschland wird von der Interessenvertretung der Professoren als „nicht wettbewerbsfähig“ beurteilt.[15] Ein direkter Vergleich der deutschen mit der internationalen Professorenbesoldung ist schwierig, da in anderen Ländern andere Pensionsregelungen bestehen, andere Lebenshaltungskosten entstehen (Schweiz) und andere Steuersätze gelten. Der Hochschullehrerbund als die Standesvertretung der Professoren an den Fachhochschulen sieht die W2-Besoldung im Vergleich zu anderen Vergütungen im öffentlichen Dienst als nicht amtsangemessen an. Dem hat das Bundesverfassungsgericht am 14. Februar 2012 zugestimmt. Bezüglich einer Klage eines hessischen Professors entschied es, dass die Grundvergütung der hessischen Besoldungsgruppe W 2 „evident unangemessen“ ist und dies durch die Ausgestaltung der Prämien, die zudem nicht pensionswirksam sind, nicht ausgeglichen wird und somit gegen das „Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist“. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, „verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2013 zu treffen“.[16] Das Urteil wird für die übrigen Bundesländer als gleichermaßen wirksam angesehen.

Schweiz

In der Schweiz ist die Besoldung der Professoren kantonal geregelt, für die eidgenössischen Hochschulen durch den Bund. Laut einer Studie im Auftrag der NZZ im Jahr 2012 verdienen Schweizer Professoren weltweit mit Abstand am meisten. Ein Ordentlicher Professor 17073 CHF, ein Ausserordentlicher Professor 14561 CHF und ein Assistenzprofessor 12749 CHF (Mittelwert, berechnet auf 12 Bruttogehälter vor Steuern). An den ETH liegt der jährliche Bruttolohn zwischen 206166 und 271270 CHF, für die kantonalen Universitäten zwischen 139376 (Luzern, niedrigste Stufe) und 249194 CHF (Basel, höchste Stufe), wobei es an jeder Universität mehrere Steigerungsstufen gibt, die zumeist abhängig von der Dienstdauer gesteigert werden. Hinzu kommen noch Funktionszulagen.[17]

Österreich

In Österreich ist zwischen Professoren mit Beamtenstatus und Professoren ohne Beamtenstatus (= vertraglich gebundene Angestellte, Vertragsprofessoren) zu unterscheiden. Univ.-Prof. im Beamtenstatus haben abhängig von ihrer Dienstzeit und ohne diverse Zulagen ein gesetzlich vorgeschriebenes Bruttojahresgehalt zwischen 47.986 Euro und 89.515 Euro bzw. mit Dienstalterzulage 99.385 Euro, während Univ.-Prof. ohne Beamtenstatus mit ihrer Universität ein Bruttojahresgehalt zwischen 53.075 Euro und 159.225 Euro frei ausverhandeln können. Die Gehälter außerordentlicher Universitätsprofessoren liegen zwischen 42.658 Euro und 80.188 Euro brutto pro Jahr, jene von Assistenzprofessoren zwischen 29.142 Euro und 65.188 Euro.[18] Seit Inkrafttreten des Kollektivvertrages zum 1. Oktober 2009 beträgt für dem Kollektivvertrag unterliegende Universitätsprofessoren das Mindestjahresgehalt abhängig von ihrer Dienstzeit zwischen 61.650 Euro brutto und 86.288 Euro brutto, für assoziierte Professoren mindestens zwischen 58.570 Euro und 83.209 Euro brutto pro Jahr, für Assistenzprofessoren 46.252 Euro brutto pro Jahr (Werte 2010).[19]

USA

Die Professorengehälter in den USA variieren dramatisch zwischen verschiedenen Universitäten, wobei private Hochschulen in der Regel weit mehr bezahlen als öffentliche. Außerdem hängt das Gehalt von der Stellung und vom Fach ab. In den Geisteswissenschaften wird traditionell weit weniger bezahlt als in den Naturwissenschaften. Die höchsten Gehälter haben Professoren in den Ingenieurswissenschaften und der Medizin. In den Biowissenschaften, die im Mittelfeld liegen, kann ein Assistant Professor mit durchschnittlich 80,000 USD (Frauen) bis 88,000 USD (Männer) Bruttogehalt rechnen, ein Full Professor mit 143,000 USD (Frauen) bis 156,000 USD (Männer).[20]

Großbritannien

Die Vergütung eines Professors in Großbritannien beginnt bei etwa 70.000 Euro (60.000 GBP). Reader und Senior Lecturer verdienen zwischen 52.000 Euro (45.000 GBP) und 70.000 Euro (60.000 GBP) und ein Lecturer bis zu 52.000 Euro (45.000 GBP).[21]

Gesetzlicher Schutz

In Deutschland ist die Bezeichnung „Professor“ in § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB gegen Missbrauch geschützt. Wer unbefugt diese Amtsbezeichnung führt, macht sich danach strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dabei schützt die Vorschrift ausdrücklich auch ausländische Dienstbezeichnungen.

Siehe auch

Literatur

Zu Gender-Aspekten:

  • Cheryl Bernard, Edit Schlaffer: Frauenkarrieren an der Universität oder gibt es doch einen weiblichen Masochismus? In: Luise F. Pusch (Hrsg.): Feminismus – Inspektion der Herrenkultur. edition suhrkamp 1192, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11192-2.
  • Rainer A. Müller: Geschichte der Universität – Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule. Callwey, München 1990, 1996, ISBN 3-7667-0959-3.
  • Martin Schmeiser: Akademischer Hasard. Das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universität 1870–1920. Klett-Cotta, Stuttgart 1994, ISBN 3-608-91688-1 (zugleich Dissertation an der Universität Tübingen 1994).
  • Wolfgang Brezinka: Pädagogik in Österreich. Die Geschichte des Faches an den Universitäten vom 18. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts. Band 1. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, ISBN 3-7001-2908-4.

Weblinks

Commons: Professors - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wiktionary: Professor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Professur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Professor – Zitate

Zu Gender-Aspekten.

Einzelnachweise

  1. JKU goes gender. (Memento vom 15. Juni 2009 im Internet Archive).
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Eurostat S&T Statistics, nach OECD She Figures 2006. EU-Kommission DG Research. Webdokument des CEWS. (Memento vom 20. November 2009 im Internet Archive). (PDF; 0,7 MB).
    Figure 1.2: Proportion of female PhD (ISCED 6) graduates 2003, S. 21.
    Figure 1.6: Proportion of female researchers, 2003, S. 25.
    Figure 3.4: Glass Ceiling Index, 2004, S. 59.
  3. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11: Bildung und Kultur. Reihe 4.4: Personal an Hochschulen. Verschiedene Jahrgänge; zitiert nach BLK Heft 109 (PDF; 653 kB): Siebte Fortschreibung des Datenmaterials von ‚Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen‘ 2003. Statistisches Bundesamt, 2004.
  4. Statistisches Taschenbuch 2005. BMBWK; zitiert nach Brigid Weinzinger, Anita Bernroitner, Sabine Wagner, Gabriele Stauffer: Grüner Frauenbericht 2006. Die Grünen, 2007, S. 48 ff. Webdokument. (Memento vom 30. Dezember 2010 im Internet Archive). (PDF; 3,4 MB).
  5. R. Bachmann, C. Rothmayr, C. Spreyermann: Evaluation Bundesprogramm Chancengleichheit von Frau und Mann an Universitäten. Bericht zu Umsetzung und Wirkungen des Programms 2000 bis 2003. Schriftenreihe Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW), Bern 2004 (Webdokument crus.ch).
    U. Jaberg, M. Bencheikh, P. Koller: Personal der Universitären Hochschulen 2004. Bundesamt für Statistik (BFS). Statistik der Schweiz, Neuchâtel 2006; zitiert nach Professionelle Karriereförderung auf dem Weg zur Professorin oder Chefärztin. In: Schweizerische Ärztezeitung. Nr. 44 87/2006, S. 1901–1906.
  6. 6,0 6,1 Barbara Strobel: Was sie wurden, wohin sie gingen. Ergebnisse einer Verbleibstudie über PromovendInnen und HabilitantInnen des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin. (Memento vom 31. März 2010 im Internet Archive). (PDF; 208 kB), in: gender…politik…online. (Memento vom 4. Februar 2010 im Internet Archive). Bei: fu-berlin.de. Abgerufen am 26. August 2009.
  7.  Silke Fokken: Gleichstellung an Hochschulen: Frau Professorin bleibt in der Minderheit. In: Spiegel Online. 31. Oktober 2018 (http://www.spiegel.de/karriere/hochschulen-lehrstuehle-nur-zu-24-prozent-von-frauen-besetzt-a-1235897.html).
  8. Gender-Debatte an Hochschulen. Abgerufen am 1. November 2018.
  9. Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/9783421043610 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen Vorlage:Neuer Abschnitt an.
  10. Frauen im Wissenschaftssystem. Professorinnen-Programm. Website des Bundesbildungsministeriums.
  11. Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder. In: Eva Blome u. a. (Hrsg.): Praxishandbuch Zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen. 2., vollst. überarb. und erw. Auflage. Springer VS, 2014, ISBN 978-3-531-17567-6, S. 136 f.
  12. Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Ruhr-Universität Bochum. In: Ruhr-Uni-Bochum.de.
  13. Zehn Jahre W-Besoldung. Abgerufen am 10. Februar 2016.
  14. H. Detmer: Die reale Professorenbesoldung. Erhebliche Unterschiede in den Ländern. In: Academics.de. Zeit Online, Februar 2017.
  15. W-Besoldung international nicht wettbewerbsfähig. (Memento vom 2. Juni 2010 im Internet Archive). Aus Forschung-und-Lehre.de. Zeitschrift des DHV, S. 584, November 2005 (PDF; 6,1 MB).
  16. BVG-Pressemitteilung Nr. 8/2012 vom 14. Februar 2012. Abgerufen am 15. Februar 2012.
  17. Schweiz zahlt Uni-Professoren die höchsten Löhne. Lohnvergleich für Professoren international und innerhalb der Schweiz. In: NZZ. 20. Mai 2012.
  18. Gehaltstabellen 2010 in EURO. (Memento vom 2. Juni 2010 im Internet Archive). In: goed.at. (PDF).
  19. Änderungen im Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten. In: uibk.ac.at. (PDF; 700 kB).
  20. K. Zusi: 2016 Life Sciences Salary Survey. In: The-Scientist.com. November 2016.
  21. Salary Scales. (Memento vom 7. Januar 2010 im Internet Archive). University of Manchester. Abgerufen am 13. September 2009.


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