Herrschaftsform und Homöostase: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Herrschaftsform''' bezeichnet zentrale Begriffe der [[Politikwissenschaft]], der [[Soziologie]] und der [[Politische Philosophie|politischen Philosophie]]. Diese betreffen die spezifischen Ausprägungen politischer [[Herrschaft]], d.&nbsp;h. die zentralen Aspekte der Herrschaftsausübung (Umfang, Struktur, Herrschaftsweise) und des Herrschaftszugangs.<ref>Vgl. Hans-Joachim Lauth: ''Regimetypen: Totalitarismus – Autoritarismus – Demokratie.'' Ders. (Hrsg.): ''Vergleichende Regierungslehre. Eine Einführung.'' 3. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 3-531-17309-X, S. 95−116, hier S. 95&nbsp;ff.</ref> Je nachdem, welche Aspekte des Politischen im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, ergeben sich unterschiedliche Konzeptionen und Klassifikationen der Herrschaftsformen.
Als '''Homöostase''' (von {{ELSalt|ὁμοιοστάσις}} ''homoiostásis'' „Gleichstand“) wird der durch [[Selbstregulation]] aufrechterhaltene [[Gleichgewicht (Systemtheorie)|Gleichgewichtszustand]] eines [[Offenes System|offenen]] [[Dynamisches System|dynamischen Systems]] - des '''Homöostats''' - bezeichnet.  


== Antike ==
Das [[Prinzip]] der Homöostase wurde bereits um 1860 von dem Physiologen [[w:Claude Bernard (Mediziner)|Claude Bernard]] beschrieben. Der [[Begriff]] selbst wurde 1929 bzw. 1932 von [[w:Walter Cannon|Walter Cannon]] und von [[w:Karl Ludwig von Bertalanffy|Karl Ludwig von Bertalanffy]] geprägt<ref>[[w:Hans Joachim Flechtner|Hans Joachim Flechtner]]: ''Grundbegriffe der Kybernetik.'' Hirzel, 1972.</ref><ref>Cornelius Borck: ''Die Weisheit der Homöostase und die Freiheit des Körpers. Walter B. Cannons integrierte Theorie des Organismus.'' In: ''[[w:Zeithistorische Forschungen|Zeithistorische Forschungen]]/Studies in Contemporary History.'' Band 11, Nr. 3, 2014, S. 472–477, [[doi:10.14765/zzf.dok-1469]].</ref> und wird heute in zahlreichen Disziplinen, beispielsweise in der [[Physik]], [[Chemie]], [[Biologie]], [[Ökologie]], in den [[Wirtschaftswissenschaften]], der [[Soziologie]], der [[Psychologie]], der [[Medizin]] oder in der [[Rechtswissenschaft]], verwendet.
=== Herodot ===
Die als Teil der ''Historien'' des [[antike]]n Geschichtsschreibers [[Herodot]] überlieferte ''[[Verfassungsdebatte bei Herodot|Verfassungsdebatte]]'' stellt aufgrund der antiken Rezeption und nachmaligen Überlieferung eine prägende Quelle zur Typisierung von Gemeinwesen bis in die [[frühe Neuzeit]] dar. In dieser Schrift vergleicht Herodot die Vor- und Nachteile einer [[Autokratie|autokratischen Alleinherrschaft]] durch Könige, der Gleichberechtigung der Vollbürger in der [[Isonomie]] und der gemeinsamen Regierung durch Wenige, Auserwählte und Geeignete ([[Aristokratie]]). Der relevante Aspekt des Politischen ist dabei zum einen die Gesetzgebung, die sich an Tradition und Gemeinwohl orientieren soll, sowie das Treffen politischer Entscheidungen, das uneigennützig und ebenfalls [[gemeinwohl]]förderlich sein soll. In seiner Unterscheidung von Alleinherrschaft, Herrschaft weniger und der Herrschaft aller Vollbürger sind die Staatsformen [[Monarchie]], [[Aristokratie]] und [[Demokratie]] bereits vorweggenommen. Die „Verfassung“ im Sinne Herodots geht jedoch über die Staatsform hinaus und berücksichtigt auch Probleme der Regierungspraxis; diese Einteilung hielt sich mit Adaptionen bis in die frühe Neuzeit. Sie wird heute nur noch selten zu Rate gezogen, da sie sich nicht hinreichend klar von der Definition der [[Staatsform]]en abgrenzt.<ref>[[Gisela Riescher]], Marcus Obrecht, Tobias Haas: ''Theorien der Vergleichenden Regierungslehre. Eine Einführung.'' Oldenbourg, München 2011, ISBN 3-486-58903-2, S. 34&nbsp;f.</ref> Übrig geblieben sind allerdings – ungeachtet der modernen Differenzierung – Überschneidungen zwischen den Konzepten. So kann zum Beispiel auch heute noch der Begriff „Monarchie“ sowohl als Staats- wie auch als Herrschaftsform angesehen werden.
 
=== Aristoteles ===
{{Hauptartikel|Staatsformenlehre (Aristoteles)}}
 
Die Abtrennung der Staatsform von der Verfassung des Gemeinwesens und damit von der Herrschaftsform im [[neuzeit]]lichen Sinne stammt aus der aristotelischen Tradition, auch wenn diese stark den Vorzug einer [[Mischverfassung|gemischten Verfassung]] betonte. In der ''[[Politik (Aristoteles)|Politik]]'' von [[Aristoteles]] werden politische Systeme sowohl nach der Qualität der Herrschaft in „gemeinwohlorientierte“ Staatsformen (Monarchie, Aristokratie und [[Politie]]) und ihre „Entartungen“ ([[Tyrannis]], [[Oligarchie]], Demokratie) unterschieden.<ref>Vgl. [[Alexander Gallus (Historiker)|Alexander Gallus]]: ''Typologisierung von Staatsformen und politischen Systemen in Geschichte und Gegenwart.'' In: Ders., [[Eckhard Jesse]] (Hrsg.): ''Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch.'' 2. Aufl., Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2007, ISBN 3-8252-8343-7, S. 19−55, hier S. 23&nbsp;ff.</ref><ref>[[Manfred G. Schmidt (Politikwissenschaftler)|Manfred G. Schmidt]]: ''Demokratietheorien. Eine Einführung.'' 5. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 3-531-17310-3, S. 27–48 (Kap. 1: ''Die aristotelische Lehre der Staatsformen und die Demokratie im „Staat der Athener“'').</ref> Der Begriff der Politie entspricht bei Aristoteles eher dem der modernen [[rechtsstaat]]lichen Demokratie und der aristotelischen Demokratie eher dem des [[Populismus]].
 
== Neuzeit ==
Ausgehend von der Einteilung der aristotelischen Tradition wurden [[Verfassungskreislauf|Verfassungskreisläufe]] entwickelt, bei der die jeweils gemeinwohlorientierte Form zunächst durch die von [[Interesse#Politische Interessen|Partikularinteressen]] bestimmte Form bei derselben Anzahl der Herrschenden abgelöst, bis durch eine Krise der Übergang zur nächsten (einer&nbsp;→ mehrere&nbsp;→ alle) erfolgt. Die Instabilität der Krise wurde dabei als bedrohlich für das Überleben des politischen Gemeinwesens betrachtet und daher bis in die Neuzeit eine [[Mischverfassung]] favorisiert, bei der sich die Interessen des Alleinherrschers, der Vornehmen und Gebildeten und der Masse gegenseitig ausgleichen und somit die Krise verhinderten (etwa bei [[Niccolò Machiavelli]] oder bei [[Giambattista Vico]]). Neue Impulse empfing die Betrachtung der Staatsformen durch den Versuch, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Exekutivhandeln sowie politische Willkür klar voneinander abzugrenzen. So findet sich ein Echo der Mischverfassungslehre in den neuzeitlichen Theorien der [[Gewaltenteilung]], während die Frage nach der Quelle des für des Gemeinwesen maßgeblichen Rechts und der [[Legitimität]] politischer Entscheidungen der Ausgangspunkt für moderne Theorien der [[Souveränität]] würde.
 
=== Kants „Formen der Beherrschung“ ===
In der Aufklärung stellte [[Immanuel Kant]] ein neues Ordnungsmodell auf, das die Staatsformen gemäß der „Form der Beherrschung“ oder ''[[forma imperii]]'' und der [[Regierung]]sart einteilt ({{Kant|8|351|||||353}}). Dabei entspricht die ''forma imperii'' der Dreiteilung nach Anzahl der Herrschenden bei Aristoteles, die zuvor in der [[Allgemeine Staatslehre|staatsrechtlichen]] und [[Politische Philosophie|philosophischen]] Literatur auch als Staatsform bezeichnet wurde.<ref name="HWPh">Günther Bien: ''Herrschaftsform(en)'', in: [[Joachim Ritter]]/[[Karlfried Gründer]] (Hg.): ''[[Historisches Wörterbuch der Philosophie]]'', Bd. 3, S. 1096–1099.</ref> Ihr stellte Kant jedoch explizit eine ''forma regiminis'' („[[Regierungsform|Form der Regierung]]“) gegenüber, der entweder die [[Willkür (Recht)|Willkür]] der Herrschenden oder die Herrschaft vermittels von Institutionen und allgemeinen [[Gesetz]]en (von Kant als ‚republikanisch‘ bezeichnet) entsprach. So erhielt er sechs grundlegende Formen der bürgerlichen Verfassung oder des [[Staat]]es; wichtiger als die terminologische Verschiebung war jedoch die Entmoralisierung der Herrschaftsform: Ob ein Monarch oder ein [[Parlament]] herrschte, war nun keine Frage der Richtigkeit oder der Gerechtigkeit, wohl aber, ob diese Herrschaft durch Repräsentation und nach allgemeinen Gesetzen erfolgte.<ref name="HWPh" />
 
=== Webers Typen legitimer Herrschaft ===
{{Hauptartikel|Herrschaft#Max Webers Begriffsdefinition|titel1=Herrschaft nach Max Weber}}
 
Für die [[Soziologie]] definierte [[Max Weber]] den Herrschaftsbegriff grundlegend neu. Herrschaft verstand er als „Autorität, für einen bestimmten Befehl bei einem bestimmten Personenkreis Gehorsam zu finden“,<ref>[[Johannes Winckelmann (Jurist)|Johannes Winckelmann]], ''Herrschaft, II'', in: ''Historisches Wörterbuch der Philosophie'', Bd. 3, S.&nbsp;1087.</ref> folglich als soziale Relation. Zu jedem „echten Herrschaftsverhältnis“ gehört für Weber „ein bestimmtes Minimum an Gehorchen''wollen'', also ''Interesse'' (äußerem und innerem) am Gehorchen“.<ref>Max Weber: ''Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie''. Studienausgabe, Erster Halbband. Kiepenheuer & Witsch, Köln/Berlin 1964 (1956), S. 157.</ref> Herrschaft basiert somit auf dem Legitimitätsanspruch der Herrschenden und dem Legitimitätsglauben der Beherrschten. Für soziale Gruppen unterschied Weber „drei ''reine'' Typen legitimer Herrschaft“, die Legitimität beanspruchen und dadurch eine institutionalisierte und relativ dauerhafte Über- und Unterordnung erzeugen können: die legal-rationale, die charismatische und die traditionale Herrschaft.<ref>Petra Neuenhaus: ''Max Weber und Michel Foucault. Über Macht und Herrschaft in der Moderne.'' ISBN 3-89085-820-1.</ref><ref>Stefan Breuer: ''Max Webers Herrschaftssoziologie'', 1991, ISBN 3-593-34458-0.</ref><!-- Auch wenn Weber politikwissenschaftliche Literatur rezipierte und von der Politikwissenschaft zumindest seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts rezipiert wurde, so entspricht die politikwissenschaftliche und staatsrechtliche Perspektive oft dem Versuch, alle Herrschaft unter dem Gesichtspunkt des rational-legalen Herrschaftstyps zu lesen. -->
 
=== Moderne Soziologie, Politik- und Rechtswissenschaften ===
Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs findet der Begriff Herrschaftsform – insbesondere im Verhältnis zu den beiden anderen zentralen Begriffen der Politischen Theorie [[Staatsform]] und [[Regierungssystem]] – keine einheitliche Verwendung mehr. Oft wird die Herrschaftsform in Abgrenzung zur Staatsform im klassischen Sinne verstanden; während letztere nach der Form der ''formalen'' Herrschaftsorganisation und politischen Herrschaftsweise definiert wird, beschreibt die Herrschaftsform die ''faktische'' Ausgestaltung der [[Macht]]. Hierbei spielt der Träger der [[Staatsgewalt]], der [[Souverän]], eine entscheidende Rolle. Im modernen Sinne findet sich hinsichtlich der Staatsform häufig auch nur eine Unterscheidung zwischen [[Republik]] und [[Monarchie]], die sich nach der Organisationsform eines Staates sowie nach der Stellung des [[Staatsoberhaupt]]s richten. Es werden in der Literatur gelegentlich mehrere Herrschaftsformen in einem politischen Gebilde ausgemacht, etwa wenn ein Regime [[Theokratie|theokratische]] und [[Demokratie|demokratische]] Elemente aufweist (z.&nbsp;B. im Fall des [[Iran]]<ref>Vgl. [[Heinrich-Böll-Stiftung]] (Hrsg.): ''Iran-Report'' 08/2011.</ref>).
 
Während manche Autoren den Begriff explizit synonym zu „Regierungssystem“ verwenden,<ref>Vgl. Riescher, 2011, S. 31.</ref> sehen andere Autoren die Herrschaftsform analog zum [[Regime]] als ''Struktur der Machtbeziehungen in einem Herrschaftssystem'' und das Regierungssystem als ''spezifische institutionelle Muster in einem bestimmten Regimetypus''.<ref>Vgl. Lauth, 2010, S. 96.</ref> Häufig orientiert sich in der modernen politikwissenschaftlichen Literatur der Begriff der Herrschaftsform an der auf Immanuel Kant basierenden Unterscheidung der ''forma regiminis'' in [[Legitimation (Politikwissenschaft)|legitimer]]-rechtsstaatlicher und illegitimer-willkürlicher [[Herrschaft]]. Die genaue Zuordnung einer Herrschaftsform zu einem politischen System kann je nach Eigenschaft noch weiter gehend präzisiert werden.<ref>Vgl. Peter Schwacke, Eberhard Stolz: ''Staatsrecht. Mit allgemeiner Staatslehre und Verfassungsgeschichte'' (=&nbsp;''Verwaltung in Praxis und Wissenschaft''; Bd. 9), 2. Aufl., Köln 1988.</ref><ref>Gelegentlich wird auch die Dreiteilung in ''Demokratie, Autokratie und [[Totalitarismus]]'' herangezogen, vgl. hierzu z.&nbsp;B. Reinhard Kuhn: ''Politik'', in: Hans Ritscher (Hrsg.): ''Welt der Politik. Lehrbuch der Sozial- und Gemeinschaftskunde'', Frankfurt a.M./Berlin/Bonn/München 1967, S. 1–91. Diese Dreiteilung ist jedoch stark umstritten, zumal das Gegensatzpaar Demokratie/Autokratie bereits die gesamte Reichweite der Typologie abdeckt. Totalitarismus wird in der Regel politiktheoretisch lediglich als eine Subform von Diktaturen angesehen.</ref> Das Regierungssystem bzw. die ''Regierungsform'' wird dann nach der Funktionsweise der Regierung sowie der Stellung bzw. Kompetenz von Staatsoberhaupt, [[Regierungschef]] und Parlament unterschieden, so können Republiken ''[[Präsidentielles Regierungssystem|präsidentiell]], [[Semipräsidentielles Regierungssystem|semipräsidentiell]]'' oder ''[[Parlamentarisches Regierungssystem|parlamentarisch]]'' sein, oder Monarchien sich auf der Ebene des Regierungssystems als ''[[Parlamentarische Monarchie|parlamentarische]]'', ''[[Konstitutionelle Monarchie|konstitutionelle]]'' oder ''[[absolute Monarchie]]'' kennzeichnen lassen. Diese Einteilung betrachtet vor allem die [[Legalität]] politischer Entscheidungen, während die Herrschaftsform auf andere Weise differenzieren muss, um des Weiteren die oben als zentral bezeichnete Frage nach der [[Legitimität]] des politischen Handelns beantworten zu können.
 
Im Gegensatz dazu wird insbesondere in der Soziologie aufgrund des inhaltlichen Hintergrunds oft auf die Herrschaftstypologie von Weber zurückgegriffen und die Kombination der Typen an realen politischen Gebilden untersucht – die [[normativ]]e Frage der Legitimität tritt dabei in den Hintergrund. Herrschaft ist hier, was Gehorsam findet. Demnach ist keine einheitliche Lesart der Herrschaftsform möglich; die jeweilige Interpretation hängt sowohl vom Fachgebiet als auch vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand ab.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==


* {{WikipediaDE|Staatsform}}
* {{WikipediaDE|Homöostase}}
* {{WikipediaDE|Liste der Staatsformen und Regierungssysteme}}
* {{WikipediaDE|Liste der Regierungssysteme nach Staat|Liste der Regierungssysteme nach Staaten}}
* {{WikipediaDE|Liste der Herrschaftsformen}}
* {{WikipediaDE|Politisches System}}
* {{WikipediaDE|Staatsentstehung}}


== Literatur ==
== Literatur ==
* Becker/Schmidt/Zintl: ''Politische Philosophie.'' Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2009.
* Gerhard Himmelmann: ''Demokratie Lernen. Als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform.'' Wochenschau-Verlag, Schwalbach am Taunus 2001.
* Pelinka/Varwick: ''Grundzüge der Politikwissenschaft.'' UTB, Stuttgart 2010.


== Weblinks ==
* [[w:Jörg Martin (Autor)|Jörg Martin]], Jörg Hardy, Stephan Cartier (Hrsg.): ''Die Welt im Fluss. Fallstudien zum Modell der Homöostase.'' Franz Steiner, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-515-08980-7.
{{Wiktionary|Herrschaftsform}}
* [http://www.dadalos.org/deutsch/demokratie/demokratie/grundkurs3/rechtsstaat/grundrechte.htm#DemalsHerrschaftsform Bildungsserver D@dalos: ''Demokratie: Grundrechte und Demokratie'' (Abschnitt „Demokratie als Herrschaftsform“)]
* [http://www.politischebildung.ch/grundlagen/gegenstand/demokratie-begriff/?details=1&cHash=0937929282 Yvonne Leimgruber: ''Demokratie-Begriff''], auf: ''Politische Bildung Schweiz'' ([[Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz|Pädagogische Hochschule der FHNW]])


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


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[[Kategorie:Kybernetik]]
[[Kategorie:Staatsform]]
[[Kategorie:Physiologie]]
[[Kategorie:Herrschaftsform]]
[[Kategorie:Systemtheorie]]
[[Kategorie:Rechtsleben]]
[[Kategorie:Staat]]


{{Wikipedia}}
{{Wikipedia}}

Version vom 15. Februar 2020, 11:45 Uhr

Als Homöostase (von griech. ὁμοιοστάσις homoiostásis „Gleichstand“) wird der durch Selbstregulation aufrechterhaltene Gleichgewichtszustand eines offenen dynamischen Systems - des Homöostats - bezeichnet.

Das Prinzip der Homöostase wurde bereits um 1860 von dem Physiologen Claude Bernard beschrieben. Der Begriff selbst wurde 1929 bzw. 1932 von Walter Cannon und von Karl Ludwig von Bertalanffy geprägt[1][2] und wird heute in zahlreichen Disziplinen, beispielsweise in der Physik, Chemie, Biologie, Ökologie, in den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, der Psychologie, der Medizin oder in der Rechtswissenschaft, verwendet.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hans Joachim Flechtner: Grundbegriffe der Kybernetik. Hirzel, 1972.
  2. Cornelius Borck: Die Weisheit der Homöostase und die Freiheit des Körpers. Walter B. Cannons integrierte Theorie des Organismus. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History. Band 11, Nr. 3, 2014, S. 472–477, doi:10.14765/zzf.dok-1469.


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