Frauenrechte und Zukunftsforschung: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Frauenrechte''' sind Freiheits- und [[Menschenrechte]], die [[Frau]]en als Mitglieder der Menschheit besitzen oder beanspruchen.<ref>Siehe [http://www.dadalos.org/deutsch/menschenrechte/grundkurs_mr3/frauenrechte/frauenrechte.htm ''Frauenrechte''.]</ref>
Die '''Zukunftsforschung''' oder '''Futurologie''' ({{laS|futurum}} „[[Zukunft]]“ und [[-logie]]) ist die „systematische und kritische wissenschaftliche Untersuchung von Fragen möglicher zukünftiger Entwicklungen“<ref>[http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/woerterbuecher/index,page=3357980.html Futurologie.]{{Toter Link|date=2018-03 |archivebot=2018-03-26 22:46:55 InternetArchiveBot |url=http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/woerterbuecher/index,page=3357980.html }} Definition in [[Wissen.de]].</ref> „auf technischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet“.<ref>Duden. Deutsches Universalwörterbuch. Dudenverlag, Mannheim, Leipzig, Wien [4. Auflage] 2001. ISBN 3-411-05504-9</ref> Sie verwendet unter anderem Methoden, Verfahren und Techniken, wie sie von der [[Prognostik]] entwickelt wurden (und werden) und verbindet qualitative und quantitative Methoden.
Im Laufe der Geschichte ist der Begriff ''Frauenrechte'' unterschiedlich eingegrenzt und gedeutet worden. Ein zentraler Aspekt war dabei die [[Geschlechtsvormundschaft]]<ref>{{Literatur|Autor=Ernst Holthöfer|Titel=Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert|Hrsg=Ute Gerhard|Sammelwerk=Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart|Band=|Nummer=|Auflage=|Verlag=|Ort=München|Datum=1997|Seiten=390–451|ISBN=}}</ref><ref>{{Literatur|Autor=Ute Gerhard|Titel=Die Frau als Rechtsperson – oder: Wie verschieden sind die Geschlechter? Einblicke in die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts|Hrsg=|Sammelwerk=Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung|Band=130|Nummer=1|Auflage=|Verlag=|Ort=|Datum=August 2013|Seiten=281–304|ISBN=}}</ref>.


== Geschichte ==
== Geschichte ==
=== Antike und Christentum ===
Der Begriff ''Futurologie'' wurde 1943 von [[Ossip K. Flechtheim]] eingeführt. Er sieht in der Futurologie eine [[Synthese]] aus [[Ideologie]] und [[Utopie]]<ref>Flechtheim: ''Futurologie'', S. 307.</ref>, räumt aber ein, dass in dem Begriff (noch) nicht der Anspruch auf [[Wissenschaftstheorie|Wissenschaftlichkeit]] steckt.<ref>Flechtheim: ''Futurologie'', S. 233.</ref> Die ''Zukunftsforschung'' ist im Wesentlichen in den USA entstanden, hauptsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg. In Europa war Frankreich das Pionierland mit Autoren wie [[Bertrand de Jouvenel]] und [[Jean Fourastié]] sowie mit der staatlichen „Planification“ und der Association Futuribles. In Deutschland sind neben Flechtheim auch [[Wilhelm Fucks]] (1965) und [[Karl Steinbuch]] (1971) zu nennen. Wie im Englischen sich mittlerweile der Begriff der "Futures Studies" durchgesetzt hat, wird auch im Deutschen vorwiegend der Begriff der ''Zukunftsforschung'' für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit möglichen, wahrscheinlichen und absehbaren Zukunftsentwicklungen statt des Begriffs der Futurologie genutzt (vgl. zur Diskussion u.&nbsp;a. Popp/ Schüll 2008). Einen Überblick mit Einschätzung der ''Zukunft der Zukunftsforschung'' gibt [[Rolf Kreibich]] 2009.<ref>R. Kreibich: [https://www.izt.de/fileadmin/downloads/pdf/IZT_AB32.pdf ''Die Zukunft der Zukunftsforschung Ossip K. Flechtheim – 100 Jahre''] (PDF; 71&nbsp;kB). ArbeitsBericht Nr. 32/2009, IZT, Berlin 2009.</ref>
Im [[Antikes Griechenland|antiken Griechenland]] waren verheiratete Frauen vor allem im Haushalt ([[Oikos]]) tätig. Viele [[Hetäre]]n waren hingegen gebildet und genossen soziale Anerkennung. In [[Sparta]] wurden den Frauen zwar keine [[Bürgerrecht]]e zugestanden, sie hatten jedoch im Unterschied zu anderen [[Polis|Poleis]] als Herrin (''kyria'' zu ''kyros'' Herr) das Verfügungsrecht über ihr eigenes Geld. Mit der spätgriechischen [[Stoa]] wurde [[Emanzipation]] z.&nbsp;B. in der Bildung sowie in verschiedenen Berufen (Schauspielerinnen, Sängerinnen, Ärztinnen, Dichterinnen, Sportlerinnen) möglich.


Die [[Römische Frauen|Frau im antiken Rom]] war vom Mann und Hausherren (''dominus'') abhängig und nahm nicht am gesellschaftlichen Leben teil, hatte jedoch als Vorsteherin des Haushalts und Hausherrin (''domina'') ein gewisses Ansehen. Für die [[Ehe im Römischen Reich]] rechtlich konstitutiv war die ''[[Patria Potestas|patria potestas]]'' des ''[[pater familias]]'', des männlichen Familienoberhauptes. Ab dem 25. Lebensjahr war die Frau jedoch grundsätzlich frei bei der Entscheidung, eine Ehe einzugehen.<ref>Bernhard D. Haage: ''Die heilkundige Frau in Dichtung und Realität des deutschen Mittelalters.'' In: ''Würzburger medizinhistorische Mitteilungen'' 11, 1993, S. 107–132; hier: S. 111.</ref> In der [[Römische Religion|römischen Religion]] nahmen [[Vestalin]]nen, Priesterinnen der Göttin [[Vesta (Mythologie)|Vesta]], die allerdings ehelos bleiben mussten, eine geachtete Stellung ein. In der späten [[Römische Kaiserzeit|Kaiserzeit]] und gegen Ende des Römischen Reiches wuchsen die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das [[politisch]]e Leben ausüben oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten.
== Definition ==
Kreibich definiert ''Zukunftsforschung'' 2006 als „die wissenschaftliche Befassung mit möglichen, wünschbaren und wahrscheinlichen Zukunftsentwicklungen und Gestaltungsoptionen sowie deren Voraussetzungen in Vergangenheit und Gegenwart.<ref>R. Kreibich: ''Zukunftsforschung''. ArbeitsBericht Nr. 23/2006, IZT, Berlin 2006, S. 3.</ref> Diese Definition wird in der wissenschaftlichen Zukunftsforschung weitgehend akzeptiert, wobei ihre Wissenschaftlichkeit „in Abgrenzung zu zahlreichen pseudowissenschaftlichen Tätigkeiten wie ‚[[Trend (Soziologie)|Trendforschung]]‘, ‚[[Prophetie]]‘ oder ‚[[Science-Fiction|Science Fiction]]‘ grundsätzlich allen Qualitätskriterien [unterliegt], die in der Wissenschaft an gute Erkenntnisstrategien und leistungsfähige Modelle gestellt werden: Relevanz, logische Konsistenz, Einfachheit, Überprüfbarkeit, terminologische Klarheit, Angabe der Reichweite, Explikation der Prämissen und der Randbedingungen, Transparenz, praktische Handhabbarkeit u.&nbsp;a.


Auch das [[Urchristentum]] hat dazu beigetragen, die Rechte der Frauen und ihre Selbständigkeit zu stärken. Die [[Bibel]] – insbesondere die [[Apostelgeschichte]] – erwähnt zahlreiche „starke Frauen“, deren Status über den in der griechischen Welt üblichen hinausgeht. In der [[Spätantike]] kam es jedoch zu gegenläufigen Bewegungen.
== Zukunftsmodelle ==
[[Datei:2009-03-30 Zukunftsmodell nach Pillkahn.png|miniatur|hochkant=2|Zukunftsmodell nach Pillkahn]]
Die Beschäftigung mit der Zukunft erfordert eine strenge Unterscheidung zwischen tatsächlichem Wissen und Glaube, [[Extrapolation]] und Vermutung, Abschätzung und Spekulation. Die Darstellung verdeutlicht das. Schon [[Platon]] und [[Immanuel Kant|Kant]] bemühten sich um Differenzierung ([[Liniengleichnis]]). <!-- Nur die wenigsten Dinge der Zukunft sind absolutes Wissen (z.&nbsp;B. Naturgesetze). Leider werden oftmals in Diskussionen und Thesenpapieren Vermutungen als Wissen dargestellt. Eine neutrale Differenzierung nach dem Wissensspektrum des Zukunftsmodells macht den Wissenstand zum Thema transparent und bewusst.-->


[[Datei:Dušan's Code, Prizren manuscript, 15th c.jpg|mini|Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan (Dušanov zakonik, 1349), „Prizrener Abschrift“, 15. Jh.]]Für die Zeit vor der Aufklärung sind einige Gesetzeswerke nennenswert, in denen Frauenrechte besser verbrieft worden sind. Ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen gab es im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter der Herrschaft des [[Friedrich II. (HRR)#Die Rolle des Rechts in der Regierungszeit Friedrichs II.|Kaisers Friedrich II.]] In dem 1349 erlassenen [[Gesetzbuch]] des [[Serbien|serbischen]] [[Zar]]en [[Stefan Uroš IV. Dušan|Stefan Dušan]], dem [[Dušanov zakonik]], wird Witwen und Waisen zugesichert, dass sie soziale Hilfe erhalten.<ref>Predrag Jeremić (Hrsg.), 100 najznamenitijih Srba, Beograd: Princip [u.&nbsp;a.] 2001, S. 41ff., zusammengefasst dargestellt bei: Wolf Oschlies, Mutter Theresa. Die Jugend in Skopje. Klagenfurt: Wieser, 2009, S. 62.</ref>
Die andere Achse stellt das Spektrum der Veränderung dar und verdeutlicht, dass sich die Zukunft nicht linear aus dem Heute entwickelt. Das Spektrum beginnt mit dem konstanten Bereich über die Veränderungen mit steigender Veränderungsdynamik bis hin zum Chaos.


=== Islam ===
In diesem Zukunftsraum ergeben sich bestimmte Bereiche (z.&nbsp;B. die [[Trend (Soziologie)|Trends]]), die mit den Methoden der exakten Wissenschaften im Sinne der Zukunftsforschung untersucht werden können. Das Modell zeigt, dass mit Trends nur ein kleiner Teil im Zukunftsraum abgedeckt wird, auch wenn Trends oftmals die wohl populärsten Zukunftsinstrumente sind. Ein ganz wesentliches Element sind nicht vorhersehbare Innovationen, die als Möglichkeiten gleichwohl in die Überlegungen einbezogen werden können: Es wird irgendetwas geben, was wir heute noch nicht wissen, so wie zu Bismarcks Zeiten auch niemand etwas vom Internet „gewusst“ hat.
Die heute weit verbreitete Ansicht, der Islam habe den Status der Frau verschlechtert, trifft zumindest im Frühislam kaum zu. Die islamischen Reformen des 7. Jahrhunderts verbesserten teilweise die Rechte der Frauen, soweit sie die [[Ehe]], die [[Scheidung]] und das [[Erbrecht]] betreffen.<ref name="Espos">Esposito (2005) S.&nbsp;79.</ref> In anderen Kulturen, einschließlich Europas, hatten Frauen nicht derart verbesserte Rechte, sondern bekamen sie meist erst Jahrhunderte später.<ref>Jones, Lindsay. S.&nbsp;6224.</ref> Das ''Oxford Dictionary of Islam'' erwähnt für [[Arabische Halbinsel|Arabien]] auch das Verbot der [[Kindstötung]] – insbesondere die Tötung von Mädchen kurz nach der Geburt – und Anerkennung der Frau als [[Person#Rechtswissenschaft|Rechtsperson]] vor dem Gesetz.<ref name="OxfordDicT">Esposito (2004), S.&nbsp;339.</ref> „Die [[Mitgift]], bis dahin ein Preis der an den Vater (des Mannes A.d.Ü.) gezahlt wurde, wurde umgewandelt in eine Gabe, die die Frau als Teil ihres persönlichen Eigentums behalten konnte“.<ref name="majid">Khadduri (1978)</ref><ref name="Espos"/>


Nach Einführung des islamischen Rechts ([[Scharia]]) wurde die Ehe nicht länger als Status gesehen, sondern eher als ein ziviler [[Vertrag]] mit dem notwendigen Einverständnis der Frau.<ref name="majid"/><ref name="Espos"/><ref name="OxfordDicT"/> Sie bekam Erbrecht in einer patriarchalen Gesellschaft, in der zuvor nur männliche Verwandte erben konnten.<ref name="Espos"/> Dem gegenüber steht jedoch die Geschichte von [[Chadīdscha bint Chuwailid]], der ersten Frau von Mohammed, die als Unternehmerin und Kauffrau und Erbin einer Karawanserei über ein großes Vermögen bestimmte, welches ihr auch nach der Heirat noch gehörte und welches erst nach ihrem Tod an Mohammed überging. [[Annemarie Schimmel]] sieht in der Einführung der Scharia einen großen Fortschritt: Die Frau habe – zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes – das Recht, über das zu verfügen, was sie in die Familie eingebracht oder durch eigene Arbeit verdient hat.<ref name = "Schimmel">Schimmel (1992) S.&nbsp;65.</ref> Laut [[William Montgomery Watt|W. M. Watt]] hatten arabische Frauen kein Recht auf [[Eigentum]] und galten als Eigentum des Mannes (ähnlich wie bei den [[Samburu]] in Kenia). Wenn der [[Ehe]]mann starb, ging alles zu den Söhnen. Mohammed habe den Frauen gewisse Rechte und Privilegien in der Sphäre der [[Familie]], Ehe, Bildung und ökonomischen Unternehmungen gegeben.<ref>Haddad, Esposito (1998), S.&nbsp;163.</ref>
Im Gegensatz zur Marktforschung, die mittels der Methode des „Zählens“ die Vergangenheit abbildet, und der Trendforschung, die mittels der Methode des „Beobachtens“ die Gegenwart beschreibt, versucht die Zukunftsforschung mittels Extrapolation die Zukunft zu bestimmen. Kernmodell dabei ist es, im ersten Schritt die „möglichen“ Zukünfte zu definieren und im zweiten Schritt daraus die „wahrscheinlichen“ Zukünfte abzuleiten.


Spätere Entwicklungen haben diese frühen Errungenschaften teilweise eingeengt, etwa im [[Wahhabismus]] oder – in neuerer Zeit – in Bestrebungen des [[Islamismus]], wie sie zum Beispiel besonders in den pakistanischen [[Hudood Ordinances|Hadood Ordinances]] zum Vorschein kommen. Verschiedene regionale Allianzen kämpfen (vorerst eher erfolglos) dagegen an, beispielsweise die afghanische Frauenorganisation [[RAWA]] und die 1990 von Christen, Sikhs und Hindus gegründete [[All Pakistan Minorities Alliance]].
== Methoden ==
{| cellpadding="10"
| width="33%" valign="top" |
* [[Besichtigung der Zukunft]] (z. B. im Ausland)
* [[Brainstorming]]
* [[Business Wargaming]]
* [[Collective-Notebook]]
* [[Computersimulation]]
* [[Cross-Impact-Analyse]]
* [[Delphi-Methode|Delphibefragung]]
* [[Historische Analogie]]
* [[Methode 635]]
| width="33%" valign="top" |
* [[Morphologische Analyse (Kreativitätstechnik)]] nach [[Fritz Zwicky]]
* [[Netzplantechnik]]
* [[Nutzwertanalyse]]
* [[Papiercomputer (Vester)|Papiercomputer]]
* [[Perspektiven-Werkstatt]]
* [[Psychohistorik]]
* [[Relevanzbaumanalyse|Relevanzbaum]]
* [[Roadmap]]ping
* [[Rollenspiel (Simulation)|Rollenspiel]]
| width="33%" valign="top" |
* [[Simulation]]
* [[Synektik]]
* [[Systemanalyse]]
* [[Szenariotechnik|Szenarien]]
* [[Technikfolgen-Abschätzung]]
* [[Trendextrapolation]]
* [[Verflechtungsmatrix]]
* [[Zukunftskonferenz]]
* [[Zukunftswerkstatt]]
|}


=== Von der Aufklärung bis in die Gegenwart ===
<!--
Im Zeitalter der [[Aufklärung]] setzten sich einige der [[Freidenker]] auch für die Frauenrechte ein, so in Frankreich [[Marie Jean Antoine Nicolas Caritat, Marquis de Condorcet|Nicolas de Condorcet]], der das freie [[Frauenwahlrecht|Wahlrecht für Frauen]] propagierte. Zahlreiche Frauen nahmen das Recht für sich in Anspruch, [[Literarischer Salon|Literarische Salons]] zu gründen, in denen die geistigen und politischen Erneuerer der Zeit verkehrten.
== Futurologen ==
{| cellpadding="10"
|+ Auswahl von Menschen, die sich wissenschaftlich mit der Zukunft befassten und befassen
| width="25%" valign="top" |
* [[Arnim Bechmann]]
* [[Daniel Bell (Soziologe)|Daniel Bell]]
* [[Freeman Dyson]]
* [[Ossip K. Flechtheim]]
| width="25%" valign="top" |
* [[Jean Fourastié]]
* [[Johan Galtung]]
* [[Rolf Kreibich]]
* [[Erich Jantsch]]
| width="25%" valign="top" |
* [[Bertrand de Jouvenel]]
* [[Robert Jungk]]
* [[Herman Kahn]]
* [[Ray Kurzweil]]
| width="25%" valign="top" |
* [[Thomas Malthus]]
* [[Dennis L. Meadows]]
* [[Donella Meadows]]
* [[Alvin Toffler]]
|}
-->


Die erste Welle der [[Frauenbewegung|Frauenrechtsbewegung]] forderte die politische und gesellschaftliche [[Gleichberechtigung]] von Frauen und Männern (etwa das Recht für Frauen auf [[Frauenwahlrecht|politische Mitbestimmung]], Recht auf [[Bildung]], Recht auf [[Erwerbsarbeit|Arbeit]], Recht auf eigenen [[Besitz]] etc.). Eine der ersten Feministinnen, die ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für Frauen forderte, war [[Olympe de Gouges]]. Sie verfasste während der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] 1791 die ''Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne'' (''[[Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin]]''). 1793 wurden jedoch die politischen Frauenvereine in Frankreich verboten und Olympe de Gouges noch im selben Jahr durch die [[Guillotine]] hingerichtet.
== Zitate ==
Ein weiteres wichtiges Werk zur Frage der Frauenrechte ist das 1792 von [[Mary Wollstonecraft]] verfasste ''[[A vindication of the rights of woman|A Vindication of the Rights of Woman]]'', ebenso wie das im selben Jahr erschienene Traktat ''Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber'' von [[Theodor Gottlieb von Hippel der Ältere|Theodor Gottlieb von Hippel]].<ref>Karl Heinz Burmeister: ''Olympe de Gouges. Die Rechte der Frau 1791.'' Stämpfli Verlag, Bern 1999, S.&nbsp;8.</ref>
* „Kein Volk gibt es, wie ich sehe, mag es noch so fein und gebildet, noch so roh und unwissend sein, das nicht der Ansicht wäre, die Zukunft könne gedeutet und von gewissen Leuten erkannt und vorhergesagt werden.“ ([[Marcus Tullius Cicero|Cicero]]<ref> Marcus Tullius Cicero: ''Von der Weissagung - De divinatione'', übersetzt, eingeleitet und erläutert von Raphael Kühner, München 1962, S. 15.</ref>)
 
Weiterhin ging es den Frauen um den Abbau von Benachteiligungen im [[Familienrecht]]. Dort sollte die Ehefrau und Mutter gleiche Rechte bekommen wie der Ehemann und Vater, der im zeitgenössischen [[Privatrecht|Zivilrecht]] eine deutlich bevorzugte Stellung besaß. Der zentrale Punkt, an welchem man im damaligen Recht die [[Rechtsstellung der Frau]] schlechthin definierte, befand sich damals noch nicht im [[Verfassungsrecht]], sondern im Familienrecht. Die Begründung spezifisch „männlicher“ und „weiblicher“ Rechte erfolgte im älteren Recht nämlich häufig im Rahmen der persönlichen Ehewirkungen (heutiger § 1353 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] – eheliche Lebensgemeinschaft) und wurde von dort auf andere Gebiete innerhalb und außerhalb des Familienrechts übertragen. In [[Deutschland]] hatten die „Rechtskämpfe“ der Frauenbewegung einen ersten Höhepunkt in den 1890er Jahren, als Frauen gegen das geplante Familienrecht des neuen BGBs rebellierten. Unter ihnen waren die ersten Juristinnen Deutschlands und der Schweiz (wie [[Anita Augspurg]], [[Marie Raschke]], [[Emilie Kempin-Spyri]]), die in dieser Zeit gerade ihr Studium abgeschlossen hatten.
 
Eine Vorreiterrolle im europäischen Kampf um Frauenrechte hatte [[Finnland]], wenngleich die dortigen Fortschritte in der mitteleuropäischen Diskussion zunächst kaum beachtet wurden. Bereits 1885 wurde hier das patriarchale [[Güterrecht|Ehegüterrecht]] aufgehoben, und der finnische Ständetag führte die [[Gütertrennung]] ein. Damit behielt die Frau, auch in der Ehe, das Recht auf ihr Vermögen. Wenige Monate vorher hatte die Schriftstellerin [[Minna Canth]] das aufsehenerregende Theaterstück ''Työmiehen vaimo'' (''Die Frau des Arbeiters'') geschrieben. Dort hatte sie geschildert, wie nach altem Ehegüterrecht die Frau eines Trinkers hilflos zusehen musste, wie dieser ihr gesamtes persönliches Vermögen missbräuchlich verschwendete. Auch bei der Gewährung staatsbürgerlicher Frauenrechte machte Finnland den Anfang: 1906 erhielten dort die Frauen als erste in Europa das volle [[Stimmrecht]].
<!-- dieser Abschnitt wird noch erweitert und ergänzt -->
 
=== Mitte 20. Jahrhundert bis heute ===
Fast vergessen ist heute, dass in der jungen Bundesrepublik Deutschland bis 1958 ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau kündigen konnte.<ref>[http://www.fu-berlin.de/sites/gpo/pol_sys/gleichstellung/Der_Ritt_auf_der_Schnecke/Ritt-Schnecke-Vollstaendig.pdf?1361541637 Sabine Berghan: ''Ritt auf der Schnecke. Rechtliche Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland''. Gender Politik Online, Otto-Suhr-Institut, Freie Universität Berlin, 2011]</ref> In Baden-Württemberg mussten Lehrerinnen noch bis 1956 durch ein [[Lehrerinnenzölibat]]-Gesetz aus dem Staatsdienst ausscheiden, wenn sie heirateten. Erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 3. Mai 1957 verabschiedet wurde und am 1. Juli 1958 in Kraft trat, hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten, und die [[Zugewinngemeinschaft]] wurde zum gesetzlichen Güterstand. Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und verfügte allein über die daraus erwachsenen Zinsen und auch über das Geld aus einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau. In diesem Gesetz von 1958 (zum [[Artikel 3 des Grundgesetzes f%C3%BCr die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz Art. 3]]) wurden auch zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt und erst 1979 vollständig beseitigt. 1976 strich eine [[Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts|grundlegende Neuregelung des Ehe- und Familienrechts]] eine gesetzliche Aufgabenteilung in der Ehe. Ein auch seit 1900 existierendes [[Kranzgeld]] strich der DDR-Gesetzgeber 1957, was gesamtdeutsch erst 1998 realisiert wurde.
 
Ab den 1980er-Jahren wurde von Feministen weltweit immer wieder kritisiert, dass die Umsetzung der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] vielfach ungenügend sei und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus den verschiedensten Gründen nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlässigt würden.
 
== Kritik an der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ==
Kritiker wiesen darauf hin, dass insbesondere Artikel 12 („Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“) von vielen Ländern und Regierungen wiederholt dazu benutzt werde, Menschenrechtsverletzungen an Frauen als „Privatsache“ zu behandeln und das Recht von Männern auf [[Privatsphäre]], [[Familie (Soziologie)|Familie]] und persönliche [[Ehre]] in der Rechtsprechung höher zu werten als das Recht der Frauen z.&nbsp;B. auf körperliche Unversehrtheit. Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen fänden größtenteils im privaten und nicht im öffentlichen Raum statt, was viele Staaten dazu benutzten, die Augen vor Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu verschließen.
 
Als weiterer Punkt wurde die nach Meinung der Kritiker einseitige Ausrichtung der Menschenrechtsdeklaration auf den Schutz des Individuums vor Übergriffen durch den Staat kritisiert. Schutz vor Übergriffen durch Privatpersonen war in der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 zunächst nicht vorgesehen – es sei aber gerade bei Menschenrechtsverletzungen an Frauen so, dass sie vor allem durch Privatpersonen begangen würden. Diese würden in vielen Staaten zwar nicht offensiv unterstützt, trotzdem aber in der Rechtspraxis geduldet.
 
Ein dritter Kritikpunkt lag in der Tatsache, dass die spezifische Situation von Frauen in der Menschenrechtserklärung nicht erwähnt sei und deshalb von Menschenrechtsorganisationen mehr oder weniger ignoriert werde. So seien Frauen vielerorts denselben Menschenrechtsverletzungen wie Männer ausgesetzt (zum Beispiel Verfolgung aufgrund der Religion oder der [[Rassentheorie|Rasse]]), aufgrund ihres Geschlechtes kämen aber weitere, frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise sexuelle Folter oder [[Zwangsprostitution]] hinzu, welche die Situation zusätzlich verschlimmere. Der vierte von Feministen angebrachte Kritikpunkt bezog sich auf die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund „kultureller Unterschiede“. So sei es noch bis weit in die 1990er Jahre üblich gewesen, systematische und strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen, wie sie beispielsweise in [[Afghanistan]] oder im [[Iran]] vorgekommen seien, im Namen der kulturellen Unterschiedlichkeit zu tolerieren. Insbesondere Frauenrechtsorganisationen aus den betroffenen Ländern fordern bis heute die ''Universalität'' und ''Unteilbarkeit'' der Menschenrechte auch für Frauen und auch in Ländern, in deren kultureller Tradition dies nicht vorgesehen ist.
 
=== Menschenrechte oder Frauenrechte ===
Die oben aufgeführten, eng miteinander verflochtenen Probleme führten laut den Kritikern<!---welche Kritiker?---> lange Zeit dazu, dass strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen (d.&nbsp;h. Menschenrechtsverletzungen ''wegen ihres Geschlechts'', ein Widerspruch zu Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung) oft nicht als Verletzung der Menschenrechte wahrgenommen worden seien, sondern von internationalen Organisationen und [[Nichtregierungsorganisation|NGOs]] als Spezialfall, eben als „Frauenrechte“ und nicht als „Menschenrechte“ behandelt worden seien. Feministinnen brachten insbesondere scharfe Kritik gegen [[Amnesty International]] und [[Human Rights Watch]] vor, die den spezifischen Frauenproblematiken zu wenig Aufmerksamkeit schenkten. Der [[UNO]] und ihren Gremien wurde vorgeworfen, dass beispielsweise sexuelle Übergriffe in bewaffneten Konflikten als „Privatangelegenheit“ und nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt und als „außergewöhnliche Vorkommnisse“ an die nationale Gerichtsbarkeit delegiert würden.
 
Mit dem bereits in den 1970er-Jahren kreierten Slogan „Frauenrechte sind Menschenrechte“ machten Frauenrechtsorganisationen darauf aufmerksam, dass es auch geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen gebe, von denen Frauen vielerorts betroffen seien, und forderten die ''Universalität'' und ''Untrennbarkeit'' der Menschenrechte auch für Angehörige des weiblichen Geschlechtes sowie eine Ausweitung der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte auf den so genannt privaten Raum.
 
Um Frauen dieselben Rechte und Möglichkeiten zu geben, wurde zunächst gefordert, klare Bestimmungen gegen die [[Diskriminierung]] von Frauen in alle völkerrechtlichen Verträge einzufügen, so dass die Staaten Verstöße gegen die Menschenrechte von Frauen nicht mehr ignorieren könnten.
Damit die Menschenrechte auch für die Ahndung geschlechtsspezifischer Verstöße nutzbar würden, wurde in jahrzehntelanger Aufklärungs- und Lobbyarbeit darauf hingewiesen, dass beispielsweise [[Zwangsprostitution]] als [[Sklaverei]] behandelt werden müsse, [[häusliche Gewalt]] oder systematische [[Vergewaltigung]] als [[Folter]].
 
In den letzten Jahren − u.&nbsp;a. mit dem 1976 gegründeten [[Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen]] (UNIFEM) − wurde daran gearbeitet, die soziale und wirtschaftliche Situation der Frauen weltweit zu stärken. Auf völkerrechtlichem Gebiet wurden Staaten vermehrt in die Verantwortung gezogen, Rechtsverletzungen an ihren Bürgerinnen genau so konsequent zu verfolgen wie an ihren Bürgern. Innerhalb der internationalen Organisationen wird daran gearbeitet, sozialen und wirtschaftlichen Rechten einen ebenso wichtigen Stellenwert zu geben wie den traditionellen bürgerlichen und politischen Rechten. Konkrete Hauptschwerpunkte der Aktionen moderner Frauenrechtsorganisationen sind [[Zwangsprostitution]], [[Zwangsheirat]], [[Ehrenmord]]e, gezielte [[Femizid#Selektive Abtreibung|Abtreibungen an weiblichen Föten]], [[Kindstötung|Infantizid]] an weiblichen Säuglingen, [[Beschneidung weiblicher Genitalien|weibliche Genitalverstümmelung]], ein Recht auf [[Schulbildung]] auch für Mädchen etc.
 
== Umsetzung der Frauenrechte in den internationalen Gemeinschaften ==
Das Prinzip der Gleichberechtigung von Frau und Mann wurde bereits bei der Gründung der [[Vereinte Nationen|UNO]] 1946 anerkannt (Präambel, Art. 1.3). Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 beinhaltet einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts. In den [[Genfer Konventionen#Die Genfer Abkommen von 1949|Genfer Konventionen IV]] wurde 1949 im Artikel 27 erstmals der besondere Schutz vor Vergewaltigung, erzwungener Prostitution und sonstigen unzüchtigen Angriffen gegen Frauen im [[Krieg]] verankert.<ref>„[http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/a27.html R 0.518.51 Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Artikel 28], Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, abgerufen 22. Februar 2008.</ref>
 
Trotz dieser Vorsätze führte die Umsetzung dieser Grundsätze vorerst ein Schattendasein. Die Vorschläge der „UN-Frauenkommission“ wurden nicht umgesetzt und die Lage der Frauen in vielen Ländern verbesserte sich kaum. Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen wurden zunächst nicht wahrgenommen. Deshalb schlug die Frauenkommission 1972 vor, das Jahr 1975 zum [[Internationales Jahr der Frau|Internationalen Jahr der Frau]] zu machen, um auf die Thematik der Frauenrechte aufmerksam zu machen. Dank diesem Jahr und der zwischen 1976 und 1985 dreimal stattfindenden [[UN-Weltfrauenkonferenz]] fand innerhalb der Vereinten Nationen ein Umdenken statt und die Frauenrechtsproblematik wurde zu einem Thema.<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref>
[[Datei:CEDAW Participation.svg|rechts|miniatur|Vertragsstaaten des CEDAW (Stand: 2008)]]
 
=== UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979 ===
Im Dezember 1979 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das [[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]] (CEDAW) verabschiedet.<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref> Das Übereinkommen war eine Zusammenfassung der bereits zuvor existierenden Bestimmungen und ging andererseits darüber hinaus, da es die Vertragsstaaten in die Verantwortung nahm, Rechtsverletzungen an Frauen auch bei nicht-staatlichen Akteuren zu ahnden. Das Übereinkommen wurde durch ein Aktionsprogramm ergänzt, das die Vertragsstaaten verpflichtete, die [[Gleichberechtigung]] von Frauen und Männern nicht nur ''de jure'', sondern auch ''de facto'' umzusetzen. Da die internationale Gemeinschaft zu diesem Zeitpunkt davon überzeugt war, die Lebenssituation der Frauen wäre − im Gegensatz zu „normalen Menschenrechten“ − für eine regelmäßige statistische Überprüfung nicht geeignet, wurde als einziger Kontrollmechanismus über die Umsetzung des Vertrages die Erstellung eines jährlichen Berichts über die Lage der Frauenrechte im jeweiligen Land eingerichtet. Dieser Bericht muss an den Frauenkonventionsausschuss, eine Gruppe von Sachverständigen, eingereicht werden. Von Beginn an kamen die Vertragsstaaten dieser Verpflichtung nur ungenügend nach. Sanktionsmöglichkeiten sind keine vorgesehen und im Vergleich mit anderen UN-Menschenrechtsorganen wurden dem Frauenkonventionsausschuss nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
 
=== Wiener Erklärung und Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, 1993 ===
Aufgrund der fehlenden Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten gestaltete sich die Umsetzung der UN-Frauenkonvention in den Vertragsstaaten nur sehr zögerlich. Auf Druck der Frauenbewegung wurde das Thema der Frauenrechte auf die Tagesordnung der UN-Weltmenschenrechtskonferenz gesetzt, die im Juni 1993 in Wien stattfand. Als erste internationale Erklärung überhaupt verurteilt die Abschlusserklärung von Wien Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung.<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref> Zudem wurde in der Erklärung explizit festgehalten: „Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“.
 
In der im Dezember 1993 verabschiedeten ''[[Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen|Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen]]'' wird erneut festgehalten, dass Frauenrechte ein unveräußerlicher und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind und auf keinen Fall unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Gewohnheiten relativiert werden dürften. Explizit werden Gewalttaten in folgenden Zusammenhängen als Menschenrechtsverletzungen verurteilt:
* körperliche und sexuelle Gewalt (inklusive sexuellem Missbrauch von Mädchen und Vergewaltigung in der Ehe) im Haushalt und der Familie
* Gewalt im Zusammenhang mit [[Mitgift]]
* weibliche Genitalverstümmelung
* sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und anderswo)
* Frauenhandel
* Zwangsprostitution
* staatliche oder staatlich geduldete körperliche oder sexuelle Gewalt (in staatlichen Einrichtungen und anderswo)
 
Um die Umsetzung der Erklärung zu stärken, wurde im März 1994 das Amt eines ständigen [[UN-Sonderberichterstatter]]s über Gewalt an Frauen eingerichtet.
 
=== 4. Weltfrauenkonferenz in Peking, 1995 ===
Die 4. [[Weltfrauenkonferenz]] der Vereinten Nationen vom September 1995 in Peking stand unter dem Motto „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“. Insbesondere das kulturell und traditionell unterschiedliche Verständnis von Frauenrechten wurde heftig und kontrovers diskutiert. Das Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog, die so genannte Aktionsplattform, welche mithilfe von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und von 189 Staaten ratifiziert wurde. Darin verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten insbesondere, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft (d.&nbsp;h. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft) zu fördern, die Rechte der Frauen zu schützen, die Armut von Frauen zu bekämpfen, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen. Außerdem gelten die Abschlusserklärung der Weltfrauenkonferenz in Peking wie auch jene der Konferenz in Nairobi zehn Jahre zuvor als Vorläufer der für die Frauenrechte wichtigen [[Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates|UN-Resolution 1325]] aus dem Jahr 2000 (siehe 3.4).<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref>
 
Obwohl diese Aktionsplattform eine gute Argumentationsgrundlage für Frauenrechtsorganisationen gegenüber den Regierungen und der internationalen Gemeinschaft darstellt, sind darin weder klare Termine für die Umsetzung vorgesehen noch rechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staaten, die sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen halten.
 
=== Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit, 2000 ===
Die sogenannte Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit wurde durch den [[UN-Sicherheitsrat]] am 31. Oktober 2000 einstimmig verabschiedet. Sie gilt als Meilenstein zur Ächtung sexueller Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen, der wohl ohne die gesteigerte internationale Sensibilität der Weltöffentlichkeit gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgelöst durch die Erfahrungen aus dem [[Jugoslawienkriege|Jugoslawienkrieg]] und dem [[Genozid in Ruanda]] in den 1990er Jahren, nicht möglich gewesen wäre. 
 
Die Resolution verlangt von der UN, den Regierungen und von nichtstaatlichen Organisationen umfassende Gewaltprävention und [[Strafverfolgung]] der [[Täter]]. Außerdem berücksichtigt sie zum ersten Mal in dieser Form eine Geschlechterperspektive in Friedensprozessen. So fordert die Resolution verbesserte Teilnahmechancen von Frauen an Friedensverhandlungen sowie die Integration von Frauenbelangen in das Mandat der UN-Friedensmission und die stärkere Beteiligung von Frauen in militärischen und zivilen Kontingenten. Diese auch organisationsbezogene Förderung von Geschlechtergerechtigkeit ([[Gender-Mainstreaming]]) wurde durch UN-Vorgaben insbesondere auch in Bezug auf die [[Menschenrechte]] –  die somit auch als Frauenrechte verstanden werden – definiert. Folgerichtig soll nach der Resolution 1325 das Gender-Mainstreaming auch bei [[UN-Friedensmissionen]] zum Tragen kommen: in der Entwaffnung, Demobilisierung, der Planung von Flüchtlingslagern oder bei Reformen des staatlichen Sicherheitssektors aus [[Polizei]], [[Militär]] und [[Justiz]].<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref>
 
=== UN-Frauenkonferenz 2013 ===
Eine Konferenz der Vereinten Nationen stimmte im März 2013 für eine Erklärung, nach der Frauen und Mädchen die gleichen Rechte und der gleiche Schutz wie Männern und Jungen gewährt werden sollen.<ref>Spiegel Online [http://www.spiegel.de/politik/ausland/frauenrechte-vereinte-nationen-verabschieden-frauenrechts-papier-a-889241.html Uno-Erklärung: Muslimische Staaten gestehen Frauen gleiche Rechte zu], abgerufen 16. März 2013.</ref>
 
=== Rechtliche Möglichkeiten und Rechtsprechung ===
Bereits lange vor Peking wurde von der [[UNIFEM]] und NGOs kritisiert, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention von 1979 gab. In der Folge der Weltfrauenkonferenz in Peking wurde 1999 ergänzend zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ ein Fakultativprotokoll vorgelegt ({{BGBl|2001 II S. 1237, 1238}}). Dieses Protokoll erlaubt Beschwerden von Individuen an den Frauenrechtsausschuss, wenn die in dem Abkommen genannten Rechte verletzt werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Staat, dem die Klägerin angehört, das Zusatzprotokoll unterschrieben und ratifiziert hat, was bisher erst in 50 Staaten der Fall ist. Die Klägerin muss, bevor sie an den Frauenrechtsausschuss gelangen kann, alle in ihrem Staat existierenden Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft haben, es sei denn, der Weg durch die Instanzen ist unzumutbar. Die Hürde der Anrufung des VN-Frauenrechtsausschusses ist vor allem für Frauen aus Ländern hoch, in denen die finanziellen Möglichkeiten oder rechtliche Bildung eingeschränkt sind oder in denen sie nur mit Einwilligung ihres Ehemanns, Vaters oder eines anderen männlichen Verwandten ein Gericht bemühen dürfen. Für diesen Fall sieht das Fakultativprotokoll die Möglichkeit der Vertretung der Klägerin/innen vor. Der VN-Frauenrechtsausschuss kann bei einer Klage von dem betreffenden Staat Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Klägerin verlangen. Neben dem Beschwerderecht besteht im Fakultativprotokoll als zweites Verfahren auch noch ein Untersuchungsrecht des VN-Frauenrechtsausschusses. Gemäß diesem kann der Ausschuss auf eigene Initiative eine Untersuchung in einem Vertragsstaat einleiten, wenn Informationen über „schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Übereinkommen niedergelegten Rechte“ vorliegen.
 
Im so genannten [[Foca-Fall]] vom 22. Februar 2001 wurde erstmals in der Geschichte der Frauenrechte Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als Kriegsverbrechen, d.&nbsp;h. als schwerer Verstoß gegen die [[Genfer Konventionen]] verurteilt. In dem historischen Urteil wurden das Einsperren und die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen als Folter und Sklaverei behandelt und als [[Verbrechen gegen die Menschheit]] eingestuft.
 
=== Kritik an diesem Konzept ===
Heutzutage wird das Wort „Frauenrechte“ meist als der vom [[Feminismus]] oder der von der Frauenbewegung geprägte Begriff verwendet, der letzten Endes all die Rechte anspricht, die in der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] aus dem Jahre 1948 aufgenommen wurden. In einem Punkt sind sich Frauenrechtsorganisationen und -aktivistinnen mit ihren Kritikern einig: Eine Grundmaxime der [[Menschenrechte]] ist die Universalität, d.&nbsp;h. jeder Mensch hat ein Anspruch auf die gleichen Rechte unabhängig von Rasse, [[Ethnie|Herkunft]], sozialem Status, Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Uneinig sind sie sich sowohl über den Grad der weltweiten Umsetzung der Menschenrechte für Frauen als auch in der Interpretation der Universalität der Menschenrechte im Kontext der Frauenrechte.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Frauenrechte}}
* {{WikipediaDE|Kategorie:Futurologie}}
* {{WikipediaDE|Frauenrechte}}
* {{WikipediaDE|Zukunftsforschung}}
* {{WikipediaDE|Gleichstellung der Geschlechter}}
* {{WikipediaDE|Frauenrechte unter den Taliban}}
* {{WikipediaDE|Frauenrechte in der Türkei}}
* {{WikipediaDE|Frauenarbeit}}
* {{WikipediaDE|Freiheitsrechte}}
* {{WikipediaDE|Internationaler Frauentag}}
* {{WikipediaDE|Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen}}
* {{WikipediaDE|Syndikalistischer Frauenbund}}
* {{WikipediaDE|Geschlechtsvormundschaft}}


== Literatur ==
== Literatur ==
; Wissenschaftliche Literatur
<!-- Hier bitte nur wegweisende Literatur aufnehmen; dies ist ggf. durch Erläuterung im Artikel zu belegen. -->
* Genia Findeisen und Kristina Großmann (Hrsg.): ''Gewalt gegen Frauen in Südostasien und China'' Berlin: regiospectra Verlag 2013, ISBN 978-3-940132-54-3
* Bertrand de Jouvenel: ''Die Kunst der Vorausschau''. 1967.
* Elisabeth Gabriel: ''Frauenrechte. Einführung in den internationalen frauenspezifischen Menschenrechtsschutz.'' Wien, Graz: Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2001, ISBN 3-7083-0032-7
* Benjamin Bühler, Stefan Willer (Hrsg.): ''Futurologien : Ordnungen des Zukunftswissens''. Paderborn: W. Fink, 2016. ISBN 978-3-7705-5901-5.
* Ernst Fürntratt-Kloep: ''Soziale Gleichheit und Frauenrechte im weltweiten Vergleich.'' Köln: Papyrossa 2001, ISBN 3-89438-154-X
* Hans-Peter Dürr, Rolf Kreibich (Hrsg.): ''Zukunftsforschung im Spannungsfeld von Visionen und Alltagshandeln''. IZT, Berlin 2004, ISBN 3-929173-64-6.
* Ute Gerhard (Hrsg.): ''Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart''. München 1997. ISBN 978-3-406-42866-1
* Alexander Fink, Andreas Siebe: ''Handbuch Zukunftsmanagement'', 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Campus Verlag, Frankfurt 2011, ISBN 978-3-593-39550-0.
 
* Ossip K. Flechtheim: ''Futurologie. Der Kampf um die Zukunft.'' Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1971.
; Sachliteratur
* Wilhelm Fucks: ''Formeln zur Macht.'' Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1965; 4. durchgesehene Auflage 1970. Rowohlt, Reinbek b. Hamburg. ISBN 3-499-16601-1.
* Christa Stolle/Heike Robben: ''Zum Beispiel − Frauenrechte''. Göttingen: Lamuv-Verlag, 2004, ISBN 978-3-88977-657-0
* Herman Kahn, Anthony J. Wiener: ''Ihr werdet es erleben.'' Molden, Wien 1967.
* Terre des femmes|TERRE DES FEMMES e.&nbsp;V. (Hrsg.): ''Widerstand ist ein Geheimnis des Glücks − 20 Jahre TERRE DES FEMMES''. Tübingen 2001, ISBN 978-3-9806165-4-6
* Rolf Kreibich: ''Zukunftsforschung.'' IZT, Berlin 2006 ([http://www.izt.de/fileadmin/downloads/pdf/IZT_AB23.pdf online], PDF).
 
* Reinhold Popp, Elmar Schüll: ''Zukunftsforschung und -gestaltung, Beiträge aus Wissenschaft und Praxis.'' Springer, Berlin/ Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-78563-7.
; Belletristik
* Ernst R. Sandvoss: ''Space Philosophy: Philosophie im Zeitalter der Raumfahrt.'' Marixverlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-86539-151-3.
* Katrin Rohnstock, Ralf Pasch: ''Mein Leben im Schatten der Blutrache. Die Geschichte der Gülnaz Beyaz'', München: Deutscher Taschenbuch Verlag 2008, ISBN 3-423-34480-6
* Elke Seefried: ''Zukünfte. Aufstieg und Krise der Zukunftsforschung 1945-1980'', Berlin u.&nbsp;a.(de Gruyter Oldenbourg) 2015 (Zugleich Habilitationsschrift Ludwig-Maximilians-Universität München 2013). ISBN 978-3-11-034816-3. ISBN 978-3-11-034912-2
* Necla Kelek: ''Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland.'' Köln: Kiepenheuer & Witsch 2005, ISBN 3-462-03469-3
* Karl Steinbuch: ''Mensch, Technik, Zukunft. Basiswissen für Problem von morgen.'' Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1971, ISBN 3-421-02267-4.
* Seyran Ateş: ''Großer Weg ins Feuer. Die Geschichte einer deutschen Türkin.'' Berlin: Rowohlt 2003, ISBN 3-87134-452-4
* Gereon Uerz: ''ÜberMorgen. Zukunftsvorstellungen als Elemente der gesellschaftlichen Konstruktion der Wirklichkeit.'' Wilhelm Fink Verlag, Paderborn 2006, ISBN 3-7705-4305-X.
* Waris Dirie: ''Wüstenblume.'' München: Droemer Knaur 2001, ISBN 3-426-61948-2
* Rainer Waterkamp: ''Futurologie und Zukunftsplanung. Forschungsergebnisse und Ansätze öffentlicher Planung'', Stuttgart (Kohlhammer) 1970.
* Serap Çileli: ''Wir sind Eure Töchter, nicht Eure Ehre''. Darmstadt: Neuthor 1999, ISBN 3-88758-081-8
* Peter Zellmann: ''Die Zukunft der Arbeit. Viele werden etwas anderes tun'', Molden, Wien 2010, ISBN 978-3-85485-258-2.
* Peter Zellmann: ''Die Zukunftsfallen: Wo sie sich verbergen. Wie wir sie umgehen'', Österreichische V.-G., Wien 2007, ISBN 978-3-7067-0085-6.
* Peter Zellmann, Horst W. Opaschowski: ''Die Zukunftsgesellschaft'', Österreichische V.-G., Wien 2005, ISBN 978-3-7067-0031-3.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Commonscat|Women's rights|Frauenrechte}}
<!-- Hier bitte nur Weblinks aufnehmen, die neutrale _weiterführende_ Informationen zum Thema Futorologie bieten; _keine_ Werbung für Institute und deren Studien. -->
* [http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR3/frauenrechte/woher/geschichte.htm Der Beginn des langen Kampfes für die Frauenrechte]
{{Wiktionary|Futurologie}}
* [http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR3/frauenrechte/was/dokumente.htm UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]
* [http://www.wfsf.org/ www.wfsf.org] – World Futures Studies Federation (Weltverband für Zukunftsforschung)
* [http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/Materialien/dokument_10.htm Wiener Erklärung und Aktionsprogramm von 1993] (englisch)
* [http://www.wfs.org/ www.wfs.org] – World Future Society (Weltverband für Zukunftsforschung)
* {{Webarchiv | url=http://www.unhchr.ch/women/index.html | wayback=20050404085828 | text=Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte über Frauenrechte}} (englisch)
* [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/1213537/ Rückblicke auf die Zukunft] – Sendereihe des Deutschlandfunks über Zukunftsvisionen vom Anfang des 20. Jahrhunderts
* [http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=projekte/forschungsprojekt%20I/grossesinhaltsverzeichnis.php Quellentexte zur rechtlichen Stellung der Frau um 1900]
* [http://www.cicero.de/kapital/freakshow-zukunftsforschung/41510 Freakshow Zukunftsforschung] – Artikel von Ulrich Hottelet auf [http://www.cicero.de Cicero Online] über den Ruf der Zukunftsforschung und wesentliche technologische Trends
* [http://www.netzwerk-zukunftsforschung.eu/ Netzwerk Zukunftsforschung e. V.] Online-Präsenz des Netzwerk Zukunftsforschung e. V.
* Grundlagen und Methoden der Zukunftsforschung, Werkstattbericht 21 von Karlheinz Steinmüller (Hrsg.), [http://steinmuller.de/media/pdf/WB%2021%20Grundlagen.pdf Szenarien, Delphi, Technikvorausschau], Gelsenkirchen 1997, Sekretariat für Zukunftsforschung.
* [https://jungk-bibliothek.org Robert-Jungk-Bibliothek für Zukunftsfragen]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
<references />


[[Kategorie:Menschenrechte]]
[[Kategorie:Futurologie|!]]
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[[Kategorie:Frauen und Politik]]
[[Kategorie:Wissenschaftsforschung]]
[[Kategorie:Technikfolgenabschätzung]]


{{Wikipedia}}
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Version vom 15. April 2019, 01:31 Uhr

Die Zukunftsforschung oder Futurologie (lat. futurumZukunft“ und -logie) ist die „systematische und kritische wissenschaftliche Untersuchung von Fragen möglicher zukünftiger Entwicklungen“[1] „auf technischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet“.[2] Sie verwendet unter anderem Methoden, Verfahren und Techniken, wie sie von der Prognostik entwickelt wurden (und werden) und verbindet qualitative und quantitative Methoden.

Geschichte

Der Begriff Futurologie wurde 1943 von Ossip K. Flechtheim eingeführt. Er sieht in der Futurologie eine Synthese aus Ideologie und Utopie[3], räumt aber ein, dass in dem Begriff (noch) nicht der Anspruch auf Wissenschaftlichkeit steckt.[4] Die Zukunftsforschung ist im Wesentlichen in den USA entstanden, hauptsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg. In Europa war Frankreich das Pionierland mit Autoren wie Bertrand de Jouvenel und Jean Fourastié sowie mit der staatlichen „Planification“ und der Association Futuribles. In Deutschland sind neben Flechtheim auch Wilhelm Fucks (1965) und Karl Steinbuch (1971) zu nennen. Wie im Englischen sich mittlerweile der Begriff der "Futures Studies" durchgesetzt hat, wird auch im Deutschen vorwiegend der Begriff der Zukunftsforschung für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit möglichen, wahrscheinlichen und absehbaren Zukunftsentwicklungen statt des Begriffs der Futurologie genutzt (vgl. zur Diskussion u. a. Popp/ Schüll 2008). Einen Überblick mit Einschätzung der Zukunft der Zukunftsforschung gibt Rolf Kreibich 2009.[5]

Definition

Kreibich definiert Zukunftsforschung 2006 als „die wissenschaftliche Befassung mit möglichen, wünschbaren und wahrscheinlichen Zukunftsentwicklungen und Gestaltungsoptionen sowie deren Voraussetzungen in Vergangenheit und Gegenwart.“[6] Diese Definition wird in der wissenschaftlichen Zukunftsforschung weitgehend akzeptiert, wobei ihre Wissenschaftlichkeit „in Abgrenzung zu zahlreichen pseudowissenschaftlichen Tätigkeiten wie ‚Trendforschung‘, ‚Prophetie‘ oder ‚Science Fiction‘ grundsätzlich allen Qualitätskriterien [unterliegt], die in der Wissenschaft an gute Erkenntnisstrategien und leistungsfähige Modelle gestellt werden: Relevanz, logische Konsistenz, Einfachheit, Überprüfbarkeit, terminologische Klarheit, Angabe der Reichweite, Explikation der Prämissen und der Randbedingungen, Transparenz, praktische Handhabbarkeit u. a.“

Zukunftsmodelle

Zukunftsmodell nach Pillkahn

Die Beschäftigung mit der Zukunft erfordert eine strenge Unterscheidung zwischen tatsächlichem Wissen und Glaube, Extrapolation und Vermutung, Abschätzung und Spekulation. Die Darstellung verdeutlicht das. Schon Platon und Kant bemühten sich um Differenzierung (Liniengleichnis).

Die andere Achse stellt das Spektrum der Veränderung dar und verdeutlicht, dass sich die Zukunft nicht linear aus dem Heute entwickelt. Das Spektrum beginnt mit dem konstanten Bereich über die Veränderungen mit steigender Veränderungsdynamik bis hin zum Chaos.

In diesem Zukunftsraum ergeben sich bestimmte Bereiche (z. B. die Trends), die mit den Methoden der exakten Wissenschaften im Sinne der Zukunftsforschung untersucht werden können. Das Modell zeigt, dass mit Trends nur ein kleiner Teil im Zukunftsraum abgedeckt wird, auch wenn Trends oftmals die wohl populärsten Zukunftsinstrumente sind. Ein ganz wesentliches Element sind nicht vorhersehbare Innovationen, die als Möglichkeiten gleichwohl in die Überlegungen einbezogen werden können: Es wird irgendetwas geben, was wir heute noch nicht wissen, so wie zu Bismarcks Zeiten auch niemand etwas vom Internet „gewusst“ hat.

Im Gegensatz zur Marktforschung, die mittels der Methode des „Zählens“ die Vergangenheit abbildet, und der Trendforschung, die mittels der Methode des „Beobachtens“ die Gegenwart beschreibt, versucht die Zukunftsforschung mittels Extrapolation die Zukunft zu bestimmen. Kernmodell dabei ist es, im ersten Schritt die „möglichen“ Zukünfte zu definieren und im zweiten Schritt daraus die „wahrscheinlichen“ Zukünfte abzuleiten.

Methoden


Zitate

  • „Kein Volk gibt es, wie ich sehe, mag es noch so fein und gebildet, noch so roh und unwissend sein, das nicht der Ansicht wäre, die Zukunft könne gedeutet und von gewissen Leuten erkannt und vorhergesagt werden.“ (Cicero[7])

Siehe auch

Literatur

  • Bertrand de Jouvenel: Die Kunst der Vorausschau. 1967.
  • Benjamin Bühler, Stefan Willer (Hrsg.): Futurologien : Ordnungen des Zukunftswissens. Paderborn: W. Fink, 2016. ISBN 978-3-7705-5901-5.
  • Hans-Peter Dürr, Rolf Kreibich (Hrsg.): Zukunftsforschung im Spannungsfeld von Visionen und Alltagshandeln. IZT, Berlin 2004, ISBN 3-929173-64-6.
  • Alexander Fink, Andreas Siebe: Handbuch Zukunftsmanagement, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage, Campus Verlag, Frankfurt 2011, ISBN 978-3-593-39550-0.
  • Ossip K. Flechtheim: Futurologie. Der Kampf um die Zukunft. Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1971.
  • Wilhelm Fucks: Formeln zur Macht. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1965; 4. durchgesehene Auflage 1970. Rowohlt, Reinbek b. Hamburg. ISBN 3-499-16601-1.
  • Herman Kahn, Anthony J. Wiener: Ihr werdet es erleben. Molden, Wien 1967.
  • Rolf Kreibich: Zukunftsforschung. IZT, Berlin 2006 (online, PDF).
  • Reinhold Popp, Elmar Schüll: Zukunftsforschung und -gestaltung, Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Springer, Berlin/ Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-78563-7.
  • Ernst R. Sandvoss: Space Philosophy: Philosophie im Zeitalter der Raumfahrt. Marixverlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-86539-151-3.
  • Elke Seefried: Zukünfte. Aufstieg und Krise der Zukunftsforschung 1945-1980, Berlin u. a.(de Gruyter Oldenbourg) 2015 (Zugleich Habilitationsschrift Ludwig-Maximilians-Universität München 2013). ISBN 978-3-11-034816-3. ISBN 978-3-11-034912-2
  • Karl Steinbuch: Mensch, Technik, Zukunft. Basiswissen für Problem von morgen. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1971, ISBN 3-421-02267-4.
  • Gereon Uerz: ÜberMorgen. Zukunftsvorstellungen als Elemente der gesellschaftlichen Konstruktion der Wirklichkeit. Wilhelm Fink Verlag, Paderborn 2006, ISBN 3-7705-4305-X.
  • Rainer Waterkamp: Futurologie und Zukunftsplanung. Forschungsergebnisse und Ansätze öffentlicher Planung, Stuttgart (Kohlhammer) 1970.
  • Peter Zellmann: Die Zukunft der Arbeit. Viele werden etwas anderes tun, Molden, Wien 2010, ISBN 978-3-85485-258-2.
  • Peter Zellmann: Die Zukunftsfallen: Wo sie sich verbergen. Wie wir sie umgehen, Österreichische V.-G., Wien 2007, ISBN 978-3-7067-0085-6.
  • Peter Zellmann, Horst W. Opaschowski: Die Zukunftsgesellschaft, Österreichische V.-G., Wien 2005, ISBN 978-3-7067-0031-3.

Weblinks

 Wiktionary: Futurologie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Futurologie.@1@2Vorlage:Toter Link/www.wissen.de (Seite nicht mehr abrufbar; Suche in Webarchiven) Definition in Wissen.de.
  2. Duden. Deutsches Universalwörterbuch. Dudenverlag, Mannheim, Leipzig, Wien [4. Auflage] 2001. ISBN 3-411-05504-9
  3. Flechtheim: Futurologie, S. 307.
  4. Flechtheim: Futurologie, S. 233.
  5. R. Kreibich: Die Zukunft der Zukunftsforschung Ossip K. Flechtheim – 100 Jahre (PDF; 71 kB). ArbeitsBericht Nr. 32/2009, IZT, Berlin 2009.
  6. R. Kreibich: Zukunftsforschung. ArbeitsBericht Nr. 23/2006, IZT, Berlin 2006, S. 3.
  7. Marcus Tullius Cicero: Von der Weissagung - De divinatione, übersetzt, eingeleitet und erläutert von Raphael Kühner, München 1962, S. 15.


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