Tathandlung

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Als Tathandlung bezeichnete Johann Gottlieb Fichte jene Tätigkeit, durch die das Ich sich selbst setzt.

„Also das Setzen des Ich durch sich selbst ist die reine Thätigkeit desselben. – Das Ich setzt sich selbst, und es ist, vermöge dieses blossen Setzens durch sich selbst; und umgekehrt: das Ich ist, und es setzt sein Seyn, vermöge seines blossen Seyns. – Es ist zugleich das Handelnde, und das Product der Handlung; das Thätige, und das, was durch die Thätigkeit hervorgebracht wird; Handlung und That sind Eins und ebendasselbe; und daher ist das: Ich bin, Ausdruck einer Thathandlung; aber auch der einzig-möglichen, wie sich aus der ganzen Wissenschaftslehre ergeben muss.“

Fichte: Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre §1[1]

Dieser schöpferische Willensakt fällt als solcher nicht in das empirische Bewusstsein, bildet aber dessen notwendige Grundlage und erscheint dadurch zugleich als Selbstbewusstsein.

„Wir haben den absolut-ersten, schlechthin unbedingten Grundsatz alles menschlichen Wissens aufzusuchen. Beweisen oder bestimmen lässt er sich nicht, wenn er absolut-erster Grundsatz seyn soll.

Er soll diejenige Thathandlung ausdrücken, welche unter den empirischen Bestimmungen unseres Bewusstseyns nicht vorkommt, noch vorkommen kann, sondern vielmehr allem Bewusstseyn zum Grunde liegt, und allein es möglich macht.“

Fichte: Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre §1[2]

Anmerkungen

  1. Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 1, Berlin 1845/1846, S 96
  2. Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 1, Berlin 1845/1846, S 91

Literatur

  1. Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 1, Berlin 1845/1846, S. 91 [1]