Arbeiter

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Darstellung eines Arbeiters durch die Kommunistische Internationale im Jahre 1927

Der Arbeiter ist ein gewerblicher Arbeitnehmer, der seine Arbeitsaufgaben überwiegend mit körperlicher Lohnarbeit erledigt.

Allgemeines

Das Wort Arbeiter ist sprachlich ein Nomen Agentis aus dem Begriff Arbeit. Mit dem Arbeiter ist vor allem ein sozialer Status verbunden, der ihn vom Angestellten oder Beamten unterscheidet (soziale Schicht). Diese soziale Differenzierung zwischen Arbeitern, Angestellten oder Beamten besteht auch in anderen Kulturkreisen (eng. worker, Blue Collar worker für Arbeiter, eng. clerk, white collar worker für Angestellte). Die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten beruht(e) auf formalen, funktionalen und soziokulturellen Merkmalen. Eine der zentralen Themen der Debatte ist die mögliche Angleichung von Arbeitern und Angestellten (Konvergenz) im Zuge der Rationalisierung. Formal sorgten Tarifverträge in Deutschland dafür, dass Arbeiter einen nachträglichen wöchentlichen oder monatlichen Lohn und Angestellte ein monatliches Gehalt – oft im Voraus – erhielten. Arbeiter besaßen eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, Angestellte galten mit sechs Wochen zum Quartalsende als besser geschützt. Funktional übernahmen Angestellte überwiegend geistige Tätigkeiten, während Arbeiter körperlicher Beschäftigung nachgingen. Sozialversicherungsträger für Arbeiter waren die Landesversicherungsanstalten, für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.[1] Letztere Differenzierung wurde erst im Januar 2005 abgeschafft. Tätigkeiten von Angestellten galten als „komplexer, in ihrem Erfolg weniger leicht messbar und deshalb schwerer direkt zu kontrollieren“.[2] Wie viel Verantwortung einem Arbeiter zukommt, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich und reicht seit den 1980er Jahren bei Toyota so weit, dass jeder Arbeiter in der Fließbandfertigung aufgerufen ist, im Zweifelsfall die gesamte Produktion zu stoppen, was in anderen Unternehmen zu sofortiger Kündigung führen würde.[3]

Geschichte

Arbeiterinnen in einem Flaschenlager in Frankfurt/Main am 1918
Arbeiter auf dem Funkturm in Königs Wusterhausen (November 1930)
Industriearbeiter im Kombinat Böhlen (Mai 1952)

Homer konnotierte um 800 vor Christus in der Ilias Arbeit im Sinne landwirtschaftlicher und handwerklicher Tätigkeit positiv, weil sie als Voraussetzung für Wohlstand und gesellschaftliches Ansehen galt. Als Bergwerkssklaven gab es ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. in den Silberbergwerken von Laureion (dem heutigen Lavrio) Gruben-, Aufbereitungs- und Hüttenarbeiter, die sich zum überwiegenden Teil aus unfreien Arbeitern zusammensetzten.[4]

Das römische Reich hielt die große Masse der Arbeiter als Sklaven. Dienstleistungen durch Sklaven galten als Miete (lat. locatio conductio rei), durch Freie hingegen als Dienstvertrag (lat. locatio conductio operarum). Der dienstverpflichtete Arbeiter (lat. locator)[5] besaß keine Rechtsfähigkeit und galt als Sache. Die soziale und rechtliche Stellung des Sklaven ist jedoch nicht zu allen Zeiten der römischen Rechtsentwicklung gleich geblieben. Auf dem altrömischen Bauerngut lebte der unfreie Knecht in enger Gemeinschaft mit den freien Hausgenossen; er teilte mit ihnen die Arbeit und aß mit ihnen das gleiche Brot. Erst die Entstehung von großen Plantagen, Manufakturen und Bergwerken seit der hochrepublikanischen Zeit ließ für die Masse der Sklaven jedes persönliche Verhältnis zum Herrn verschwinden und machte den unfreien Arbeiter zu einer bloßen Recheneinheit im Großunternehmen.[6] Man kann annehmen, dass wahrscheinlich bereits ab 348 vor Christus zur Zeit des zweiten karthagisch-römischen Vertrages bei den Römern Sklavenbedarf bestand, der im Laufe von 100 Jahren in Verbindung mit der territorialen Erweiterung rasant zunahm.[7]

Bereits Lukas erkannte im Neuen Testament die Knappheit der Arbeiter: „Die Ernte ist groß, der Arbeiter aber sind wenige“ (Lk 10,2 EU). „In demselben Haus aber bleibt, esst und trinkt, was man euch gibt; denn ein Arbeiter ist seines Lohnes wert. Ihr sollt nicht von einem Haus zum andern gehen“ (Lk 10,7 EU).

Bischof Adalbero von Laon unterteilte um 1025 die Gesellschaft in die drei Stände (lat. ordines) der Krieger (lat. bellatores), Beter (lat. oratores) und Arbeiter (lat. laboratores) ein.[8] Das Wort „Arbeit“ als Bezeichnung für körperliche Arbeit trat erst um 1200 konkurrierend zu „wirken“ oder „werken“ („hant-werc“ für Handwerk) auf. Hartmann von Aue sprach um 1200 im Iwein davon, dass „ire Arbeit bringt ihnen nicht mehr als Lohn ein als Hunger, Durst und Schmerz“.[9] Der Prediger Berthold von Regensburg erwähnte in seinen um 1275 redigierten Predigten den Arbeiter erstmals als Allgemeinbegriff. Das Wort Bergleute ist seit 1370, Arbeiter allgemein seit 1439 als „aribaiter“ nachgewiesen.[10] Als der Dichter Hans Rosenplüt um 1450 „Von den mussiggengern vnd arbeitern“ schrieb, wobei der „Arbeiter schwitzt und schweißt“, war der Begriff des Arbeiters bereits etabliert.[11] Als die ersten typischen Arbeiter des Mittelalters gelten die Landarbeiter (lat. ruricola) als Pächter (Landpacht) oder Lehnsmann (Lehnswesen) sowie Bauarbeiter oder Bergleute. Privathaushalte beschäftigten als Gesinde Knechte und Mägde oder Dienstboten. Sklaverei oder Leibeigenschaft waren bei Arbeitern immer noch weit verbreitet. Die sächsischen Dienstboten- und Gesindeordnungen des 15. Jahrhunderts deuteten an, dass bereits zu dieser Zeit ein ländlicher Arbeitermangel bestanden hat. Die Berg-Ordnung in den Nieder-Österreichischen Landen von 1553 sah vor, dass „einem jeden Arbeiter nach Gelegenheit seiner Arbeit ein Lohn gerait werden“ soll.[12]

Der Volkswirt Adam Smith setzte in seinem im März 1776 erschienenen Hauptwerk Der Wohlstand der Nationen Arbeiter und Arme auf eine Stufe, die Armut bestehe in der Reduktion der Arbeiter auf ihre unmittelbaren Bedürfnisse.[13] Für ihn bestand jede moderne Gesellschaft aus drei verschiedenen sozialen Klassen (eng. three great orders), nämlich der Grundbesitzer (Erwerbsquelle: Bodenrente), Kapitalisten (Gewinn) und Arbeiter (Lohn). Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 bestimmte, dass die Fabrikarbeiter nicht die gleichen Rechte der Gesellen haben (II 8, § 419 APL).[14]

Arbeiterbewegungen gab es bereits im Mittelalter, doch von besonderer Bedeutung für die Entstehung von Arbeiterrechten waren während der industriellen Revolution die Arbeiterbewegung in den Vereinigten Staaten ab 1763 sowie die parallel während der Industrialisierung des frühen 19. Jahrhunderts stattfindende Arbeiterbewegung in Deutschland und Arbeiterbewegung in Österreich. Sie alle hatten zum Ziel, die Rechte der Arbeiter zu stärken, was insbesondere durch Arbeitervereine als den Vorgängern der Gewerkschaften geschah. Als erster Arbeiterverein galt der 1832 von deutschen Emigranten und Handwerkern in Paris gegründete Deutsche Volksverein. Die weltweit erste Gewerkschaft wurde 1842 von Buchdruckern in Belgien gegründet. Mit Beginn der Industrialisierung etablierte sich der Fabrikarbeiter. Während vor der Revolution von 1848 die Rede von der „arbeitenden Klasse“ oder „handarbeitenden Klasse“ war, begann sich mit der Revolution das Wort Arbeiter bei den Statistikern oder Volkswirten sowie bei den Arbeiterorganisationen zu etablieren.[15] Das lag vor allem an der im Juni 1848 durch Stephan Born mit organisierten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverbrüderung. Der „Arbeitercongress“ vom Februar 1863, der mit dem im Mai 1863 gegründeten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV) die erste dauerhafte Arbeiterorganisation in Deutschland schuf, markierte die „Trennung der proletarischen von der bürgerlichen Demokratie“.[16] Nach § 2 der ADAV-Statuten wurde „jeder deutsche Arbeiter durch einfache Beitrittserklärung Vereinsmitglied“. Im Juli 1890 organisierte sich ein großer Teil der Arbeiterschaft im „Verband der Fabrik-, Land- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands“. Der Beginn der deutschen Sozialpolitik ist im „Preußischen Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ vom April 1839 zu sehen, das die Kinderarbeit unter 9 Jahren verbot und die Arbeitszeit von Jugendlichen unter 16 Jahren auf 10 Stunden täglich begrenzte.[17]

Das neue Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer (1896)

Für Karl Marx ist seit 1844 der Arbeiter eine zentrale Figur in seiner Wirtschaftstheorie. Er nannte die Arbeiter auch Proletarier (die Arbeiterklasse entsprechend Proletariat) und unterschied in seinem im September 1867 erschienenen Hauptwerk Das Kapital die Begriffe Arbeit und Arbeitskraft. Die Arbeit hat keinen Wert oder Preis, sondern die Arbeiter verkaufen an die Kapitalisten ihre Arbeitskraft als eine Ware, deren Wert durch die Arbeitswertlehre bestimmt wird.[18] Obwohl die Arbeiter mit dem Arbeitslohn die Gegenleistung für den Verkauf ihrer Arbeitskraft erhalten, sind sie Objekt der Ausbeutung.[19] Arbeiter und Kapitalisten sind für Marx jedoch nicht nur gegensätzliche Rollenkonstrukte des „kapitalistischen Betriebs“, sondern vielmehr in eine übergreifende Klassenstruktur eingebettet. In dieser Hinsicht werden sie unter dem Gesichtspunkt der Reproduktion des „gesellschaftlichen Gesamtkapitals“ untersucht.[20] Grundlage seiner Verelendungstheorie ist die Aussage: „Der Arbeiter wird umso ärmer, je mehr Reichtum er produziert, je mehr seine Produktion an Macht und Umfang zunimmt“.[21] Das Proletariat verarme in dem Ausmaß, wie sich die Bourgeoisie bereichere. Darauf folge die entfremdete Arbeit, weil „die Arbeit dem Arbeiter äußerlich ist, d. h. nicht zu seinem Wesen gehört…. Seine Arbeit ist daher nicht freiwillig, sondern gezwungen, Zwangsarbeit“.[22]

Die Brüder Grimm verstanden unter dem Arbeiter (lat. operarius) im Deutschen Wörterbuch aus 1854 sowohl den Tagelöhner als auch den Handwerker.[23] Im Jahre 1873 erschien in München erstmals ein Wochenblatt für alle Arbeiterklassen, „Der Arbeiterfreund“.[24] Es berichtete über den Klassenkampf in England, die Arbeiternot in Paris oder die sozialen Verhältnisse in Berlin. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts blieb im Arbeits- und Sozialrecht die Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte unbekannt.[25] Wer überwiegend geistige oder verwaltende Tätigkeiten ausführte, hieß „Fabrikbeamter“, „Betriebsbeamter“ oder „Handlungsgehilfe“. Ein Gehalt erhielt Johann Samuel Ersch/Johann Gottfried Gruber 1853 zufolge (Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste) jemand als Angestellter,[26] der Arbeiter bezog Lohn. Ernst Jünger verfasste 1932 die theoretische Arbeit Der Arbeiter. Herrschaft und Gestalt, in welcher er sich mit der Figur des Arbeiters als einer elementaren, die bürgerliche Gesellschaft zerstörenden Macht auseinandersetzte.

Berlin – Bau der Charité (Juli 1980)

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten sich ab 1945 durch den Einfluss der Sowjetunion in Osteuropa so genannte Arbeiter-und-Bauern-Staaten, in denen nach leninistischer bzw. auch nach marxistisch-leninistischer Auffassung die Arbeiterklasse (im Klassenbündnis mit den werktätigen Bauern) über die enteignete Kapitalistenklasse herrschte. Auch die DDR bezeichnete sich seit 1952 offiziell als Arbeiter- und Bauern-Staat, sie propagierte sich als „erster deutscher sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“, in dem die Arbeiterklasse mit der Klasse der Bauern die „Führung innehat“ und mit der „Schicht der Intelligenz und den Handwerkern verbündet“ ist.[27] Die SED charakterisierte sich gleichzeitig als Arbeiterpartei. Der Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 ist eines der Schlüsselereignisse in der deutschen Geschichte. Die DDR stellte die Arbeiterklasse in den Vordergrund ihrer politischen Agitation, die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974 legte dazu in Art. 1 fest: „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern.“

Bis zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Juli 2001 wurde in Deutschland gesetzlich noch zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden, § 5 Abs. 1 BetrVG subsumiert beide nunmehr unter dem Oberbegriff „Arbeitnehmer“.[28]

Arten

Bergarbeiter, 1952

Je nach Wirtschaftszweig unterscheidet man Landarbeiter (Landwirtschaft), Bergarbeiter (Bergbau) oder Industriearbeiter (Industrie). Auch im Dienstleistungssektor gibt es Arbeiter, so etwa Bühnenarbeiter (wie Bühnenmaler) im Theater, Hausmeister oder Reinigungskräfte in Organisationen oder Unternehmen. Nach der formellen Art der Tätigkeit gibt es Vorarbeiter oder Hilfsarbeiter. Während Vorarbeiter auch als Stellvertreter vom Meister (Polier) eingesetzt werden, sind Hilfsarbeiter mit Arbeiten einfacher oder einfachster Art betraut.[29] Hinsichtlich der Berufsausbildung sind die Facharbeiter von den Hilfsarbeitskräften zu unterscheiden. Wanderarbeiter müssen ihren Arbeitsplatz weit entfernt von ihrem Wohnort aufsuchen. Außerdem gibt es im Hinblick auf Arbeitsinhalt, Arbeitsplatz oder Arbeitszeit Gastarbeiter, Heimarbeiter, Kurzarbeiter, Leiharbeiter, Sozialarbeiter oder Zeitarbeiter.

Statistik

Prozentuale Anteile Arbeiter/Angestellte an der Gesamtzahl der Angestellten und Arbeiter in Deutschland 1962–2003

In der Statistik zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige bzw. mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation. Sie arbeiten überwiegend in gewerblichen und handwerklichen Berufen.

Aus der Abbildung wird deutlich, wie die Anzahl der Arbeiter von 1962 bis 2003 kontinuierlich zurückgegangen ist und die Anzahl der Angestellten zugenommen hat. Diese Auswertung basiert auf den Versichertenzahlen der Landesversicherungsanstalten und der BfA (ohne Berücksichtigung der Anzahl der Beamten). Die Statistik der Erwerbstätigen „nach Stellung im Beruf“ wies im Jahre 1991 noch einen Anteil der Arbeiter von 38,9 % aus (Angestellte 44,9 %), seitdem sank dieser Anteil tendenziell auf 36,1 % (1995), 34,2 % (2000), 31,3 % (2004), 27,4 % (2008), 25,8 % (2012) und 19,3 % (2016). Im gleiche Maße erhöhte sich der Anteil der Angestellten auf zuletzt 64,8 % (2016).[30] Dieser Umbruch ist überwiegend das Ergebnis des Rückgangs von Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe und der Ausweitung des Dienstleistungssektors.

Konvergenz

Die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern und Angestellten unterscheiden sich auch heute noch durch den Arbeitsinhalt. Arbeiter befassen sich überwiegend mit physischer Arbeit, übernehmen aber zunehmend auch Kontrollaufgaben (Überwachung von Maschinen oder ganzen Anlagen) im Rahmen des Jobenrichment. Dazu gehören auch – durch Arbeiter gesteuerteRoboter, die vielfach die Aufgaben von Arbeitern vollständig übernehmen können. Weltweit kommt es zur Angleichung der Rechte der Arbeiter und Angestellten, wodurch sich eine Verbesserung der Arbeiterrechte ergibt. Die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten löste sich in den letzten Jahren zunehmend auf, denn auch tarifrechtlich lösten einheitliche Entgeltverträge die vormaligen Tarifverträge für Arbeiter und Angestellte ab.[31]

International

In der Schweiz beschrieb im Jahre 1877 ein Appenzell Ausserrhoder Lehrer gegenüber einer Nationalratskommission den Alltag von schulpflichtigen Kindern folgendermaßen: „Schüler [mussten] von 8 bis 11 ½ Uhr die Schule besuchen und daneben noch 16 bis 18 Stunden in der Appretur arbeiten…, und zwar von 4 Uhr morgens bis 7 ½ und von 1 Uhr bis morgens 2 oder 3 Uhr, so dass diese Kinder in den Sommernächten gar nicht nach Hause ins Bett gingen, sondern auf freiem Feld das bisschen Schlaf suchten.“ Im gleichen Jahr brachte das Fabrikgesetz die ersten Maßnahmen zum Arbeiterschutz. In Bern kam ab 1907 das Wochenblatt Der freie Schweizer Arbeiter heraus, das über die Arbeiterklasse berichtete. Das eidgenössische Fabrikarbeiterschutzgesetz vom 1911 gilt als Meilenstein der Schweizer Sozialpolitik.

In Österreich gibt es seit 1920 eine Kammer für Arbeiter und Angestellte, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Im Juli 2018 erfolgte eine Gleichsetzung von Arbeitern und Angestellten bei der Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und den Dienstverhinderungsgründen des Arbeitnehmers. Ab Januar 2021 sind die (derzeit) nur für Angestellten geltenden Kündigungsfristen und -termine auch auf Arbeiter anwendbar.

Siehe auch

Literatur

  • Allgemein
    • Ernst Jünger: Der Arbeiter. Herrschaft und Gestalt. (1932). Stuttgart 1982 (Der Arbeiter als allgemeines Symbol der modernen Technik)
    • Jürgen Kocka (Hrsg.): Arbeiter und Bürger im 19. Jahrhundert. Varianten ihres Verhältnisses im europäischen Vergleich (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien. Bd. 7), Oldenbourg. München 1986, ISBN 978-3-486-52871-8 (Digitalisat)
    • Ingrid Kuczynski (Hrsg.): Den Kopf tragt hoch trotz allem! Engl. Arbeiterautobiographien d. 19. Jh. Leipzig: Reclam, 1983
    • Wolfgang Ruppert (Hrsg.): Die Arbeiter. Lebensformen, Alltag und Kultur von der Frühindustrialisierung bis zum „Wirtschaftswunder“. München 1986.
  • Ältere empirische Studien
    • Max Weber: Die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland. (1891/92), Max-Weber-Gesamtausgabe, Band I,3, Tübingen: Mohr, 1984.
  • Literatur zu neueren Entwicklungen
    • Heide Gerstenberger, Ulrich Welke: Arbeit auf See. Zur Ökonomie und Ethnologie der Globalisierung. 2. Auflage. Westfälisches Dampfboot, Münster 2007, ISBN 3-89691-575-4 – exemplarische Studie zur Veränderung der Arbeitswelt.
    • Gerrick von Hoyningen-Huene: Betriebsverfassungsrecht. 5. Auflage; Verlag C.H. Beck, München 2002.
    • Hans-Günter Thien: Die verlorene Klasse – ArbeiterInnen in Deutschland. Westfälisches Dampfboot, Münster 2010, ISBN 978-3-896-91782-9.
    • Günter Wallraff: Industriereportagen. Als Arbeiter in deutschen Großbetrieben. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1991, ISBN 3-462-02143-5.

Weblinks

 Wikiquote: Arbeiter – Zitate
 Wiktionary: Arbeiter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Nick Kratzer/Sarah Nies, Neue Leistungspolitik bei Angestellten, 2009, S. 31 f.
  2. Jürgen Kocka, Die Angestellten in der deutschen Geschichte 1850-1980, 1981, S. 7
  3.  Sonja A. Sackmann: Toyota Motor Corporation – Eine Fallstudie aus unternehmenskultureller Perspektive. Bertelsmann Stiftung, S. 20 von 43 (PDF online; 323 KB, abgerufen am 23. März 2014).
  4. Elisabeth Herrmann-Otto, Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, 2017, S. 110
  5. Heinrich Honsell, Römisches Recht, 2010, S. 144
  6. Paul Jörs, Römisches Recht: Römisches Privatrecht, 1949, S. 66
  7. Elisabeth Herrmann-Otto, Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, 2017, S. 142
  8. Georges Duby, Das Weltbild des Feudalismus, 1981, S. 43 ff.
  9. Hartmann von Aue, Iwein, um 1200, S. 121
  10. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 24
  11. Oskar Reichmann/Klaus-Peter Wegera (Hrsg.), Frühneuhochdeutsches Lesebuch, 1988, S. 48
  12. Deutsches Rechtswörterbuch, Band 1, 1932, Sp. 807
  13. Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen, 1776/1993, S. 58
  14. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Band 3, 1863, S. 300
  15. Gerhard Schildt, Die Arbeiterschaft im 19. und 20. Jahrhundert, 1996, S. 80
  16. Gustav Mayer, Die Trennung der proletarischen von der bürgerlichen Demokratie in Deutschland (1863–1870), 1911, S. 1
  17. Volker Häfner, Gabler Volkswirtschafts Lexikon, 1983, S. 510
  18. Karl Marx, Das Kapital, Band I, 1867/1972, 2. Abschnitt, 4. Kapitel, S. 183
  19. Karl Marx, Das Kapital, Band I, 1867, in: MEW Band 23, 1970, S. 208
  20. Manfred Stock, Arbeiter, Unternehmer, Professioneller, 2005, S. 351
  21. Karl Marx, Das Kapital, Band I, 1867, S. 561
  22. Karl Marx, Ökonomisch-philosophische Manuskripte, 1844/1962, S. 564
  23. Brüder Grimm, Deutsches Wörterbuch, Band I, 1854, Sp. 543
  24. Der Arbeiterfreund: Wochenschrift für alle Arbeiterklassen vom 10. Januar 1874
  25. Günter Hartfiel, Angestellte und Angestelltengewerkschaften in Deutschland, 1961, S. 68
  26. Johann Samuel Ersch/Johann Gottfried Gruber (Hrsg.), Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste, Section 1, Theil 56, 1853, S. 54
  27. Rudi Weidig, Sozialstruktur der DDR, 1988, S. 4
  28. Gerrick von Hoyningen-Huene, Betriebsverfassungsrecht, 2002, 5. Auflage, S. 45 ff.
  29. Verlag Dr. Th. Gabler, Gablers Wirtschaftslexikon, Band 3, 1984, Sp. 2056
  30. Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Arbeitstabellen, 2017
  31. Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vom 16. Februar 2018, Erwerbstätige nach Stellung im Beruf 1991 -2016, S. 2
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