Goldene Regel und Inkorporation: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Rudolf Steiner]] nennt sehr eindringlich folgende '''goldene Regel''', die jeglicher [[Schulungsweg|Geistesschulung]] zugrundeliegen muss:
Als '''Inkorporation''' (von lat. ''incorporatio'' = ''Einverleibung'') wird die ''teilweise'' und oft auch nur ''zeitweise'' Besetzung eines bereits bestehenden [[Körper]]s durch ein [[Geistige Wesen|geistiges Wesen]] bezeichnet. Sie unterscheidet sich von der [[Inkarnation]], bei der die [[Seele]] bereits bei der [[Empfängnis]] in den Körper einzieht und diesen ''vollständig'', d.h. alle [[Wesensglieder]] restlos durchdringt. Bei der bloßen Inkorporation werden hingegen nicht alle Wesensglieder vollständig von dem geistigen Wesen durchdrungen.


:"Und diese goldene Regel ist: wenn du einen Schritt vorwärts zu machen versuchst in der Erkenntnis geheimer Wahrheiten, so mache zugleich drei vorwärts in der Vervollkommnung deines Charakters zum Guten." {{Lit|{{G|10|65}}}}
Ein besonderer Ausnahmefall ist die mit der [[Jordantaufe]] begonnene vollständige [[Inkarnation]] des [[Christus]] im bereits vorhanden [[Leib]] des [[Jesus]].  


Diese Regel ist streng zu beachten, denn jede geistige Schulung verstärkt notwendig ''alle'' [[Seelenkräfte]], auch die negativen, die dadurch von vergleichsweise harmlosen Läßlichkeiten zu sehr bedenklichen Erscheinungen anwachsen können:
[[Kategorie:Grundbegriffe]]
 
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"Schon durch die geringe
Entwickelung des [[Astralleib|astralischen Leibes]], welche die theosophische Lehre als Elementarlehre
bewirkt hat, als sie angefangen hat bekanntzuwerden, traten ganz merkwürdige Erscheinungen auf. Zum Beispiel ein Schüler, der Kassier war, ist mit dem Gelde durchgegangen; Leute, die früher friedfertig waren, wurden streitsüchtig. Das hängt damit zusammen, daß mit dem bißchen okkulter Entwickelung, das aus den theosophischen Begriffen fließt, die schlimmen Seiten des Charakters
hervorgedrängt werden, wenn sonst nichts geschieht." {{Lit|{{G|98|31}}}}
</div>
 
==Literatur==
* [[Rudolf Steiner]]: ''Wie erlangt man Erkenntnisse der höheren Welten?'', [[GA 10]] (1904/05), Kapitel ''Kontrolle der Gedanken und Gefühle'' {{Schriften|10}}
* [[Rudolf Steiner]]: ''Natur- und Geistwesen – ihr Wirken in unserer sichtbaren Welt'', [[GA 98]] (1996) {{Vorträge|98}}
 
{{GA}}
 
[[Kategorie:Schulungsweg]] [[Kategorie:Selbsterziehung]] [[Kategorie:Meditation]]
[[en:Golden rule]]

Version vom 6. September 2006, 11:08 Uhr

Als Inkorporation (von lat. incorporatio = Einverleibung) wird die teilweise und oft auch nur zeitweise Besetzung eines bereits bestehenden Körpers durch ein geistiges Wesen bezeichnet. Sie unterscheidet sich von der Inkarnation, bei der die Seele bereits bei der Empfängnis in den Körper einzieht und diesen vollständig, d.h. alle Wesensglieder restlos durchdringt. Bei der bloßen Inkorporation werden hingegen nicht alle Wesensglieder vollständig von dem geistigen Wesen durchdrungen.

Ein besonderer Ausnahmefall ist die mit der Jordantaufe begonnene vollständige Inkarnation des Christus im bereits vorhanden Leib des Jesus.