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Ars characteristica und Heteronomie: Unterschied zwischen den Seiten
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'''Heteronomie''' ({{ELSalt|ἕτερονομία}} ''heteronomia'' „Fremdgesetzlichkeit“, von {{polytonisch|ἕτερος}} ''héteros'' „anders“ und {{polytonisch|νόμος}}, ''nómos'', „Gesetz“) bedeutet '''Fremdbestimmung''' und steht damit im Gegensatz zur [[Selbstbestimmung]] oder [[Autonomie]] und wird seit [[Immanuel Kant]] als zumindest teilweise Einschränkung der [[Willensfreiheit]] verstanden. Selten handelt es sich dabei um eine vollständige Fremdbestimmung, die gar keinen Spielraum für [[Eigenverantwortung]] lässt. Oft wird eine teilweise Heteronomie auch freiwillig gewählt, um damit ein Teil der [[Verantwortung]] an eine „höhere Stelle“ abzugeben. Als [[Ethik|ethisches]] Entwicklungsziel des [[Mensch]]en hat [[Rudolf Steiner]] schon in seiner «[[Philosophie der Freiheit]]» die künftige vollkommene [[sittliche Autonomie]] des [[Individuum]]s dargestellt. Bis dieses Ziel erreicht wird, hat man es mit einer Mischung von Heteronomie und Autonomie zu tun. | |||
[[Kategorie:Mensch]] [[Kategorie:Ethik]] [[Kategorie:Freiheit]] |
Version vom 25. August 2015, 18:01 Uhr
Heteronomie (griech. ἕτερονομία heteronomia „Fremdgesetzlichkeit“, von ἕτερος héteros „anders“ und νόμος, nómos, „Gesetz“) bedeutet Fremdbestimmung und steht damit im Gegensatz zur Selbstbestimmung oder Autonomie und wird seit Immanuel Kant als zumindest teilweise Einschränkung der Willensfreiheit verstanden. Selten handelt es sich dabei um eine vollständige Fremdbestimmung, die gar keinen Spielraum für Eigenverantwortung lässt. Oft wird eine teilweise Heteronomie auch freiwillig gewählt, um damit ein Teil der Verantwortung an eine „höhere Stelle“ abzugeben. Als ethisches Entwicklungsziel des Menschen hat Rudolf Steiner schon in seiner «Philosophie der Freiheit» die künftige vollkommene sittliche Autonomie des Individuums dargestellt. Bis dieses Ziel erreicht wird, hat man es mit einer Mischung von Heteronomie und Autonomie zu tun.