Handelsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Handelsrecht''' ist ein Teilgebiet des [[Zivilrecht]]s, das sich mit dem Recht der [[Kaufleute]] beschäftigt.
Das '''Handelsrecht''' ist ein Teilgebiet des [[Wikipedia:Zivilrecht|Zivilrecht]]s, das sich mit dem Recht der [[Wikipedia:Kaufleute|Kaufleute]] beschäftigt.


In der [[Wikipedia:Europäische Union|Europäischen Union]] ist das Handelsrecht in großen Teilen durch [[Wikipedia:Richtlinie (EU)|Richtlinien]] harmonisiert. In Deutschland ist das Handelsrecht im [[Handelsgesetzbuch]] und seinen [[Nebengesetz]]en geregelt.
In der [[Wikipedia:Europäische Union|Europäischen Union]] ist das Handelsrecht in großen Teilen durch [[Wikipedia:Richtlinie (EU)|Richtlinien]] harmonisiert. In Deutschland ist das Handelsrecht im [[Handelsgesetzbuch]] und seinen [[Wikipedia:Nebengesetz|Nebengesetz]]en geregelt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 23. Dezember 2018, 05:52 Uhr

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt.

In der Europäischen Union ist das Handelsrecht in großen Teilen durch Richtlinien harmonisiert. In Deutschland ist das Handelsrecht im Handelsgesetzbuch und seinen Nebengesetzen geregelt.

Siehe auch

Literatur


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