Verbraucherschutz und Kelche (Tarot): Unterschied zwischen den Seiten

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'''Verbraucherschutz''', österreichisch und schweizerisch '''Konsumentenschutz''',  bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als [[Verbraucher]] beziehungsweise Konsumenten von [[Produkt (Wirtschaft)|Gütern]] oder [[Dienstleistung]]en schützen sollen. Er beinhaltet auch staatlich übertragene Funktionen an Verbraucherschutzverbände. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Grundlage, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern ''strukturell unterlegen'' sind, das heißt infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen und dem Verbraucherinteresse gegenüber der Anbieterseite zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen.<ref>{{Internetquelle | url=http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verbraucherpolitik.html?referenceKeywordName=Verbraucherschutz | titel=Verbraucherpolitik/Verbraucherschutz | hrsg=Springer Gabler/Springer Fachmedien Wiesbaden | werk=Gabler Wirtschaftslexikon | zugriff=2014-10-18}}</ref>
[[Datei:Bild x 14.jpg|thumb|hochkant|Ass der Kelche]]


== Allgemeines ==
Hier nun eine Übersicht über die Kelche-Karten der [[Kleine Arkana|kleinen Arkana]] im [[Tarot]].


Der Verbraucherschutz umfasst neben [[Verbrauchsgut|Verbrauchsgütern]] auch sonstiges [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Gut]] (etwa permanent vorhandene Infrastruktur), daher spricht man moderner von „Konsument“ und „Konsumentenschutz“.
== Eigenschaften und Entsprechungen ==


In einem weiteren Sinne wird der Begriff auch gebraucht, um den von gesetzlichen Vorschriften gewährleisteten Schutz vor [[Gesundheitsgefahr]]en zu bezeichnen (siehe [[Sicherheitshinweis]]), die Verbrauchern typischerweise drohen (z.&nbsp;B. durch Verunreinigungen im [[Trinkwasser]]). Insoweit ist der Sprachgebrauch uneinheitlich; manche sprechen von Verbraucherschutz, manche von [[Gesundheitsschutz]] oder auch „gesundheitlichem Verbraucherschutz“.
Liebe Glück


== Geschichte ==
Der wasserbetonte Mensch
Umfangreiche Systeme zum Verbraucherschutz waren im deutschsprachigen Raum bereits im [[Hochmittelalter]] etabliert, wo [[Freie und Reichsstädte|Städte]] und [[Landesherr]]en dazu ausführliche Verordnungen und Erlasse durchsetzten. Zunächst betrafen sie überwiegend die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, deren Mindestqualitätskriterien und vertretbaren Preise. Ebenso wurden Warenqualitäten, Verkaufspreise, Schankmengen, Verkaufsmaße und -gewichte reglementiert und bei Zuwiderhandlungen geahndet. Als Beispiele sei hier das [[Reinheitsgebot]] angeführt, jedoch gab es auch zu zahlreichen weiteren Geschäfts- und Lebensbereichen, wie beispielsweise dem Getreidehandel, Bäckereien, Metzgereien oder der Wasserversorgung ausführliche Verordnungen.<ref>{{Literatur | Autor = Jochen Sprotte | Titel = Das Kontrollsystem des Nürnberger Rates über die mittelalterlichen Brauer und deren Biere | Sammelwerk = Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte des Brauwesens e. V. | Datum = 2018  | ISSN = 1860-8922 | Seiten = 233–290}}</ref>


== Leitbild ==
Sternzeichen: Krebs, Slorpion, Fische
Das traditionelle ökonomische Leitbild unterscheidet nicht zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer. Beide sind demnach voll „mündig“ und selbst zu Entscheidungen fähig, willens und in der Lage ([[Homo oeconomicus]]).


Hingegen zeichnet das aktuelle Verbraucherleitbild ein anderes Bild. Denn legt man Studien über das tatsächliche Verbraucherverhalten zugrunde, so wird deutlich, dass der Verbraucher nicht nur auf Informationen des Unternehmers angewiesen ist, sondern auch nur eine bestimmte Menge an Information verarbeiten kann (information overload) und zudem auch nicht immer rational handeln kann. Diese Erkenntnisse nutzt die Anbieterseite, indem sie in ihrer Werbung nicht umfassend und objektiv über ihre Produkte informiert. Auch sind die Unternehmer unter Nutzung psychologischer Erkenntnisse bestrebt sachlich nicht begründete Kaufanreize unterschwellig zu transportieren und den Verbraucher zum schnellen unkontrollierten Geschäftsabschluss zu drängen.
Element: Wasser


Aus Sicht des Verbraucherschutzes begründet sich das Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers, weil dieser den Anbietern von Produkten und Dienstleistungen strukturell unterlegen ist. Der Verbraucher hat grundsätzlich zum einzelnen Kauf nicht das gleiche Fachwissen und die diesbezüglichen Überprüfungsressourcen wie der allenfalls international tätige Unternehmer, dessen tägliches Geschäft das jeweilige Feld ist.<ref>[https://www.fachjournalist.de/verbraucherjournalismus-loesungen-fuer-alltagsprobleme/ Verbraucherjournalismus: Lösungen für Alltagsprobleme] - Interview mit [[Finanztip]]<nowiki>-Chefredakteur</nowiki> [[Hermann-Josef Tenhagen]]. Fachjournalist.de, 20. Dezember 2018</ref> Zwischen Unternehmer und Verbraucher besteht also eine gewisse "Ungleichsgewichtslage" und ein Macht- und Informationsgefälle, welches durch das Verbraucherrecht ausgeglichen werden soll. Dieses Leitbild beim Verbraucher (mangelnde Rechtskenntnis, wirtschaftliche Unterlegenheit, psychologische Hindernisse, unübersehbares Warenangebot) hat sich auch in der Arbeit des Gesetzgebers weitgehend durchgesetzt (siehe unten). International gesehen gibt es zum Verbraucherschutz unterschiedliche Zugänge. Denn während in Europa vorwiegend ein [[Vorsorgeprinzip]] vorherrscht, gilt bei US-amerikanische Stellen das [[Wissenschaftsprinzip]].<ref>Vgl. z.&nbsp;B. Alexander Hagelüken, Silvia Liebrich, Jan Willmroth: ''Wie die US-Verhandler Europas Verbraucherschutz angreifen.'' In: ''Süddeutsche Zeitung.'' 2. Mai 2016 bzw. "USA setzen EU bei TTIP extrem unter Druck" In: Die Zeit vom 1. Mai 2016.</ref>
Seelentätigkeit: Fühlen


Das Treffen bewusster Verbraucherentscheidungen hängt weiterhin weitgehend davon ab, dass [[Verbraucherinformation]] verfügbar und transparent ist („informierter Verbraucher“). In einigen Bereichen wird versucht, dies durch Gesetze zu gewährleisten (zum Beispiel bei den Inhaltsangaben für verpackte Lebensmittel, Vorschreibung verständlicher Produktinformationen etc.) oder dass bei bestimmten Geschäften Übereilungs-, Beweis- und Informationsschutz durch Formvorschriften (beginnend bei der Schriftlichkeit bis hin zu notariellen Dokumentationen) oder die Dokumentationspflicht von Aufklärungen (Rücktrittsrechte, Kreditnehmerrechte etc.) besteht. Gerade im Online-Handel beziehungsweise im Bereich des Online-Rechtsgeschäft oder Fernabsatzes hat der Verbraucherschutz einen wichtigen Stellenwert. Auch soll dem Verbraucher eindeutig klar sein, ob bzw. wann und mit wem er den Vertrag abschließt, wie dieses Unternehmen grundsätzlich agiert und ob das Unternehmen seinen Pflichten (z.&nbsp;B. hinsichtlich Steuern, Umweltauflagen etc.) nachvollziehbar nachkommt. Natürlich sollen durch den Verbraucherschutz die Verbraucher vor allenfalls rechtswidriger Beteiligung an Handlungen von Unternehmen hinsichtlich [[Geldwäsche]], Steuerhinterziehung oder [[Korruption]] bewahrt werden.<ref>Vgl. Norbert Häring: ''Geldwäsche in Deutschland – Die Spur des Geldes.'' In: ''Handelsblatt.'' 2. Mai 2016.</ref>
Spielkarte: Herz


International gesehen versucht der Verbraucherschutz dazu entgegenzuwirken, dass Großunternehmen, Banken und Unternehmerverbände die sie betreffenden Formvorschriften (z.&nbsp;B. Richtlinien zum Online-Handel, Schriftlichkeit bei Verbrauchergeschäften, Aufzeichnungen zum Konsumentenschutz, das Vorliegen von aussagekräftigen Registern oder Dokumentationen bei Änderungen in der Unternehmensstruktur oder dem Unternehmenskapital) zurückdrängen. Umgekehrt bekommt der Verbraucherschutz und die Nachvollziehbarkeit der Finanzdienstleister bzw. der Großunternehmen einen höheren Stellenwert bei der Finanzaufsicht.<ref>Vgl. Lutz Reiche "Finanzaufsicht entdeckt den Verbraucherschutz" in Manager Magazin vom 10. Mai 2016.</ref> Dazu gilt gemäß der österr. Finanzmarktaufsicht zur Digitalen Revolution im Finanzsektor wie bei Erleichterungen beim mobilen Bezahlen und Geldüberweisen mit dem Smartphone, bei Finanzierungen mit Krypto-Währungen und beim Crowdinvesting trotz aller Erleichterungen bzw. Beschleunigungstendenzen weiterhin der Grundsatz "Das hohe Niveau des Verbraucherschutzes darf durch die Digitalisierung nicht verwässert werden."<ref>Vgl. Karl Leban "FMA ruft nach Korsett für Fintechs" in Wiener Zeitung vom 29. Juni 2018.</ref> In vielen Bereichen, beispielsweise bei Finanzgeschäften, Textilien, Nahrungsmittel oder Technik, fehlen aber für viele Verbraucher noch weitgehende verständliche aussagekräftige Informationen zum Produkt oder dessen Entstehung.
Andere Namen: Pokale


Neuere Ergebnisse der Hirnforschung lassen deutliche Zweifel am Modell eines rational handelnden Verbrauchers aufkommen. In der weitaus größten Zahl der Fälle werden (auch wirtschaftliche) Entscheidungen unbewusst getroffen. Im Rahmen von Strategien des [[Neuromarketing]] will man sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zunutze machen und über gezielte Sinnesreize bestimmte Reaktionen im Gehirn erzeugen. Kritiker sehen hierin eindeutige Ansätze für [[Manipulation]].
Gefühle, Intuitioon, Wärme, Altruismus, Hilfsbereitschft, Phantasie, Liebe, Sex, Heirat, Kinder, Beziehungen.


== Träger und Themen ==
== Die Karten ==
Träger des Verbraucherschutzes sind staatliche Institutionen, private Vereine und Verbrauchermedien.


Themen des Verbraucherschutzes sind unter anderem:
* [[Ass der Kelche]]
* [[Anlegerschutz]]
* [[Zwei der Kelche]]
* [[Verbraucherbildung]]
* [[Drei der Kelche]]
* [[Verbraucherdatenschutz]]
* [[Vier der Kelche]]
* [[Verbrauchervertrag]]
* [[Fünf der Kelche]]
* [[Vergleichender Warentest]]
* [[Sechs der Kelche]]
* [[Mieterschutz]]
* [[Sieben der Kelche]]
 
* [[Acht der Kelche]]
== Nationales ==
* [[Neun der Kelche]]
=== Deutschland ===
* [[Zehn der Kelche]]
==== Verbraucherrecht ====
* [[Bube der Kelche]]
Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes „Verbraucherschutzgesetz“, das alle Fragen des Verbraucherrechts regeln würde. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder „nebenbei“ Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in sehr vielen Einzelgesetzen. Oft überschneidet sich die Zielsetzung des Verbraucherschutzes auch mit anderen Zielsetzungen. Dies liegt daran, dass der Konsument nur in bestimmten sozialen Zusammenhängen als „Verbraucher“ betrachtet wird. Die gleichen Personen können der gleichen Gefährdung auch in einem anderen Zusammenhang ausgesetzt sein, z.&nbsp;B. als [[Arbeitnehmer]]. Eine Vorschrift, die den Umgang mit einer Chemikalie regelt, kann deswegen sowohl dem Arbeitsschutz dienen als auch dem Verbraucherschutz und womöglich auch noch dem [[Umweltschutz]]. Als Rechtsgebiet ist der Verbraucherschutz nicht eindeutig abgrenzbar. Die folgende Aufzählung von Verbraucherschutzvorschriften des deutschen Rechts ist deshalb nicht abschließend und enthält insbesondere im öffentlichen Recht auch Normen, die zugleich andere Zielsetzungen verfolgen.
* [[Ritter der Kelche]]
 
* [[Königin der Kelche]]
Im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) gehören dazu die Regelungen zu unbestellten Leistungen (§{{§|241a|BGB|dejure}}), die Vorschriften über die Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen (§{{§|312|BGB|dejure}}, bis 312k), die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ({{§|355|BGB|dejure}}, bis 361), die Vorschriften zum [[Verbrauchsgüterkauf]] (§{{§|474|BGB|dejure}} bis 479), zu [[Ferienwohnrecht|Teilzeit-Wohnrechteverträgen]], Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen (§{{§|481|BGB|dejure}} bis 487), zu [[Verbraucherdarlehensvertrag|Verbraucherdarlehnsverträgen]] (§{{§|491|BGB|dejure}} bis 505), ebenso die Regelungen über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§{{§|506|BGB|dejure}} bis 509) und über Ratenlieferverträge ({{§|510|BGB|dejure}}) sowie Vorschriften zur Unabdingbarkeit und Anwendung auf Existenzgründer Verbraucher (§{{§|511|BGB|dejure}} bis 512), die Regelungen zur Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen (§{{§|655a|BGB|dejure}} bis 655e), zu Gewinnzusagen (§{{§|661a|BGB|dejure}}), zu Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen (§{{§|675t|BGB|dejure}}). Sogar die Vorschriften über die Wohnraummiete (§{{§|549|BGB|dejure}} bis 577a) zählen zum Verbraucherrecht im weiteren Sinn. Viele weitere Vorschriften des Bürgerlichen Rechts lassen sich nicht eindeutig dem Verbraucherschutz zuordnen, weil sie den Ausgleich typischer Interessengegensätze zwischen Vertragsparteien bezwecken und damit nicht ausschließlich Schutznormen zugunsten des Verbrauchers sind, sondern generell den Vertragspartner schützen wollen. Zu diesen Vorschriften gehören z.&nbsp;B. diejenigen über [[Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)|Allgemeine Geschäftsbedingungen]] (§{{§|305|BGB|dejure}} bis 310).
* [[König der Kelche]]
 
Viele [[Form (Recht)|Formvorschriften]] sind auch vom Verbraucherschutz motiviert, z.&nbsp;B. die Notwendigkeit, einen [[Grundstückskaufvertrag]] von einem [[Notar]] beurkunden zu lassen ({{§|311b|BGB|dejure}} Abs.&nbsp;1 BGB). Damit soll für Verträge, die typischerweise zu hohen Summen und mit der Absicht dauerhaften Eigentumserwerbs geschlossen werden, die fachkundige Beratung durch den beurkundenden Notar sichergestellt werden. Daneben bestehen eindeutig dem Verbraucherrecht zuzuordnende Formvorschriften wie z.&nbsp;B. die Schriftform für [[Ferienwohnrecht|Teilzeitwohnrecht]]- und Verbraucherdarlehensverträge, aber auch die Textform für Belehrungen des Verbrauchers über das bei bestimmten Vertragsarten (Verbraucherdarlehen, Teilzeit-Wohnrechteverträg) bzw. Vertriebswegen (z.&nbsp;B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge) bestehende [[Widerrufsrecht]].
 
Viele Vorschriften des [[Öffentliches Recht|öffentlichen Rechts]], die auf zahlreiche Gesetze verstreut sind, dienen dem (meist gesundheitlichen) Verbraucherschutz. Diese Gesetze verpflichten in der Regel Hersteller und Händler von Waren zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards im Hinblick auf Rohstoffe, sonstige Ausgangsmaterialien oder Zusatzstoffe oder auch im Hinblick auf Herstellungsverfahren oder Verpackungen. Im deutschen Recht ist die wichtigste derartige [[Rechtsnorm]] das Gesetz über den Verkehr mit [[Lebensmittelrecht|Lebensmitteln]], Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen ([[Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz]] – LMBG) bzw. dessen Nachfolgeregelung, das [[Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch]] (LFGB). Aufgrund dieses Gesetzes wurden zahlreiche Verordnungen mit sehr detaillierten Vorschriften erlassen, z.&nbsp;B. die [[Kosmetik-Verordnung]]. Weitere wichtige Gesetze aus diesem Bereich sind beispielsweise das (inzwischen aufgehobene) Fleischhygienegesetz und das [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|Arzneimittelgesetz]].
 
Seit Inkrafttreten der [[Insolvenzordnung (Deutschland)|Insolvenzordnung]] (InsO) Anfang 1999 besteht eine Möglichkeit zur [[Entschuldung (Privatrecht)|Zahlungs-Entpflichtung]] ([[Restschuldbefreiung]] gem. §{{§|286|InsO|dejure}} ff. InsO) durch Gerichtsbeschluss für überschuldete Verbraucher nach Abschluss eines mindestens sechsjährigen [[Privatkonkurs|Verbraucher-Insolvenzverfahrens]].
 
Auch das [[Wettbewerbsrecht]] (geregelt vor allem im [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] – UWG), das früher nur die Mitbewerber untereinander schützte und die Belange des Verbrauchers nur indirekt (reflexartig) in den Blick nahm, hat nach heutiger Rechtslage eine verbraucherschützende Aufgabe (so ausdrücklich {{§|1|UWG|dejure}} UWG).
 
Die [[Verbraucherzentrale]]n haben in Deutschland gemäß {{§|8|RDG|juris}} Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;4 [[Rechtsdienstleistungsgesetz]] (seit 1. Juli 2008, davor §&nbsp;3 Nr.&nbsp;8 [[Rechtsberatungsgesetz]]) das Recht zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung und können so im Rahmen ihres Aufgabenkreises neben [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälten]] Verbraucher außergerichtlich beraten und vertreten.
 
==== Aktivitäten ====
In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes stark zugenommen. Lebensmittelskandale, gefährliche Haushaltsgeräte, Deregulierung ehemals staatlicher Monopole (z.&nbsp;B. Post, Telefon, Bahn) bzw. von Gebietskartellen (z.&nbsp;B. Strom), neue Vertragsformen (z.&nbsp;B. Mobilfunkverträge) stellen neue Herausforderungen für Verbraucher dar. Politik und Gesetzgebung in EU, Bund und Ländern wenden sich vermehrt dem Thema zu. Im Zuge von Lebensmittelskandalen wurde etwa das vormalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2001 in ein [[Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft]] umbenannt. In den letzten Jahren entwickeln sich insbesondere auch die teilweise unseriösen [[Telekommunikationsunternehmen#Kritik|Geschäftspraktiken von Telekommunikationsunternehmen]] zu einem Schwerpunktthema im Verbraucherschutz.
 
In [[Berlin]] trägt seit 2002 eine Senatsverwaltung den Begriff ''Verbraucherschutz'' im Namen. Die in der Stadt tätigen ca. 200 Verbraucherschutzorganisationen sind in einem Netzwerk ''Verbraucherschutz'' zusammengefasst und präsentieren sich in einem Verbraucherwegweiser, einer Art Gelben Seiten im Internet. Mit einer ''Langen Nacht des Verbraucherschutzes'', einer Publikumsveranstaltung mit Tausenden Besuchern, wurde ein Auftakt gesetzt. Seither veranstaltet die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz regelmäßig Verbrauchermärkte zum Weltverbrauchertag, hat deutschlandweit erstmals ''Jugendverbraucherschutztage'' und ''Seniorenkonferenzen'' veranstaltet, bringt Verbrauchereinrichtungen in Stadtquartiere mit hoher Arbeitslosigkeit und hohem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund und präsentiert mit dem ''Berliner Verbraucherfest'' eine Gesamtschau aller Beratungs- und Hilfsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher als Straßenfest am Kurfürstendamm, der Berliner Shoppingmeile schlechthin.
 
Wissenschaftlich ist der ''Verbraucherschutz'' mittlerweile an verschiedenen Universitäten verankert. Der erste entsprechende Lehrstuhl (in Kombination mit Bank- und Kapitalmarktrecht) wurde 2008 an der [[Universität Hamburg]] eingerichtet.<ref>[http://www.schuldrecht.de/ Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht]</ref> 2010 hat die Universität Bayreuth einen Stiftungslehrstuhl für Verbraucherrecht etabliert, der vom [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]] finanziert wird. An der [[Humboldt-Universität zu Berlin]] besteht seit 2010 eine Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht, unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts.
 
Seit Ende 2013 ist der Verbraucherschutz auf Bundesebene behördlich im [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] angesiedelt.
 
==== Verbrauchergerechtes Scoring ====
 
Gemäß [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG) gemäß §31, Absatz 1, wird [[Kreditscoring|Scoring]] als „Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Vertragsverhältnisses mit dieser Person“ definiert.
Es entsteht jedoch immer wieder die Frage, wie Scoring eingesetzt wird. Um den Missbrauch um Scoring zu verhindern, stellte der [[Sachverständigenrat für Verbraucherfragen]] im [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] am 31. Oktober 2018 die Studie „Verbrauchergerechtes Scoring“ vor.<ref name="ftn3">[http://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/SVRV_Verbrauchergerechtes_Scoring.pdf ''Verbrauchergerechtes Scoring.''] In: ''svr-verbraucherfragen.de'', Oktober 2018. (PDF; 3,3 MB)</ref>
 
Es ist nicht das Ziel, Scoring zu verbieten. Erreicht werden sollen verständliche, faire und transparente Verfahren. Daher empfiehlt die Studie: ''Scoring für den Verbraucher verständlich machen''. Das angewendete Scoring-Verfahren sollte für den Durchschnittsverbraucher verständlich sein. Bei komplexen Verfahren sollte eine Aufsichtsbehörde oder zumindest eine Verbraucherorganisation Kenntnis haben.
* ''Scoring-Wissen und Kompetenzen fördern''. Das Wissen zu den Grundaspekten sollte vermittelt werden.
* ''Diskriminierung prüfen und offenlegen''. Die Auskunftsansprüche der Verbraucher sollten gestärkt werden.
* ''Telematikfreie Option sicherstellen''. Insbesondere im Versicherungsbereich sollten diskriminierungsfreie Verträge mit und ohne Telematik-Option angeboten werden.
* ''Score-Qualität gewährleisten''. Qualitätssicherungsverfahren für Algorithmen sollten entwickelt werden. Anbieter in den sensiblen Bereichen sollten ihre Algorithmen Behörden gegenüber darlegen und überprüfbar machen.
* ''Datenqualität sichern''. Die Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sollte durch den Scoring-Anbieter sichergestellt werden.
* ''Aufsicht verbessern''. Die Bundesregierung sollte eine Digitalagentur als Kompetenzzentrum aufbauen, die einzelne Behörden unterstützt.
* ''Super-Scores verhindern''. Die Entwicklungen von [[Sozialkredit-System (VR China)|Super-Scores]], sollten zunächst sorgfältig verfolgt und analysiert werden. Ein öffentlicher Diskurs über die sich damit verändernden Werte sollte geführt werden.
Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer stellten auf ihrer Konferenz im Mai 2019 fest, dass auf Algorithmen basierende Entscheidungen im Verbraucheralltag rasant zugenommen haben. Sie forderten die Bundesregierung auf, eine gut ausgestattete behördliche Kontrollaufsicht für computergestützte Entscheidungsprozesse zu schaffen und für mehr Transparenz und Schutz zu sorgen. Sie beschlossen, dass deutlich erkennbar sein müsse, welche Datenkategorien und Kriterien zu welchem Zweck verwendet würden und wie die Daten in die Bewertung einflössen.<ref> ''Gegen Fakeshops und für mehr Transparenz'' in: Berliner Zeitung vom 25./26.05.2019</ref>
 
== Kritik am Verbraucherschutz ==
An einzelnen Konzepten und Maßnahmen des Verbraucherschutzes wird grundsätzliche Kritik geübt.
{{Staatslastig|DE<!--sic ab hier-->}}
 
=== Verbraucherschutz und Vertragsfreiheit ===
Vielfach beschränkt Verbraucherschutz die [[Vertragsfreiheit]]. Von bestimmten rechtlich vorgegebenen Regelungen darf nicht zu Ungunsten des Verbrauchers abgewichen werden. Beispielsweise führte der Gesetzgeber als Verbraucherschutzmaßnahme eine [[Gewährleistung]]spflicht auch für gebrauchte Waren (z.&nbsp;B. Gebraucht[[auto]]s) ein. Kauft ein Verbraucher Waren von einem gewerblichen Anbieter (etwa von einem Gebrauchtwagenhändler), so darf der Verkäufer dem Käufer vertraglich nicht den Verzicht auf die Gewährleistung abverlangen.
 
Diese Beschränkung der Vertragsfreiheit soll zu Umgehungs- und Vermeidungsprozessen führen: In Deutschland sind aufgrund dieser Gesetzeslage Händler bestrebt, Gebrauchtwagen nicht mehr auf eigene Rechnung zu verkaufen, da sie meinen, dass das Risiko nicht tragbar ist. Stattdessen tritt der Händler heute üblicherweise als Vermittler eines Kaufs von privat an privat auf. Inwieweit diese Praxis zulässig ist oder gegen das gesetzliche Verbot von „Umgehungsgeschäften“ (§&nbsp;475 Absatz&nbsp;1 Satz&nbsp;2 BGB) verstößt, hat der Bundesgerichtshof noch nicht endgültig entschieden.
 
=== Aushebelung des Verursacherprinzips ===
Die Anbieterseite beklagt, dass verbraucherschützende Gesetzesregelungen (z.&nbsp;B. das [[AGB-Gesetz]], das inzwischen in das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] übernommen wurde) vielfach dazu führen, dass Kosten nicht mehr verursachergerecht belastet werden dürfen. Zum Beispiel dürfen [[Kreditinstitut|Banken]] ihren Kunden keine Kosten für die Rückgabe von [[Lastschrift]]en oder für die Bearbeitung von [[Kontopfändung]]en in Rechnung stellen.
 
=== Durchsetzung von Verbraucherrecht ===
 
Ein weiteres Problem besteht darin, das gesetzlich geregelte Verbraucherrecht juristisch durchzusetzen. Gerade wenn einem Verbraucher kein oder nur ein geringer finanzieller Schaden entsteht, lohnt sich eine Klage für ihn nicht bzw. birgt unverhältnismäßige Risiken. Ausgelöst durch den [[Dieselskandal]] ist am 1. November 2018 das ''Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage'' in Kraft getreten, dass es Verbraucherverbänden ermöglicht, zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegen Unternehmen [[Musterfeststellungsklage]]n einzureichen.  Der gerichtlichen Klage der Verbraucherverbände  müssen sich mindestens 50 Bürger anschließen, die sich von einem Unternehmen in einer bestimmten Sache geschädigt fühlen, und in ein Klageregister eintragen. Der Anschluss ist für die Verbraucher kostenlos<ref> Theresa Dräbing: ''Gemeinsam gegen die Autokonzerne'', Berliner Zeitung, 1. Juli 2019</ref>. Gerade Firmen in der Telekommunikationsbranche – auch die [[Deutsche Telekom]], an der die öffentliche Hand nennenswerte Anteile hält – setzen sich daher immer wieder über Gesetze zum Verbraucherschutz hinweg, etwa durch unerwünschte Werbeanrufe.
 
=== Reduzierung von Innovationen ===
Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler [[Milton Friedman]] kritisiert<ref>[https://www.youtube.com/watch?v=KUDV0YII6lk Milton Friedman on Libertarianism]</ref> Verbraucherschutz am Beispiel des Arzneimittelzulassungssystems. Er kritisiert insbesondere, dass Verbraucherschutzeinrichtungen dazu tendierten, zurückhaltend auf Neuerungen zu reagieren und beispielsweise vor der Zulassung neuer Arzneimittel unangemessen viele Tests verlangen würden, um schädliche Nebenwirkungen auszuschließen. Friedman behauptet, es gäbe „starke Indizien“ dafür, dass mehr Menschen durch eine zu späte Zulassung zu Schaden kommen oder sterben, als durch (Neben-)Wirkungen zu Schaden kommen.
 
=== Verbraucherschutz und unaufmerksame Konsumenten ===
Der britische Ökonom Mark Armstrong betont, dass zu starker Verbraucherschutz zu [[Moral Hazard]] führen kann. Denn er senkt die Anreize für Verbraucher, selbst auf sich zu achten. So kann es geschehen, dass Verbraucherschutz in Summe für die Verbraucher schädlich ist.<ref>Patrick Bernau: [http://blogs.faz.net/fazit/2013/09/08/der-nachteil-am-verbraucherschutz-2619/ ''Der Nachteil am Verbraucherschutz'']. In: ''Fazit – das Wirtschaftsblog.'' ''Frankfurter Allgemeine Blogs.'' 8. September 2013. Abgerufen am 8. September 2013.</ref>
 
== Verbraucherorganisationen ==
Ausgewählte [[Verbraucherorganisation]]en nach ihrem räumlichen Betätigungsgebiet:
 
=== International ===
* [[Consumers International]] (CI)<ref>[http://www.consumersinternational.org/ Consumers International – The Global Voice of Consumers], Homepage (online)</ref>
* [[International Consumer Research & Testing]] (ICRT)
 
=== Europa ===
* [[Bureau Européen des Unions de Consommateurs]] (BEUC)
 
=== Deutschland ===
* [[Bund der Energieverbraucher]]
* [[Bund der Versicherten]] (BdV)
* [[Bund für Anleger- und Verbraucherschutz]] (BAV)<ref>[http://www.bav-anlegerschutz.de/ Bund für Anleger- und Verbraucherschutz e.&nbsp;V.], Homepage (online)</ref>
* [[Deutscher Konsumentenbund]]
* [[Deutsche Stiftung Patientenschutz]]
* [[Foodwatch]]
* [[Stiftung Warentest]]
* [[Verbraucher Initiative]]
* [[Verbraucherzentrale]]
* [[Deutscher Mieterbund]]
* [[Deutsche Umwelthilfe]]
 
=== Belgien ===
* Verbraucherschutzzentrale (VSZ) Ostbelgien
 
=== Österreich ===
* [[Verein für Konsumenteninformation]]
* Konsumentenschutz Verband Österreich<ref>[http://www.verbraucherblatt.at/ Verbraucherblatt.at] des Konsumentenschutz Verbands Österreich.</ref>
 
=== Schweiz ===
* [[Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana ACSI]]
* [[Fédération romande des consommateurs]] FRC
* [[Konsumentenforum kf]]
* [[Stiftung für Konsumentenschutz]] SKS
 
== Behörden und Ausschüsse ==
=== Europäische Union ===
* [[Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit]]
* [[Kommissar für Verbraucherpolitik]]
* [[Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz]]
 
=== Deutschland ===
* [[Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit]]
* [[Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin]]
* [[Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz]]
* [[Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]]
* [[Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg]]
* [[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz]]
* [[Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz]], Brandenburg
* [[Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz]], Hamburg
* [[Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz]], Hamburg
* [[Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]]
* [[Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit]]
* [[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen]]
* [[Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen]]
* [[Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz]]
* [[Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung]], Berlin
 
== Siehe auch ==
{{Portal|Verbraucherschutz}}
* {{WikipediaDE|Kategorie:Verbraucherschutz}}
* {{WikipediaDE|Verbraucherschutz}}
* {{WikipediaDE|Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit}}


== Literatur ==
== Literatur ==
* ''euvr – Zeitschrift für Europäisches Unternehmens- und Verbraucherrecht/Journal of European Consumer and Market Law.'' Wien, {{ISSN|2191-3412}}.
* [[Hajo Banzhaf]]: ''Das Tarot-Handbuch''. Hugendubel, München 1986; Goldmann, München 1998, ISBN 3-442-21503-X.
* Frank Janning: ''Die Spätgeburt eines Politikfeldes. Die Institutionalisierung der Verbraucherschutzpolitik in Deutschland und im internationalen Vergleich'' (= ''Modernes Regieren. Schriften zu einer neuen Regierungslehre.'' Bd. 8). Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-5723-0.
* [[Hajo Banzhaf]]: ''Schlüsselworte zum Tarot''. Goldmann, München 1990, ISBN 3-442-12077-2, ISBN 3-442-12126-4 (inkl. Kartenset)
* Eike von Hippel: ''Verbraucherschutz.'' 3., neubearbeitete Auflage. Mohr, Tübingen 1986, ISBN 3-16-644969-8.
* [[Hajo Banzhaf]]: ''Das Arbeitsbuch zum Tarot''. Diederichs, München 1988; Hugendubel, München 2003, ISBN 3-7205-2424-8, ISBN 978-3-7205-2846-7 (inkl. Kartenset)
* Sebastian Nessel: ''Verbraucherorganisationen und Märkte.'' VS Verlag, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-11033-8.
* [[Arthur Edward Waite]]: ''Pictorial Key to the Tarot'' (1910)
* [[Arthur Edward Waite]]: ''[[Der Bilderschlüssel zum Tarot (Buch)|Der Bilderschlüssel zum Tarot. Fragmente einer geheimen Tradition unter dem Schleier der Weissagekunst]]''. Urania-Verlag, Waakirchen 1978, ISBN 3-921960-01-0


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wikisource|Rechtswissenschaft#Querschnittsmaterien|Historische Rechtstexte zum Verbraucherschutz (Deutschland)}}
* [https://www.ewigeweisheit.de/geheimwissen/tarot/geschichte-des-tarot Geschichte des Tarot] Website
{{Wiktionary}}
* [https://kartenlegen.org/tarot-tageskarte-ziehen/ Die Tarot-Tageskarte] Weibsite
{{Wikinews|Portal:Verbraucherschutz}}
* [http://ec.europa.eu/consumers/index_de.htm Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO)]
* [http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/index_de.htm Europäischen Union – Tätigkeitsbereich Verbraucher]
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4117338-7}}
 
[[Kategorie:Verbraucherschutz|!]]
[[Kategorie:Vertragsrecht]]
[[Kategorie:Handel]]
[[Kategorie:Konsum]]


{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Farbe (Kartenspiel)|404]]
[[Kategorie:Kleine Arkana|201]]

Version vom 4. September 2019, 20:24 Uhr

Ass der Kelche

Hier nun eine Übersicht über die Kelche-Karten der kleinen Arkana im Tarot.

Eigenschaften und Entsprechungen

Liebe Glück

Der wasserbetonte Mensch

Sternzeichen: Krebs, Slorpion, Fische

Element: Wasser

Seelentätigkeit: Fühlen

Spielkarte: Herz

Andere Namen: Pokale

Gefühle, Intuitioon, Wärme, Altruismus, Hilfsbereitschft, Phantasie, Liebe, Sex, Heirat, Kinder, Beziehungen.

Die Karten

Literatur

Weblinks