Eigentum

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Eigentum ist im juristischen Sinn das gesetzlich geregelte Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache, wobei zwischen dem Einzel- oder Privateigentum und dem Gemein- oder Kollektiveigentum zu unterscheiden ist, je nachdem es einer (natürlichen oder juristischen) Person oder einer Gemeinschaft von Personen gehört. Vom Eigentum abzugrenzen ist der Begriff des Besitzes, der sich auf die tatsächlich über eine Sache ausgeübte Herrschaft bezieht, unabhängig von deren Rechtmäßigkeit. So ist etwa der Mieter einer Wohnung deren rechtmäßiger Besitzer, aber nicht deren Eigentümer und ein Dieb der unrechtmäßige Besitzer der von ihm gestohlenen Sache, aber keinesfalls deren Eigentümer.

Das Eigentumsrecht an den Produktionsmitteln ist antiquiert, darauf machte bereits Hans-Georg Schweppenhäuser seinerzeit aufmerksam. Nach dem geltenden römischen Eigentumsrecht darf der Eigentümer mit einer Sache, so verfahren, wie es ihm gerade beliebt. Er kann Eigentum kaufen und verkaufen und verlagern, selbst wenn das zugrunde liegende Kapital ausreichend rentabel eingesetzt werden kann (wie bpsw. im Falle von 'Nokia' in Bochum). Der Kunstgriff des Kapitals bestand schon immer darin, sich aller Güter zu bemächtigen, auch der "Gemeingüter", was ihm angesichts öffentlicher Armut ("Politik der leeren Kassen") und privaten Reichtums ("Kapitalstau") denn auch sehr leicht gemacht wurde. In früheren Zeiten gab es im germanisch-keltischen Herrschaftsgebiet die "Allmende", eine von allen gleichermaßen nutzbare Ressource, die keinen Eigentümer kannte. Insbesondere bei der Bewirtschaftung von Grund und Boden spielte die "Allmende" eine bedeutsame Rolle, worauf u. a. auch Prof. Binswanger, Mitte der 80er Jahre, den Fokus der Aufmerksamkeit zu lenken verstand. Das römische Eigentumsrecht verdrängte die "Allmende" jedoch genau so konsequent, wie nun der nahezu allein herrschende Spätkapitalismus sich die letzten freien Güter, eben "Gemeingüter", einzuverleiben versteht. Der einzige Ausweg aus dieser Sackgasse ist die Wiederbelebung gemeinschaftlichen Eigentums, etwa durch genossenschaftliche Organisationsformen oder durch eine konsequente "Kapitalneutralisierung", wie sie u. a. bei Prof. Ota Sik und Prof. Folkert Wilken beschrieben wurde und im anthroposophischen Umfeld schon seit längerem konsequent umgesetzt wird. Der Gedanke einer Verwaltung und Treuhänderschaft des Eigentums an Produktionsmitteln durch Organe des Freien Geisteslebens sowie die Etablierung eines neuen "Verantwortungseigentums" wurde seinerzeit von Rudolf Steiner formuliert, die Umsetzung dieser Ideen steckt aber selbst heute noch in den Kinderschuhen.

Literatur

  • Rudolf Steiner: Zur Frage des Eigentums, in: Soziale Zukunft, 3. Jg., (1958), Nr. 8 / 9, S. 104 - 105
  • Rudolf Steiner: Soziale Frage und Anthroposophie. Vorträge, ausgewählt und herausgegeben von Dietrich Spitta, Stuttgart 1985
  • Hans-Georg Schweppenhäuser: Das Eigentum an den Produktionsmitteln, Berlin 1963
  • Hans-Georg Schweppenhäuser: Macht des Eigentums, Stuttgart 1970
  • Folkert Wilken: Praktische Überlegungen zur Neutralisierung des Kapitals, in: Soziale Zukunft, 3. Jg., (1958), Nr. 10 / 11 / 12, S. 138 - 140
  • Folkert Wilken: Das Kapital, Schaffhausen 1976
  • Eigentum - Die Frage nach der Sozialbindung des Eigentums an Boden und Unternehmen, Sozialwissenschaftliches Forum, Band 5, Stuttgart 2000
  • Michael Heinen-Anders: Aus anthroposophischen Zusammenhängen, Norderstedt 2010
  • Michael Heinen-Anders: Kapitalneutralisierung als Dreigliederungsaufgabe, Norderstedt 2013