Chemische Reaktion und Unternehmensrecht (Deutschland): Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Natriumexplosion.jpg|mini|250px|Explosive Reaktion von [[Natrium]] und [[Wasser]]]]
In Deutschland wird das '''Unternehmensrecht''' als [[Querschnittsmaterie]] des [[Handelsrecht (Deutschland)|Handels-]], [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeits-]], [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuer-]], [[Konzernrecht (Deutschland)|Konzern-]], [[Kartellrecht|Kartell-]] und [[Wettbewerbsrecht (Deutschland)|Wettbewerbsrechts]] angesehen. Das deutsche Recht stützt sich im Wesentlichen auf unterschiedliche Unternehmensbegriffe. Dabei ist der Begriff des [[Unternehmen]]s in der Regel weit zu fassen. Er ist nicht identisch mit dem [[Unternehmer]]begriff nach {{§|14|BGB|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]].
[[Datei:AktivierungsenergieV2.svg|miniatur|250px|Die Beziehung zwischen Aktivierungsenergie ({{polytonisch|''E<sub>a</sub>''}}) und [[Bildungsenthalpie]] ({{polytonisch|Δ''H''}}) bei einer exothermen Reaktion. Dabei muss der durch den energiereichen Übergangszustand bedingte Energieberg überwunden werden. Durch einen Katalysator bildet sich ein Übergangszustand mit geringerer Energie, wodurch die Reaktionsgeschwindigkeit erhöht wird.]]
[[Datei:ThermiteFe2O3.JPG|mini|250px|[[Wikipedia:Thermitreaktion|Thermitreaktion]] von [[Wikipedia:Eisen(III)-oxid|Eisen(III)-oxid]] und [[Aluminium]]]]
[[Datei:Triosephosphate isomerase.jpg|mini|250px|Bändermodell des Enzyms [[Wikipedia:Triosephosphatisomerase|Triosephosphatisomerase]] (TIM, TPI) nach {{PDB|2jk2}} ]]
[[Datei:Energiediagramm-Enzymreaktion.svg|mini|250px||Energiediagramm der Enzym-Katalyse: Die Aktivierungsenergie (freie Aktivierungsenthalpie) wird im Vergleich zu unkatalysierten Reaktionen durch Stabilisierung des Übergangszustandes gesenkt. Die freie [[Wikipedia:Reaktionsenthalpie|Reaktionsenthalpie]] bleibt dabei unverändert.]]


Eine '''chemische Reaktion''' ist ein [[Chemie|chemischer]] [[Prozess]], bei dem ein oder mehrere [[Chemisches Element|chemische Elemente]] oder [[chemische Verbindungen]] als '''Reaktanten''' (seltener '''Reaktanden''' oder veraltet '''Edukte''', von [[lat.]] ''eductum'' „Herausgeführtes“) in andere chemische [[Stoff]]e, die '''Produkte''', umgewandelt werden. Sind diese ebenfalls reaktionsfreudig, so kann es zu weiteren '''Folgereaktionen''' kommen. Viele Reaktionen führen erst über ein oder mehrere '''Zwischenprodukte''' ('''Intermediate''') zum [[Endprodukt]], das isoliert und gereinigt wird.
== Unternehmensträger ==
Als Träger eines Unternehmens kommen regelmäßig die Körperschaften des Privatrechts (wie [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|GmbH]], [[Aktiengesellschaft|AG]] und [[eingetragene Genossenschaft|Genossenschaften]]) in Betracht, aber auch Gesellschaftsformen wie [[Kommanditgesellschaft|KG]], [[offene Handelsgesellschaft|oHG]] und wohl auch die Außen-[[Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)|GbR]], seit ihr (Teil-)Rechtsfähigkeit zu erkannt wurde, sowie die [[Erbengemeinschaft]]. Der Begriff des [[Kaufmann]]s nach §{{§|1|HGB|juris}}&nbsp;ff. HGB ist davon unabhängig.


== Exotherme und endotherme Reaktionen ==
Ebenfalls können [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaft]]en (insbes. Gemeinden), denen nach Landesrecht der Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens gestattet ist, Unternehmensträger sein.


Bei chemischen Reaktionen wird „chemische“ [[Energie]] z.B. in Form von [[Wärme]] und/oder [[Licht]] abgegeben oder verbraucht, die sog. '''Reaktionsenthalpie''' (von {{ELSalt|ἐν}} ''en'' „in“ und {{polytonisch|θάλπειν}} ''thálpein'' „erwärmen“) oder '''Reaktionswärme''': <math>\Delta H_\mathrm{R} = H_\mathrm{Produkte} - H_\mathrm{Edukte}</math>. Eine '''exotherme Reaktion''', beispielsweise eine [[Verbrennung (Chemie)|Verbrennung]], setzt Energie frei ( <math>\Delta H_\mathrm{R} < 0</math> ), eine '''endothermen Reaktion''' hingegen verbraucht Energie ( <math>\Delta H_\mathrm{R} > 0</math> ).
Keine Unternehmensträger können dagegen die [[stille Gesellschaft]] und der [[Konzern]] selbst sein.


Nach dem zuerst 1851 von dem dänischen Chemiker [[w:Julius Thomsen|Julius Thomsen]] (1826-1909) und 1866 auch von dem französischen Chemiker [[w:Marcelin Berthelot|Marcelin Berthelot]] (1827-1907) aufgestellten und nach ihnen benannten '''Thomsen-Berthelotschen Prinzip''' dachte man zunächst fälschlich, dass die Reaktionswärme ein geeignetes Maß für die [[Affinität (Chemie)|Triebkraft]] einer chemischen Reaktion sei<ref>Otto Sackur, Cl. v. Simson: ''Lehrbuch der Thermochemie und Thermodynamik'', Verlag von Julius Springer, Berlin 1928, S. 94f. [https://books.google.at/books?id=nxmhBgAAQBAJ&pg=PA94 google]</ref>. Entscheidend ist aber vielmehr die nachstehend beschriebene [[freie Enthalpie]].<ref>{{Holleman-Wiberg| Auflage=71 |Startseite=57 |Endseite=58}}</ref> Das Thomsen-Berthelotsche Prinzip ist nur bei tiefen Temperaturen näherungsweise gültig, weil dann der [[Entropie]]-Term der freien Enthalpie klein genug ist, um vernachlässigt zu werden.
== Unternehmensgenese ==
Unternehmen müssen eine Organisationsstruktur aufweisen und mit Außenwirkung auftreten. Es wird geschützt durch die Eigentumsgarantie des {{Art.|14|GG|juris}} [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]. Solange sich das Unternehmen nicht auf ausschließlich verbotenes Tun stützt, sind staatliche Eingriffe entschädigungswürdig (Art. 14 Abs. 3 GG).  


== Umsatzvariable ==
== Unternehmen als Wirtschaftsgut ==
Grundsätzlich ist ein Unternehmen ein wirtschaftlicher Gegenstand, der Objekt des Rechtsverkehrs sein kann. Allerdings kann das Unternehmen nur als Ganzes mit seinen Aktiva und Passiva übertragen werden. Der Name eines Unternehmens ([[Firma]]), seine Marken und Produkte werden mitübertragen. Der [[Unternehmenskauf]] erfolgt nach den üblichen [[Kaufvertrag]]svorschriften (§§ 433 ff. in Verbindung mit § 453 Abs.&nbsp;1 BGB); dies gilt auch für die [[Gewährleistung|Mängelhaftung]]. Dem stehen allerdings möglicherweise kartell- oder andere wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegenüber, die einen Kauf unzulässig werden lassen können.


Der Fortschritt einer chemischen Reaktion kann mittels der von dem belgischen Chemiker [[w:Théophile de Donder|Théophile de Donder]].<ref name="IUPAC-de">Klaus H. Homann (Hrsg.): ''Größen, Einheiten und Symbole in der Physikalischen Chemie'' / International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC), deutsche Fassung, VCH, Weinheim, 1995, ISBN 3-527-29326-4.</ref> eingeführten '''Umsatzvariable''' <math>\xi</math> ([[xi]]) angegeben werden. Sie ist eine [[extensive Größe]] und wird im [[Si-System]] in [[Mol]] angegeben. Dazu muss die [[#Reaktionsgleichung|Reaktionsgleichung]] mit den [[#Reaktionsgleichung|stöchiometrischen Zahlen]] ''ν<sub>i</sub>'' bekannt sein. Für eine Reaktion
Beteiligungsformen sind der sog. [[Unternehmensvertrag]], der in der Form eines [[Beherrschungsvertrag]]es, eines [[Gewinnabführungsvertrag]]es, Teilgewinnabführungsvertrages oder Überlassungsvertrages geschlossen werden kann.


:<math> |\nu_ \mathrm A| \mathrm A + |\nu_ \mathrm B| \mathrm B + ... \longrightarrow |\nu_ \mathrm K| \mathrm K + |\nu_ \mathrm L| \mathrm L + ... </math>
Weitere Möglichkeiten sind die [[Pachtvertrag (Deutschland)|Pacht]] eines Unternehmens, der [[Nießbrauch]] am Unternehmen und die Vererbung des Unternehmens. Nicht zulässig ist die bloße [[Sicherungsübereignung]] nach Einigung oder [[Verpfändung]] des Unternehmens. Es kann daher auch nicht Objekt einer [[Zwangsvollstreckung]] sein.  


ergibt sich dann für die Änderung der Umsatzvariablen:
Das [[Insolvenz]]verfahren betrifft nicht das Unternehmen, sondern den Unternehmensträger.


: <math> \Delta \xi = \frac{\mathrm \Delta n_i}{\nu_i} </math>
== Bewertung des Unternehmens ==
Das Unternehmen kann unter unterschiedlichen Umständen bewertet werden. Grundsätzlich werden dafür der [[Ertragswert|Ertrags-]], [[Börsenwert|Börsen-]], [[Marktwert|Markt-]], [[Substanzwert|Substanz-]] oder [[Liquidationswert]] herangezogen. Daneben kommen Methoden des [[Discounted Cash Flow]], das Dividendendiskontierungsmodell und der Residualgewinn in Betracht.


bzw.:
In der Praxis wird hierbei regelmäßig der Ertragswert, der Substanzwert oder ein Mittelwert nach dem [[Stuttgarter Verfahren]] verwandt. Rechtlich ist keine der Methoden vorgeschrieben.  


:<math>\mathrm d \xi = \frac{\mathrm d n_i}{\nu_i}</math> = \frac{\mathrm d n_ \mathrm A}{\nu_ \mathrm A} = \frac{\mathrm d n_ \mathrm B}{\nu_ \mathrm B} = \frac{\mathrm d n_ \mathrm K}{\nu_ \mathrm K} = \frac{\mathrm d n_ \mathrm L}{\nu_ \mathrm L} = ... </math>
== Rechtsschutz ==
Das Unternehmen wird durch die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie geschützt. Davon abgeleitet werden der [[gewerblicher Rechtsschutz|gewerbliche Rechtsschutz]] und das [[Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]].


== Exergone und endergone Reaktionen ==
== Steuerrechtliche Verpflichtung ==
Die Steuerlast trifft den Unternehmensträger und nicht das Unternehmen selbst. Hauptsächlich fällt bei Unternehmen die [[Umsatzsteuer]] ins Gewicht. Planungen um eine europäisch einheitliche [[Unternehmensbesteuerung]] sind noch nicht weit fortgeschritten.


Für den Ablauf einer chemischen Reaktion ist die Änderung der [[freie Enthalpie|freien Enthalpie]] <math>\Delta G</math> (auch [[Gibbs-Energie]] genannt) maßgeblich. Sie berücksichtigt auch die Änderung der [[Entropie]] <math>\Delta S</math>. Mit der [[Absolute Temperatur|absoluten Temperatur]] <math>T</math> ergibt sich für die '''freie Reaktionsenthalpie''' folgender Zusammenhang:
== Unternehmensuntergang ==
Das Unternehmen geht durch das Erlöschen unter. Das Insolvenzverfahren gegen den Unternehmensträger, dessen Auflösung und die Stilllegung des Unternehmens („Ruhen“ des Unternehmens) bewirken nicht das Erlöschen. Es bedarf vielmehr des Untergangs der Unternehmensstruktur.


:<math>\Delta G = \Delta H - T \cdot \Delta S </math>
== Siehe auch ==
 
* {{WikipediaDE|Unternehmensrecht (Deutschland)}}
Für '''exergone Reaktionen''' ist <math>\Delta G < 0</math>; sie laufen als '''spontane Reaktion''' in Richtung der [[Produkt (Chemie)|Produkte]] ab. Bei '''endergonen Reaktionen''' mit <math>\Delta G > 0</math> ist die Rückreaktion begünstigt und bei <math>\Delta G = 0</math> stehen Hin- und Rückreaktion im Gleichgewicht. Mithilfe der freien Enthalpie und der [[Universelle Gaskonstante|universellen Gaskonstante]] <math>R</math> lässt sich entsprechend die Gleichgewichtskonstante <math>K</math> der Reaktion berechnen:
 
:<math>K = \exp \left( \frac{-\Delta G}{R \cdot T} \right) </math>
 
== Aktivierungsenergie ==
 
Damit eine Reaktion, egal ob exotherm oder endotherm, überhaupt in Gang kommt, ist die Zufuhr einer entsprechenden '''Aktivierungsenergie''' <math>E_\mathrm{A}</math> notwendig, die üblicherweise in [[Joule]] pro [[mol]] (J·mol<sup>−1</sup>) angegeben wird. So kann man etwa ein [[Wikipedia:Streichholz|Streichholz]] nur entzünden, wenn man ihm durch Reibung mechanische Energie bzw. Wärmeenergie zuführt. Bei scheinbar spontan ablaufenden Reaktionen wird die nötige [[Energie]] unmittelbar der Umgebungswärme entnommen. Je höher die zugeführte Wärme bzw. je geringer die benötigte Aktivierungsenergie ist, desto schneller läuft die Reaktion ab. Nach der [[1884]] von dem niederländischen Chemiker [[w:Jacobus Henricus van ’t Hoff|Jacobus Henricus van ’t Hoff]] aufgestellten '''RGT-Regel''' ('''R'''eaktions'''g'''eschwindigkeit-'''T'''emperatur-Regel, auch '''van-’t-Hoff’sche Regel''') gilt, dass eine Temperaturerhöhung um 10 [[Kelvin|K]] die [[Reaktionsgeschwindigkeit]] ungefähr verdoppelt. Durch Beigabe kleiner Mengen eines spezifischen [[Katalysator]]s, der die nötige Aktivierungsenergie verringert, kann die Reaktion gegebenenfalls wesentlich beschleunigt werden.
 
Die Temperaturabhängigkeit der [[Geschwindigkeitskonstante]]n <math>k</math> einer chemischen Reaktion kann durch die von [[w:Svante Arrhenius|Svante Arrhenius]] empirisch aufgestellte und später nach ihm benannte '''Arrhenius-Gleichung''' ermittelt werden:
 
{{Notiz|<math>k = A \cdot \mathrm{e}^{-\frac{E_\mathrm{A}}{R \cdot T}}</math> &nbsp;&nbsp;'''Arrhenius-Gleichung'''}}
 
dabei ist
 
:<math>A</math> ein präexponentieller Faktor, der in vielen Fällen als ''nicht'' temperaturabhängig angenommen werden kann,
:<math>E_\mathrm{A}</math>  die Aktivierungsenergie in [[Joule|J]]/[[mol]],
:<math>R = 8{,}314 \mathrm{J/K\,mol}</math>  die [[universelle Gaskonstante]],
:<math>T</math> die [[absolute Temperatur]] in [[Kelvin|K]].
 
Der hier auf ein [[Mol]] bezogene '''Boltzmann-Faktor''' <math>\mathrm{e}^{-\frac{E_\mathrm{A}}{R \cdot T}}</math> gibt dabei an, wie viele Teilchen pro Mol im statistischen Durchschnitt die nötige Aktivierungsenergie <math>E_\mathrm{A}</math> bei der gegebenen [[Thermische Energie|thermischen Energie]] <math>R \cdot T</math> aufbringen können.
 
== Reaktionsgleichung ==
 
Eine '''Reaktionsgleichung''' beschreibt eine chemische Reaktion symbolisch im [[stöchiometrisch]] richtigen Verhältnis. Auf der linken Seite der Gleichung stehen die Reaktanten, versehen mit einer entsprechenden '''stöchiometrischen Zahl''' <math>\nu</math><ref>{{Gold Book|stoichiometric number|S06025|Version=2.3.1}}</ref> (auch '''stöchiometrischer Koeffizient''', '''Stöchiometriezahl''' oder '''Stöchiometriefaktor''' genannt). Dann folgt ein Reaktionspfeil (<math>\rightarrow</math>) bzw. bei einer Gleichgewichtsreaktion ein Doppelpfeil (<math>\rightleftharpoons</math>), und auf der rechten Seite stehen die Produkte. Gegebenenfall wird gesondert auch die Reaktionsenthalpie angegeben. Für die Knallgasreaktion, bei der '''g'''asförmiger Wasserstoff <math>\mathrm {H_{2(g)}}</math> mit '''g'''asförmigem Sauerstoff <math>\mathrm {O_{2(g)}}</math> explosionsartig zu '''l'''iquidem (=flüssigen) Wasser <math>\mathrm {H_2O_{(l)}}</math> reagiert, ergibt sich beispielsweise unter Berücksichtigung der [[Aggregatzustand|Aggregatzustände]] folgende Schreibweise:
 
:<math>\mathrm{2 \ H_{2(g)} + O_{2(g)} \longrightarrow 2 \ H_2O_{(l)} \ ;} \ \Delta H = -572 \, \mathrm{kJ/mol}</math>
 
=== Reaktionsschema ===
 
Der prinzipielle Ablauf einer chemischen Reaktion kann auch durch ein '''Reaktionsschema''' veranschaulicht werden, bei dem die stöchiometrischen Verhältnisse unberücksichtigt bleiben. Das kann z.B. in Form einer allgemein verständlichen Wortgleichung geschehen, z.B. für die Knallgasreaktion:
 
:<math>\mathrm {Wasserstoff + Sauerstoff \longrightarrow Wasser}</math>
 
In der [[Organische Chemie|organischen Chemie]] werden im Reaktionsschema zumeist nur die [[Strukturformel]]n der beteiligten [[Organische Verbindung|organischen Verbindungen]] angeschrieben. So ergibt sich etwa für die [[säure]]katalysierte Abspaltung von Wasser aus [[w:2-Pentanol|2-Pentanol]] folgendes Schema:
 
[[Datei:Saytzeffdehydrogenisierung von 2 pentanol.svg|center|600px|Dehydratisierung von 2-Penanol zu einem Gemisch von drei isomeren Pentenen.]]
 
Als Nebenprodukt entsteht [[w:Pentene|1-Penten]] (links direkt nach dem Reaktionspfeil) und als Hauptprodukte die beiden [[Isomere]] [[w:Pentene|(''E'')-2-Penten]] (Mitte) und [[w:Pentene|(''Z'')-2-Penten]] (rechts); die Säurekatalyse und das abgepaltene Wasser werden als bekannt vorausgesetzt und nicht angeschrieben.
 
== Beispiele ==
Eine einfache chemische Reaktion ist die [[Verbrennung]], bei der ein brennbarer Stoff mit dem [[Sauerstoff]] ([[lat.]] ''Oxygenium''; abgeleitet von {{ELSalt|ὀξύς}} ''oxys'' „scharf, spitz, sauer“ und {{polytonisch|γεν-}} ''gen-'' „erzeugen“) der [[Luft]] unter Energieabgabe reagiert. So entsteht etwa bei der Verbrennung von [[Kohlenstoff]] mit einer ausreichenden Menge Sauerstoff das gasförmige [[Wikipedia:Kohlendioxid|Kohlendioxid]] (bzw. bei Sauerstoffmangel das sehr giftige [[Wikipedia:Kohlenmonoxid|Kohlenmonoxid]]):
 
:<math>\mathrm{C\ +\ O_2 \longrightarrow \ CO_2 \ ; \quad \Delta} H = -394 \; \mathrm{kJ/mol}</math><ref>''Schülerduden Chemie'', Bibliografisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 2007, ISBN 978-3-411-05386-5, S.&nbsp;195.</ref>
 
Eine anderes Beispiel ist die rechts im Bild gezeigte stark exotherme [[Wikipedia:Thermitreaktion|Thermitreaktion]] von [[Wikipedia:Eisen(III)-oxid|Eisen(III)-oxid]] und [[Aluminium]], bei der Temperaturen bis über 2000 °C erreicht werden:
 
:<math>\mathrm{Fe_2O_3 + 2 \ Al \longrightarrow Al_2O_3 + 2 \ Fe;  \quad \Delta} H = -851{,}5 \; \mathrm{kJ/mol}</math>
 
Das Bild rechts ganz oben zeigt die Reaktion von metallischem [[Natrium]] mit [[Wasser]]. Das bei der Reaktion gebildete [[Wasserstoff]]gas entzündet sich, verbrennt explosionsartig und reißt geschmolzene Natriumtröpfchen mit, die zu [[Wikipedia:Natriumoxid|Natriumoxid]] bzw. [[Wikipedia:Natriumperoxid|Natriumperoxid]] verbrennen:
 
:<math>\mathrm{2 \ Na + 2 \ H_2O \rightarrow 2 \ NaOH + H_2}; </math>
:<math>\mathrm{4\ Na + O_2 \rightarrow 2\ Na_2O;} {\quad \Delta} H = -431{,}6 \; \mathrm{kJ/mol}</math>
:<math>\mathrm{2\ Na_2O + O_2 \rightarrow 2\ Na_2O_2;} {\quad \Delta} H = -79{,}6 \; \mathrm{kJ/mol}</math>
 
=== Friedrich Wöhlers Harnstoffsynthese (1828) ===
 
Als es dem [[Deutschland|deutschen]] [[Chemiker]] [[Friedrich Wöhler]] (1800-1882) erstmals [[1828]] gelang, [[Harnstoff]] aus der salzartigen [[Anorganische Verbindung|anorganischen Verbindung]] [[Ammoniumcyanat]] herzustellen, galt dies als Beweis, dass die Synthese organischer Verbindungen keiner besonderen „[[Lebenskraft]]“ bedürfe:
 
:<math>\mathrm{AgNCO + NH_4Cl  \rightarrow NH_4(NCO) + AgCl}</math>


Wöhler erkannte dabei ganz richtig, dass die intermediär gebildete Verbindung [[Ammoniumcyanat]] (NH<sub>4</sub>NCO) die eigentliche Harnstoffquelle darstellte:
== Literatur ==
 
* Thomas Tegen u. a.: ''Unternehmensrecht. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht''. Vahlen, München 2009, ISBN 978-3-8006-3657-0.
: [[Datei:Urea Synthesis Woehler.png|ohne|300px|Harnstoffsynthese nach Wöhler]]
 
=== Biochemische Reaktionen ===
 
[[Biochemie|Biochemische]] Prozesse, die für den [[Stoffwechsel]] aller [[Lebewesen]] von zentraler Bedeutung sind, laufen stets nur in Anwesenheit eines meist sehr komplex gebauten Katalysators in nennenswerter Geschwindigkeit ab. So katalysiert etwa das Enzym [[Wikipedia:Triosephosphatisomerase|Triosephosphatisomerase]] (TIM, TPI) in einem Teilschritt der [[Wikipedia:Glycolyse|Glycolyse]], dem lebenswichtigen [[Zucker]]abbau in allen [[Organismen]], die Umwandlung von [[Wikipedia:Dihydroxyacetonphosphat|Dihydroxyacetonphosphat]] (DHAP) zu [[Wikipedia:Glycerinaldehyd-3-phosphat|Glycerinaldehyd-3-phosphat]] (GAP):
 
[[Datei:Dihydroxyacetonphosphat Skelett.svg|140px]] <math>\rightleftharpoons</math> [[Datei:D-Glycerinaldehyd-3-phosphat Skelett.svg|130px]]
 
=== Photochemische Reaktion ===
 
'''Photochemische Reaktionen''' werden nicht primär durch [[Wärme]], sondern durch [[Licht]]energie bewirkt bzw. ausgelöst. Ein komplexes Beispiel dafür ist die [[Photosynthese]].
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Chemische Reaktion}}
* {{WikipediaDE|Chemische Reaktion}}
* {{WikipediaDE|Aktivierungsenergie}}
* {{WikipediaDE|Reaktionsenthalpie}}


== Einzelnachweise ==
{{Rechtshinweis}}
<references />
[[Kategorie:Privatrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Privatrecht]]
[[Kategorie:Wirtschaftsrecht]]
[[Kategorie:Handelsrecht]]


[[Kategorie:Chemische Reaktion|!]]
{{Wikipedia}}

Version vom 22. Dezember 2018, 18:10 Uhr

In Deutschland wird das Unternehmensrecht als Querschnittsmaterie des Handels-, Arbeits-, Steuer-, Konzern-, Kartell- und Wettbewerbsrechts angesehen. Das deutsche Recht stützt sich im Wesentlichen auf unterschiedliche Unternehmensbegriffe. Dabei ist der Begriff des Unternehmens in der Regel weit zu fassen. Er ist nicht identisch mit dem Unternehmerbegriff nach § 14 BGB.

Unternehmensträger

Als Träger eines Unternehmens kommen regelmäßig die Körperschaften des Privatrechts (wie GmbH, AG und Genossenschaften) in Betracht, aber auch Gesellschaftsformen wie KG, oHG und wohl auch die Außen-GbR, seit ihr (Teil-)Rechtsfähigkeit zu erkannt wurde, sowie die Erbengemeinschaft. Der Begriff des Kaufmanns nach §§ 1 ff. HGB ist davon unabhängig.

Ebenfalls können Gebietskörperschaften (insbes. Gemeinden), denen nach Landesrecht der Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens gestattet ist, Unternehmensträger sein.

Keine Unternehmensträger können dagegen die stille Gesellschaft und der Konzern selbst sein.

Unternehmensgenese

Unternehmen müssen eine Organisationsstruktur aufweisen und mit Außenwirkung auftreten. Es wird geschützt durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG. Solange sich das Unternehmen nicht auf ausschließlich verbotenes Tun stützt, sind staatliche Eingriffe entschädigungswürdig (Art. 14 Abs. 3 GG).

Unternehmen als Wirtschaftsgut

Grundsätzlich ist ein Unternehmen ein wirtschaftlicher Gegenstand, der Objekt des Rechtsverkehrs sein kann. Allerdings kann das Unternehmen nur als Ganzes mit seinen Aktiva und Passiva übertragen werden. Der Name eines Unternehmens (Firma), seine Marken und Produkte werden mitübertragen. Der Unternehmenskauf erfolgt nach den üblichen Kaufvertragsvorschriften (§§ 433 ff. in Verbindung mit § 453 Abs. 1 BGB); dies gilt auch für die Mängelhaftung. Dem stehen allerdings möglicherweise kartell- oder andere wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegenüber, die einen Kauf unzulässig werden lassen können.

Beteiligungsformen sind der sog. Unternehmensvertrag, der in der Form eines Beherrschungsvertrages, eines Gewinnabführungsvertrages, Teilgewinnabführungsvertrages oder Überlassungsvertrages geschlossen werden kann.

Weitere Möglichkeiten sind die Pacht eines Unternehmens, der Nießbrauch am Unternehmen und die Vererbung des Unternehmens. Nicht zulässig ist die bloße Sicherungsübereignung nach Einigung oder Verpfändung des Unternehmens. Es kann daher auch nicht Objekt einer Zwangsvollstreckung sein.

Das Insolvenzverfahren betrifft nicht das Unternehmen, sondern den Unternehmensträger.

Bewertung des Unternehmens

Das Unternehmen kann unter unterschiedlichen Umständen bewertet werden. Grundsätzlich werden dafür der Ertrags-, Börsen-, Markt-, Substanz- oder Liquidationswert herangezogen. Daneben kommen Methoden des Discounted Cash Flow, das Dividendendiskontierungsmodell und der Residualgewinn in Betracht.

In der Praxis wird hierbei regelmäßig der Ertragswert, der Substanzwert oder ein Mittelwert nach dem Stuttgarter Verfahren verwandt. Rechtlich ist keine der Methoden vorgeschrieben.

Rechtsschutz

Das Unternehmen wird durch die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie geschützt. Davon abgeleitet werden der gewerbliche Rechtsschutz und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Steuerrechtliche Verpflichtung

Die Steuerlast trifft den Unternehmensträger und nicht das Unternehmen selbst. Hauptsächlich fällt bei Unternehmen die Umsatzsteuer ins Gewicht. Planungen um eine europäisch einheitliche Unternehmensbesteuerung sind noch nicht weit fortgeschritten.

Unternehmensuntergang

Das Unternehmen geht durch das Erlöschen unter. Das Insolvenzverfahren gegen den Unternehmensträger, dessen Auflösung und die Stilllegung des Unternehmens („Ruhen“ des Unternehmens) bewirken nicht das Erlöschen. Es bedarf vielmehr des Untergangs der Unternehmensstruktur.

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Tegen u. a.: Unternehmensrecht. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht. Vahlen, München 2009, ISBN 978-3-8006-3657-0.
Rechtshinweis Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!


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