Geister der Finsternis und Handelsrecht: Unterschied zwischen den Seiten

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Als '''Geist der Finsternis''' wird von [[Rudolf Steiner]] zumeist [[Ahriman]] bezeichnet und die ihm folgenden Scharen sind die ''Geister der Finsternis''. Ahriman breitet den dunklen Schleier der [[Materie]] über die [[übersinnlich]]en Welten und verwehrt uns dadurch den Einblick in die [[geist]]igen Hintergründe des [[Dasein]]s, so dass wir nur mehr die [[luziferisch]]e Rückspiegelung der [[Sinneswelt]] an der undurchdringlichen [[Stoffeswelt]] erleben.
Das '''Handelsrecht''' ist ein Teilgebiet des [[Wikipedia:Zivilrecht|Zivilrecht]]s, das sich mit dem Recht der [[Wikipedia:Kaufleute|Kaufleute]] beschäftigt.


Als '''Geister der Finsternis''' ([[Hebräische Sprache|hebr.]] '''[[Laj'lah]]''' = ''Nacht'') hat [[Rudolf Steiner]] gelegentlich aber auch in ihrer Entwicklung zurückgebliebene [[Urengel]] ([[Geister der Persönlichkeit]]) bezeichnet, die den [[Elohim]] bei ihrem Schöpfungswerk dienlich waren. Sie sind bis heute notwendig und wirksam als Aufbaukräfte, die während des Schlafes am [[Physischer Leib|physischen]] und [[Ätherleib]] arbeiten und dadurch die Schäden wieder ausbessern, die durch unser [[Tagesbewusstsein]] angerichtet werden. Ihnen werden in der [[Wikipedia:Genesis|Genesis]] die als [[Jom]] ([[Hebräische Sprache|hebr.]] = ''Tag'') bezeichneten [[Geister des Lichts]] entgegengestellt, die die regelrecht entwickelten [[Zeitgeister]] sind.
In der [[Wikipedia:Europäische Union|Europäischen Union]] ist das Handelsrecht in großen Teilen durch [[Wikipedia:Richtlinie (EU)|Richtlinien]] harmonisiert. In Deutschland ist das Handelsrecht im [[Handelsgesetzbuch]] und seinen [[Wikipedia:Nebengesetz|Nebengesetz]]en geregelt.


Zurückgebliebene Archai wirken aber auch als gefährliche [[Widersacher]]. Ihre verdunkelnde Macht überragt die Ahrimans bei weitem. Sie sind identisch mit den sogenannten [[Asuras]].
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Handelsrecht}}
* {{WikipediaDE|Handelsrecht}}
* {{WikipediaDE|Handelsgesetzbuch}}
* {{WikipediaDE|Geschichte des Handelsrechts}}
* {{WikipediaDE|Handelsrecht (Deutschland)}}
* {{WikipediaDE|Unternehmensrecht (Österreich)}}
* {{WikipediaDE|Handelsrecht (Bulgarien)}}


[[Kategorie:Geistige Wesen]] [[Kategorie:Hierarchien]] [[Kategorie:Urengel]] [[Kategorie:Widersacher]]
== Literatur ==
* Karsten Schmidt: ''Handelsrecht'' 6. Auflage, Heymanns, 2014, ISBN 978-3-452-27796-1
 
[[Kategorie:Wirtschaftsrecht]]
[[Kategorie:Halböffentliches Recht]]
[[Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet]]
[[Kategorie:Handelsrecht|!]]
[[Kategorie:Handel]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 23. Dezember 2018, 05:52 Uhr

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt.

In der Europäischen Union ist das Handelsrecht in großen Teilen durch Richtlinien harmonisiert. In Deutschland ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch und seinen Nebengesetzen geregelt.

Siehe auch

Literatur


Dieser Artikel basiert (teilweise) auf dem Artikel Handelsrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.