Maschinensteuer

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Als Wertschöpfungsabgabe (Maschinensteuer) wird die die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Abgaben zur Sozialversicherung von der Lohnsumme der Unternehmen auf die Wertschöpfung der Unternehmen verstanden. Meist wird anstelle einer vollständigen Umstellung auch nur die Einbeziehung der Wertschöpfung der Unternehmen in die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsabgaben gefordert. Tendenziös wird auch die Bezeichnung Maschinensteuer verwendet. Diese Idee einer Maschinensteuer entstammt Gewerkschaftskreisen aus der Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.