Soziologisches Grundgesetz

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Schon vor seiner eigentlichen anthroposophischen Tätigkeit hat Rudolf Steiner folgendes Soziologische Grundgesetz formuliert:

"Die Menschheit strebt im Anfange der Kulturzustände nach Entstehung sozialer Verbände; dem Interesse dieser Verbände wird zunächst das Interesse des Individuums geopfert; die weitere Entwicklung führt zur Befreiung des Individuums von dem Interesse der Verbände und zur freien Entfaltung der Bedürfnisse und Kräfte des Einzelnen." (Lit.: GA 31, S 251)

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Gesammelte Aufsätze zur Kultur- und Zeitgeschichte 1887 - 1901, GA 31 (1966), erstmals veröffentlicht in:
  2. Rudolf Steiner: Freiheit und Gesellschaft, Magazin für Literatur 1898, 67. Jg., Nr. 29 und 30

Weblinks

  1. Freiheit und Gesellschaft - Der gesamte Text des genannten Aufsatzes online.
  2. Soziologie und Dreigliederung - als PDF-Dokument.