Sefer Jetzira und Arbeitslosengeld II: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Yetzirah wheel bw.png|thumb|Jetzira - die ''Welt der Formgebung'', wie sie im [[Sefer Jetzira]] beschrieben wird.]]
Das '''Arbeitslosengeld II''' (kurz: '''ALG II''' oder '''Alg II'''; ugs. meistens '''„[[Wikipedia:Hartz-Konzept#Hartz IV|Hartz IV]]“''' genannt) ist in [[Wikipedia:Deutschland:Deutschland]] die [[Wikipedia:Grundsicherung#Grundsicherung in Deutschland|Grundsicherungsleistung]] für [[Wikipedia:Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter|erwerbsfähige Leistungsberechtigte]] nach dem [[Wikipedia:Zweites Buch Sozialgesetzbuch|Zweiten Buch Sozialgesetzbuch]] (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der [[Wikipedia:Würde des Menschen|Würde des Menschen]] entspricht. Allerdings kann es durch zulässige [[Wikipedia:Arbeitslosengeld II#Sanktionen|Sanktionsmechanismen]] im Extremfall vollständig gestrichen werden, die Sicherung eines Existenzminimums gilt demnach nicht bedingungslos.  
Das '''Sefer Jetzira''' ({{HeS|ספר יצירה}}, ''„Buch der Formgebung“''; auch übersetzt als ''Buch der Schöpfung'') gilt als das älteste eigenständig überlieferte Werk der [[Kabbala]]. [[Jetzira]] steht in der [[jüdisch]]en [[Geheimlehre]] für die [[Astrale Welt]], deren unterste drei Bereiche sich aber mit den 3 obersten Bereichen der [[Ätherwelt]] überschneiden (→ [[7 Regionen der Astralwelt]]). Das Buch stellt die wesentlichen Elemente der [[Schöpfung]] in ihrer Entstehung ([[Kosmogonie]]) und ihrer Struktur ([[Kosmologie]]) dar. Diese Elemente sind die 10 Urziffern ([[Sephiroth]]) und die 22 Buchstaben des [[Hebräisches Alphabet|hebräischen Alphabets]].  


== Entstehung und Geschichte ==
Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1.&nbsp;Januar 2005 durch das ''Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''<ref name="hartz4_0">Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.&nbsp;Dezember 2003, [[Wikipedia:Bundesgesetzblatt (Deutschland)|BGBl.]]&nbsp;I S.&nbsp;2954, 2955.</ref> („Hartz IV“) eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden [[Wikipedia:Hartz-Konzept|Hartz-Konzept]] (2002) vorgesehen – die frühere [[Wikipedia:Arbeitslosenhilfe|Arbeitslosenhilfe]] und die [[Wikipedia:Sozialhilfe (Deutschland)#Geschichte, Entwicklung in Deutschland|Sozialhilfe]] für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des [[Wikipedia:Soziokulturelles Existenzminimum|soziokulturellen Existenzminimums]] zusammengeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer [[Wikipedia:Bedarfsgemeinschaft|Bedarfsgemeinschaft]] leben, erhalten [[Wikipedia:Sozialgeld|Sozialgeld]], das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie ALG II.


Nach [[Judentum|jüdischer]] [[Wikipedia:mündliche Überlieferung|mündlicher Tradition]] gilt als Autor des Werks der biblische [[Abraham]], der es bei seiner [[Einweihung]] durch [[Melchisedek]] empfangen habe<ref>{{Literatur
Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, ist – trotz der in dieser Hinsicht irreführenden Bezeichnung – weder [[Arbeitslosigkeit]] noch ein vorheriger Bezug von [[Wikipedia:Arbeitslosengeld (Deutschland)|Arbeitslosengeld]] (Alg) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Alg bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen.
|Autor = Heinrich E. Benedikt
|Titel = Die Kabbala als jüdisch-christlicher Einweihungsweg
|Band = Bd. 1.
|Auflage = 3.
|Verlag = Hermann Bauer
|Jahr = 1991
|Seiten = 24
|ISBN = 3-7626-0279-4
}}</ref>. Der Text selbst nennt keinen Verfasser, erwähnt jedoch Abraham als den ersten, der die beschriebenen Wege der Weisheit gegangen ist, worauf sich die Annahme seiner Autorschaft stützt. Im letzten Absatz des ''Sefer Jetzira'' heißt es<ref>http://www.hermetik.ch/ath-ha-nour/site/kabbalajetzirah6.htm</ref>:


{{Zitat|Und als Abraham gekommen war, unser Vater, Friede sei mit ihm, da schaute er, betrachtete, forschte und verstand dies, er hieb und zeichnete, bis er es erlangt hatte, dann offenbarte sich ihm der Herr des Alls, gesegnet sei sein Name, es setzte ihn auf seinen Schoss und küsste ihn auf das Haupt und nannte ihn  Abraham, seinen Freund. Er schloss ein Bündnis mit ihm und seinen Kindern, (denn so heisst es:) er glaubte an [[JHVH]], dies wurde ihm zur Gerechtigkeit angerechnet. Er setzte das Bündniszeichen zwischen die zehn Finger seiner Hände, dies ist die Zunge ({{HeS|לָשׁוֹן}}, ''laschon'', bedeutet auch: ''Sprache''), und zwischen die zehn Zehen seiner Füsse, dies ist die Beschneidung ({{HeS|מִלָּה}}, ''mila'', bedeutet auch: ''Wort'').<br><br>
== Ziele ==
Er band ihm die zweiundzwanzig Buchstaben der Torah an die Zunge und der Heilige, gesegnet sei er, offenbarte ihm ihre Geheimnisse: Und er machte sie zur Zugkraft des Wassers, zum Brennen des Feuers und zum Rauschen des Windes, er machte sie zur Leuchtkraft der sieben Sterne und zur Führungskraft der zwölf Sternbilder.|Sefer Jetzira 6,13}}
Vor der Einführung des Arbeitslosengeld II gab es zwei parallel existierende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: die vom Bund finanzierte [[Wikipedia:Arbeitslosenhilfe|Arbeitslosenhilfe]] für Menschen, die nach einem vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin arbeitslos waren, und die von den Kommunen finanzierte [[Sozialhilfe]] für alle sonstigen Personen, insbesondere solche, die noch nie erwerbstätig waren. Dieses Nebeneinander zweier Sozialleistungen verursachte in der Praxis zahlreiche Probleme:


Die Autorschaft Abrahams ist wohl nicht wörtlich in dem Sinn zu nehmen, als hätte er unmittelbar den überlieferten Text verfasst, aber richtig ist, dass die Lehren der [[Kabbala]] ganz aus dem Geist des abrahamitischen Zeitalters entspringen. [[Abraham]] war der erste, dessen [[physisch]]es [[Gehirn]] so beschaffen war, dass er das, was ehemals durch das ursprüngliche [[Hellsehen]] erlebt wurde, nun in klare [[Gedanke|gedankliche]] [[Begriff]]e fassen konnte. Dazu gehört vor allem auch die [[Erkenntnis]] von dem [[Wesen]] der [[Zahlen]] und ihrem gesetzmäßigen Zusammenwirken. Der Überlieferung nach gilt Abraham daher auch als "Erfinder" des [[Zählen]]s und [[Rechnen]]s, der [[Arithmetik]] überhaupt. Heute, wo wir mit dem Ablauf des [[Kali Yuga]]s bzw. mit dem Beginn des dritten Jahrtausends gleichsam in das umgekehrte abrahamitische Zeitalter einlaufen, stehen wir vor der gegenteiligen Aufgabe: Wir müssen aus den klar gefassten [[spirituell]]en, aber an den logischen [[Verstand]] gebundenen Gedanken allmählich wieder die [[Imagination]]en entbinden und so von der [[sinnlich]]en wieder zur direkten geistigen [[Wahrnehmung]] aufsteigen. In diesem Sinne kann heute die [[Kabbala]] in zeitgemäßer Form studiert werden.
* Die Integrationsleistungen für Arbeitslose waren häufig unzureichend und es gab keinerlei Abstimmung zwischen den verschiedenen Trägern, insbesondere weil ein Datenaustausch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich war.
* Da die Arbeitslosenhilfe vom vorher erzielten Einkommen abhängig war, konnte die Höhe stark unterschiedlich sein; teilweise auch so niedrig, dass ergänzende Sozialhilfe notwendig wurde. Insgesamt unterschieden sich die Kriterien hinsichtlich Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie der Zumutbarkeit von Arbeit erheblich zwischen den beiden Sozialleistungen.
* Während Bezieher von Arbeitslosenhilfe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert waren, waren Bezieher von Sozialhilfe grundsätzlich nicht rentenversichert und nur dann kranken- und pflegeversichert, wenn sie bereits durch eine vorherige Erwerbstätigkeit pflichtversichert waren. Ansonsten waren Bezieher von Sozialhilfe nicht krankenversichert und konnten lediglich über die [[Hilfen zur Gesundheit]] Leistungen zur Gesundheitsfürsorge erhalten.
* Ein großes Problem war auch der „Verschiebebahnhof“ zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, weil ein Träger jeweils den anderen für zuständig hielt.
* Beide Leistungen verursachten hohe Kosten, die nicht durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgedeckt waren und aus Steuergeldern finanziert werden mussten. Die Sozialhilfe belastete dabei vor allem Kommunen in strukturschwachen Regionen mit vielen Arbeitslosen.
* Für beide Sozialleistungen waren unterschiedliche [[Gerichtsbarkeit]]en zuständig: die Arbeitslosenhilfe fiel unter die [[Sozialgerichtsbarkeit]], für die Sozialhilfe hingegen war die [[Verwaltungsgerichtsbarkeit]] zuständig.<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/015/1501516.pdf Deutscher Bundestag, Drucksache 15/1516]</ref>


{{GZ|Wir haben nun gesehen bei meinem letzten Besuche hier, wie das erste Jahrtausend bei seinem Abschlusse eine Art Ersatz brachte für das Hineinschauen in die geistigen Welten, jenen Ersatz, der dadurch dem Menschen gegeben war, daß eine besondere Individualität, Abraham, ausersehen worden ist - die jene Einrichtung im physischen Gehirn besonders hatte -, ohne die alten Fähigkeiten dennoch zu einem Bewußtsein von der geistigen Welt kommen zu können. Deshalb nennen wir den ersten Teil des Kali Yuga in der Geisteswissenschaft vorzugsweise das abrahamitische Zeitalter, jenes Zeitalter, in dem der Mensch zwar den unmittelbaren Ausblick in die höheren geistigen Welten verliert, in dem ihm aber etwas erwächst wie ein Gottesbewußtsein, das nach und nach immer mehr und mehr in sein Ich hereinwächst, so daß er immer mehr und mehr den Gott vorstellt als verwandt mit dem Ich-Bewußtsein, dem menschlichen Ich-Bewußtsein. Wie das Welten-Ich, so erscheint die Gottheit demjenigen Zeitalter, dem ersten Jahrtausend im Kali Yuga, das wir an seinem Abschluß das abrahamitische Zeitalter nennen können.  
Mit dem Arbeitslosengeld II sollte eine Sozialleistung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen geschaffen werden, die alleine vom Bund über die Bundesagentur für Arbeit getragen wird. Die Sozialhilfe verblieb für solche Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosen&shy;geld&nbsp;II haben, insbesondere weil sie nicht erwerbsfähig sind.


[...]
== Rechtsgrundlagen ==
Die gesetzliche Grundlage für das Arbeitslosengeld II bildet das [[Zweites Buch Sozialgesetzbuch|Zweite Buch Sozialgesetzbuch]] (SGB&nbsp;II). Es ist seitdem eines der am häufigsten geänderten Gesetze.<ref>[http://www.buzer.de/gesetz/2602/l.htm Änderungen des SGB II], lediglich das EStG und einige andere Bücher des Sozialgesetzbuches wurden öfter geändert</ref>


Die Bedeutung des abrahamitischen Zeitalters war, daß sozusagen das alte Hellsehen geschwunden ist, daß dem Menschen ein Gottesbewußtsein gegeben ward, das mit den menschlichen Fähigkeiten eng zusammenhängt. Alles, was die Menschheit aus diesem Gottesbewußtsein, das an das menschliche Gehirn gebunden ist, gewinnen konnte, ist nach und nach ausgeschöpft worden, und nur wenig ist noch auf dem Weg dieser Fähigkeiten für das Gottesbewußtsein der Menschen zu gewinnen, wenig nur noch. Dagegen gehen wir den genau umgekehrten Weg in dem neuen abrahamitischen Zeitalter. Wir gehen den Weg, der die Menschheit wiederum hinausführt aus dem bloß physisch-sinnlichen Anschauen, aus dem Kombinieren der physischsinnlichen Merkmale; wir gehen den Weg, der die Menschen wiederum zurückführt in jene Regionen, in denen sie einmal vor dem abrahamitischen Zeitalter waren. Wir gehen den Weg, der die Menschen wieder eintreten lassen wird in Zustände natürlichen Hellsehens, natürlich hellseherischer Kräfte. In dem Zeitalter Kali Yuga war es ja nur die Einweihung, die hinaufführen konnte in regelrechter Weise in die geistigen Welten. Natürlich führt die Einweihung in hohe Stufen hinauf, die von den Menschen in sehr ferner Zukunft erst erklommen werden können, aber die ersten Spuren eines erneuerten Hellsehens, das auftreten wird wie eine natürliche menschliche Fähigkeit, werden sich verhältnismäßig bald zeigen, je mehr wir in die Erneuerung des abrahamitischen Zeitalters hinübergehen.|118|110ff}}
Daneben gibt es verschiedene Verordnungen<ref>[http://www.buzer.de/gesetz/2602/v0.htm Rechtsverordnungen zum SGB II]</ref> wie u.&nbsp;a. die ''[[Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung]] (Alg II-V)'' und die ''[[Unbilligkeitsverordnung]] (UnbilligkeitsV)''.


Im ''Pardes Rimmonim'' (1548) vertritt [[Moses Cordovero]] (1522–1570) die Meinung, das ''Sefer Jetzira'' gehe zwar auf Abraham zurück, wäre aber in der  vorliegenden überlieferten Form von [[Wikipedia:Rabbi Akiba|Rabbi Akiba]] redigiert worden<ref>[http://www.maqom.com/journal/paper14.pdf Christopher P. Benton: ''An Introduction to the Sefer Yetzirah'']</ref>.
== Kostenträger ==
Träger des Arbeitslosengeld II sind im Regelfall die [[Bundesagentur für Arbeit|Agenturen für Arbeit]] und kreisfreien Städte oder die Kreise (Kommunen). Hierbei trägt die Agentur für Arbeit den Regelbedarf einschließlich Mehrbedarfen und die Eingliederungsleistungen, die Kommune hingegen die Kosten der Unterkunft, die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die einmaligen Leistungen und die flankierenden Dienstleistungen ({{§|6|sgb_2|juris}} SGB&nbsp;II). Die Träger bilden nach {{§|44b|sgb_2|juris}} SGB&nbsp;II eine gemeinsame Einrichtung, die nach {{§|6d|sgb_2|juris}} SGB&nbsp;II den Namen [[Jobcenter]] trägt.


Die wissenschaftliche Erforschung der Entstehungsgeschichte des ''Sefer Jetzira'' hat zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Von einigen Forschern wird das Werk in die [[Hellenismus|hellenistisch]]-römische Antike eingeordnet. [[Wikipedia:Heinrich Graetz|H. Graetz]] sah darin zunächst eine Antwort auf die [[Gnosis]] und datierte es in das 2. oder 3.&nbsp;Jahrhundert, ebenso wie [[Gershom Scholem]]. Neuere Forschungen sehen jedoch eine Abhängigkeit von [[Islam|islamischen]] Traditionen und setzen die Entstehung demzufolge erst nach dem 7.&nbsp;Jahrhundert an. Aber auch diesen Theorien ist unter Hinweis auf Parallelen zur Philosophie [[Philon von Alexandria]] widersprochen worden, woraus eine Frühdatierung sogar ins 1. Jahrhundert  folgt.<ref> Zur Datierung vgl. K. Herrmann, ''Sefer Jezira'', Seiten 184 bis 204</ref> Abschließende Antworten auf die Frage nach der historischen Einordnung sind nicht möglich, jedoch ist eine Entstehung jedenfalls vor dem 10.&nbsp;Jahrhundert sicher.  
Daneben können einzelne Kommunen nach {{§|6a|sgb_2|juris}} SGB II die Trägerschaft auch komplett alleine übernehmen. Sie werden landläufig [[Optionskommune]] genannt. Die Kosten, die ihnen durch die Übernahme der Aufgaben entstehen, einschließlich der Verwaltungskosten, werden vom Bund erstattet ({{§|6b|sgb_2|juris}} Abs.&nbsp;2 SGB&nbsp;II). Die Liste aller zugelassenen Optionskommunen findet sich in der [[Kommunalträger-Zulassungsverordnung]].


Ab dem 10. Jahrhundert ist das ''Sefer Jetzira'' in der jüdischen Tradition reich kommentiert worden. Dabei stand zunächst der philosophisch-wissenschaftliche Zugang im Vordergrund. Später wurde es vermehrt mystisch-spekulativ interpretiert und so die Bedeutung des Buches für die [[Kabbala]] begründet.    
Die bisherige [[Arbeitsgemeinschaft (SGB II)|ARGE]] wurde mit dem 1. Januar 2011 abgeschafft,<ref>{{§§|Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende|buzer}} vom 3.&nbsp;August 2010, BGBl. I S. 1112.</ref> nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20071220_2bvr243304.html BVerfG, Urteil — 2 BvR 2433/04 — 2 BvR 2434/04], 20. Dezember 2007.</ref> Mit der Einführung des {{Art.|91e|gg|juris}} GG legitimierte der Gesetzgeber diese Form der Zusammenarbeit im Falle des Jobcenters.<ref>{{§§|Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)|buzer}} vom 21.&nbsp;Juli 2010, BGBl. I S.&nbsp;944.</ref> Damit entfiel auch der seltene Fall der [[Getrennte Trägerschaft|getrennten Trägerschaft]].


=== Überlieferte Textfassungen ===
== Grundsätze ==
Die Textüberlieferung des Werkes ist unübersichtlich. Es existieren handschriftliche Kurz- und Langfassungen, deren Verhältnis zueinander jedoch unklar und umstritten ist. Die Kurzfassung umfasst ungefähr 1300 Worte, die Langfassung etwa das Doppelte. Zur Langfassung gehört vor allem die Handschrift ''Ms. Vatikan 299'' aus dem [[Wikipedia:10. Jahrhundert|10. Jahrhundert]], zur Kurzfassung die Handschrift ''Ms. London 6577'' aus dem 14.&nbsp;Jahrhundert. Dazu kommt eine frühe Textversion aus dem 10. Jahrhundert, die sogenannte ''Sa'adjanische Rezension'', für die der jüdische Gelehrte [[Wikipedia:Saadia Gaon|Saadia Gaon]] († 942) die Langfassung neu arangierete und kommentierte<ref>Alle drei in deutscher Übersetzung in: K. Herrmann, ''Sefer Jezira''.</ref>. Im [[Wikipedia:16. Jahrhundert|16. Jahrhundert]] bearbeitete [[Isaak Luria]] den Text, um ihn mit dem [[Sohar]] zu harmonisieren. Die weitere Bearbeitung durch [[Wikipedia:Gaon von Wilna|Gaon von Wilna]] im [[Wikipedia:18. Jahrhundert|18. Jahrhundert]] ist als ''Gra Version'' bekannt geworden.
Das Arbeitslosengeld II soll [[Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter|erwerbsfähige]] Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Damit soll den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und somit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen werden ({{§|1|sgb_2|juris}} SGB&nbsp;II).
 
Der erste Druck − in [[Latein|lateinischer]] Übersetzung − wurde 1552 in [[Paris]] gefertigt. Die erste gedruckte hebräische Ausgabe erfolgte 1562 in [[Wikipedia:Mantua|Mantua]]. Es liegen heute verschiedene Ausgaben vor, die teilweise auch implizite kommentierende Texte umfassen.


== Inhalt ==
Grundsatz ist das Prinzip „Fördern und Fordern“: Die Sicherung der Existenz wird nicht bedingungslos erbracht, sondern die Leistungsbezieher sind verpflichtet, alles zu tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken. Im Gesetz findet sich noch die Pflicht, eine [[Eingliederungsvereinbarung]] abzuschließen, ein Verstoß gegen diese Pflicht kann jedoch seit 2011 nicht mehr sanktioniert werden ({{§|2|sgb_2|juris}} SGB&nbsp;II). Im Gegenzug kann der Grundsicherungsträger Leistungen erbringen, um Leistungsbezieher in Arbeit zu vermitteln. Er muss diese Leistungen erbringen, sofern Leistungsbezieher entweder jünger als 25 Jahre oder älter als 58 Jahre sind. Leistungsbezieher, die keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache haben, sind in einen [[Integrationskurs]] zu vermitteln ({{§|3|sgb_2|juris}} SGB&nbsp;II).
Das ''Sefer Jetzira'' hat selbst in den umfangreichsten Fassungen kaum mehr als 2000 Worte. Es stellt '''[[32 Pfade der Weisheit]]''' dar, die sich zusammensetzen aus den 10 [[Sephiroth]] und den 22 [[Hebräisches Alphabet|hebräischen Buchstaben]], die den 22 Pfaden entsprechen, welche die 10 Sephiroth miteinander verbinden.


{{Zitat|In zweiunddreißig geheimnisvollen Pfaden der Weisheit zeichnete JAH, JHVH Zabaoth, Gott Israels, lebendiger Elohim, König der Welt, allmächtig, barmherzig und gnädig, hoch und erhaben, waltend in Ewigkeit, heilig ist sein Name, und schuf seine Welt mit drei Sefarim ({{HeS|םפרים}}): Erzählung ({{HeS|סִפּוּר}},''sippur''), Zahl ({{HeS|סִפְרָה}}, ''sefar'', Ziffer) und Zeichen ({{HeS|סֵפֶר}}, ''sefer''; Buchstabe).|Sefer Jezirah 1,2}}
== Kritik und Diskussion ==
=== Kritik am Arbeitslosengeld II ===
==== Allgemeine Kritikpunkte ====
Allgemein wird an den ''Hartz-Reformen'' kritisiert, dass die aus dem [[Hartz-Konzept]] entwickelten ''Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt'' (2003–2005) ihre Absichten verfehlt hätten. Das erklärte Ziel, die Arbeitslosigkeit zu halbieren und vor allem [[Langzeitarbeitslosigkeit]] zu reduzieren, sei bisher nicht erreicht worden. Dies gelte auch für das Ziel der deutlichen Entlastung öffentlicher Kassen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die tatsächliche Senkung der Arbeitslosigkeit in Deutschland ab 2006 führen die Kritiker ausschließlich auf die konjunkturelle Entwicklung<ref>{{Webarchiv | url=http://www.tagesschau.de/inland/meldung2692.html | wayback=20090215054858 | text=tagesschau.de: Bilanz der Hartz-Reformen, Hartz IV – Gewinner und Verlierer}}</ref>, demografische Entwicklungen und kosmetische Änderungen der [[Arbeitslosenstatistik]]<ref>Schweinfurter Tagblatt vom 7. März 2008: SALI hält Gesetze für gescheitert, Bilanz nach drei Jahren Hartz IV-Stelle</ref> zurück. Weitere Kritik allgemeiner Art am Arbeitslosengeld II beinhalten die folgenden Vorwürfe:
* das ALG II habe einen Bruch mit Prinzipien wie [[Lebensstandard]]sicherung, [[Bestandsschutz]], [[Qualifikation (Personalwesen)|Qualifikationsschutz]] und [[Berufsschutz]] vollzogen.
* das ALG II halte einen zu geringen Abstand zum Nettoeinkommen aus niedrig entlohnter Beschäftigung oder auch zu normalen Erwerbseinkommen bei größeren Familien (Nichteinhaltung des sogenannten [[Lohnabstandsgebot]]s).
* ALG II richte den Fokus der gesellschaftlichen Diskussion auf eine ''Missbrauchsdebatte,'' die von den Ursachen und Folgen sowie von der Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit ablenke sowie Millionen Menschen unter [[Wikipedia:Generalverdacht|Generalverdacht]] stelle.<ref>Dies kritisierte 2006 die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke in einem Antrag [http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Kontrovers/HartzIV/Die_Linke_AntragHartzIV.pdf Antrag im Bundestag vom 16. März 2006] (PDF).</ref>
* ALG II verstärke die [[Wikipedia:Existenzangst|Existenzangst]]. Die Arbeitslosengeld-II-Regelungen würden von vielen Betroffenen nicht mehr als [[Wikipedia:Soziales Netzwerk (Soziologie)|soziales Netz]] empfunden.<ref>So bspw. Der Spiegel Nr. 34/2004 vom 16. August 2004; Titel: [http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-2004-34.html „Angst vor Armut“]</ref>
* ALG II führe zu einer finanziellen Benachteiligung von Familien und Partnerschaften, die offen zueinander stünden, im Vergleich zu solchen, die sich wahrheitswidrig als [[Alleinstehender|alleinstehend]] oder -erziehend ausgäben.<ref name="sueddeutsche.de">[http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/armutsdiskussion-in-deutschland-die-tricksereien-machen-mich-fassungslos-1.193110 Süddeutsche Zeitung von 26. Mai 2008: Die Tricksereien machen mich fassungslos.]</ref>
* ALG II führe zu Verarmung und [[Prekarisierung]]; es treibe breite Bevölkerungsschichten an den Rand oder in die Armut;<ref>''„Die Wirkung ist klar: Die Situation der von Hartz IV betroffenen Menschen verschlechtert sich dauerhaft. Insgesamt werden Armut und Ausgrenzung in Deutschland eher befördert als eingegrenzt“,'' Hans-Jürgen Marcus, in: NAK 2005, S. 3.; ähnlich: Klaus-Dieter Gleitze, Uli Gransee, Meike Janßen: ''„Sozialpolitische Einschnitte“.'' In: Landesarmutskonferenz Niedersachsen – DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt (Hrsg.): ''Absturzgefahr. Sozialabbau – Auswirkungen und Alternativen'' (neue, erweiterte 2. Auflage). Dezember 2004.</ref> besonders gravierend sei dieses Problem für Kinder und [[kinderreiche Familie]]n,<ref>Angela Halberstadt: ''Familien.'' In: Landesarmutskonferenz Niedersachsen – DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt (Hrsg.): ''Absturzgefahr. Sozialabbau – Auswirkungen und Alternativen'' (neue, erweiterte 2. Auflage). Dezember 2004.</ref> da die Reform zur Zunahme von [[Kinderarmut in den Industrieländern|Kinderarmut]] und zukünftig von [[Altersarmut]] führe.
* der durch die Hartz-Reform gestiegene Sanktionsdruck auf Arbeitslose, jegliche Arbeit anzunehmen, senke (so auch die gewerkschaftliche Sicht) massiv den Spielraum für Bewerbende, beim Arbeitsvertrag eigene Ansprüche durchzusetzen. Dadurch komme es zur Ausweitung der [[Erwerbsarmut]]. Arbeitnehmer mit gewerkschaftlichem oder Betriebsrats-aktivem Lebenshintergrund und Ambitionen würden durch die Masse der sich untertariflich verkaufenden Bewerber aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
* Der Richter am Bundesgerichtshof a.D. und ehemalige Bundesabgeordnete der Linken [[Wolfgang Nešković|Nešković]] hält die Sanktionen für verfassungswidrig, da durch die Sanktion die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Grundsicherung an ein bestimmtes Verhalten, nicht aber an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt werde. Die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verlange aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall.<ref>{{Literatur |Autor=Wolfgang Nešković, Isabel Erdem |Titel=Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht |Sammelwerk=Die Sozialgerichtsbarkeit |Nummer=3 |Datum=2012 |ISSN=0943-1462 |Seiten=134–140}}</ref>
* Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte, Beziehern der [[Grundsicherung]], [[Sozialhilfe]] und Hartz IV werde kein „angemessener Lebensstandard“ gewährt.<ref>UN-Ausschuss besorgt: http://www.sueddeutsche.de/politik/bericht-der-vereinten-nationen-un-tief-besorgt-ueber-soziale-missstaende-in-deutschland-1.1116605</ref>
* Christian Rickens (Der Spiegel) resümierte anlässlich '10 Jahre Hartz IV' einen sozialpolitischen Skandal<ref>spiegel.de vom 1. Januar 2015: [http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zehn-jahre-hartz-iv-kampf-gegen-langzeitarbeitslosigkeit-a-1010945.html Hartz-Reformen und Langzeitarbeitslose: Die vergessene Million]</ref>


Das sind die Kräfte, die den [[Baum des Lebens]] bilden: der [[Zahlenäther]] und der [[Wortäther|Wort]]- oder [[Lebensäther]]. Die Verfügung über diese [[ätherisch]]en Kräfte wurde dem [[Mensch]]en nach dem [[Sündenfall]] und der Vertreibung aus dem [[Paradies]] entzogen. Bis zum Ende der [[Erdentwicklung]] soll er die Herrschaft darüber mit Hilfe des [[Christus]] neu und [[Bewusstsein|vollbewusst]] wieder gewinnen.  
==== Kritik an der praktischen Umsetzung ====
* Das ALG II impliziere eine an [[Wikipedia:Geschlechterrolle#Geschlechterrollen-Stereotype|Geschlechterrollenstereotypen]] ausgerichtete, unzureichende Förderung für Alleinerziehenden mit kleinen Kindern und für in Partnerschaft lebenden Frauen, da arbeitsmarktpolitische Ziele mit Gleichstellungszielen konkurrierten,<ref>''Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf'', Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6240, 16. Juni 2011, [http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Erster-Gleichstellungsbericht-Neue-Wege-Gleiche-Chancen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf#page=150 Abschnitt 5.8.4 Frauen im SGB-II-Bezug, S. 146.]</ref>
* Teilweise seien Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig erlassen worden, vor allem kurz nach Inkrafttreten der Hartz IV-Reform. Schwerwiegende Verwaltungsmängel hätten, so die Kritiker, diese erste Phase im Jahr 2005 gekennzeichnet, in der nach verschiedenen Erhebungen etwa 90 Prozent der Bescheide fehlerhaft gewesen seien;<ref>So bspw. Andreas Geiger: ''Auswirkungen der neuen Arbeitsmarktpolitik. Beobachtungen von vor Ort und erste Erkenntnisse.'' In: ''NAK 2005.'' S. 5; [http://www.test.de/Arbeitslosengeld-II-Auf-Hartz-und-Nieren-1304187-0/ Stiftung Warentest: ''Arbeitslosengeld II: Auf Hartz und Nieren''] test.de vom 18. Oktober 2005; Gieselmann. In: Agenturschluss 2006: 27 u.&nbsp;a.</ref><ref>So wandte sich beispielsweise Christoph Flügge vom ''Sozialgericht Berlin'' an die Berliner ''Senatsverwaltung für Justiz'' mit einem ''„Bericht des Sozialgerichts über Probleme in der Zusammenarbeit mit den Jobcentern“,'' in dem er auf ''„organisatorische Defizite und Vollzugsprobleme bei den [[Wikipedia:Jobcenter|Jobcenter]]n“'' hinwies. Vgl. Schreiben von Christoph Flügge, Sozialgericht Berlin, an die Senatsverwaltung für Justiz vom 27. Oktober 2006, A3–5111/14</ref> die Zahl der Verfahren vor Sozialgerichten nahm allein im Jahr 2006 um 50 Prozent zu.<ref>Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: ''„Arbeitslosengeld II – Hartz IV“,'' http://www.lpb-bw.de/aktuell/hartz_iv.php (Zugriff: 22. März 2007)</ref> Von Januar bis April 2007 wurden vor den Sozialgerichten 16.375 Klagen endgültig erledigt. Dabei wurde der Klage in lediglich 4 % der Fälle (586) ganz stattgegeben, eine teilweise Stattgabe erfolgte nur in 2 % der Fälle (339). Der überwiegende Teil der Klagen wurde durch Anerkenntnis/Rücknahme erledigt (13.126 oder 80 %) beziehungsweise durch Urteil/Gerichtsbescheid abgewiesen (2.329 Fälle oder 14 %). Am 18.&nbsp;Juni 2010 wurde am bundesweit größten Sozialgericht Berlin die 100.000.&nbsp;Klage eines Hartz-IV-Beziehers eingereicht. Etwa die Hälfte der Kläger erzielt derzeit „zumindest einen Teilerfolg“.<ref>[http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20100618.1110.299831.html 100.000. Hartz IV Fall!], Pressemitteilung, Sozialgericht Berlin, 18.&nbsp;Juni 2010.</ref>
* Auch die Praktiken des ''zurückweichenden Konzepts,''<ref>Vgl. Allex/Eberle, in: Agenturschluss 2006, S. 52.</ref> der [[Wikipedia:Vertreibende Hilfe|vertreibenden Hilfe]] und der [[Wikipedia:Verfolgungsbetreuung|Verfolgungsbetreuung]] (siehe dort) waren Gegenstand von Kritik.
* Nach Angaben der Berliner Zeitung kassieren die Jobcenter-Chefs in Berlin bis zu 4000 Euro Prämie für rigoros durchgesetzte Einsparungen die auch Sanktionen einschließen, nach einer vertraulichen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums.<ref>[http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs-article1733695.html bz-berlin.de]</ref> Harte Hartz-IV-Sanktionen drängen nach Einschätzung der Wohnungslosenhilfe vor allem auch unter 25-Jährige auf die Straße.<ref>[http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/6446/immer-mehr-obdachlose-in-deutschland noz.de]</ref>
* Vor allem von Juristen wird die Verwaltungspraxis der Jobcenter und die daraus resultierende massive Belastung der Sozialgerichte kritisiert. Alleine im Jahr 2009 wurden 143.000 Klagen gegen die Jobcenter eingereicht, die Erfolgsquote liegt bei 48,9 Prozent.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verwaltung-von-hartz-iv-jeder-dritte-widerspruch-erfolgreich-1.52499 Jeder dritte Widerspruch erfolgreich – Süddeutsche Zeitung]</ref> Zum November 2015 hat das Bundessozialgericht 777 Urteile zum Arbeitslosengeld II gefällt. Dies liege nach Ansicht von Juristen vor allem an der Abschottungspraxis der Jobcenter, sodass viele Streitigkeiten, die früher formlos geklärt werden konnten, heutzutage vor Gericht ausgetragen werden müssen. Außerdem werden Anträge häufig gar nicht erst bearbeitet, sodass sich Antragsteller erst mit Untätigkeitsklagen wehren müssen, bevor das Amt überhaupt reagiert. Das [[Wikipedia:Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen|Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen]] hat die Klage eines Leistungsbeziehers auf Veröffentlichung der Telefonlisten der Jobcenter-Mitarbeiter mit der Begründung abgelehnt, die Veröffentlichung dieser Telefonlisten gefährde die Sicherheit und Existenz der Bundesrepublik Deutschland.<ref>Uwe Klerks: ''Das SGB II – Rückblick und Ausblick aus anwaltlicher Sicht''. In: info also, Nr. 2, 2016, ISSN 1862-0469, S. 51–55.</ref>


{{Zitat|Zehn Zahlen aus dem Nichts und zweiundzwanzig Buchstaben, die Fundamente allen Seins: drei Mütter, sieben Einfache und zwölf Doppelte.|Sefer Jezirah 1,2}}
==== Kritik an der Leistungsberechnung ====


=== [[Sephiroth]] ===
* ''Berechnung und Höhe der Regelleistung.'' Die Regelleistungshöhe wird sowohl von Wohlfahrts- und Erwerbsloseninitiativen als auch von Wirtschaftsverbänden kritisiert; jene halten die Regelleistungshöhe für zu niedrig, während diese sie als zu hoch ansehen. Der Senat 11b des Bundessozialgerichts hatte keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität der aktuellen Höhe der Regelleistung,<ref>Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. November 2006 – B 11b AS 1/06 R, Rn 46&nbsp;ff.</ref> während der 14.&nbsp;Senat die Regelung, wonach das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14.&nbsp;Lebensjahres auf nur 60&nbsp;vom Hundert der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt ist, für verfassungswidrig hält.<ref>Bundessozialgericht: Entscheidung vom 27. Januar 2009, [http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=87998&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= B 14 AS 5/08 R].</ref> Das Hessische Landessozialgericht war der Ansicht, dass die Höhe der Regelleistung und des Sozialgeldes nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien mit Kindern decke und daher gegen das Grundgesetz verstoße. Beide Gerichte hatten die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.<ref>Hessisches LSG Beschluss vom 29. Oktober 2008 – L 6 AS 336/07 [http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ/LSG_Darmstadt_Internet/sub/245/2457d7ef-cd9d-e11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm Pressemitteilung vom 26. Januar 2009]; BSG vom 27. Januar 2009, B 14 AS 5/08.</ref> Dieses hat zwar die Berechnung, aber nicht die Höhe der Regelleistung und des Sozialgeldes für verfassungswidrig erklärt sowie eine Härtefallregelung eingeführt. In seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 bezeichnet das Bundesverfassungsgericht die Regelbedarfsleistungen als „derzeit noch verfassungsgemäß“. Soweit die tatsächliche Deckung existenzieller Bedarfe in Einzelpunkten jedoch zweifelhaft sei (etwa bei den Kosten für Haushaltsstrom, Mobilität und die Anschaffung von langlebigen Gütern wie Kühlschrank und Waschmaschine), habe der Gesetzgeber eine tragfähige Bemessung der Regelbedarfe bei ihrer anstehenden Neuermittlung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 sicherzustellen.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-076.html Bundesverfassungsgericht: ''Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014''.] Abgerufen am 10. September 2014.</ref> Ein Wohlfahrtsverband kritisierte Ende 2014, dass die Bundesregierung noch nicht auf die Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes reagiert habe.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Neue-Expertise-zu-Hartz-IV-Paritaetischer-fordert-485-Euro-Regelsatz-4100668 |titel=Neue Expertise zu Hartz IV: Paritätischer fordert 485 Euro Regelsatz |hrsg=finanzen.net |datum=2014-12-29 |zugriff=2014-12-29}}</ref>
* ''Regelsatz unzureichend für gesunde Kinderernährung.'' Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn gelangte 2007 in umfangreicher Studie zum Ergebnis, dass ALG II nicht ausreiche, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu [[Wikipedia:Ernährung des Menschen|ernähren]]. Der Gesetzgeber veranschlagt für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kaufe, müsse jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich ausgeben, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten litten heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen.<ref>[http://idw-online.de/pages/de/news220692 Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn: Arbeitslosengeld II reicht nicht für gesunde Kinderernährung.]</ref>
* ''Abkoppelung vom Versicherungssystem.'' Eine Kritik am Arbeitslosengeld II besagt, dass mit der Hartz-IV-Reform und der Abschaffung der [[Wikipedia:Arbeitslosenhilfe|Arbeitslosenhilfe]] viele früher langjährig Berufstätige finanziell mit Menschen gleichgestellt würden, die nie oder nie längere Zeit gearbeitet hätten. Dies betreffe vor allem Arbeitssuchende, die im höheren Alter arbeitslos würden und deswegen trotz Berufserfahrung schlechter eine neue Stelle fänden. Die Ursache des kritisierten Zustands sei - so die Kritiker -, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes II vom früheren Arbeitslohn unabhängig sei. Der Gesetzgebers begegnet diesem Effekt mit einem speziellen Förderprogramm für ältere Arbeitslose.<ref>[http://www.perspektive50plus.de/ perspektive50plus.de]</ref>
* ''Zwangsumzüge.'' Die nur teilweise Übernahme der Kosten von großen und teuren Wohnungen wird als Zwang zum Umzug in eine kleine und billige Wohnung angesehen und kritisiert, da der Wohnungsmarkt vor allem in Ballungsregionen nicht genügend geeignete Wohnungen bereitstelle und die erhöhte Nachfrage nach billigem Wohnraum zu erneuten Zwangsumzügen führe. Nach einer im März 2007 vorgestellten Marktübersicht des ''Immobilienverbandes Deutschland'' (IVD) für Nordrhein-Westfalen habe die Einführung von Arbeitslosengeld II in den vergangenen zwölf Monaten in NRW zu Mietsteigerungen bei einfach ausgestatteten Wohnungen in Höhe von sieben bis elf Prozent geführt. Viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten in kleinere Wohnungen umziehen müssen, durch die größere Nachfrage seien Mieten gestiegen.<ref>''taz NRW'' vom 14. März 2007, [http://www.taz.de/pt/2007/03/14/a0001.1/text Mieter zahlen drauf].</ref>
* ''Unzureichende regionale Differenzierung.'' Kritisiert wird die nur wenig differenzierte Berechnung der Regelleistung, weil sie die großen regionalen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen nur unzureichend berücksichtige.<ref name="sueddeutsche.de" />
* ''Privilegierung von Vermögen;'' kritisiert wird das Missverhältnis zwischen der rigiden Anrechnung von (Erwerbs-) Einkommen und den vergleichsweise großzügigen (bedingungslosen) Vermögensfreibeträgen in beträchtlicher Höhe, wie beispielsweise bei selbstgenutzten Eigenheimen.


Der Begriff ''[[Sephiroth]]'' (hebr. ספרות, Singular: ''Sephira'' - ספרה) ist eine Neuschöpfung des Buches Jetzira. Er geht auf den hebräischen Verbalstamm s-f-r (ספר, vgl. Sefer Jezirah §&nbsp;1) zurück, der „zählen“, „schreiben“, „erzählen“ und als Nomen auch „Buch“ (''sefer'') bedeuten kann, entlehnt aus [[Wikipedia:Arabisch|arabisch]] ''sifr'' „[[Null]], [[leer]]“, was wiederum lehnübersetzt ist von [[Wikipedia:altindisch|altindisch]] ''[[sunya]]'' „Null, leer“. Meist wird ''Sephira'' als „Zahl“ übersetzt. Es ist [[Wikipedia:Etymologie|etymologisch]] aber auch verwandt mit dem griechischen Wort σφαιρα und wird daher auch als „Sphäre“ oder „Element“ wiedergegeben.<ref>K. Herrmann, ''Sefer Jezira'', Seite 226</ref>
Auf Kritik stieß, dass Geld für Alkohol und Nikotin aus der Berechnungsgrundlage gestrichen wurde.<ref>[http://www.rp-online.de/niederrheinnord/kevelaer/nachrichten/kevelaer/Sozialtreff-Hartz-IV-ein-Schlag-ins-Gesicht_aid_912714.html RP-Online]. Abgerufen am 7. Oktober 2010.</ref><ref>[http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Hartz-IV-steigt-um-fuenf-Euro-678356256 Thüringische Landeszeitung]. Abgerufen am 7. Oktober 2010.</ref>


Im ''Sefer Jetzira'' werden die 10 Sephiroth immer mit dem selben stehenden Ausdruck genannt, meist übersetzt als: ''"Zehn Zahlen ohne etwas"'' ({{HeS|עֶשֶׂר ספרות בלימה}}, 'esser sefirot ''belima''). ''Belima'' ({{HeS|בלימה}}) bedeutet wörtlich ''ohne etwas'' bzw. ''Nichts'' und wird mit dem zentralen Begriff der [[Kabbala]], dem [[Ain Soph]] ([[Hebräische Sprache|hebr.]] אין סוף, ''nicht endlich''), in Verbindung gebracht; ''belima'' wäre dann auch zu übersetzten als ''ohne Ende'', oder, wenn man den Ursprung der Sephiroth aus dem ''Unbegrenzten'', aus dem ''Nichts'', betonen will, als: ''aus dem Nichts''.
==== Kritik an Instrumenten zur Eingliederung in Arbeit ====
Auch mehrere im SGB II vorgesehene Instrumente zur Eingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben werden von Arbeitsloseninitiativen, Linkspartei und dem DGB als Gegner der Hartz-IV-Reform kritisch gesehen:
* ''Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung'' werden vor allem wegen des Verdachts auf die Vernichtung von regulären Arbeitsplätzen kritisiert und als „1-Euro-Jobs“ gebrandmarkt, weil die Gemeinnützigkeit und vor allem Zusätzlichkeit der geschaffenen Stellen nicht ausreichend kontrolliert werde oder zum Teil gar nicht kontrolliert werden könne. Kritisch gesehen werden weiter von Teilen der Politik die niedrige Entschädigung und die Rechtsstellung der so Beschäftigten. <!-- Beleg fehlt -->
* die ''Ausgestaltung der „aktivierenden“ Maßnahmen und Instrumente'' zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere die nach Auffassung der Kritiker übermäßige Betonung des Forderns bei nach deren Meinung gleichzeitiger Bei- oder Nachordnung des ''Förderns''<ref>''„Während also das ‚Fordern‘ […] deutlich erhöht und allein auf Arbeitslose konzentriert wurde, muss die Komponente des ‚Förderns‘ erst entwickelt werden“,'' Ursula Engelen-Kefer: ''„Die Hartz-Gesetze – eine Zwischenbilanz des DGB“.'' Thesenpapier – Fachtagung der Arbeitnehmerkammer Bremen, 8. Februar 2005, S. 4.</ref> entgegen dem ausgeglichenen Leitbild des ''„Förderns und Forderns“.''


Die Zahl [[0]] (okkult gelesen als Ei) bezeichnet die Vollendung und vollständige Vergeistigung eines vorangegangenen Entwicklungszyklus {{Lit|{{G|110|187}}}}, aus dem mit der [[10]] (okkult gelesen als [[Eins aus dem Ei]]) die neue [[Schöpfung]] hervorbricht. 10 entspricht auch dem hebräischen Buchstaben [[Jod (Hebräisch)|Jod]] (י), der für das schöpferische göttliche [[Ich]] steht, von dem auch ein Funke im [[Mensch]]en wohnt. Sehr nachdrücklich wird daher im ''Sefer Jetzira'' betont, dass es 10 Sephiroth gibt, nicht mehr und nicht weniger:
=== Positive Bewertung des Arbeitslosengeldes II ===
==== Allgemeine positive Bewertungen ====


{{Zitat|Zehn Zahlen aus dem Nichts, zehn und nicht neun, zehn und nicht elf, begreife diese Weisheit, verstehe dieses Wissen, forsche danach und erwäge es, fasse es in Klarheit und folge dem Schöpfer wieder zu seinem Thron.|Sefer Jezirah 1,4}}  
* Von Politikern der SPD und CDU/CSU wird die Einführung des Arbeitslosengeldes II im Nachhinein positiv bewertet. Die Sozialreformen, die zu seiner Einrichtung führten, seien ''notwendig und ohne machbare Alternative'' gewesen.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.tagesschau.de/inland/schroederagenda2.html | wayback=20090214120634 | text=Tagesschau.de: 5 Jahre Agenda 2010}}</ref>
 
* Der Deutsche Landkreistag beurteilt die dem Arbeitslosengeld II zu Grunde liegende Arbeitsmarktreform positiv, da sie durch das Optionsmodell vielen ''Kommunen die Möglichkeit gegeben hätte, selbst direkt etwas gegen die Arbeitslosigkeit'' in der eigenen Stadt/im eigenen Landkreis ''zu tun'' und alle Leistungen aus einer Hand zu bewerkstelligen. Dies habe sich in der Praxis auch bewährt.<ref>[http://www.presseportal.de/pm/2790/767379/der_tagesspiegel/ Der Tagesspiegel vom 28. Dezember 2005: Landkreistag bewertet Hartz IV positiv, sieht aber Korrekturbedarf]</ref>
Das Sefer Jetzira nennt noch keine Namen der Sephiroth, wie sie später im [[Sephiroth|Sephiroth- oder Lebensbaum]] verwendet werden. Die Namen werden den zehn Ziffern erst ab dem 13.&nbsp; Jahrhundert im [[Sohar]] und daran anschließenden kabbalistischen Werken zugeordnet. Ihr Wesen wird aber grundlegend charakterisiert, wenn es heißt:


{{Zitat|Zehn Zahlen aus dem Nichts: <br>Eins: Geist des lebendigen Gottes. <br>Zwei: Wind aus dem heiligen Geist. <br>Drei: Wasser aus Wind. <br>Vier: Feuer aus Wasser.<br>Oben,<br>Unten,<br>Osten,<br>Westen,<br>Norden<br>und Süden.|Sefer Jetzira, §11}}
==== Positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt ====


Ihr Ursprung liegt im Geist des lebendigen Gottes, dann folgen die 3 [[Mütter (Kabbala)|Mütter]] (siehe unten) bzw. [[Elemente]] [[Luft]], [[Wasser]] und [[Feuer]] und die sechs Richtungen des ([[Seele]]n-)[[Raum]]es, die den [[Raumwürfel]] (siehe unten) aufbauen.
* Nach Ansicht des Berliner Wirtschaftsprofessors Michael Burda sei eine positive Folge der Einführung des Arbeitslosengeldes II eine ''Flexibilisierung des Arbeitsmarktes,'' die zu einer Steigerung der Beschäftigung geführt habe. Diese Ansicht wird von den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten in ihrem Frühjahrsgutachten 2008 geteilt,<ref>Main-Post vom 18. April 2008: Fels in der Brandung, Frühjahrsgutachten 2008 der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute</ref> ist jedoch auch unter Arbeitsmarktexperten umstritten.<ref>{{Webarchiv | url=http://www.tagesschau.de/inland/meldung2692.html | wayback=20090215054858 | text=tagesschau.de: Bilanz der Hartz-Reformen, Hartz IV-Gewinner und Verlierer}}</ref>
* Die Bundesagentur für Arbeit sieht in der Reform einen ''zusätzlichen positiven Effekt zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit'' (Senkung um 700.000 von 2005 bis 2007). Diesen führt sie auf eine nach ihrer Auffassung professionelle Arbeit der Jobcenter zurück.<ref name="mp080408">Main Post vom 8. April 2008: Hartz IV sorgt für weniger Langzeitarbeitslose, positiver Trend erkennbar</ref>
* Durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II habe sich weiterhin nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit die ''Betreuung junger Arbeitslose verbessert,'' wodurch deren Arbeitslosigkeit auch überdurchschnittlich zurückging (2007 um 27 % gegenüber dem Vorjahr).<ref name="mp080408" />
* Bereits kurz nach Einführung des Arbeitslosengeldes II seien nach Ansichten aus der Führung der Bundesagentur für Arbeit die ''Abgänge aus der Arbeitslosigkeit insgesamt'' trotz negativer statistischer Effekte ''gestiegen.''<ref>[http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/96735/ Uni-Protokolle vom 17. März 2005: Hartz IV wirkt positiv]</ref> Auch nach längerer Zeitdauer beurteilen Führungskräfte der Jobcenter und Arbeitsagentur die eigene Arbeit in der Praxis positiv.<ref>[http://www.ln-online.de/artikel/2307616/%84Positive_Tendenz%93_bei_Hartz_IV.htm Lübecker Nachrichten vom 19. Februar 2008: Positive Tendenz bei Hartz IV]</ref><ref>[http://newsticker.welt.de/index.php?channel=ham&module=dpa&id=17314354 Newsticker.de vom 27. März 2008: Arbeitsagentur – ''Mehr Beschäftigung durch Hartz IV''].</ref>
* durch das Arbeitslosengeld II sei nach Ansicht von Befürwortern wie dem Politologen Klaus Schröder von der FU Berlin für Arbeitslose der ''Anreiz gestiegen, wieder eine Arbeit aufzunehmen''<ref name="sueddeutsche.de" />


=== [[Hebräisches Alphabet|Buchstaben]] ===
== Sprachgebrauch ==
[[Datei:Jetzira.gif|thumb|300px|Gliederung der Buchstaben des [[Hebräisches Alphabet|hebräischen Alphabets]] in 3 Mütter, 7 doppelte und 12 einfache.]]
Im Volksmund hat sich weitgehend die Bezeichnung „Hartz IV“ für das Arbeitslosengeld II eingebürgert („Er bekommt Hartz&nbsp;IV“ oder „Ich habe Hartz&nbsp;IV beantragt“). „Hartz&nbsp;IV“ bezeichnet eigentlich nur das Gesetzespaket, das die vierte Stufe der sogenannten [[Wikipedia:Hartz-Konzept|Hartz-Reformen]] bildete, in deren Rahmen auch das ALG&nbsp;II geschaffen wurde. Als Synonym für dieses ist die Bezeichnung jedoch inzwischen auch in den behördlichen Sprachgebrauch eingedrungen.<ref>''Telefonansage beim Anruf der Servicenummer für Arbeitnehmer''</ref><ref>[http://www.jobcenter-duesseldorf.de/index.php?cm_id=aktuelles&id=59 ''Hartz IV-Antrag: Erläuterungen bald in 13 Sprachen''] auf jobcenter-duesseldorf.de, abgerufen am 23. März 2015</ref><ref>[http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/ArbeitslosengeldII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI680652 ''Neue Software ALLEGRO zur Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)''] auf arbeitsagentur.de, abgerufen am 23. März 2015</ref>
Der weitaus größte Teil des Buches widmet sich den Bedeutungen und Beziehungen der [[Hebräisches Alphabet|hebräischen Buchstaben]]. Die 22 Buchstaben werden in Gruppen zusammengefasst - [[3]] [[Mütter (Kabbala)|Mütter]], [[7]] Doppelte und [[12]] Einfache - und den grundlegenden Dimensionen von Zeit, Welt und Mensch zugeordnet:


{{Zitat|Zweiundzwanzig Buchstaben, drei Mütter, sieben doppelte und zwölf einfache, sind gezeichnet in der Stimme, gehauen im Geiste und geheftet im Munde, an fünf Orten, am Halse ([[Wikipedia:Gutturaler Laut|Gutturale]]) אהחע, am Gaumen ([[Wikipedia:Palatal|Palatal]]e) גיכק, an der Zunge ([[Wikipedia:Lingual|Lingual]]e) דטלנת, an den Zähnen ([[Wikipedia:Dental|Dental]]e) זשסרץ, an den Lippen ([[Wikipedia:Labial|Labial]]e) בומף.|Sefer Jetzira 2,3}}
Das von „Hartz IV“ abgeleitete Verb ''hartzen''<ref>[http://www.duden.de/suchen/dudenonline/hartzen ''Hartzen''] auf duden.de</ref> wurde von einer Jury unter Leitung des Langenscheidt Verlages zum [[Wikipedia:Wort des Jahres#Jugendwort des Jahres|Jugendwort des Jahres]] 2009 gewählt.
 
Die drei [[Mütter (Kabbala)|Mütter]] ({{HeS|אמוה}}, Singular: אֵם, 'em) sind die [[Hebräisches Alphabet|hebräischen Buchstaben]] [[Aleph]] (א), [[Mem]] (מ) und [[Shin]] (ש), die auch für [[Seele]], [[Leib]] und [[Geist]] stehen. ''Shin'' entspricht dem [[Feuer]]element und deutet hin auf die Entwicklung des [[Alter Saturn|alten Saturn]]. ''Aleph'' korrespondiert mit dem [[Luft]]element und weist auf die [[Alte Sonne|alte Sonnenzeit]]. ''Mem'' gehört zum [[Wasser]]element und zur [[Alter Mond|alten Mondenentwicklung]]. In einem [[Wikipedia:Palästina|palästinensischen]] [[Wikipedia:Midrasch|Midrasch]] wird auch darauf hingewiesen, dass die drei [[Elemente]] [[Feuer]] ({{HeS|אֵשׁ}}, ''esch''), [[Luft]] ({{HeS|}}, ''[[ruach]]'') und [[Wasser]] ({{HeS|מַיִם}}, ''majim'') bereits ''vor'' der Erschaffung der Welt exisierten; aus dem Wasser entstand dann die [[Finsternis]], aus dem Feuer das [[Licht]] und aus der Luft ({{HeS|רוח}}, [[Ruach]]) die [[Weisheit]]<ref>Epstein, in "Rev. Etudes Juives," xxix. 77 [http://www.jewishencyclopedia.com/view.jsp?artid=1&letter=C&search=cabala#12]</ref>.
 
Die 7 Doppelten heißen so, weil sie zweifach, nämlich hart oder weich, gesprochen werden können.
[[Sieben]] ist die [[Zahl]] der [[Zeit]] und damit zugleich auch die Zahl der [[Ätherwelt|ätherischen Welt]], denn die Realität der Zeit ist in der Ätherwelt begründet. Sieben ist zugleich die [[Zahl der Vollendung]], denn alle Entwicklung im Kleinen und im Großen vollzieht und vollendet sich durch sieben Stufen. Unser ganzes Weltsystem entwickelt sich durch sieben planetarische [[Weltentwicklungsstufen]]. Sieben [[Kulturepochen]] durchschreitet die Menschheit in der nachatlantischen Zeit, und der Mensch entwickelt sich in seinem Erdenleben in [[Siebenjahresperioden]]. Sieben [[Farben]] umfasst der Regenbogen und die Tonleiter hat sieben Töne {{Lit|GA 101, S 179}}. Darum ist auch das [[Septagramm]] das Symbol des [[Mystisches Lamm|mystischen Lamms]], des [[Christus]]. Alle Entwicklung vollzieht sich aber im Widerstreit der Gegensätze und darum nennt das ''Sefer Jetzira'' auch 7 Gegensatzpaare (siehe unten).
 
[[12]] ist die Zahl des [[Raum]]es. Die [[Zwölf]] wirkt überall dort, wo "die Zeit herausfließt in den Raum" (Lit.: GA 113, S 172). Die Zwölfzahl gibt ein Schema für die geistigen Kräfte, die gleichzeitig nebeneinander im Raum wirken. Oberster Repräsentant der kosmischen Zwölfzahl ist der Tierkreis mit seinen zwölf Tierkreiszeichen, hinter denen die erhabenen Tierkreiswesenheiten stehen. Auf sie wird hingewiesen durch die 12 Einfachen:
 
{| class="prettytable"
|-
! Gruppe
! Buchstaben
! Zuordnung
|-
| 3 [[Mütter (Kabbala)|Mütter]]
| <big>&#1513;&nbsp;&nbsp;&#1502;&nbsp;&nbsp;&#1488;</big><br />
Aleph, Mem, Schin
| Luft ([[Seele]]) – Wasser ([[Materie]], [[Leib]]) – Feuer ([[Geist]])<br/>
[[Dreigliederung des menschlichen Organismus]]: [[Kopf]] (ש) - [[Brust]] (א) - [[Bauch]] (מ)<br/>
Die drei [[Seelenkräfte]] [[Denken]] (ש), [[Fühlen]] (א) und [[Wollen]] (מ)<br/>
Von den drei [[Säulen der Manifestation]] wird der rechten, weißen Säule [[Jachin]] das [[Shin]] zugeordnet, der mittleren [[Säule der Milde]] das [[Aleph]] und der linken, schwarzen Säule [[Boas]] das [[Mem]].<br/>
Von den [[Weltentwicklungsstufen]] enspricht ''Shin'' dem [[Alter Saturn|alten Saturn]], ''Aleph'' der [[Alte Sonne|alten Sonne]] und ''Mem'' dem [[Alter Mond|alten Mond]].
|-
| 7 Doppelte<ref>Doppelt heißen sie, weil sie [[Wikipedia:Aspiration (Phonetik)|aspiriert]] oder unbehaucht ausgesprochen werden können, z.B. ב (Beth) als B oder behaucht als W.</ref>
| <big>&#1514;&nbsp;&nbsp;&#1512;&nbsp;&nbsp;&#1508;&nbsp;&nbsp;&#1499;&nbsp;&nbsp;&#1491;&nbsp;&nbsp;&#1490; &nbsp;&nbsp;&#1489;</big><br />
Beth, Gimel, Daleth, Kaph, Peh, Resch, Thaw
| 7 Planeten von [[Saturn]] bis [[Mond]] <ref name="doppelte">Verschiedene Textausgaben geben dazu unterschiedliche Zuordnungen. Alle frühen Ausgaben, die Kurzfassung (ausgenommen das erste Manuskript, das keine explizite Zuordnung erwähnt), die Langfassung und auch die Saadia-Ausgabe geben übereinstimmend die [[geozentrisch]]e [[okkulte Reihenfolge der Planeten]]: [[Saturn]] ({{HeS|שַׁבְּתַאי}}, ''Shabatai''), [[Jupiter]] ({{HeS|צֶדֶק}}, ''Tsedeq''), [[Mars]] ({{HeS|מַאְדִּים}}, ''Meadim''), [[Sonne]] ({{HeS|חמה}}, ''Chamah''; auch ''Zorn''; abgeleitet von: חַם, ''heiß''), [[Venus]] ({{HeS|נֹגַהּ}}, ''Nogah''), [[Merkur]] ({{HeS|כוכב}}, ''Kawkab''; auch ''Gestirn''), [[Mond]] ({{HeS|לבֿנה}}, ''Lavanah''). Die Gra-Version gibt, wie der [[Sohar]], die davon abweichende Reihung: ''Mond, Mars, Sonne, Venus, Merkur, Saturn, Jupiter''. Die Fassung des [[Golden Dawn]] reiht: ''Merkur, Mond, Venus, Jupiter, Mars, Sonne, Saturn.''</ref>, 7 Wochentage, 7 Pforten der Sinne am menschlichen Haupt: zwei Augen, zwei Ohren, zwei Nasenlöcher, Mund.
|-
| 12 Einfache
|  <big>&#1511;&nbsp;&nbsp;&#1510;&nbsp;&nbsp;&#1506;&nbsp;&nbsp;&#1505;&nbsp;&nbsp;&#1504;&nbsp;&nbsp;&#1500;&nbsp;&nbsp;&#1497;&nbsp;&nbsp;&#1496;&nbsp;&nbsp;&#1495;&nbsp;&nbsp;&#1494; &nbsp;&nbsp;&#1493;&nbsp;&nbsp;&#1492;</big><br />
Heh, Waw, Sajin, Cheth, Tet, Jod, Lamed, Nun, Samech, Ajin, Zade, Qoph
| 12 [[Tierkreis]]zeichen von [[Widder (Sternbild)|Widder]] ({{HeS|טָלֶה}}, Taleh, ''Lamm'') bis [[Fische (Sternbild)|Fische]] ({{HeS|דגים}}, Daghim), 12 Monate, 12 Organe des menschlichen Körpers.<ref name="einfache">Bezüglich der Zuordnung zu den Sternbildern stimmen die meisten Ausgaben überein - im Gegensatz zur Zuordnung der Planeten.</ref>
|}
 
{{Zitat|Ein Beweis dafür und wahre Zeugen sind: Welt, Jahr und Körper. Zwölf sind unten, sieben auf diesen und drei auf diesen sieben. Auf den dreien gründete er seine Wohnung und alles geht von Eins aus. Dies ist ein Zeichen dafür, dass er einer ist und nicht einen zweiten (neben sich) hat. Er ist der einzige König in der Welt, er ist einzig und sein Name ist einzig.|Sefer Jetzira 6,1}}
 
=== Gegensatz und Ausgleich ===
==== Die 7 Gegensatzpaare aus den 7 Doppelten ====
Ein wichtiges Grundprinzip der kabbalistischen Weltsicht ist, dass alle Entwicklung durch den Kampf einander widerstrebender Kräfte vorangetrieben wird. Gegensatzpaare spielen dabei eine wichtige Rolle und entsprechend den 7 doppelten Lauten gibt es sieben solcher Gegensatzpaare. Zunächst nennt das ''Sefer Jetzira'' die positive Seite:
 
{{Zitat|Sieben doppelte: Beth, Gimmel, Daleth, Kaph,  Peh,  Resh, Tav. <br>
Ihr Fundament ist: <br>
Leben, <br>Friede, <br>Weisheit, <br>Reichtum, <br>Aussaat (Fruchtbarkeit), <br>Schönheit <br>und Herrschaft.|Sefer Jetzira 4,1}}
 
Und ihre Gegensätze:
 
{{Zitat|Sieben doppelte: Beth, Gimmel, Daleth, Kaph,  Peh,  Resh, Tav, je nach Aussprache und Vertauschung. <br>Der Gegensatz des Lebens ist der Tod, <br>der Gegensatz des Friedens ist der Krieg, <br>der Gegensatz der Weisheit ist die Torheit, <br>der Gegensatz des Reichtums ist die Armut, <br>der Gegensatz der Aussaat (Fruchtbarkeit) ist die Ödnis, <br>der Gegensatz der Schönheit ist die Häßlichkeit, <br>der Gegensatz der Herrschaft ist die Knechtschaft.|Sefer Jetzira 4,3}}
 
==== Der Ausgleich der Gegensätze in der Dreiheit der Mütter ====
Mit dem Prinzip der drei Mütter wird der lebendige Ausgleich der Gegensätze gesucht. Im ''Sefer Jetzira'' wird dafür das Bild der Waage gebraucht. [[Shin]] (ש) und [[Mem]] (מ) sind Gegensätze, zwischen denen [[Aleph]] (א) den Ausgleich schafft:
 
{{Zitat|Drei Mütter: Aleph, Mem, Shin. Ihr Fundament: Schale der Unschuld, Schale der Schuld und das Zünglein ausgleichend zwischen beiden.|Sefer Jetzira 3,1}}
 
In §36<ref>nach ''Ms. Vatikan 299''</ref> wird noch darauf hingewiesen, dass das verstummende, schweigende [[Mem]], aus dem Erde, Kälte und Bauch gebildet werden, die Schale der Unschuld bedeutet. Das zischende [[Shin]] hingegen, aus dem Himmel, Hitze und Kopf entstehen, ist die Schale der Schuld. [[Aleph]], aus dem Wind, Luft, Feuchtigkeit und die Brust hervorgehen, ist das ausgleichende Zünglein ({{HeS|לָשׁוֹן}}, ''laschon'', bedeutet auch: ''Sprache''!).
 
Das erinnert von Ferne an das Bild des [[Menschheitsrepräsentant]]en zwischen [[Luzifer]] und [[Ahriman]].
 
=== 231 Pforten - Roulette der Buchstaben ===
 
Aus dem Wort wurde die Schöpfung hervorgebracht und in Worten lässt sie sich beschreiben. Die 22 Buchstaben des hebräischen Alphabets geben zunächst die Grundformen, aus denen die Schöpfung gemeisselt ist. Kombiniert man systematisch diese Buchstaben paarweise, so kommt man zu sprachlichen Grundwurzeln, die weitere Bereiche der Schöpfung in imaginativen Bildern beschreiben können. Aus 22 Buchstaben ergeben sich 231 paarweise Kombinationen, die 231 Pforten genannt, wenn dabei die Reihenfolge keine Rolle spielt.
 
{{Zitat|Zweiundzwanzig Grundbuchstaben sind in der Art einer Mauer im Kreis gebettet, an zweihunderteinunddreissig Pforten. Es dreht sich der Kreis vorwärts und dies bedeutet Glück oder rückwärts und dies bedeutet Unglück. Wie verband, wog und versetzte Er sie? א Aleph mit allen und alle mit א Aleph, ב Beth mit allen und alle mit ב Beth, ג Gimmel mit allen und alle mit ג Gimmel und sie alle wenden sich rückwärts<ref>d.h. sie kehren im geschlossenen Kreis in sich selbst zurück.</ref>. So ergibt es sich, dass sie durch zweihunderteinunddreissig Pforten hinausgehen und so findet es sich, dass die ganze Schöpfung und die ganze Sprache aus einem Namen hervorgeht.|Sefer Jetzira 2,4}}
 
Die 231 Pforten:
<center><poem><strong>
אב אג אד אה או אז אח אט אי אכ אל אם אן אס אע אף אץ אק אר אש את
בג בד בה בו בז בח בט בי בכ בל בם בן בס בע בף בץ בק בר בש בת
גד גה גו גז גח גט גי גכ גל גם גן גס גע גף גץ גק גר גש גת
דה דו דז דח דט די דכ דל דם דן דס דע דף דץ דק דר דש דת
הו הז הח הט הי הכ הל הם הן הס הע הף הץ הק הר הש הת
וז וח וט וי וכ ול ום ון וס וע וף וץ וק ור וש ות
זח זט זי זכ זל זם זן זס זע זף זץ זק זר זש זת
חט חי חכ חל חם חן חס חע חף חץ חק חר חש חת
טי טכ טל טם טן טס טע טף טץ טק טר טש טת
יכ יל ים ין יס יע יף יץ יק יר יש ית
כל כם כן כס כע כף כץ כק כר כש כת
לם לן לס לע לף לץ לק לר לש לת
מן מס מע מף מץ מק מר מש מת
נס נע נף נץ נק נר נש נת
סע סף סץ סק סר סש סת
עף עץ עק ער עש עת
פץ פק פר פש פת
צק צר צש צת
קר קש קת
רש רת
שת
</strong></poem></center>
 
 
Alle zusammen, alle Worte der [[Wikipedia:Tora|Tora]] überhaupt, bilden den vollständigen Namen Gottes, aus dem die ganze Schöpfung hervorgegangen ist - das ist eine der Grundüberzeugungen der Kabbalisten. Das System erinnert, wenn auch mit deutlichen Einschränkungen gegenüber der kabbalistischen Kombinatorik, an die um [[Wikipedia:1305|1305]] vollendete [[Ars magna|Ars magna]] des [[Ramon Llull|Ramon Llull]] (Raimundus Lullus) zur Kombination von [[Begriff]]en. Dazu sagt [[Rudolf Steiner]]:
 
<div style="margin-left:20px">
"Und von diesem Gesichtspunkte aus ist die sogenannte «Ars magna» des Raimundus Lullus zu beurteilen. Er sagte
sich: Wenn der Mensch spricht, so ist im Sprechen eigentlich auch ein
Mikrokosmos gegeben. Dasjenige, was der Mensch spricht, ist eigentlich der ganze Mensch, konzentriert auf die Sprachorgane. Aber das
Geheimnis jedes Wortes liegt im ganzen Menschen, und wiederum,
weil es im ganzen Menschen liegt, liegt es eigentlich in der Welt.
Und so kam er darauf, daß man eigentlich das Geheimnis der
Sprache erst im Menschen suchen müsse, indem man tief untertaucht von den bloßen Sprachorganen zu der Gesamtorganisation
des Menschen, und dann im Kosmos, indem man wiederum die
Gesamtorganisation des Menschen aus dem Kosmos heraus begreift.
Zum Beispiel, sagen wir, jemand wolle den Laut A in seiner wirklichen Bedeutung begreifen. Da handelt es sich darum, daß der
Mensch darauf kommt, daß der Laut A, der im geformten Aushauch
zum Vorschein kommt, auf einer gewissen inneren Attitüde des
Ätherleibes beruht, auf einer Attitüde des Ätherleibes, die Sie heute
kennenlernen können. Durch die Eurythmie sehen wir, auf welcher
Attitüde des Ätherleibes der Laut A beruht, denn diese Attitüde
wird auf den physischen Leib übertragen und gilt dann als die
eurythmische Geste für den A-Laut.
 
Ganz klar wurde das dem Raimundus Lullus nicht, sondern alles
blieb bei ihm Ahnung. Aber seine Ahnung kam so weit, daß er nun
die innere Attitüde, die innere Geste des Menschen gewissermaßen
hinausverfolgte in den Kosmos, zum Beispiel daß er sagte: Richtest
du die Blickrichtung nach dem Löwen, nach dem Sternbilde des
Löwen, und richtest du die Blickrichtung nach der Waage, dann gibt
dir der Zusammenhang der beiden Blickrichtungen das A. Richtest
du den Blick nach dem Saturn, so hält der Saturn deine Blickrichtung auf. Und wenn der Saturn zum Beispiel vor dem Widder steht,
so mußt du mit dem Saturn dich um den Widder herumdrehen. Das
gibt dir aus dem Kosmos heraus die Empfindung des O.
[[Datei:GA233a 037.gif|center|400px|]]
Und aus solchen Ahnungen heraus fand Raimundus Lullus
gewisse Figuren, an deren Ecken und Seiten er die Buchstaben
schrieb. Und nun war er sich klar darüber: Wenn man aus seinen
Empfindungen heraus Linien zieht in den Figuren, durch Diagonalen oder dergleichen meinetwegen in einem Fünfeck a b c d e
irgendwie verbindet - das ist nur schematisch -, dann muß man
darin Lautverbindungen sehen, und diese Lautverbindungen sprechen gewisse Geheimnisse des Weltenalls, des Kosmos aus.
[[Datei:GA233a 038.gif|center|200px|]]
Also Raimundus Lullus suchte eine Art Renaissance der Geheimnisse des Logos, wie sie üblich waren in den alten Mysterien." {{Lit|{{G|233a|36ff}}}}
</div>
 
=== Der [[Raumwürfel]] ===
[[Datei:Kabbala_Raumwuerfel.gif|thumb|300px|Der Raumwürfel der Kabbala]]
Der [[Raumwürfel]] ist ein grundlegendes, gegenüber dem bekannteren [[Sephirothbaum]] aber meist viel weniger beachtetes, aber schon im [[Sefer Jetzira]], dem ältesten überlieferten Werk der Kabbala, eingeführtes Grundkonzept der [[jüdisch]]en [[Kabbala]], das die [[Wikipedia:Würfel (Geometrie)|kubische]] Grundstruktur der [[Schöpfung]] symbolisiert. Wie beim Sephirothbaum werden auch dem Raumwürfel nach und nach die zehn [[Sephiroth]] und die 22 Buchstaben des [[Hebräisches Alphabet|hebräischen Alphabets]] gemäß ihrer Gliederung in 3 Mütter, 7 Doppelte und 12 Einfache zugeordnet.
 
Die Würfelgestalt der Welt darf dabei nicht im physisch-räumlichen Sinn missverstanden werden. Sie ergibt sich vielmehr aus einer systematischen Gliederung der [[Seelenwelt]] in verschiedene Gegensatzpaare, die nach ihrer [[seelisch]]-[[moral]]ischen [[Qualität]] zueinander in Beziehung gesetzt werden. ''Höhe'' und ''Tiefe'' etwa sind hier nicht primär räumlich aufzufassen, sondern eher im Sinn von ''moralisch Erhaben'' oder ''moralisch Niedrig''. Im ''Osten'' geht das geht das [[geist]]ige [[Licht]] auf, im ''Westen'' zieht es sich zurück usw. Die räumliche Struktur, die wir in der [[Sinnliche Welt|sinnlichen Welt]] erleben, ist nur das äußere schattenhafte Abbild dieser seelischen Beziehungen.
 
Der Raumwürfel der Kabbala ist ein Konzept, das die gegenwärtige [[Schöpfung]] in ihrem Sein und Werden beschreibt. In der [[Apokalypse des Johannes]] wird auf die künftige [[Planet|planetarische]] Verkörperung unserer [[Erde (Planet)|Erde]] hingewiesen, auf den [[Neuer Jupiter|neuen Jupiter]], der aber hier als das [[Neues Jerusalem|Neue Jerusalem]] bezeichnet und als vollkommener Würfel beschrieben wird {{Bibel|Offb|21|14|LUT}}.
 
In seinen Vorträgen über [[Apokalypse und Priesterwirken]] hat Rudolf Steiner sehr ausgeführlich geschildert, wie der Aufbau des Neuen Jerusalem - und damit die Umwandlung der alten Schöpfung in die neue - eigentlich im Menschen stattfindet. Bis zum [[Mysterium von Golgatha]] bzw. bis zur Zerstörung des alten Jerusalems überwog der Aufbau von unten aus den Naturkräften, seitdem ist der Aufbau von oben aus den geistigen Kräften wichtiger und das ist der Aufbau des geistigen neuen Jerusalems. Steiner schildert dabei, wie die mit der Nahrung aufgenommenen irdischen Stoffe tatsächlich nur die Organe des [[Nerven-Sinnes-System]]s aufbauen, nicht aber den [[Stoffwechsel-Gliedmaßen-System|Stoffwechsel-Gliedmaßen-Menschen]]. Das ist auch an der Umwandlung des [[Gehirn]]s abzulesen, durch die das Vorderhirn immer ähnlicher einem Verdauungsorgan wird. {{Lit|{{G|346|132ff}}}}
 
In einem überlieferten Gespräch mit [[Johanna Gräfin Keyserlingk]] zeigt Steiner auch die Verbindung zur [[Gralsburg]] auf: Die Gralsburg existiere wirklich in der ätherischen Welt. Das neue Jerusalem sei das Urbild, wie es in Zukunft
sein werde.<ref>''Koberwitz 1924'', herausgegeben v. Adalbert Graf Keyserlingk Stuttgart 1974, S 82</ref>
 
Für eine ausführlichere Darstellung siehe auch: [[Raumwürfel]].
 
=== Der Drache ===
 
{{Zitat|Der Drache in der Welt ist wie ein König auf seinem Thron. Der Sternbilderkreis im Jahr ist wie ein König im Reich. Das Herz im Menschen ist wie ein König im Krieg.|Sefer Jetzira 6,6}}
[[Bild:Serpiente alquimica.jpg|thumb|250px|Ouroboros aus einem [[alchemist]]ischen Manuskript]]
Der [[Drache]] ({{HeS|תלי}}, Teli, ''geringelt''?) der Welt ist nach dem ''Sefer Jetzira'' der oberste Regent, der [[Tierkreis]] und das [[Herz]] sind ihm untergeordnet. Die Herkunft und Bedeutung des Wortes ''Teli'' ist aber unsicher. Im [[Wikipedia:Tanach|Tanach]] kommt es nur einmal vor in {{B|Gen|27|3}} und bezeichnet dort ein nicht näher beschriebenes Werkzeug zur Jagd. In den mittelalterlichen Kommentaren zum ''Sefer Jetzira'' wird ''Teli'' dann als ''Schlange'' oder ''Drache'' aufgefasst. So schreibt [[Schabbtai Donnolo|Schabbtai Donnolo]]:
 
<div style="margin-left:20px">
"Und wer ist der ''teli''? Als Gott das Himmelsgewölbe über uns, das in sieben Himmel eingeteilt ist, erschuf, erschuf er den ''teli'' aus Wasser und aus Feuer in Gestalt eines großen ''tannin'' ({{HeS|תנינ}}, Meeresungeheuer) {{Bibel|Gen|1|21}}, wie eine große gewundene Schlange und machte ihm Kopf und Schwanz und streckte ihn im vierten<ref>möglicherweise ein Hinweis auf [[Atziluth]], die oberste der [[Vier Welten]], die dem [[Devachan]] entspricht.</ref> Himmel [...] aus. Und alle Planeten und Leuchten und Sternbilder sind an ihm befestigt. Und er ist (zum) König über alle ernannt, sie zu leiten, sei es im Guten, sei es im Schlechten." {{Lit|zit. nach Herrmann, S 272}}
</div>
 
Der Drache umlagert demnach die sichtbare Welt dort, wo der [[Kristallhimmel]] zu finden ist, wo die endliche räumliche Welt in die unendliche überräumliche Welt übergeht. Dem Lautbestand nach bedeutet ''Teli'' den ''«Einschlag ([[T]]) des lebendigen ([[L]]) Geistes, des göttlichen Ich ([[J]])»''. Man darf hier wohl auch an das Symbol des [[Ouroboros]] denken, der sich in den Schwanz beißenden Schlange, manchmal auch in Gestalt von ein oder zwei Drachen dargestellt, wobei die eine Hälfte des Tieres meist hell und die andere dunkel gefärbt ist und damit anzeigt, dass sich in ihm die Gegensätze vereinen, etwa [[Gut]] und [[Böse]], [[männlich]] und [[weiblich]] usw. Indem er sich in sich selbst zurückwindet, ist er zugleich ein Symbol für die [[Ewigkeit]].
 
== Bedeutung ==
Das ''Sefer Jetzira'' hat mit der Lehre über die 10 Sephiroth erheblichen Einfluss auf die kabbalistische Tradition im Judentum genommen. Die Sephiroth bilden die Elemente des [[Lebensbaum (Kabbala)|Lebensbaums]] und stellen damit das wohl wirkungsvollste Symbol der Kabbala überhaupt dar. Dafür zeugen auch die späteren Ausführungen zu ihrer Gestalt und ihren Beziehungen zueinander im [[Sohar]] und den sich daran anschließenden Lehr- und Lebenstraditionen.
 
Die Spekulationen über die hebräischen Buchstaben und deren dreigliedrige Struktur haben ebenfalls größte Wirkung im Judentum und darüber hinaus in anderen [[Mystik|mystischen]] Traditionen erzielt. Das bekannteste Beispiel dafür ist der moderne [[Wikipedia:Tarot|Tarot]]. Die Zuordnung der 22 Karten der „Großen Arkana“ wurde von bekannten Tarot-Auslegern bis in Details hinein der Struktur der Buchstaben im Buch Jetzira nachgebildet.
 
== Kommentierte Textausgaben ==
Hebräisch und Deutsch:
* [[Wikipedia:Lazarus Goldschmidt|Lazarus Goldschmidt]], ''Sefer Jesirah. Das Buch der Schöpfung'', Frankfurt 1894, Nachdruck Hamburg 2004 ISBN 3-937392-14-9
* Arjeh Kaplan, ''Sefer Jezira - Das Buch der Schöpfung in Theorie und Praxis'', Grevenbroich, 2007, ISBN 978-3-929588-25-5
* Guillaume Postel, Wolf P. Klein (Herausgeber), ''Sefer jezirah.'', Stuttgart, 1994, ISBN 3-7728-1623-1
Deutsch:
* Klaus Herrmann (Herausgeber), ''Sefer Jezira - Buch der Schöpfung.'', Verlag der Weltreligionen, Frankfurt a. M. und Leipzig, 2008, ISBN 978-3-458-70007-4
Hebräisch und Englisch:
* A. Peter Hayman, ''Sefer yeṣira: edition, translation, and text-critical commentary.'', Tübingen, 2004, ISBN 3-16-148381-2
 
== Textausgaben online==
;Hebräisch:
* [http://kabbalah.info/hebkab/yetzirah.htm Hebräisch]
* [http://faculty.biu.ac.il/~barilm/yezifra.html Hebräisch mit hebräischem Kommentar]
* [http://www.hebrewbooks.org/pdfpager.aspx?req=38753 Hebräisch-Englisch]
;Deutsch:
* [http://www.hermetik.ch/ath-ha-nour/site/kabbalajetzirah.htm Deutsch]
;Englisch:
* [http://www.psyche.com/psyche/txt/kaplan_sy_short.html Englische Übersetzung der Kurzfassung] (A. Kaplan)
* [http://www.sacred-texts.com/jud/yetzirah.htm Englisch] (W. Wescott)
* [http://www.scribd.com/doc/3206349/sefer-yetzira Englisch] (Peter Hayman)
* [http://www.psyche.com/psyche/txt/scholem_sy.html Englisch] ([[Wikipedia:Gershom Scholem|Gershom Scholem]])
* [http://www.wbenjamin.org/saadia.html Englisch mit dem Kommentar von Saadja] (Scott J. Thompson & Dominique Marson)


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Sefer Jetzira}}
* {{WikipediaDE|Arbeitslosengeld}}
* [[Wikipedia:Dunasch ibn Tamim|Dunasch ibn Tamim]]
* {{WikipediaDE|Arbeitslosengeld II}}
* [[Sefer ha-Bahir]]
* [[Grundeinkommen]]
* [[Sefer ha-Sohar]]


== Literatur ==
== Literatur ==
; Ratgeber
* Frank Jäger, Harald Thomé: ''Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z.'' Hrsg. Tacheles e.V. Wuppertal. 26. Auflage. 2011, ISBN 978-3-932246-81-4.
* Arbeitslosenprojekt TuWas (Udo Geiger, Ursula Fasselt, Ulrich Stascheit, Ute Winkler) (Hrsg.): ''Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II.'' 8. Auflage. Fachhochschulverlag Frankfurt am Main, 2011, ISBN 978-3-940087-74-4.
* {{Literatur |Autor=Annett Reinkober |Titel=Hartz IV. Der aktuelle Ratgeber zum Arbeitslosengeld II |Verlag=Bund-Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2011 |ISBN=978-3-7663-6093-9}}
* {{Literatur |Autor=Rolf Winkel, Hans Nakielski |Titel=111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld |Auflage=4. |Verlag=Bund-Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2011 |ISBN=978-3-7663-6026-7}}
* Albrecht Brühl, Jürgen Sauer: ''Mein Recht auf Sozialleistungen.'' 20. Auflage. Beck-Rechtsberater im dtv, 2007, ISBN 978-3-932246-50-0.
* Hartz IV - Tipps und Hilfen des DGB, Auflage 2013, Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, 10178 Berlin


* [[w:Karl Erich Grözinger|Karl Erich Grözinger]]: ''Jüdisches Denken. Theologie - Philosophie - Mystik: Band 2: Von der mittelalterlichen Kabbala zum Hasidismus'', Campus Verlag, Frankfurt/Main 2005
; Kritik und Analysen
* [[Rudolf Steiner]]: ''Mythen und Sagen. Okkulte Zeichen und Symbole'', [[GA 101]] (1992) {{Vorträge|101}}
* Agenturschluss (Hrsg.): ''Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz.'' Assoziation A, Hamburg/ Berlin 2006, ISBN 3-935936-51-6.
* [[Rudolf Steiner]]: ''Der Orient im Lichte des Okzidents'', [[GA 113]] (1982), ISBN 3-7274-1130-9 {{Vorträge|113}}
* Christoph Butterwegge: ''Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?'' Beltz Juventa, Weinheim 2015, ISBN 978-3-7799-3234-5.
* [[Rudolf Steiner]]: ''Das Ereignis der Christus-Erscheinung in der ätherischen Welt'', [[GA 118]] (1984) {{Vorträge|118}}
* [[Rudolf Steiner]]: ''Mysterienstätten des Mittelalters'', [[GA 233a]] (1991) {{Vorträge|233a}}


{{GA}}
; Grundlagen
* Christoph Butterwegge: ''Krise und Zukunft des Sozialstaates.'' 3., erw. Auflage. VS – Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-4138-6.
* Heinz Lampert, Jörg W. Althammer: ''Lehrbuch der Sozialpolitik.'' 9., aktualisierte u. überarb. Auflage. Springer, Berlin 2013, ISBN 978-3-642-31890-0.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
;Deutsch:
{{Wiktionary|Hartz IV}}
* [http://www.rodurago.de/index.php?site=lebensbaum Kabbalistischer Lebensbaum (interaktiv)]
* {{§§|sgb ii|buzer|text=Sozialgesetzbuch, Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitslose}}, zur Zeit geltende Fassung und frühere Fassung mit Änderungen und Begründungen des Gesetzgebers
* http://www.hagalil.com/judentum/kabbala/jezirah0.htm
* {{Webarchiv | url=http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/index.htm | wayback=20150405224023 | text=Weisungen Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (bis Ende 2014)}}
* [http://www.hermetik.ch/ath-ha-nour/site/kabbalaaleph.htm Das hebräische Alephbeth]
* {{Internetquelle |url=https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php |titel=BSG, Gerichte, Entscheidungen |autor=Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2015-11-03}}
;Englisch:
* [http://www.scribd.com/doc/20191942/ISAAC-THE-BLINDS-COMMENTARY-ON-SEFER-YEZIRAH ISAAC THE BLIND'S COMMENTARY ON SEFER YEZIRAH]
* [http://www.rodurago.de/en/index.php?site=lebensbaum Sefirot Jezirah and the Tree Of Life] by E. Rodurago
* [http://www.psyche.com/psyche/cube/cube.html Sefer Yetzirah: Cube of Space]
* [http://www.psyche.com/psyche/yetsira/sy_astro.html Astrological Correspondences in the Sepher Yetsira]
* [http://www.wbenjamin.org/baeck.html Leo Baeck, "Sefer Yetzira"] [trans. Scott J. Thompson Walter Benjamin Research Syndicate]
* [http://www.wbenjamin.org/biblio_yetzirah.html Sefer Yetzirah Bibliography, ed. & trans. Scott J. Thompson] [Walter Benjamin Research Syndicate]
* [http://www.digital-brilliance.com/kab/karr/syie.pdf Notes on Editions of Sefer Yetzirah in English]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Kabbalistisches Werk]]
{{Normdaten|TYP=s|GND=4809112-1}}
[[Kategorie:Sefer Jetzira|!]]
 
[[Kategorie:Sozialleistung]]
[[Kategorie:Sozialpolitik]]
[[Kategorie:Grundeinkommen]]
[[Kategorie:Arbeitswelt]]
[[Kategorie:Arbeit]]
 
{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}

Version vom 23. Dezember 2018, 09:27 Uhr

Das Arbeitslosengeld II (kurz: ALG II oder Alg II; ugs. meistens Hartz IV genannt) ist in Wikipedia:Deutschland:Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Allerdings kann es durch zulässige Sanktionsmechanismen im Extremfall vollständig gestrichen werden, die Sicherung eines Existenzminimums gilt demnach nicht bedingungslos.

Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[1] („Hartz IV“) eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie ALG II.

Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, ist – trotz der in dieser Hinsicht irreführenden Bezeichnung – weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) notwendige Voraussetzung; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Alg bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

Ziele

Vor der Einführung des Arbeitslosengeld II gab es zwei parallel existierende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: die vom Bund finanzierte Arbeitslosenhilfe für Menschen, die nach einem vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin arbeitslos waren, und die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe für alle sonstigen Personen, insbesondere solche, die noch nie erwerbstätig waren. Dieses Nebeneinander zweier Sozialleistungen verursachte in der Praxis zahlreiche Probleme:

  • Die Integrationsleistungen für Arbeitslose waren häufig unzureichend und es gab keinerlei Abstimmung zwischen den verschiedenen Trägern, insbesondere weil ein Datenaustausch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich war.
  • Da die Arbeitslosenhilfe vom vorher erzielten Einkommen abhängig war, konnte die Höhe stark unterschiedlich sein; teilweise auch so niedrig, dass ergänzende Sozialhilfe notwendig wurde. Insgesamt unterschieden sich die Kriterien hinsichtlich Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie der Zumutbarkeit von Arbeit erheblich zwischen den beiden Sozialleistungen.
  • Während Bezieher von Arbeitslosenhilfe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert waren, waren Bezieher von Sozialhilfe grundsätzlich nicht rentenversichert und nur dann kranken- und pflegeversichert, wenn sie bereits durch eine vorherige Erwerbstätigkeit pflichtversichert waren. Ansonsten waren Bezieher von Sozialhilfe nicht krankenversichert und konnten lediglich über die Hilfen zur Gesundheit Leistungen zur Gesundheitsfürsorge erhalten.
  • Ein großes Problem war auch der „Verschiebebahnhof“ zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, weil ein Träger jeweils den anderen für zuständig hielt.
  • Beide Leistungen verursachten hohe Kosten, die nicht durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgedeckt waren und aus Steuergeldern finanziert werden mussten. Die Sozialhilfe belastete dabei vor allem Kommunen in strukturschwachen Regionen mit vielen Arbeitslosen.
  • Für beide Sozialleistungen waren unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig: die Arbeitslosenhilfe fiel unter die Sozialgerichtsbarkeit, für die Sozialhilfe hingegen war die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.[2]

Mit dem Arbeitslosengeld II sollte eine Sozialleistung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen geschaffen werden, die alleine vom Bund über die Bundesagentur für Arbeit getragen wird. Die Sozialhilfe verblieb für solche Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosen­geld II haben, insbesondere weil sie nicht erwerbsfähig sind.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Arbeitslosengeld II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es ist seitdem eines der am häufigsten geänderten Gesetze.[3]

Daneben gibt es verschiedene Verordnungen[4] wie u. a. die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) und die Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV).

Kostenträger

Träger des Arbeitslosengeld II sind im Regelfall die Agenturen für Arbeit und kreisfreien Städte oder die Kreise (Kommunen). Hierbei trägt die Agentur für Arbeit den Regelbedarf einschließlich Mehrbedarfen und die Eingliederungsleistungen, die Kommune hingegen die Kosten der Unterkunft, die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die einmaligen Leistungen und die flankierenden Dienstleistungen (§ 6 SGB II). Die Träger bilden nach § 44b SGB II eine gemeinsame Einrichtung, die nach § 6d SGB II den Namen Jobcenter trägt.

Daneben können einzelne Kommunen nach § 6a SGB II die Trägerschaft auch komplett alleine übernehmen. Sie werden landläufig Optionskommune genannt. Die Kosten, die ihnen durch die Übernahme der Aufgaben entstehen, einschließlich der Verwaltungskosten, werden vom Bund erstattet (§ 6b Abs. 2 SGB II). Die Liste aller zugelassenen Optionskommunen findet sich in der Kommunalträger-Zulassungsverordnung.

Die bisherige ARGE wurde mit dem 1. Januar 2011 abgeschafft,[5] nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte.[6] Mit der Einführung des Art. 91e GG legitimierte der Gesetzgeber diese Form der Zusammenarbeit im Falle des Jobcenters.[7] Damit entfiel auch der seltene Fall der getrennten Trägerschaft.

Grundsätze

Das Arbeitslosengeld II soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihre materiellen Grundbedürfnisse zu befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Damit soll den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und somit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Rechnung getragen werden (§ 1 SGB II).

Grundsatz ist das Prinzip „Fördern und Fordern“: Die Sicherung der Existenz wird nicht bedingungslos erbracht, sondern die Leistungsbezieher sind verpflichtet, alles zu tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und an der Eingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken. Im Gesetz findet sich noch die Pflicht, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, ein Verstoß gegen diese Pflicht kann jedoch seit 2011 nicht mehr sanktioniert werden (§ 2 SGB II). Im Gegenzug kann der Grundsicherungsträger Leistungen erbringen, um Leistungsbezieher in Arbeit zu vermitteln. Er muss diese Leistungen erbringen, sofern Leistungsbezieher entweder jünger als 25 Jahre oder älter als 58 Jahre sind. Leistungsbezieher, die keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache haben, sind in einen Integrationskurs zu vermitteln (§ 3 SGB II).

Kritik und Diskussion

Kritik am Arbeitslosengeld II

Allgemeine Kritikpunkte

Allgemein wird an den Hartz-Reformen kritisiert, dass die aus dem Hartz-Konzept entwickelten Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2003–2005) ihre Absichten verfehlt hätten. Das erklärte Ziel, die Arbeitslosigkeit zu halbieren und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren, sei bisher nicht erreicht worden. Dies gelte auch für das Ziel der deutlichen Entlastung öffentlicher Kassen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die tatsächliche Senkung der Arbeitslosigkeit in Deutschland ab 2006 führen die Kritiker ausschließlich auf die konjunkturelle Entwicklung[8], demografische Entwicklungen und kosmetische Änderungen der Arbeitslosenstatistik[9] zurück. Weitere Kritik allgemeiner Art am Arbeitslosengeld II beinhalten die folgenden Vorwürfe:

  • das ALG II habe einen Bruch mit Prinzipien wie Lebensstandardsicherung, Bestandsschutz, Qualifikationsschutz und Berufsschutz vollzogen.
  • das ALG II halte einen zu geringen Abstand zum Nettoeinkommen aus niedrig entlohnter Beschäftigung oder auch zu normalen Erwerbseinkommen bei größeren Familien (Nichteinhaltung des sogenannten Lohnabstandsgebots).
  • ALG II richte den Fokus der gesellschaftlichen Diskussion auf eine Missbrauchsdebatte, die von den Ursachen und Folgen sowie von der Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit ablenke sowie Millionen Menschen unter Generalverdacht stelle.[10]
  • ALG II verstärke die Existenzangst. Die Arbeitslosengeld-II-Regelungen würden von vielen Betroffenen nicht mehr als soziales Netz empfunden.[11]
  • ALG II führe zu einer finanziellen Benachteiligung von Familien und Partnerschaften, die offen zueinander stünden, im Vergleich zu solchen, die sich wahrheitswidrig als alleinstehend oder -erziehend ausgäben.[12]
  • ALG II führe zu Verarmung und Prekarisierung; es treibe breite Bevölkerungsschichten an den Rand oder in die Armut;[13] besonders gravierend sei dieses Problem für Kinder und kinderreiche Familien,[14] da die Reform zur Zunahme von Kinderarmut und zukünftig von Altersarmut führe.
  • der durch die Hartz-Reform gestiegene Sanktionsdruck auf Arbeitslose, jegliche Arbeit anzunehmen, senke (so auch die gewerkschaftliche Sicht) massiv den Spielraum für Bewerbende, beim Arbeitsvertrag eigene Ansprüche durchzusetzen. Dadurch komme es zur Ausweitung der Erwerbsarmut. Arbeitnehmer mit gewerkschaftlichem oder Betriebsrats-aktivem Lebenshintergrund und Ambitionen würden durch die Masse der sich untertariflich verkaufenden Bewerber aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
  • Der Richter am Bundesgerichtshof a.D. und ehemalige Bundesabgeordnete der Linken Nešković hält die Sanktionen für verfassungswidrig, da durch die Sanktion die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Grundsicherung an ein bestimmtes Verhalten, nicht aber an den tatsächlichen Bedarf gekoppelt werde. Die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verlange aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall.[15]
  • Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kritisierte, Beziehern der Grundsicherung, Sozialhilfe und Hartz IV werde kein „angemessener Lebensstandard“ gewährt.[16]
  • Christian Rickens (Der Spiegel) resümierte anlässlich '10 Jahre Hartz IV' einen sozialpolitischen Skandal[17]

Kritik an der praktischen Umsetzung

  • Das ALG II impliziere eine an Geschlechterrollenstereotypen ausgerichtete, unzureichende Förderung für Alleinerziehenden mit kleinen Kindern und für in Partnerschaft lebenden Frauen, da arbeitsmarktpolitische Ziele mit Gleichstellungszielen konkurrierten,[18]
  • Teilweise seien Bescheide fehlerhaft und rechtswidrig erlassen worden, vor allem kurz nach Inkrafttreten der Hartz IV-Reform. Schwerwiegende Verwaltungsmängel hätten, so die Kritiker, diese erste Phase im Jahr 2005 gekennzeichnet, in der nach verschiedenen Erhebungen etwa 90 Prozent der Bescheide fehlerhaft gewesen seien;[19][20] die Zahl der Verfahren vor Sozialgerichten nahm allein im Jahr 2006 um 50 Prozent zu.[21] Von Januar bis April 2007 wurden vor den Sozialgerichten 16.375 Klagen endgültig erledigt. Dabei wurde der Klage in lediglich 4 % der Fälle (586) ganz stattgegeben, eine teilweise Stattgabe erfolgte nur in 2 % der Fälle (339). Der überwiegende Teil der Klagen wurde durch Anerkenntnis/Rücknahme erledigt (13.126 oder 80 %) beziehungsweise durch Urteil/Gerichtsbescheid abgewiesen (2.329 Fälle oder 14 %). Am 18. Juni 2010 wurde am bundesweit größten Sozialgericht Berlin die 100.000. Klage eines Hartz-IV-Beziehers eingereicht. Etwa die Hälfte der Kläger erzielt derzeit „zumindest einen Teilerfolg“.[22]
  • Auch die Praktiken des zurückweichenden Konzepts,[23] der vertreibenden Hilfe und der Verfolgungsbetreuung (siehe dort) waren Gegenstand von Kritik.
  • Nach Angaben der Berliner Zeitung kassieren die Jobcenter-Chefs in Berlin bis zu 4000 Euro Prämie für rigoros durchgesetzte Einsparungen die auch Sanktionen einschließen, nach einer vertraulichen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums.[24] Harte Hartz-IV-Sanktionen drängen nach Einschätzung der Wohnungslosenhilfe vor allem auch unter 25-Jährige auf die Straße.[25]
  • Vor allem von Juristen wird die Verwaltungspraxis der Jobcenter und die daraus resultierende massive Belastung der Sozialgerichte kritisiert. Alleine im Jahr 2009 wurden 143.000 Klagen gegen die Jobcenter eingereicht, die Erfolgsquote liegt bei 48,9 Prozent.[26] Zum November 2015 hat das Bundessozialgericht 777 Urteile zum Arbeitslosengeld II gefällt. Dies liege nach Ansicht von Juristen vor allem an der Abschottungspraxis der Jobcenter, sodass viele Streitigkeiten, die früher formlos geklärt werden konnten, heutzutage vor Gericht ausgetragen werden müssen. Außerdem werden Anträge häufig gar nicht erst bearbeitet, sodass sich Antragsteller erst mit Untätigkeitsklagen wehren müssen, bevor das Amt überhaupt reagiert. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Leistungsbeziehers auf Veröffentlichung der Telefonlisten der Jobcenter-Mitarbeiter mit der Begründung abgelehnt, die Veröffentlichung dieser Telefonlisten gefährde die Sicherheit und Existenz der Bundesrepublik Deutschland.[27]

Kritik an der Leistungsberechnung

  • Berechnung und Höhe der Regelleistung. Die Regelleistungshöhe wird sowohl von Wohlfahrts- und Erwerbsloseninitiativen als auch von Wirtschaftsverbänden kritisiert; jene halten die Regelleistungshöhe für zu niedrig, während diese sie als zu hoch ansehen. Der Senat 11b des Bundessozialgerichts hatte keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität der aktuellen Höhe der Regelleistung,[28] während der 14. Senat die Regelung, wonach das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf nur 60 vom Hundert der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt ist, für verfassungswidrig hält.[29] Das Hessische Landessozialgericht war der Ansicht, dass die Höhe der Regelleistung und des Sozialgeldes nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien mit Kindern decke und daher gegen das Grundgesetz verstoße. Beide Gerichte hatten die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.[30] Dieses hat zwar die Berechnung, aber nicht die Höhe der Regelleistung und des Sozialgeldes für verfassungswidrig erklärt sowie eine Härtefallregelung eingeführt. In seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 bezeichnet das Bundesverfassungsgericht die Regelbedarfsleistungen als „derzeit noch verfassungsgemäß“. Soweit die tatsächliche Deckung existenzieller Bedarfe in Einzelpunkten jedoch zweifelhaft sei (etwa bei den Kosten für Haushaltsstrom, Mobilität und die Anschaffung von langlebigen Gütern wie Kühlschrank und Waschmaschine), habe der Gesetzgeber eine tragfähige Bemessung der Regelbedarfe bei ihrer anstehenden Neuermittlung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 sicherzustellen.[31] Ein Wohlfahrtsverband kritisierte Ende 2014, dass die Bundesregierung noch nicht auf die Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes reagiert habe.[32]
  • Regelsatz unzureichend für gesunde Kinderernährung. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn gelangte 2007 in umfangreicher Studie zum Ergebnis, dass ALG II nicht ausreiche, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Der Gesetzgeber veranschlagt für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kaufe, müsse jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich ausgeben, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten litten heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen.[33]
  • Abkoppelung vom Versicherungssystem. Eine Kritik am Arbeitslosengeld II besagt, dass mit der Hartz-IV-Reform und der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe viele früher langjährig Berufstätige finanziell mit Menschen gleichgestellt würden, die nie oder nie längere Zeit gearbeitet hätten. Dies betreffe vor allem Arbeitssuchende, die im höheren Alter arbeitslos würden und deswegen trotz Berufserfahrung schlechter eine neue Stelle fänden. Die Ursache des kritisierten Zustands sei - so die Kritiker -, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes II vom früheren Arbeitslohn unabhängig sei. Der Gesetzgebers begegnet diesem Effekt mit einem speziellen Förderprogramm für ältere Arbeitslose.[34]
  • Zwangsumzüge. Die nur teilweise Übernahme der Kosten von großen und teuren Wohnungen wird als Zwang zum Umzug in eine kleine und billige Wohnung angesehen und kritisiert, da der Wohnungsmarkt vor allem in Ballungsregionen nicht genügend geeignete Wohnungen bereitstelle und die erhöhte Nachfrage nach billigem Wohnraum zu erneuten Zwangsumzügen führe. Nach einer im März 2007 vorgestellten Marktübersicht des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) für Nordrhein-Westfalen habe die Einführung von Arbeitslosengeld II in den vergangenen zwölf Monaten in NRW zu Mietsteigerungen bei einfach ausgestatteten Wohnungen in Höhe von sieben bis elf Prozent geführt. Viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten in kleinere Wohnungen umziehen müssen, durch die größere Nachfrage seien Mieten gestiegen.[35]
  • Unzureichende regionale Differenzierung. Kritisiert wird die nur wenig differenzierte Berechnung der Regelleistung, weil sie die großen regionalen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen nur unzureichend berücksichtige.[12]
  • Privilegierung von Vermögen; kritisiert wird das Missverhältnis zwischen der rigiden Anrechnung von (Erwerbs-) Einkommen und den vergleichsweise großzügigen (bedingungslosen) Vermögensfreibeträgen in beträchtlicher Höhe, wie beispielsweise bei selbstgenutzten Eigenheimen.

Auf Kritik stieß, dass Geld für Alkohol und Nikotin aus der Berechnungsgrundlage gestrichen wurde.[36][37]

Kritik an Instrumenten zur Eingliederung in Arbeit

Auch mehrere im SGB II vorgesehene Instrumente zur Eingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben werden von Arbeitsloseninitiativen, Linkspartei und dem DGB als Gegner der Hartz-IV-Reform kritisch gesehen:

  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden vor allem wegen des Verdachts auf die Vernichtung von regulären Arbeitsplätzen kritisiert und als „1-Euro-Jobs“ gebrandmarkt, weil die Gemeinnützigkeit und vor allem Zusätzlichkeit der geschaffenen Stellen nicht ausreichend kontrolliert werde oder zum Teil gar nicht kontrolliert werden könne. Kritisch gesehen werden weiter von Teilen der Politik die niedrige Entschädigung und die Rechtsstellung der so Beschäftigten.
  • die Ausgestaltung der „aktivierenden“ Maßnahmen und Instrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere die nach Auffassung der Kritiker übermäßige Betonung des Forderns bei nach deren Meinung gleichzeitiger Bei- oder Nachordnung des Förderns[38] entgegen dem ausgeglichenen Leitbild des „Förderns und Forderns“.

Positive Bewertung des Arbeitslosengeldes II

Allgemeine positive Bewertungen

  • Von Politikern der SPD und CDU/CSU wird die Einführung des Arbeitslosengeldes II im Nachhinein positiv bewertet. Die Sozialreformen, die zu seiner Einrichtung führten, seien notwendig und ohne machbare Alternative gewesen.[39]
  • Der Deutsche Landkreistag beurteilt die dem Arbeitslosengeld II zu Grunde liegende Arbeitsmarktreform positiv, da sie durch das Optionsmodell vielen Kommunen die Möglichkeit gegeben hätte, selbst direkt etwas gegen die Arbeitslosigkeit in der eigenen Stadt/im eigenen Landkreis zu tun und alle Leistungen aus einer Hand zu bewerkstelligen. Dies habe sich in der Praxis auch bewährt.[40]

Positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt

  • Nach Ansicht des Berliner Wirtschaftsprofessors Michael Burda sei eine positive Folge der Einführung des Arbeitslosengeldes II eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die zu einer Steigerung der Beschäftigung geführt habe. Diese Ansicht wird von den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten in ihrem Frühjahrsgutachten 2008 geteilt,[41] ist jedoch auch unter Arbeitsmarktexperten umstritten.[42]
  • Die Bundesagentur für Arbeit sieht in der Reform einen zusätzlichen positiven Effekt zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit (Senkung um 700.000 von 2005 bis 2007). Diesen führt sie auf eine nach ihrer Auffassung professionelle Arbeit der Jobcenter zurück.[43]
  • Durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II habe sich weiterhin nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit die Betreuung junger Arbeitslose verbessert, wodurch deren Arbeitslosigkeit auch überdurchschnittlich zurückging (2007 um 27 % gegenüber dem Vorjahr).[43]
  • Bereits kurz nach Einführung des Arbeitslosengeldes II seien nach Ansichten aus der Führung der Bundesagentur für Arbeit die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit insgesamt trotz negativer statistischer Effekte gestiegen.[44] Auch nach längerer Zeitdauer beurteilen Führungskräfte der Jobcenter und Arbeitsagentur die eigene Arbeit in der Praxis positiv.[45][46]
  • durch das Arbeitslosengeld II sei nach Ansicht von Befürwortern wie dem Politologen Klaus Schröder von der FU Berlin für Arbeitslose der Anreiz gestiegen, wieder eine Arbeit aufzunehmen[12]

Sprachgebrauch

Im Volksmund hat sich weitgehend die Bezeichnung „Hartz IV“ für das Arbeitslosengeld II eingebürgert („Er bekommt Hartz IV“ oder „Ich habe Hartz IV beantragt“). „Hartz IV“ bezeichnet eigentlich nur das Gesetzespaket, das die vierte Stufe der sogenannten Hartz-Reformen bildete, in deren Rahmen auch das ALG II geschaffen wurde. Als Synonym für dieses ist die Bezeichnung jedoch inzwischen auch in den behördlichen Sprachgebrauch eingedrungen.[47][48][49]

Das von „Hartz IV“ abgeleitete Verb hartzen[50] wurde von einer Jury unter Leitung des Langenscheidt Verlages zum Jugendwort des Jahres 2009 gewählt.

Siehe auch

Literatur

Ratgeber
  • Frank Jäger, Harald Thomé: Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z. Hrsg. Tacheles e.V. Wuppertal. 26. Auflage. 2011, ISBN 978-3-932246-81-4.
  • Arbeitslosenprojekt TuWas (Udo Geiger, Ursula Fasselt, Ulrich Stascheit, Ute Winkler) (Hrsg.): Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II. 8. Auflage. Fachhochschulverlag Frankfurt am Main, 2011, ISBN 978-3-940087-74-4.
  •  Annett Reinkober: Hartz IV. Der aktuelle Ratgeber zum Arbeitslosengeld II. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-7663-6093-9.
  •  Rolf Winkel, Hans Nakielski: 111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. 4. Auflage. Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-7663-6026-7.
  • Albrecht Brühl, Jürgen Sauer: Mein Recht auf Sozialleistungen. 20. Auflage. Beck-Rechtsberater im dtv, 2007, ISBN 978-3-932246-50-0.
  • Hartz IV - Tipps und Hilfen des DGB, Auflage 2013, Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, 10178 Berlin
Kritik und Analysen
  • Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Assoziation A, Hamburg/ Berlin 2006, ISBN 3-935936-51-6.
  • Christoph Butterwegge: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik? Beltz Juventa, Weinheim 2015, ISBN 978-3-7799-3234-5.
Grundlagen
  • Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erw. Auflage. VS – Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-8100-4138-6.
  • Heinz Lampert, Jörg W. Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik. 9., aktualisierte u. überarb. Auflage. Springer, Berlin 2013, ISBN 978-3-642-31890-0.

Weblinks

 Wiktionary: Hartz IV – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955.
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 15/1516
  3. Änderungen des SGB II, lediglich das EStG und einige andere Bücher des Sozialgesetzbuches wurden öfter geändert
  4. Rechtsverordnungen zum SGB II
  5. Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010, BGBl. I S. 1112.
  6. BVerfG, Urteil — 2 BvR 2433/04 — 2 BvR 2434/04, 20. Dezember 2007.
  7. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21. Juli 2010, BGBl. I S. 944.
  8. tagesschau.de: Bilanz der Hartz-Reformen, Hartz IV – Gewinner und Verlierer (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive)
  9. Schweinfurter Tagblatt vom 7. März 2008: SALI hält Gesetze für gescheitert, Bilanz nach drei Jahren Hartz IV-Stelle
  10. Dies kritisierte 2006 die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke in einem Antrag Antrag im Bundestag vom 16. März 2006 (PDF).
  11. So bspw. Der Spiegel Nr. 34/2004 vom 16. August 2004; Titel: „Angst vor Armut“
  12. 12,0 12,1 12,2 Süddeutsche Zeitung von 26. Mai 2008: Die Tricksereien machen mich fassungslos.
  13. „Die Wirkung ist klar: Die Situation der von Hartz IV betroffenen Menschen verschlechtert sich dauerhaft. Insgesamt werden Armut und Ausgrenzung in Deutschland eher befördert als eingegrenzt“, Hans-Jürgen Marcus, in: NAK 2005, S. 3.; ähnlich: Klaus-Dieter Gleitze, Uli Gransee, Meike Janßen: „Sozialpolitische Einschnitte“. In: Landesarmutskonferenz Niedersachsen – DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Absturzgefahr. Sozialabbau – Auswirkungen und Alternativen (neue, erweiterte 2. Auflage). Dezember 2004.
  14. Angela Halberstadt: Familien. In: Landesarmutskonferenz Niedersachsen – DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Absturzgefahr. Sozialabbau – Auswirkungen und Alternativen (neue, erweiterte 2. Auflage). Dezember 2004.
  15.  Wolfgang Nešković, Isabel Erdem: Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht. In: Die Sozialgerichtsbarkeit. Nr. 3, 2012, ISSN 0943-1462, S. 134–140.
  16. UN-Ausschuss besorgt: http://www.sueddeutsche.de/politik/bericht-der-vereinten-nationen-un-tief-besorgt-ueber-soziale-missstaende-in-deutschland-1.1116605
  17. spiegel.de vom 1. Januar 2015: Hartz-Reformen und Langzeitarbeitslose: Die vergessene Million
  18. Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6240, 16. Juni 2011, Abschnitt 5.8.4 Frauen im SGB-II-Bezug, S. 146.
  19. So bspw. Andreas Geiger: Auswirkungen der neuen Arbeitsmarktpolitik. Beobachtungen von vor Ort und erste Erkenntnisse. In: NAK 2005. S. 5; Stiftung Warentest: Arbeitslosengeld II: Auf Hartz und Nieren test.de vom 18. Oktober 2005; Gieselmann. In: Agenturschluss 2006: 27 u. a.
  20. So wandte sich beispielsweise Christoph Flügge vom Sozialgericht Berlin an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz mit einem „Bericht des Sozialgerichts über Probleme in der Zusammenarbeit mit den Jobcentern“, in dem er auf „organisatorische Defizite und Vollzugsprobleme bei den Jobcentern hinwies. Vgl. Schreiben von Christoph Flügge, Sozialgericht Berlin, an die Senatsverwaltung für Justiz vom 27. Oktober 2006, A3–5111/14
  21. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: „Arbeitslosengeld II – Hartz IV“, http://www.lpb-bw.de/aktuell/hartz_iv.php (Zugriff: 22. März 2007)
  22. 100.000. Hartz IV Fall!, Pressemitteilung, Sozialgericht Berlin, 18. Juni 2010.
  23. Vgl. Allex/Eberle, in: Agenturschluss 2006, S. 52.
  24. bz-berlin.de
  25. noz.de
  26. Jeder dritte Widerspruch erfolgreich – Süddeutsche Zeitung
  27. Uwe Klerks: Das SGB II – Rückblick und Ausblick aus anwaltlicher Sicht. In: info also, Nr. 2, 2016, ISSN 1862-0469, S. 51–55.
  28. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. November 2006 – B 11b AS 1/06 R, Rn 46 ff.
  29. Bundessozialgericht: Entscheidung vom 27. Januar 2009, B 14 AS 5/08 R.
  30. Hessisches LSG Beschluss vom 29. Oktober 2008 – L 6 AS 336/07 Pressemitteilung vom 26. Januar 2009; BSG vom 27. Januar 2009, B 14 AS 5/08.
  31. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014. Abgerufen am 10. September 2014.
  32. Neue Expertise zu Hartz IV: Paritätischer fordert 485 Euro Regelsatz. finanzen.net, 29. Dezember 2014, abgerufen am 29. Dezember 2014.
  33. Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn: Arbeitslosengeld II reicht nicht für gesunde Kinderernährung.
  34. perspektive50plus.de
  35. taz NRW vom 14. März 2007, Mieter zahlen drauf.
  36. RP-Online. Abgerufen am 7. Oktober 2010.
  37. Thüringische Landeszeitung. Abgerufen am 7. Oktober 2010.
  38. „Während also das ‚Fordern‘ […] deutlich erhöht und allein auf Arbeitslose konzentriert wurde, muss die Komponente des ‚Förderns‘ erst entwickelt werden“, Ursula Engelen-Kefer: „Die Hartz-Gesetze – eine Zwischenbilanz des DGB“. Thesenpapier – Fachtagung der Arbeitnehmerkammer Bremen, 8. Februar 2005, S. 4.
  39. Tagesschau.de: 5 Jahre Agenda 2010 (Memento vom 14. Februar 2009 im Internet Archive)
  40. Der Tagesspiegel vom 28. Dezember 2005: Landkreistag bewertet Hartz IV positiv, sieht aber Korrekturbedarf
  41. Main-Post vom 18. April 2008: Fels in der Brandung, Frühjahrsgutachten 2008 der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute
  42. tagesschau.de: Bilanz der Hartz-Reformen, Hartz IV-Gewinner und Verlierer (Memento vom 15. Februar 2009 im Internet Archive)
  43. 43,0 43,1 Main Post vom 8. April 2008: Hartz IV sorgt für weniger Langzeitarbeitslose, positiver Trend erkennbar
  44. Uni-Protokolle vom 17. März 2005: Hartz IV wirkt positiv
  45. Lübecker Nachrichten vom 19. Februar 2008: Positive Tendenz bei Hartz IV
  46. Newsticker.de vom 27. März 2008: Arbeitsagentur – Mehr Beschäftigung durch Hartz IV.
  47. Telefonansage beim Anruf der Servicenummer für Arbeitnehmer
  48. Hartz IV-Antrag: Erläuterungen bald in 13 Sprachen auf jobcenter-duesseldorf.de, abgerufen am 23. März 2015
  49. Neue Software ALLEGRO zur Berechnung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) auf arbeitsagentur.de, abgerufen am 23. März 2015
  50. Hartzen auf duden.de


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