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Soziologisches Grundgesetz
Aus AnthroWiki
Schon vor seiner eigentlichen anthroposophischen Tätigkeit hat Rudolf Steiner folgendes Soziologische Grundgesetz formuliert:
- "Die Menschheit strebt im Anfange der Kulturzustände nach Entstehung sozialer Verbände; dem Interesse dieser Verbände wird zunächst das Interesse des Individuums geopfert; die weitere Entwicklung führt zur Befreiung des Individuums von dem Interesse der Verbände und zur freien Entfaltung der Bedürfnisse und Kräfte des Einzelnen." (Lit.: GA 31, S 251)
Literatur
- Rudolf Steiner: Gesammelte Aufsätze zur Kultur- und Zeitgeschichte 1887 - 1901, GA 31 (1966), erstmals veröffentlicht in:
- Rudolf Steiner: Freiheit und Gesellschaft, Magazin für Literatur 1898, 67. Jg., Nr. 29 und 30
Weblinks
- Freiheit und Gesellschaft - Der gesamte Text des genannten Aufsatzes online.
- Soziologie und Dreigliederung - als PDF-Dokument.