Restmüll

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Kehrichtsack-Symbol aus der Schweiz.

Als Restmüll (in der Schweiz: Kehricht) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen (Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen), Altmetall, Altglas, Bioabfall, Leichtverpackungen (LVP, Grüner Punkt), Altholz, Elektroschrott, Gefahrstoffe etc.) zugeordnet werden kann. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge, die originär zum Restmüll gehören (z. B. Zigarettenkippen, Babywindeln, Hygieneartikel, verschmutzte Tücher, Lappen und Filter, Staub, Asche).

Gesetzliche Entwicklung

Müllgroßbehälter (Abk. MGB) mit Fassungsvermögen 240 l (zweite von links)
Müllgroßbehälter für Restmüll mit einem Fassungsvermögen von je 1100 l

Mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994 wurden die Siedlungsabfälle in drei Gruppen eingeteilt:

  • Abfälle zur Verwertung (AzV)
  • Abfälle zur Beseitigung (AzB)
  • besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfall)

Durch die Harmonisierung mit dem EU-Recht wird seit dem 1. Februar 2007 nur noch unterschieden zwischen:

  • nicht gefährliche Abfälle
  • gefährliche Abfälle

Der Begriff Restmüll wird im Gesetz nicht verwendet, sondern es geht immer um Abfälle (§ 3 Abs. 1 KrWG).

Beseitigung und Behandlung oder Vermeidung

Durch die flächendeckende Einführung der getrennten Abfallsammlung wurde zwischen 1990 und 2000 in Deutschland die spezifische Restmüllmenge pro Person und Jahr fast um die Hälfte reduziert. Seit 2005 darf in Deutschland kein unbehandelter Restmüll mehr deponiert werden. Großtechnische Anlagen zur mechanisch-biologischen oder zur thermischen Restmüll-Behandlung sind ein negativer Posten der Volkswirtschaft. Auch bei erheblichem Filteraufwand kann eine Freisetzung von Schadstoffen durch die Anlagen nicht vollständig vermieden werden. Zudem werden darin mit hohem Aufwand Produkte und Stoffe zerstört, die zuvor mit noch höherem energetischem und technischem Aufwand hergestellt und transportiert wurden. Da eine solche End-of-pipe-Technologie von fragwürdigem ökologischem Nutzen ist, wird eine restmüllfreie Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dieses Paradigma fordert von den nachhaltigen Abfallkonzepten die Formulierung und Umsetzung von gezielten Restmüllvermeidungs- und Restmüllverminderungsmaßnahmen (z. B. „die restmüllfreie Gemeinde“, „die müllfreie Schule“) und abfallvermeidende Maßnahmen in der gesamten Produktionslinie wie auch beim Gebrauch jeglicher Wirtschaftsgüter. Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit steht die möglichst lange Gebrauchsdauer eines Produkts an erster Stelle, also seine Wiederverwendung, dann seine Dienlichkeit für mehrere Zwecke und Nutzer Weiterverwendbarkeit (z. B. Carsharing) und am Ende der Gebrauchsdauer sollte ein Produkt möglichst leicht zerlegbar und seine Teile stofflich verwertbar sein (Wiederverwertbarkeit und Weiterverwertbarkeit). Dann wird es einer getrennten Abfallerfassung und dem stofflichen Recycling zugeführt, ohne dass Restmüll entsteht. Je nach Produkt kann mit der genannten Abfolge die stofflich gebundene Energie 4- bis 200-mal effizienter genutzt werden als z. B. durch seine Verbrennung. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Bundesrepublik Deutschland hat die stoffliche Verwertung von Müll Vorrang vor der energetischen Verwertung. Nur bei 11 MJ/Tonne ist gesetzlich die energetische Verwertung mit der stofflichen gleichwertig und erlaubt.[1]

Müllsammlung

Restmüll wird in Deutschland mit Systemabfuhr in Müllsäcken (Sackabfuhr), Mülleimern, Mülltonnen und Müllgroßbehältern (Abk. MGB) durch kommunale und private Städtereinigungsbetriebe gesammelt. Der Begriff MGB wird nur für Behälter ab 120 Liter verwendet.

Müllverringerung

Das größte Problem für einen Anreiz zur Restmüllverringerung besteht darin, dass die meisten Kommunen in Deutschland ihre Restmüllgebühren nach dem bereitgestellten Behältervolumen in Rechnung stellen. Wie voll der MGB ist (Füllgrad) und wie oft sie tatsächlich geleert wird (Urlaub etc.), wird weder erhoben noch berechnet. Wegen zunehmender Klagen aus der Bevölkerung haben einige Kommunen Müllfahrzeuge, die die MGB scannen und wiegen, so dass die Haushalte nur die exakt für sie gemessenen Restmüllmengen bezahlen müssen. Für Mehrfamilienhäuser und enge Stadtviertel gibt es Sammelcontainer mit einer aufgesetzten Müllschleuse, in der das Müll-Volumen oder -Gewicht pro Einwurf gemessen wird, nachdem sich der Nutzer über einen Transponder identifiziert hat.

Dichte

Die Dichte (Raumgewicht in Kilogramm pro Kubikmeter) des Restmülls hängt von seiner Zusammensetzung und somit vom Erzeuger ab.

Es kann von einem Durchschnittswert von etwa 100–200 Kilogramm / Kubikmeter in Abfallbehältern ausgegangen werden. Für die Lagerung in Sammelstätten oder Müllbunkern kann eher eine Schüttdichte von 350 bis 500 kg / Kubikmeter angenommen werden.

Siehe auch

Literatur

  • ARENA-Umweltinstitut Tübingen: Umfassende Restmüllanalyse im Landkreis Lörrach nach Produkten, Stoffen und Heizwerten. Endbericht. Lörrach 1997.
  • Thilo Schäfer: Produktbezogene Restmüllanalysen als Grundlage gezielter Kreislaufwirtschaftsstrategien. In: AbfallwirtschaftsJournal. Nr. 6, Juni 1997, S. 44–51.
  • Th. Schäfer, S. Horn, L. Kohler, A. Bayer: Restmüllfreie Gemeinde Velen. Studie über die Möglichkeiten weitestgehender Abfallvermeidung und Abfallverwertung auf Gemeindeebene. Tübingen/Velen 1998.

Einzelnachweise

  1.  Richard A. Zahoransky, Hans-Josef Allelein, Elmar Bollin, Helmut Oehler, Udo Schelling, Harald Schwarz: Energietechnik: Systeme zur Energieumwandlung ; Kompaktwissen für Studium ... - Richard A. Zahoransky, Hans-Josef Allelein, Elmar Bollin, Helmut Oehler, Udo Schelling, Harald Schwarz. Springer DE, 2013, ISBN 383482279-5, S. 378 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
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