Bibeltextvergleich Emil-Bock Luther Elberfelder und Legislative: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Emil Bock]] gab eine Übersetzung des [[Neues Testament|Neuen Testamentes]], die in Folge seines Bemühens, den eigentlichen Sinn der Worte richtiger oder tiefer zu erfassen, und im Deutschen adäquat zu formulieren, im Wortlaut teilweise stark von der [[wikipedia:Lutherbibel|Lutherbibel]] bzw. der [[wikipedia:Elberfelder Bibel|Elberfelder Bibel]] abweicht.  
Die '''Legislative''' (spätantik {{laS|''legis latio''}} ‚Beschließung des Gesetzes‘, von {{laS|''lex''}} ,Gesetz‘ und {{lang|la|''ferre''}} ,tragen‘, davon das [[Partizip Perfekt Passiv|PPP]] {{lang|la|''latum''}} ,getragen‘; auch gesetzgebende [[Staatsgewalt|Gewalt]]) ist in der [[Staatstheorie]] neben der [[Exekutive]] (ausführenden Gewalt) und [[Judikative]] ([[Rechtsprechung]]) eine der drei – bei [[Gewaltenteilung]] voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen ([[Gesetzgebung]]) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, wobei sie in Österreich nur die Exekutive kontrolliert und die Judikative unabhängig bleibt. In einer [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratie]] bilden die [[Parlament]]e die Legislative. In [[Staat]]en mit Elementen [[Direkte Demokratie|direkter Demokratie]] tritt im Einzelfall auch das [[Volk]] als Gesetzgeber auf ([[Volksgesetzgebung]]).


Zum Beleg, daß neben dem Lesen im Neuen Testament nach Emil Bock auch ein Parallel-Studium anders lautender Übersetzungen, besonders der Elberfelder Übersetzung, sinnvoll sein kann, seien in der Folge einige Passagen der Bibel, in der Übersetzung Bocks, [[Luther]]s, und nach der Elberfelder Übersetzung, verglichen.
== Deutschland ==
In [[Deutschland]] wird die Legislative wie folgt ausgeübt:
* auf Bundesebene durch den [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] als Einkammerparlament, den [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] als [[Vertretung der Gliedstaaten|Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder]] u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den [[Gemeinsamer Ausschuss|Gemeinsamen Ausschuss]].
* auf Landesebene durch das jeweilige [[Landesparlament]] oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.


Sofern bei den Zitaten nichts anderes angegeben ist, gilt für die Lutherbibel die Revision 1984, für die Elberfelder Bibel die von 2006, und die Übersetzung von Emil Bock in der zweiten Fassung.
Die Gesetzgebung ist an die [[verfassungsmäßige Ordnung]] gebunden.


== Johannes 1,1-14 ==
Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es nach herrschender Meinung keine Legislative, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handele. [[Gemeinderat (Deutschland)|Gemeinderäte]] sind nach dieser Ansicht mithin auch keine Parlamente; die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinde seien lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangele. Wesentliches Indiz hierfür sei neben dem Fehlen der [[Judikative]] die landesgesetzliche Vorgabe einer [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Gemeindeordnung]] an Stelle einer selbst gewählten [[Verfassung]]. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für [[Abgeordneter|Abgeordnete]] von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der [[Politische Immunität|Immunität]] und [[Indemnität]]. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die [[Kommunalaufsicht]] aufgehoben oder ersetzt werden.
=== Luther ===
Im Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und Gott war das Wort.
2 Dasselbige war im Anfang bei Gott.
3 Alle Dinge sind durch dasselbige gemacht, und ohne dasselbige ist nichts gemacht, was gemacht ist.
4 In ihm war das Leben, und das Leben war das Licht der Menschen.
5 Und das Licht scheinet in der Finsternis, und die Finsternis hat's nicht begriffen.
6 Es war ein Mensch, von Gott gesandt, der hieß Johannes.
7 Derselbige kam zum Zeugnis, daß er von dem Licht zeugete, auf daß sie alle durch ihn glaubeten.
8 Er war nicht das Licht, sondern daß er zeugete von dem Licht.
9 Das war das wahrhaftige Licht, welches alle Menschen erleuchtet die in diese Welt kommen.
10 Es war in der Welt, und die Welt ist durch dasselbige gemacht, und die Welt kannte es nicht.
11 Er kam in sein Eigentum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf.
12 Wie viele ihn aber aufnahmen, denen gab er Macht, Gottes Kinder zu werden, die an seinen Namen glauben.
13 Welche nicht von dem Geblüt, noch von dem Willen des Fleisches, noch von dem Willen eines Mannes, sondern von Gott geboren sind.
14 Und das Wort ward Fleisch und wohnete unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit, eine Herrlichkeit als des eingebornen Sohnes vom Vater, voller Gnade und Wahrheit.


=== Elberfelder ===
Die Vertreter der Gegenmeinung argumentieren wie folgt:
Im Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und das Wort war Gott.
2 Dieses war im Anfang bei Gott.
3 Alles wurde durch dasselbe, und ohne dasselbe wurde auch nicht eines, das geworden ist.
4 In ihm war Leben, und das Leben war das Licht der Menschen.
5 Und das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat es nicht erfasst.
6 Da war ein Mensch, von Gott gesandt, sein Name Johannes.
7 Dieser kam zum Zeugnis, dass er zeugte von dem Licht, damit alle durch ihn glaubten.
8 Er war nicht das Licht, sondern [er kam,] dass er zeugte von dem Licht.
9 Das war das wahrhaftige Licht, das, in die Welt kommend, jeden Menschen erleuchtet.
10 Er war in der Welt, und die Welt wurde durch ihn, und die Welt kannte ihn nicht.
11 Er kam in das Seine, und die Seinen nahmen ihn nicht an;
12 so viele ihn aber aufnahmen, denen gab er das Recht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben;
13 die nicht aus Geblüt, noch aus dem Willen des Fleisches, noch aus dem Willen des Mannes, sondern aus Gott geboren sind.
14 Und das Wort wurde Fleisch und wohnte unter uns, und wir haben seine Herrlichkeit angeschaut, eine Herrlichkeit als eines Eingeborenen vom Vater, voller Gnade und Wahrheit. -


=== Emil Bock ===
{{Art.|28|gg|juris}} Abs. 1 S. 2 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] besagt, dass „in den Ländern, Kreisen und Gemeinden […] das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. In dieser Vorschrift seien nicht nur die Kreise und Gemeinden auf gleicher Ebene mit den Ländern genannt, sondern es wird davon gesprochen, dass dort jeweils das Volk eine „Vertretung“ haben müsse, die nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt sein muss. Dieselbe Vorschrift, aus der sich ergebe, dass es den Ländern nicht gestattet ist, landesrechtlich die Wahlen für die Landesparlamente anders als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu regeln, bestimme auch die Wahlregeln für die Volksvertretungen in den Kommunen. Es sei nicht einzusehen, weshalb dann die Gemeinderäte eine andere, nämlich keine legislative, Kompetenz als die Landesparlamente haben sollten, denen niemand die Legislativfunktion abspreche. Auch die Existenz der Gemeindeordnungen als verbindliches Regelwerk wird nicht als Gegenbeleg zugelassen, da mit dem Grundgesetz genauso den Ländern Vorgaben für ihre Landesverfassungen gemacht würden. Die Regelungsdichte der Gemeindeordnungen sei zwar höher, doch sei dies traditionell bestimmt. Vor allem aber gebe es auch auf kommunaler Ebene Verfassungen, nämlich in Form der Hauptsatzung, die sich jede Gemeinde in jedem Bundesland geben müsse um ihre grundsätzliche Ordnung zu regeln. Schließlich sei auch die Existenz der Kommunalaufsicht kein Ausschlussgrund; so sei auch für die Länder in {{Art.|28|gg|juris}} Abs. 3 GG sowie in {{Art.|37|gg|juris}} GG eine – eingeschränkte – Aufsicht durch den Bund vorgesehen.
Im Urbeginne war das Wort, und das Wort war bei Gott, und ein göttliches Wesen war das Wort.
2      Dieses war im Urbeginne bei Gott.
3      Durch es sind alle Dinge geworden, und nichts von allem Enstandenen ist anders als durch das Wort geworden.
4      In ihm war das Leben, und das Leben was das Licht der Menschen.
5      Und das Licht scheint in der Finsternis; aber die Finsternis hat es nicht aufgenommen.
6      Es kam ein Mensch, von Gott war er gesandt, sein Name war Johannes.
7      Er kam, um Zeugnis abzulegen. Er sollte von dem Lichte zeugen, und so in allen Herzen den Glauben erwecken.
8      Er war nicht selbst das Licht, er sollte ein Zeuge des Lichtes sein.
9      Das wahre Licht, das alle Menschen erleuchtet, sollte in die Welt kommen.
10      Es war in der Welt, denn die Welt ist durch es geworden, aber die Welt hat es nicht erkannt.
11      Zu den Ich-Menschen kam es, aber die Ich-Menschen nahmen es nicht auf.
12      Allen aber, die es aufnahmen, gab es die freie Kraft, Gotteskinder zu werden. Das sind die, die vertrauensvoll seine Kraft in sich aufnehmen.
13      Sie empfangen ihr Leben nicht aus dem Blute, und nicht aus dem Willen des Fleisches und nicht aus menschlichem Willen;  
denn sie sind aus Gott geboren.  
14      Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt. Und wir haben seine Offenbarung geschaut, die Offenbarung des eingeborenen Sohnes des Vaters, erfüllt von Hingabe und Wahrheit.


== Schweiz ==
In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]], bestehend aus [[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]] und [[Ständerat]]. Auf Kantonsebene bildet der [[Kantonsrat]] (je nach Kanton auch Grosser Rat oder Landrat genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die [[Gemeindeversammlung]] oder der [[Einwohnerrat]] (je nach Gemeinde auch [Grosser] Gemeinderat, [Grosser] Stadtrat oder Generalrat genannt).


== Österreich ==
In Österreich bilden der [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] und der [[Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der [[Landtag (Österreich)|Landtag]].


Kommentare zu den Unterschieden der Übersetzung sollen generell hier nicht weiter erfolgen, außer bei besonderen Merkwürdigkeiten, und eine solche ist schon die Übersetzung Bocks Joh. 1,1 mit der Variation statt "Gott" "göttliches Wesen" zu schreiben. Er bringt damit in den Anfang des Prologs eine begriffliche Verkomplizierung hinein, die dazu auch rhythmisch weniger gut scheint.
== Vereinigte Staaten ==
{{Hauptartikel|Politisches System der Vereinigten Staaten#Legislative|titel1=„Legislative“ im Artikel Politisches System der Vereinigten Staaten}}


== Matthäus 19,9 ==
Als [[Bundesstaat (Föderaler Staat)|föderaler Staat]] üben die USA auf [[Politisches System der Vereinigten Staaten#Gewalten auf Bundesebene|nationaler Ebene]] ihre gesetzgebende Gewalt durch den [[Kongress der Vereinigten Staaten|Kongress]] (''[[id est|i.&nbsp;e.]]'' das [[Parlament]] der USA) aus und auf [[Verwaltungseinheit in den Vereinigten Staaten|subnationaler Ebene]] durch die Parlamente der einzelnen [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|Bundesstaaten]] (→&nbsp;''[[State Legislature]]'').<br />
<i> Hurerei, Unzucht: πορνειας: Hurerei, Unzucht, Prostitution, illegale sexuelle Verbindung mit einem Menschen, jegliche Art von außerehelichem Geschlechtsverkehr Bildhaft: Abgötterei, Götzendienst, Abfall von Gott</i>
Das [[Gesetzgebungsverfahren (Vereinigte Staaten)|Verfahren zur Verabschiedung von Bundesgesetzen]] (für deren Erlassung sämtlich der Kongress (zusammen mit dem [[Präsident der Vereinigten Staaten|US-Präsidenten]]) zuständig ist) ist in der [[Verfassung der Vereinigten Staaten|US-Verfassung]] festgeschrieben; für das Verfahren bei Gesetzen, die in die Zuständigkeit eines Bundesstaats fallen, ist ''dessen'' jeweilige Verfassung maßgeblich.


<i> Gemäß der kritischen Bibelforschung ist "ausser wegen Hurerei" ein späterer Zusatz, der nicht von Matthäus stammt, dieser Zusatz fehlt bei den entsprechenden Textstellen Markus 10,11 und Lukas 16,18</i>
Sowohl der Kongress als auch die [[State Legislature|Parlamente der Bundesstaaten]] (außer das von [[Nebraska]]) verfügen über jeweils [[Zweikammersystem|zwei Kammern]].
=== Luther ===
9 Ich sage aber euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um der Hurerei willen) und freiet eine andere, der bricht die Ehe. Und wer die Abgeschiedene freiet, der bricht auch die Ehe.


=== Elberfelder ===
== Vereinigtes Königreich ==
9 Ich sage euch aber, dass, wer immer seine Frau entlassen wird, ausser wegen Hurerei, und eine andere heiraten wird, Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
Die Legislative des [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland]] wird ausgeübt durch das [[Britisches Parlament|Parlament]], das formal aus drei Teilen besteht: [[Britische Monarchie|Krone]], [[House of Lords|Oberhaus]] und [[House of Commons (Vereinigtes Königreich)|Unterhaus]].


=== Emil Bock ===
== Frankreich ==
9 Ich sage Euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet, außer wegen Unzucht, bricht die Ehe, wenn er ein anderes Weib nimmt.
In Frankreich bildet die [[Nationalversammlung (Frankreich)|Nationalversammlung]] zusammen mit dem [[Senat (Frankreich)|Senat]] die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit kann aber die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Dieser besitzt ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen.


== Römer 7,1-3 ==
== Europäische Union ==
=== Luther ===
Supranationale legislative Funktionen werden in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] durch den [[Rat der Europäischen Union]] sowie das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] ausgeübt. Dabei kommt jedoch der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.
1 Wisset ihr nicht, liebe Brüder (denn ich rede mit denen, die das Gesetz wissen), daß das Gesetz herrschet über den Menschen, solange er lebet?
2 Denn ein Weib, das unter dem Manne ist, dieweil der Mann lebet, ist sie gebunden an das Gesetz; so aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das den Mann betrifft.
3 Wo sie nun bei einem andern Manne ist, weil der Mann lebet, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie bei einem andern Manne ist.


=== Elberfelder ===
== Siehe auch ==
1 Oder wisst ihr nicht, Brüder - denn ich rede zu denen, die Gesetz kennen -, dass das Gesetz über den Menschen herrscht, solange er lebt?
* {{WikipediaDE|Legislative}}
2 Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes.
* {{WikipediaDE|Presse (Medien)}} – als ''* {{WikipediaDE|Vierte Gewalt}}''
3 So wird sie nun, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei vom Gesetz, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.
* {{WikipediaDE|Lobbyismus}} – als ''Fünfte Gewalt''
* {{WikipediaDE|Föderative}}
* {{WikipediaDE|Prärogative}}
* {{WikipediaDE|Öffentliche Verwaltung}}


=== Emil Bock ===
== Weblinks ==
1 Wißt ihr nicht, liebe Brüder - ich spreche ja zu Kennern des Gesetzes -, daß das Gesetz nur solange der Gebieter des Menschen ist, als er im physischen Leibe lebt? 2 Durch das Gesetz ist eine Frau, die verheiratet ist, an den Mann gebunden, solange er lebt. Wenn der Mann stirbt, verliert das Gesetz, das sie an den Mann gebunden hat, seine Geltung. 3 Solange der Mann lebt, gilt sie als Ehebrecherin, wenn sie die Frau eines anderen Mannes wird. Stirbt aber der Mann, so läßt das Gesetz sie frei, und sie gilt nicht als Ehebrecherin, wenn sie die Frau eines anderen Mannes wird.
{{Wiktionary|Legislative}}
[[Kategorie:Bibel| Bibel]]
{{Wiktionary|Gesetzgeber}}
 
== Matthäus 5,27-28 ==
<i>begehren: επιθυμησαι (begehren, haben wollen, wünschen, (nach etwas) verlangen, aufbegehren, kämpfen, großes Verlangen haben, nach etwas streben επιθυμεω beschreibt ein Verlangen das auf eine bestimmte Sache gerichtet ist.)</i>
 
=== Luther ===
27 Ihr habt gehöret, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen.
28 Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansiehet, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen.
 
=== Elberfelder ===
27 Ihr habt gehört, dass gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen.
28 Ich aber sage euch, dass jeder, der eine Frau ansieht, sie zu begehren, schon Ehebruch mit ihr begangen hat in seinem Herzen.
 
=== Emil Bock ===
27 Ihr habt das Wort gehört, das zu den Menschen der Vergangenheit gesprochen worden ist: 'Du sollst nicht die Ehe brechen'. 28 Aus dem Ich heraus jedoch sage ich euch: Schon wer ein Weib mit begierdevollem Blick betrachtet, hat sich in seinem Herzen mit ihr ehebrecherisch verbunden.
 
 
== Markus 10,11 ==
=== Luther ===
11 Und er sprach zu ihnen: Wer sich scheidet von seinem Weibe und freiet eine andere, der bricht die Ehe an ihr.
12 Und so sich ein Weib scheidet von ihrem Manne und freiet einen andern, die bricht ihre Ehe.
=== Elberfelder ===
11 und er spricht zu ihnen: Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch gegen sie.
12 Und wenn sie ihren Mann entlässt und einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.
=== Emil Bock ===
11 Und er sprach zu ihnen: Wer sein Weib verläßt und eine andere zur Frau nimmt, bricht mit ihr die Ehe; 12 und wenn eine Frau, die ihren Mann verlassen hat, einen anderen Mann nimmt, so bricht sie die Ehe.


== Lukas 16,18 ==
{{Rechtshinweis}}
=== Luther ===
18 Wer sich scheidet von seinem Weibe und freiet eine andere, der bricht die Ehe; und wer die Abgeschiedene von dem Manne freiet der bricht auch die Ehe.
=== Elberfelder ===
18 Jeder, der seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; und jeder, der die von einem Mann Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
=== Emil Bock ===
18 Jeder, der sein Weib verläßt und eine andere zur Frau nimmt, ist ein Ehebrecher. Und wer eine Frau nimmt, die von ihrem Manne verlassen worden ist, ist auch ein Ehebrecher.


== Matthäus 5,32 ==
{{Normdaten|TYP=s|GND=4131717-8}}
<i> Hurerei, Unzucht: πορνειας: Hurerei, Unzucht, Prostitution, illegale sexuelle Verbindung mit einem Menschen, jegliche Art von außerehelichem Geschlechtsverkehr Bildhaft: Abgötterei, Götzendienst, Abfall von Gott</i>
=== Luther ===
32 Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe.
=== Elberfelder ===
32 Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlassen wird, ausser aufgrund von Hurerei, macht, dass sie Ehebruch begeht; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
=== Emil Bock ===
Aus dem Ich heraus sage ich euch: Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet, außer wegen Unzucht, macht sie zu einer Ehebrecherin; und jeder, der eine Frau zum Weibe nimmt, die ihr Mann verlassen hat, wird zum Ehebrecher.


== Lukas 14,20 ==
[[Kategorie:Gewaltenteilung|!102]]
=== Luther ===
[[Kategorie:Staatsphilosophie|102]]
20 Und der dritte sprach: Ich habe ein Weib genommen, darum kann ich nicht kommen.
[[Kategorie:Rechtsleben|102]]
=== Elberfelder ===
[[Kategorie:Rechtsstaat|102]]
20 Und ein anderer sprach: Ich habe eine Frau geheiratet, und darum kann ich nicht kommen.
[[Kategorie:Staatsgewalt|102]]
=== Emil Bock ===
[[Kategorie:Staat|102]]
20 Und wieder ein andrer sprach: Ich habe mich eben verheiratet und kann nicht kommen.
[[Kategorie:Legislative|!]]
 
== 1. Korinther 5,1-13 ==
=== Luther ===
1 Es gehet ein gemein Geschrei, daß Hurerei unter euch ist, und eine solche Hurerei, da auch die Heiden nicht von zu sagen wissen, daß einer seines Vaters Weib habe.
2 Und ihr seid aufgeblasen und habt nicht vielmehr Leid getragen, auf daß, der das Werk getan hat, von euch getan würde.
3 Ich zwar, als der ich mit dem Leibe nicht da bin, doch mit dem Geist gegenwärtig, habe schon als gegenwärtig beschlossen über den, den solches also getan hat:
4 in dem Namen unsers Herrn JEsu Christi, in eurer Versammlung mit meinem Geist und mit der Kraft unsers Herrn JEsu Christi.
5 ihn zu übergeben dem Satan zum Verderben des Fleisches, auf daß der Geist selig werde am Tage des Herrn JEsu.
6 Euer Ruhm ist nicht fein. Wisset ihr nicht, daß ein wenig Sauerteig den ganzen Teig versäuert?
7 Darum feget den alten Sauerteig aus, auf daß ihr ein neuer Teig seid, gleichwie ihr ungesäuert seid. Denn wir haben auch ein Osterlamm, das ist Christus, für uns geopfert.
8 Darum lasset uns Ostern halten, nicht im alten Sauerteig, auch nicht im Sauerteig der Bosheit und Schalkheit, sondern in dem Süßteig der Lauterkeit und der Wahrheit.
9 Ich habe euch geschrieben in dem Briefe, daß ihr nichts sollet zu schaffen haben mit den Hurern.
10 Das meine ich gar nicht von den Hurern in dieser Welt oder von den Geizigen oder von den Räubern oder von den Abgöttischen; sonst müßtet ihr die Welt räumen.
11 Nun aber habe ich euch geschrieben, ihr sollet nichts mit ihnen zu schaffen haben; nämlich, so jemand ist, der sich lässet einen Bruder nennen, und ist ein Hurer oder ein Geiziger oder ein Abgöttischer oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit demselbigen sollet ihr auch nicht essen.
12 Denn was gehen mich die draußen an, daß ich sie sollte richten? Richtet ihr nicht, die da drinnen sind?
13 Gott aber wird, die draußen sind, richten. Tut von euch selbst hinaus, wer da böse ist!
 
=== Elberfelder ===
1 Überhaupt hört man, dass Unzucht unter euch sei, und [zwar] eine solche Unzucht, die selbst unter den Nationen nicht [stattfindet]: dass einer seines Vaters Frau habe.
2 Und ihr seid aufgeblasen und habt nicht vielmehr Leid getragen, damit der, welcher diese Tat begangen hat, aus eurer Mitte hinweggetan würde!
3 Denn ich, zwar dem Leibe nach abwesend, aber im Geiste anwesend, habe schon als anwesend das Urteil gefällt über den, der dieses so verübt hat,
4 - wenn ihr und mein Geist mit der Kraft unseres Herrn Jesus versammelt seid -
5 einen solchen im Namen unseres Herrn Jesus dem Satan zu überliefern zum Verderben des Fleisches, damit der Geist errettet werde am Tage des Herrn.
6 Euer Rühmen ist nicht gut. Wisst ihr nicht, dass ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?
7 Fegt den alten Sauerteig aus, damit ihr ein neuer Teig seid, wie ihr ja bereits ungesäuert seid. Denn auch unser Passah, Christus, ist geschlachtet.
8 Darum lasst uns Festfeier halten, nicht mit altem Sauerteig, auch nicht mit Sauerteig der Bosheit und Schlechtigkeit, sondern mit Ungesäuertem der Lauterkeit und Wahrheit.
9 Ich habe euch in dem Brief geschrieben, nicht mit Unzüchtigen Umgang zu haben;
10 nicht durchaus mit den Unzüchtigen dieser Welt oder den Habsüchtigen und Räubern oder Götzendienern, sonst müsstet ihr ja aus der Welt hinausgehen.
11 Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Unzüchtiger ist oder ein Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber, mit einem solchen nicht einmal zu essen.
12 Denn was habe ich zu richten, die draussen sind? Richtet ihr nicht, die drinnen sind?
13 Die aber draussen sind, richtet Gott. Tut den Bösen von euch selbst hinaus!
 
=== Emil Bock ===
1 Man muß immer wieder davon hören, daß es unter euch geschlechtliche Verirrungen gibt, und zwar solche, wie es sie nicht einmal in den heidnischen Kulten gegeben hat: daß nämlich eine Vereinigung eingegangen wird mit dem Weibe des Vaters. 2 Und ihr gebt euch selbstgefälligen Illusionen hin, statt daß ihr leidvoll die Schwere der Dinge fühlt und jeden, der in ein solches Tun verstrickt ist, von eurem Kreise fernhaltet. 3 Ich, der ich dem Leibe nach fern, dem Geiste nach aber anwesend bin, habe mir bereits ein Urteil über denjenigen bilden müssen, der solches getan hat, genau als wenn ich in eurer Mitte wäre. 4 Ich habe mir dieses Urteil gebildet im Namen Jesu des Herrn und mache es in eurer Versammlung, in der ich geistig zugegen bin, mit der Kraft Jesu, unseres Herrn, geltend: 5 Ein solcher soll dem physichen Leibe nach der zerstörenden satanischen Macht preisgegeben werden, damit sein geistiges Wesen beim Anbruch des Christustages dennoch das Heil erlangen kann. (...) 9 Ich habe euch in dem Briefe geschrieben, ihr sollet in eurem Kreise nichts zu schaffen haben mit denen, die noch in den unreinen Kulten leben. 10 Ihr könnt natürlich nicht jede Berührung vermeiden mit denen, die in der gegenwärtigen Menschheit noch Anteil an den unreinen Strömungen haben, auch nicht mit denen, die im Egoismus, in der Habgier und im Scheingötterdienst leben; ihr müßtet ja sonst ganz aus der Welt herausgehen. 11 Wenn ich euch also geschrieben habe, ihr sollet mit jenen nichts zu schaffen haben, so meine ich dies: Wenn einer den Brudernamen trägt und doch noch in den unreinen Kulten, im Egoismus, im Scheingötterdienst, im Mißbrauch des Wortes, im Rauschhaften und in der Habgier lebt, so pfleget mit ihm nicht mehr die Gemeinschaft des Mahles. 12 Warum soll ich über die urteilen, die außerhalb des Kreises stehen? Wenn ihr wenigstens ein klares Urteil über die habt, die innerhalb des Kreises sind! 13 Die draußen unterstehen dem Urteil der Gottheit. Verbannet aus eurem Kreise den, der der Macht des Bösen verfällt.
 
<i> Bock äußert sich in seinem sonstigen Werk speziell zu dieser Bibelnotation dahin gehend, daß es sich bei der gemeinten Verfehlung und der zugeordneten Strafe  wohl nicht (wegen der dann gegebenen Unverhältnismäßigkeit) um einen gewöhnlichen Inzest gehandelt haben könne, sondern um Schlimmeres. <Quelle></i>
 
== Lukas 11,2-4 ([[Vaterunser]] nach Lukas) ==
=== Luther ===
2 Er aber sprach zu ihnen: Wenn ihr betet, sprecht: Unser Vater im Himmel, dein Name werde geheiliget. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe auf Erden wie im Himmel.
3 Gib uns unser täglich Brot immerdar.
4 Und vergib uns unsere Sünden; denn auch wir vergeben allen, die uns schuldig sind. Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Übel.
=== Elberfelder ===
2 Er sprach aber zu ihnen: Wenn ihr betet, so sprecht: Vater, geheiligt werde dein Name; dein Reich komme;
3 unser nötiges Brot gib uns täglich;
4 und vergib uns unsere Sünden, denn auch wir selbst vergeben jedem, der uns schuldig ist; und führe uns nicht in Versuchung.
=== Emil Bock ===
2 Und er sprach zu ihnen: Wenn ihr betet, so sprecht die Worte: Vater, dein Name werde geheiligt, dein heiliger Geist komme auf uns und läutere uns, 3 gib uns unser alltägliches Brot, vergib uns unsere Sünden, wie wir allen unseren Schuldnern vergeben, und führe uns nicht in Versuchung.
 
== Zitat ==
=== Luther ===
=== Elberfelder ===
=== Emil Bock ===
 
== Weblinks ==
http://www.wort-und-wissen.de/bibel/bibel.php?b=40&c=5&vr=elb


http://www.bibel.com/bibel/interlinear/matthaeus-5.html
{{Wikipedia}}

Version vom 30. August 2018, 03:04 Uhr

Die Legislative (spätantik lat. legis latio ‚Beschließung des Gesetzes‘, von lat. lex ,Gesetz‘ und ferre ,tragen‘, davon das PPP latum ,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, wobei sie in Österreich nur die Exekutive kontrolliert und die Judikative unabhängig bleibt. In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Deutschland

In Deutschland wird die Legislative wie folgt ausgeübt:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es nach herrschender Meinung keine Legislative, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handele. Gemeinderäte sind nach dieser Ansicht mithin auch keine Parlamente; die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinde seien lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangele. Wesentliches Indiz hierfür sei neben dem Fehlen der Judikative die landesgesetzliche Vorgabe einer Gemeindeordnung an Stelle einer selbst gewählten Verfassung. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für Abgeordnete von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die Kommunalaufsicht aufgehoben oder ersetzt werden.

Die Vertreter der Gegenmeinung argumentieren wie folgt:

Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG besagt, dass „in den Ländern, Kreisen und Gemeinden […] das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. In dieser Vorschrift seien nicht nur die Kreise und Gemeinden auf gleicher Ebene mit den Ländern genannt, sondern es wird davon gesprochen, dass dort jeweils das Volk eine „Vertretung“ haben müsse, die nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt sein muss. Dieselbe Vorschrift, aus der sich ergebe, dass es den Ländern nicht gestattet ist, landesrechtlich die Wahlen für die Landesparlamente anders als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu regeln, bestimme auch die Wahlregeln für die Volksvertretungen in den Kommunen. Es sei nicht einzusehen, weshalb dann die Gemeinderäte eine andere, nämlich keine legislative, Kompetenz als die Landesparlamente haben sollten, denen niemand die Legislativfunktion abspreche. Auch die Existenz der Gemeindeordnungen als verbindliches Regelwerk wird nicht als Gegenbeleg zugelassen, da mit dem Grundgesetz genauso den Ländern Vorgaben für ihre Landesverfassungen gemacht würden. Die Regelungsdichte der Gemeindeordnungen sei zwar höher, doch sei dies traditionell bestimmt. Vor allem aber gebe es auch auf kommunaler Ebene Verfassungen, nämlich in Form der Hauptsatzung, die sich jede Gemeinde in jedem Bundesland geben müsse um ihre grundsätzliche Ordnung zu regeln. Schließlich sei auch die Existenz der Kommunalaufsicht kein Ausschlussgrund; so sei auch für die Länder in Art. 28 Abs. 3 GG sowie in Art. 37 GG eine – eingeschränkte – Aufsicht durch den Bund vorgesehen.

Schweiz

In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat oder Landrat genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat (je nach Gemeinde auch [Grosser] Gemeinderat, [Grosser] Stadtrat oder Generalrat genannt).

Österreich

In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der Landtag.

Vereinigte Staaten

Als föderaler Staat üben die USA auf nationaler Ebene ihre gesetzgebende Gewalt durch den Kongress (i. e. das Parlament der USA) aus und auf subnationaler Ebene durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten (→ State Legislature).
Das Verfahren zur Verabschiedung von Bundesgesetzen (für deren Erlassung sämtlich der Kongress (zusammen mit dem US-Präsidenten) zuständig ist) ist in der US-Verfassung festgeschrieben; für das Verfahren bei Gesetzen, die in die Zuständigkeit eines Bundesstaats fallen, ist dessen jeweilige Verfassung maßgeblich.

Sowohl der Kongress als auch die Parlamente der Bundesstaaten (außer das von Nebraska) verfügen über jeweils zwei Kammern.

Vereinigtes Königreich

Die Legislative des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland wird ausgeübt durch das Parlament, das formal aus drei Teilen besteht: Krone, Oberhaus und Unterhaus.

Frankreich

In Frankreich bildet die Nationalversammlung zusammen mit dem Senat die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit kann aber die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Dieser besitzt ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen.

Europäische Union

Supranationale legislative Funktionen werden in der Europäischen Union durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament ausgeübt. Dabei kommt jedoch der Europäischen Kommission durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: Legislative – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Gesetzgeber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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