Mehr Demokratie

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Mehr Demokratie e. V. ist ein deutscher gemeinnütziger Verein, der sich für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sowie Reformen des Wahlrechts in Deutschland und der Europäischen Union einsetzt. Der Verein berät Initiatoren von Bürger- und Volksbegehren und wertet die Praxis der direkten Demokratie wissenschaftlich aus. Als weltweit größter Fachverband für direkte Demokratie begleitet der Verein Reformen der direkten Demokratie, erstellt Gesetzentwürfe, entwickelt Kampagnen und initiiert Volksbegehren.

Organisation

Mehr Demokratie e. V. ist in einen Bundesverband und insgesamt vierzehn Landesverbände gegliedert. In Berlin, Bremen, Erfurt, Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart bestehen Landesbüros und in Berlin und Kreßberg Bundesbüros. Der Vereinssitz ist Bonn. Viele Aufgaben des Bundesverbandes (Mitgliederverwaltung, Internetauftritt etc.) werden von verschiedenen Büros wahrgenommen. Insgesamt arbeiten über das Bundesgebiet verteilt etwa 40 Personen haupt- bzw. nebenamtlich für den Verein. Daneben verfügt Mehr Demokratie über ein Kuratorium von mehr als 50 Personen aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Kunst.[1] Diese arbeiten, forschen und publizieren zu Demokratiefragen und fungieren als beratendes Gremium. Der Bundesvorstand ist dem Kuratorium gegenüber auskunftspflichtig.

Mehr Demokratie ist als gemeinnützig anerkannt und finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Es können sowohl natürliche als auch juristische Personen Mitglied sein. Neben einer regulären Mitgliedschaft ist auch eine Unterstützung als Förderer möglich. Anfang 2015 hatte der Verein 7332 Mitglieder und Förderer.

Bundesvorstandssprecher sind Ralf-Uwe Beck, Claudine Nierth sowie Michael Efler.

Gründung

Mehr Demokratie wurde 1988 u. a. von den Grünen-Politikern Lukas Beckmann und Gerald Häfner sowie von den parteilosen Thomas Mayer, Daniel Schily (heute CDU; Sohn von Konrad Schily), Angela von Bandemer, Andreas Möbius, Susanna Kümmell und Wolfram Retter (geb. Hintz) in Bonn gegründet und hieß zunächst „IDEE" (Initiative Demokratie Entwickeln). Vorläufer hat die Organisation im „Achberger Kreis“ sowie in der Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung und in der Aktion Bürgerentscheid.

Kampagnen

Kampagnen in den Ländern

Politisches Gewicht erhielt der von IDEE und der Aktion Bürgerentscheid initiierte Verein Mehr Demokratie in Bayern in den Jahren 1992 bis 1995. Beispielsweise mit dem Volksbegehren für direkte Demokratie in den bayerischen Gemeinden, das in einem erfolgreichen Volksentscheid angenommen wurde. Änderungen der Volksgesetzgebung auf Landesebene wurden durch das bayerische Verfassungsgericht später teilweise revidiert. Da dieses Gerichtsurteil von den Verfechtern der direkten Demokratie weithin als politisches Urteil wahrgenommen wurde, strebte Mehr Demokratie in Bayern, seit 1997 ein Landesverband des nun in Mehr Demokratie umbenannten Bundesvereins, einen weiteren Volksentscheid zur Änderung des Wahlmodus der bayerischen Verfassungsrichter an. Dieser sah vor, dass die Richter nicht wie bislang mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt und wiedergewählt werden können. Das 2000 hierzu erforderliche Volksbegehren scheiterte, ebenso wie der erneute Versuch, die landesweite Volksgesetzgebung zu erleichtern,[2] jedoch an der Unterschriftenhürde (siehe auch Volksgesetzgebung in Bayern). 1998 gelang es Mehr Demokratie in Hamburg mit einem erfolgreichen Volksbegehren die Möglichkeit zu Bürgerbegehren in den Stadtteilen durchzusetzen. Obwohl ein zweiter von Mehr Demokratie initiierter Volksentscheid zur Absenkung der Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene an selbigen Hürden scheiterte, griff die rot-grüne Regierungskoalition im Jahre 2001 einige wesentliche Anliegen dieses zweiten Volksbegehrens auf und setzte sie um.

Die ebenfalls per Volksentscheid im Jahre 2004 durchgesetzte Änderung des Hamburger Wahlrechts wurde von der CDU mit absoluter Mehrheit in Teilen rückgängig gemacht. Auf Klage der Initiatoren des Volksbegehrens erklärte das Hamburgische Landesverfassungsgericht die Vorgehensweise für verfassungswidrig und machte die Eingriffe (ebenfalls in Teilen) rückgängig. Mehr Demokratie initiierte Anfang 2009 erneut ein Volksbegehren zur Änderung des Hamburger Wahlrechts, das im April desselben Jahres mit der notwendigen Zahl Unterschriften eingereicht wurde. Um einen Volksentscheid, der zeitgleich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 stattgefunden hätte, zuvorzukommen, hat die Hamburger Bürgerschaft den Gesetzesentwurf übernommen (siehe auch Volksgesetzgebung (Hamburg)).

In Bremen erreichte der Verein 2006 eine Reform des Wahlrechts nach Hamburger Vorbild. Mit mehr als 70.000 Unterschriften konnte der Verein das erste erfolgreiche Volksbegehren in diesem Bundesland einreichen. Im Dezember 2006 wurde der Vorschlag des Volksbegehrens von der Bremischen Bürgerschaft übernommen und findet seit 2011 Anwendung. Eine Folge des Volksbegehrens war eine 2009 auf den Weg gebrachte Reform der Volksgesetzgebung in Bremen.

In Thüringen konnte Mehr Demokratie zusammen mit Partnern 2008 das Volksbegehren für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ erfolgreich abschließen. Nach Verhandlungen mit dem Bündnis entschloss sich die dort mit absoluter Mehrheit regierende CDU, den Vorschlag unverändert anzunehmen. Ein erfolgreiches Volksbegehren im Jahre 2000 zur Verbesserung der Volksgesetzgebung wurde vom Verfassungsgerichtshof im Nachhinein in einem Normenkontrollverfahren für unzulässig erklärt,[3] führte aber dennoch zu einer Reform.

2011 reichte Mehr Demokratie gemeinsam mit Transparency International und dem Chaos Computer Club erfolgreich eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz in Hamburg ein.[4] Darauf basierend beschloss am 6. Oktober 2012 die Hansestadt als erstes Bundesland in Deutschland die Einführung eines Transparenzgesetzes. Damit ist das Land verpflichtet, amtliche Informationen kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Das Hamburger Transparenzportal ist 2014 online gegangen.

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 21. Februar 2013 wesentliche Forderungen der von Mehr Demokratie initiierten und von 25.000 Menschen unterstützten Volksinitiative „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ übernommen. Das beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung trat am 26. Februar 2013 in Kraft.[5]

In Nordrhein-Westfalen bildete Mehr Demokratie 2013 mit Transparency International und dem Bund der Steuerzahler das Bündnis „NRW blickt durch“[6] für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz in NRW nach Hamburger Vorbild. Zu den Unterstützern gehören Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft, Free Software Foundation Europe, NABU, Open Knowledge Foundation und Whistleblower-Netzwerk e.V.

Mitte 2013 startete unter Beteiligung von Mehr Demokratie das Berliner Bündnis „Wahlrecht für alle“, das Menschen mit einem dauerhaften Wohnsitz in Berlin unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht auf Kommunal- und Landesebene einzuräumen will.[7]

Vorzeitig beendete Kampagnen

In Nordrhein-Westfalen wurde 1999 das Volksbegehren „Mehr Demokratie in NRW: Faire Volksentscheide in die Verfassung!“ für unzulässig erklärt, weil es eine Verfassungsänderung zum Ziel hatte.

In Brandenburg wurden 2001 die erforderlichen Unterschriften für die Einleitung zweier Volksbegehren zur Senkung der Hürden auf Landes- und Kommunalebene gesammelt. Mehr Demokratie entschied sich jedoch aufgrund der geringen Größe seines Brandenburger Landesverbandes sowie mehrerer Verfassungsgerichtsurteile zu Ungunsten der direkten Demokratie, auf die Volksbegehren zu verzichten[8].

Ebenfalls wegen der zu hohen Hürden verzichtete der Verein 2009 in Berlin auf die Durchführung der zweiten Stufe des Volksbegehrens zur Änderung des Berliner Wahlrechts.

In Baden-Württemberg scheiterte Mehr Demokratie daran, erleichterte Bedingungen für die landesweite und kommunale direkte Demokratie zu schaffen, da die Landesregierung das Volksbegehren für unzulässig erklärte.

Bundeskampagnen

Neben der Befassung mit den länderspezifischen Problemen, bleibt das bislang unerfüllte Vereinsziel die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden. Von 1998 bis 2003 betrieb der Verein die Kampagne „Menschen für Volksabstimmungen“ und sammelte über 100.000 Unterschriften für dieses Ziel. Obwohl 2002 im Bundestag die Mehrheit der Abgeordneten für die Einführung einer Volksabstimmung votierte, wurde die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit aufgrund der Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion verfehlt. 2009 startete Mehr Demokratie die Kampagne „Volksentscheid ins Grundgesetz“. Das Ziel war eine verbindliche Aussage zur Einführung von bundesweiten Volksentscheiden im Koalitionsvertrag. Im Wahljahr 2013 startete Mehr Demokratie eine Bundeskampagne unter dem Titel „Volksentscheid - bundesweit!“ mit der Forderung, den bundesweiten Volksentscheid einzuführen. Für die Einführung warb Mehr Demokratie mit Partnern wie dem Omnibus für direkte Demokratie.[9]

Kampagnen auf Europaebene

Während des Europäischen Konvents (2002/03) setzte sich Mehr Demokratie im Rahmen der European Referendum Campaign zusammen mit anderen Organisationen aus den Mitgliedstaaten der EU Europäische Bürgerinitiative (European Citizens’ Initiative) für die Einführung direkter Demokratie in die Europäische Verfassung ein. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags arbeitet Mehr Demokratie daran, die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Europäische Bürgerinitiative in ein wirksames Instrument zu wandeln. Mehr Demokratie gründete im April 2012 das Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“, an dem unter anderem der Bund der Steuerzahler, die Piratenpartei Deutschland, der Bundesverband Freie Wähler Deutschland, Omnibus für direkte Demokratie und die ödp beteiligt sind.[10]

Mehr Demokratie hat am 15. Juli 2014 gemeinsam mit einem internationalen Bündnis aus mittlerweile über 500 Organisationen aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten(Stand: 21. Dezember 2015) einen Registrierungsantrag für eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA bei der EU-Kommission gestellt.[11]

Aktive von Mehr Demokratie nehmen am 10. Oktober 2015 in Berlin an einer Großdemonstration gegen TTIP und CETA mit etwa 250.000 Menschen teil. Zur Demonstration aufgerufen hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis.

Die Initiative „Stop TTIP[12] fordert die EU-Kommission dazu auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. Aus Sicht der Initiative dienen TTIP und CETA vor allem den Interessen der großen Konzerne auf Kosten von Verbraucherschutz, Sozialstandards, Umweltvorschriften und Lebensmittelsicherheit. In den geplanten Investor-Staat-Klageverfahren (ISDS) sieht das Bündnis eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat. Nachdem die EU-Kommission eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu TTIP und CETA abgelehnt hatte, startete das „Stop TTIP“-Bündnis am 7. Oktober 2014 eine selbstorganisierte EBI zu den Handelsabkommen[13], um diese zu stoppen. Das „Stop TTIP“-Bündnis sammelte bis zum 6. Oktober 2015 insgesamt 3.284.289 Unterschriften gegen TTIP und CETA[14] - noch nie haben so viele Menschen eine EBI unterschrieben. Erreicht wurden dreimal so viele Unterschriften wie nötig (Erforderlich: 1 Million). In 23 EU-Mitgliedstaaten wurde das Länderquorum übersprungen (Erforderlich: eine bestimmte Mindestzahl an Unterschriften in 7 EU-Mitgliedstaaten). Die Unterschriften wurden am 9. November 2015 an EU-Parlamentspräsident Martin Schulz übergeben.[15] Zudem fand am 10. Oktober 2015 in Berlin eine von Mehr Demokratie mitorganisierte Großdemonstration gegen TTIP und CETA statt, an der sich rund 250.000 Menschen beteiligten.[16]

Mehr Demokratie fordert eine Volksabstimmung über die Handelsabkommen in Deutschland und organisiert gemeinsam mit anderen Bündnispartnern eine Kampagne in den Niederlanden mit, die eine Volksabstimmung über CETA auf den Weg bringen soll[17]. Auch sind Volksabstimmungen in den einzelnen Bundesländern über CETA geplant.

Mehr Demokratie ist schon seit längerem gegen TTIP und CETA aktiv.[18]

Verfassungsbeschwerden

Wahlrecht

Im Oktober 2011 rief Mehr Demokratie zusammen mit Wahlrecht.de zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die im September 2011 vom Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Reform des Bundestagswahlrechts auf.[19] Durch die Reform werde das Problem des negativen Stimmgewichts nicht gelöst und zudem das Bundestagswahlrecht so verkompliziert, dass für den Wähler nicht erkennbar sei, wie sich seine Stimmabgabe auf die Sitzverteilung im Bundestage auswirkt.[20] Mit Urteil vom 25. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht auf Basis der von Mehr Demokratie, Wahlrecht.de und 3.500 Menschen erhobenen Verfassungsbeschwerde das damalige Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Als Reaktion darauf beschloss der Bundestag am 21. Februar 2013 ein neues Bundeswahlgesetz, mit dem das von Mehr Demokratie kritisierte negative Stimmgewicht entfällt und Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden.[21]

Am 5. Juli 2013 ließ der Bundesrat ein bereits am 13. Juni 2013 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen im Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde zu den Europawahlen vorsah. Am 7. Oktober 2013 unterzeichnete schließlich Bundespräsident Joachim Gauck das geänderte Europawahlgesetz, das am 10. Oktober 2013 in Kraft trat. Da die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Wahlen zum Europaparlament aus Sicht von Mehr Demokratie gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimme und die Chancengleichheit der Parteien verstößt, legte der Verein hiergegen am 10. Oktober 2013 gemeinsam mit 1.099 Menschen eine Verfassungsbeschwerde ein. Am 26. Februar 2014 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil. Darin kam es zu dem Schluss, dass die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig ist, da der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen sei.[22]

ESM und Fiskalpakt

Mitarbeiter von Mehr Demokratie verladen Unterschriften für Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt, 29. Juni 2012.

Das vom Verein initiierte Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ sammelte bis August 2012 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde[23] gegen ESM und Fiskalpakt wegen einer Verletzung des Demokratieprinzips.[24]

Der Verein fordert, dass bei der Übertragung von weiteren Souveränitätsrechten an die EU eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Außerdem fordert er die EU-Parlamentarier dazu auf, sich für einen direkt gewählten EU-Konvent einzusetzen,[25] der Vorschläge für eine demokratische EU ausarbeitet. Die Klageschrift wurde von Christoph Degenhart und Herta Däubler-Gmelin erstellt.[26] Mit dem Ziel, dem Bundespräsidenten die Unterschrift zu untersagen, wurde die Beschwerde mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden. Darüber wurde am 10. Juli 2012 mündlich verhandelt.[27][28]

Am 2. August 2012 gab der Verein auf seiner Internetseite bekannt,[29] dass er mit den bis dahin eingegangenen 35.188 Vollmachten die bisher größte Verfassungsbeschwerde in der bundesdeutschen Geschichte einreichen werde.[30] Insgesamt klagen 37.018 Menschen mit dem Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ gegen ESM und Fiskalpakt.[31] Mit Urteil[32] vom 12. September entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der ESM unter bestimmten Auflagen (einige der in der Klage geäußerten Kritikpunkte wurden berücksichtigt) und der Fiskalpakt vorbehaltlos verfassungskonform sei.[33] Die Richter legten ein Stammkapital von 190 Mrd. Euro als absolute Haftungs-Obergrenze für Deutschland fest. Wenn das Stammkapital erhöht werden soll, muss der Deutsche Bundestag zustimmen. Zum anderen wurden die Kontroll- und Informationsrechte des Bundestags gestärkt. Es gilt nicht mehr die Unverletzlichkeit der Archive sowie die Immunität und Geheimhaltungspflicht der Bediensteten des ESM gegenüber dem Bundestag. Außerdem wurde klargestellt, dass der ESM nicht bei der Europäischen Zentralbank Kredite aufnehmen darf, er also keine Banklizenz erhält.

Däubler-Gmelin und Degenhart, die Prozessbevollmächtigten von Mehr Demokratie, reichten am 15. November 2012 beim Bundesverfassungsgericht zum Hauptsacheverfahren eine Ergänzung zur Verfassungsbeschwerde nach.[34] Im Hauptantrag wird gefordert, die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalvertrag für verfassungswidrig zu erklären. Sollte dem nicht stattgegeben werden, wird hilfsweise beantragt, dass die Bundesregierung darauf hinwirken muss, dass der Beschluss der EZB vom 6. September 2012 über den unbegrenzten Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die EZB aufgehoben wird.[35] Am 18. März 2014 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein abschließendes Urteil und bestätigte im Wesentlichen sein Urteil vom September 2012. Offen ist nun noch die Frage der Bewertung des OMT-Programms (Outright Monetary Transactions) der EZB: Hierzu hat das Gericht zentrale Fragen abgetrennt und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Das Programm sieht vor, dass die EZB Staatsanleihen von überschuldeten Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe kaufen kann. Die Richter gehen davon aus, dass die EZB mit diesem Programm ihre Kompetenzen und ihr Mandat überschritten habe (Ultra-vires-Akt).

Lobbyarbeit

Neben der Kampagnentätigkeit betreibt Mehr Demokratie auch Lobbyarbeit bei Parteien und deutschen Regierungen für den Ausbau der Demokratie. So konnte der Verein seine Vorschläge zur Schaffung direktdemokratischer Instrumente 1989 in Schleswig-Holstein in den politischen Prozess einbringen. Gleiches gelang 2000 und 2002 in Nordrhein-Westfalen sowie 2005 in Berlin und 2013 erneut in Schleswig-Holstein.

Weitere Aktivitäten

  • Publikation von Statistiken und Forschungsarbeiten zu Demokratiefragen (teils in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium),
  • Betrieb der Bürgerbegehrensdatenbank[36] in Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg
  • die Beratung von Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Initiativen zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Durchführung von Volks- und Bürgerbegehren.

Mehr Demokratie war Mitinitiator der Internetplattform abgeordnetenwatch.de und ist dort Kooperationspartner und Fördermitglied.

Nahestehende Organisationen und Kooperationen

Mehr Demokratie schließt für seine Kampagnen oftmals mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren Bündnisse (beispielsweise Ver.di, attac, Die Familienunternehmer – ASU). Um die Aktivitäten auf europäischer Ebene mit Partnern in anderen Ländern besser koordinieren und bündeln zu können, hat der Verein die Organisation Democracy International (DI)[37] ins Leben gerufen. Die 2006 in Österreich gegründete Vereinigung mehr demokratie![38] begleitet der deutsche Verein partnerschaftlich. Mit Omnibus für direkte Demokratie besteht eine Kooperation.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Mehr Demokratie - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Aufgaben des Kuratoriums
  2. Mehr Demokratie e. V. Bayern: Entstehung (Memento vom 24. Juli 2012 im Internet Archive)
  3. Thüringer Verfassungsgerichtshof: VerfGH 4/01 Urteil vom 19. September 2001. PDF 362 KB. Abgerufen am 28. Februar 2016.
  4. Hamburg wird Transparenzhauptstadt
  5. Mehr Demokratie e.V. Schleswig-Holstein: Volksinitiative erfolgreich!
  6. NRW blickt durch: Das Transparenz-Gesetz für NRW
  7. Demokratie ins Rollen bringen – Wahlrecht für Alle
  8. Eintrag auf der Website des Landesverbandes Berlin/Brandenburg.
  9. Webseite der Kampagne „Volksentscheid - bundesweit!“
  10. Verfassungsbeschwerde.eu - Unterstützerliste
  11. "Freihandelsabkommen mit USA: Wie Bürger TTIP stoppen sollen" vom 15. Juli 2014, Süddeutsche Zeitung
  12. Startseite Initiative Stop TTIP
  13. "Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA erfolgreich gestartet!" vom 15.09.2015, Huffington Post
  14. „Stop TTIP“-Erfolg: 3.263.920 Unterschriften!" vom 07. Oktober 2015, mehr-demokratie.de
  15. "Stop TTIP" übergibt 3.284.289 Unterschriften" vom 09. November 2015, mehr-demokratie.de
  16. "Großdemo gegen TTIP und CETA: 250.000 Menschen zeigen Konzernen und Politik die rote Karte!" vom 10. Oktober 2015, mehr-demokratie.de
  17. "Niederlande: Referendum gegen TTIP & CETA" vom 14. Dezember 2015
  18. "Unsere Forderung: EU‐Handelsverträge demokratisieren!" Übersichtsseite auf mehr-demokratie.de
  19. [Aufruf von Mehr Demokratie zur Unterzeichnung der Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Bundestagswahlrechts von 2011. (Nicht mehr online verfügbar.) Ehemals im Original; abgerufen am 27. Oktober 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/www.mehr-demokratie.de (Seite nicht mehr abrufbar; Suche in Webarchiven)]
  20. "Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde zum Bundeswahlgesetz" 14. Oktober 2011, mehr-demokratie.de
  21. Bundestag beschließt neues Wahlrecht (Memento vom 17. September 2015 im Internet Archive)
  22. "Sperrklausel bei EU-Wahlen verfassungswidrig" vom 26. Februar 2014, mehr-demokratie.de
  23. Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag
  24. https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-07-09_Presse-Information_EU-Verfassungsbeschwerde.pdf
  25. Demokratisierung der EU
  26. Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag
  27. Presseschau zu unserer Verfassungsbeschwerde (Memento vom 24. Februar 2014 im Internet Archive)
  28. Umlaufbeschluss 029: Piratenpartei unterstützt "Mehr Demokratie für Europa" vom 01. Juli 2012
  29. Verfassungsbeschwerde: Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ schreibt Geschichte
  30. Startseite verfassungsbeschwerde.eu
  31. 37.000 Menschen zeigen Politik rote Karte
  32. "Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation von ESM-Vertrag und Fiskalpakt überwiegend erfolglos" - Pressemitteilung Nr. 67/2012 des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012
  33. Bundesverfassungsgericht genehmigt den Euro-Rettungsschirm unter Auflagen
  34. https://www.verfassungsbeschwerde.eu/fileadmin/pdf/2012-11-15_Ergaenzung_Verfassungsbeschwerde.pdf (Memento vom 19. August 2016 im Internet Archive)
  35. "BVerfG nimmt ESM & EZB unter die Lupe" vom 12. Juni 2013, mehr-demokratie.de
  36. Link zur Bürgerbegehrensdatenbank
  37. Startseite von Democracy International
  38. Homepage des österreichischen Vereins mehr demokratie!
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