Sorat und Frauenrechte: Unterschied zwischen den Seiten

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'''Sorat''' ({{HeS|סורת}}) ist okkult der [[Sonnendämon]] und zugleich der Erdendämon, der die für die Zukunft intendierte Wiedervereinigung der [[Erde (Planet)|Erde]] mit der [[Sonne]] verhindern<ref>{{Lit|{{G|096|314}}}}</ref> und den [[Mensch]]en dauerhaft an die dann zurückbleibende Erdenschlacke, die sog. [[achte Sphäre]], binden will. Er wird damit zum größten Gegner des [[Christus]], der sich durch das [[Mysterium von Golgatha]] mit der Erde verbunden hat, um eben diese Wiedervereinigung einzuleiten und den Menschen zu befähigen, an der damit verbundenen Vergeistigung teilzunehmen.  
'''Frauenrechte''' sind Freiheits- und [[Menschenrechte]], die [[Frau]]en als Mitglieder der Menschheit besitzen oder beanspruchen.<ref>Siehe [http://www.dadalos.org/deutsch/menschenrechte/grundkurs_mr3/frauenrechte/frauenrechte.htm ''Frauenrechte''.]</ref>
Im Laufe der Geschichte ist der Begriff ''Frauenrechte'' unterschiedlich eingegrenzt und gedeutet worden. Ein zentraler Aspekt war dabei die [[Geschlechtsvormundschaft]]<ref>{{Literatur|Autor=Ernst Holthöfer|Titel=Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert|Hrsg=Ute Gerhard|Sammelwerk=Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart|Band=|Nummer=|Auflage=|Verlag=|Ort=München|Datum=1997|Seiten=390–451|ISBN=}}</ref><ref>{{Literatur|Autor=Ute Gerhard|Titel=Die Frau als Rechtsperson – oder: Wie verschieden sind die Geschlechter? Einblicke in die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts|Hrsg=|Sammelwerk=Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung|Band=130|Nummer=1|Auflage=|Verlag=|Ort=|Datum=August 2013|Seiten=281–304|ISBN=}}</ref>.


==Das Tier der Apokalypse und das mystische Lamm ==
== Geschichte ==
<!--[[Datei:Ghent_Altarpiece_Mystic_Lamb_Detail_Altar.jpg|thumb|left|200px|Das mystische Lamm. (Jan van Eyck, 1432)]]-->
=== Antike und Christentum ===
Im [[Antikes Griechenland|antiken Griechenland]] waren verheiratete Frauen vor allem im Haushalt ([[Oikos]]) tätig. Viele [[Hetäre]]n waren hingegen gebildet und genossen soziale Anerkennung. In [[Sparta]] wurden den Frauen zwar keine [[Bürgerrecht]]e zugestanden, sie hatten jedoch im Unterschied zu anderen [[Polis|Poleis]] als Herrin (''kyria'' zu ''kyros'' Herr) das Verfügungsrecht über ihr eigenes Geld. Mit der spätgriechischen [[Stoa]] wurde [[Emanzipation]] z.&nbsp;B. in der Bildung sowie in verschiedenen Berufen (Schauspielerinnen, Sängerinnen, Ärztinnen, Dichterinnen, Sportlerinnen) möglich.


<div style="margin-left:20px">
Die [[Römische Frauen|Frau im antiken Rom]] war vom Mann und Hausherren (''dominus'') abhängig und nahm nicht am gesellschaftlichen Leben teil, hatte jedoch als Vorsteherin des Haushalts und Hausherrin (''domina'') ein gewisses Ansehen. Für die [[Ehe im Römischen Reich]] rechtlich konstitutiv war die ''[[Patria Potestas|patria potestas]]'' des ''[[pater familias]]'', des männlichen Familienoberhauptes. Ab dem 25. Lebensjahr war die Frau jedoch grundsätzlich frei bei der Entscheidung, eine Ehe einzugehen.<ref>Bernhard D. Haage: ''Die heilkundige Frau in Dichtung und Realität des deutschen Mittelalters.'' In: ''Würzburger medizinhistorische Mitteilungen'' 11, 1993, S. 107–132; hier: S. 111.</ref> In der [[Römische Religion|römischen Religion]] nahmen [[Vestalin]]nen, Priesterinnen der Göttin [[Vesta (Mythologie)|Vesta]], die allerdings ehelos bleiben mussten, eine geachtete Stellung ein. In der späten [[Römische Kaiserzeit|Kaiserzeit]] und gegen Ende des Römischen Reiches wuchsen die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das [[politisch]]e Leben ausüben oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten.
"Sie wissen, daß sich die Sonne einmal von der Erde abgetrennt hat, daß sie sich aber in ferner Zukunft mit der Erde wieder vereinigen wird. Das Wesen, das die Menschen dazu befähigt, sich so zu vergeistigen, daß sie sich mit der Sonne wieder vereinigen können, bezeichnet man im Okkultismus als die Intelligenz der Sonne ([[Mystisches Lamm]]). Diesem guten [[Sonnengeist]] wirkt ein böser, das Dämonium der Sonne, entgegen. Beide Kräfte wirken nicht nur in der Sonne, sondern sie senden ihre Wirkungen auf die Erde herab. Die Kräfte des guten Sonnengeistes ziehen in Pflanze, Tier und Mensch ein, sie rufen das Leben auf der Erde hervor. Das gegnerische Prinzip des Sonnendämons, diejenige Gewalt, welche der Vereinigung der Erde mit der Sonne entgegensteht, wirkt in den bösen Kräften des Menschen.


[[Bild:Mystisches_lamm.gif|center|250px|Das Septagramm als Symbol des mystischen Lammes]]
Auch das [[Urchristentum]] hat dazu beigetragen, die Rechte der Frauen und ihre Selbständigkeit zu stärken. Die [[Bibel]] – insbesondere die [[Apostelgeschichte]] – erwähnt zahlreiche „starke Frauen“, deren Status über den in der griechischen Welt üblichen hinausgeht. In der [[Spätantike]] kam es jedoch zu gegenläufigen Bewegungen.


Seit alten Zeiten gibt es hierfür okkulte Sinnbilder. Ein siebeneckiges
[[Datei:Dušan's Code, Prizren manuscript, 15th c.jpg|mini|Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan (Dušanov zakonik, 1349), „Prizrener Abschrift“, 15. Jh.]]Für die Zeit vor der Aufklärung sind einige Gesetzeswerke nennenswert, in denen Frauenrechte besser verbrieft worden sind. Ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen gab es im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter der Herrschaft des [[Friedrich II. (HRR)#Die Rolle des Rechts in der Regierungszeit Friedrichs II.|Kaisers Friedrich II.]] In dem 1349 erlassenen [[Gesetzbuch]] des [[Serbien|serbischen]] [[Zar]]en [[Stefan Uroš IV. Dušan|Stefan Dušan]], dem [[Dušanov zakonik]], wird Witwen und Waisen zugesichert, dass sie soziale Hilfe erhalten.<ref>Predrag Jeremić (Hrsg.), 100 najznamenitijih Srba, Beograd: Princip [u.&nbsp;a.] 2001, S. 41ff., zusammengefasst dargestellt bei: Wolf Oschlies, Mutter Theresa. Die Jugend in Skopje. Klagenfurt: Wieser, 2009, S. 62.</ref>
Zeichen ist das Symbol für den guten Sonnengeist. Die sieben Ecken bezeichnen symbolisch die sieben Planeten [...]


Nur wer diese kennt, kann erahnen, ein wie tiefes Buch die Apokalypse ist und was es zu bedeuten hat, wenn der Widersacher des Lammes als das Tier mit den zwei Hörnern geschildert wird. Das Symbol des Sonnendämons wird so gezeichnet:
=== Islam ===
Die heute weit verbreitete Ansicht, der Islam habe den Status der Frau verschlechtert, trifft zumindest im Frühislam kaum zu. Die islamischen Reformen des 7. Jahrhunderts verbesserten teilweise die Rechte der Frauen, soweit sie die [[Ehe]], die [[Scheidung]] und das [[Erbrecht]] betreffen.<ref name="Espos">Esposito (2005) S.&nbsp;79.</ref> In anderen Kulturen, einschließlich Europas, hatten Frauen nicht derart verbesserte Rechte, sondern bekamen sie meist erst Jahrhunderte später.<ref>Jones, Lindsay. S.&nbsp;6224.</ref> Das ''Oxford Dictionary of Islam'' erwähnt für [[Arabische Halbinsel|Arabien]] auch das Verbot der [[Kindstötung]] – insbesondere die Tötung von Mädchen kurz nach der Geburt – und Anerkennung der Frau als [[Person#Rechtswissenschaft|Rechtsperson]] vor dem Gesetz.<ref name="OxfordDicT">Esposito (2004), S.&nbsp;339.</ref> „Die [[Mitgift]], bis dahin ein Preis der an den Vater (des Mannes A.d.Ü.) gezahlt wurde, wurde umgewandelt in eine Gabe, die die Frau als Teil ihres persönlichen Eigentums behalten konnte“.<ref name="majid">Khadduri (1978)</ref><ref name="Espos"/>


[[Bild:sorat1_small.gif|center|200px|Das Symbol Sorats]]
Nach Einführung des islamischen Rechts ([[Scharia]]) wurde die Ehe nicht länger als Status gesehen, sondern eher als ein ziviler [[Vertrag]] mit dem notwendigen Einverständnis der Frau.<ref name="majid"/><ref name="Espos"/><ref name="OxfordDicT"/> Sie bekam Erbrecht in einer patriarchalen Gesellschaft, in der zuvor nur männliche Verwandte erben konnten.<ref name="Espos"/> Dem gegenüber steht jedoch die Geschichte von [[Chadīdscha bint Chuwailid]], der ersten Frau von Mohammed, die als Unternehmerin und Kauffrau und Erbin einer Karawanserei über ein großes Vermögen bestimmte, welches ihr auch nach der Heirat noch gehörte und welches erst nach ihrem Tod an Mohammed überging. [[Annemarie Schimmel]] sieht in der Einführung der Scharia einen großen Fortschritt: Die Frau habe – zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes – das Recht, über das zu verfügen, was sie in die Familie eingebracht oder durch eigene Arbeit verdient hat.<ref name = "Schimmel">Schimmel (1992) S.&nbsp;65.</ref> Laut [[William Montgomery Watt|W. M. Watt]] hatten arabische Frauen kein Recht auf [[Eigentum]] und galten als Eigentum des Mannes (ähnlich wie bei den [[Samburu]] in Kenia). Wenn der [[Ehe]]mann starb, ging alles zu den Söhnen. Mohammed habe den Frauen gewisse Rechte und Privilegien in der Sphäre der [[Familie]], Ehe, Bildung und ökonomischen Unternehmungen gegeben.<ref>Haddad, Esposito (1998), S.&nbsp;163.</ref>


Die [[Apokalypse]] ist ganz in okkulter Schrift geschrieben, die durch Worte ausgedrückt ist.
Spätere Entwicklungen haben diese frühen Errungenschaften teilweise eingeengt, etwa im [[Wahhabismus]] oder – in neuerer Zeit – in Bestrebungen des [[Islamismus]], wie sie zum Beispiel besonders in den pakistanischen [[Hudood Ordinances|Hadood Ordinances]] zum Vorschein kommen. Verschiedene regionale Allianzen kämpfen (vorerst eher erfolglos) dagegen an, beispielsweise die afghanische Frauenorganisation [[RAWA]] und die 1990 von Christen, Sikhs und Hindus gegründete [[All Pakistan Minorities Alliance]].


Ein Geheimnis verbirgt sich auch in der Zahl des Tieres [[666]], von der es zugleich heißt: Es ist eines Menschen Zahl. - Nach der aramäischen Geheimlehre ist diese Zahl so zu lesen: 400, 200, 6, 60. Diesen vier Zahlen entsprechen die hebräischen Buchstaben '''Taw''', '''Resch''', '''Waw''' und '''Samech'''. Im Hebräischen liest man von rechts nach links:
=== Von der Aufklärung bis in die Gegenwart ===
Im Zeitalter der [[Aufklärung]] setzten sich einige der [[Freidenker]] auch für die Frauenrechte ein, so in Frankreich [[Marie Jean Antoine Nicolas Caritat, Marquis de Condorcet|Nicolas de Condorcet]], der das freie [[Frauenwahlrecht|Wahlrecht für Frauen]] propagierte. Zahlreiche Frauen nahmen das Recht für sich in Anspruch, [[Literarischer Salon|Literarische Salons]] zu gründen, in denen die geistigen und politischen Erneuerer der Zeit verkehrten.


[[Bild:sorat2_small.gif|center|300px|666 - Sorat, der Sonnendämon]]
Die erste Welle der [[Frauenbewegung|Frauenrechtsbewegung]] forderte die politische und gesellschaftliche [[Gleichberechtigung]] von Frauen und Männern (etwa das Recht für Frauen auf [[Frauenwahlrecht|politische Mitbestimmung]], Recht auf [[Bildung]], Recht auf [[Erwerbsarbeit|Arbeit]], Recht auf eigenen [[Besitz]] etc.). Eine der ersten Feministinnen, die ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für Frauen forderte, war [[Olympe de Gouges]]. Sie verfasste während der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] 1791 die ''Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne'' (''[[Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin]]''). 1793 wurden jedoch die politischen Frauenvereine in Frankreich verboten und Olympe de Gouges noch im selben Jahr durch die [[Guillotine]] hingerichtet.
Ein weiteres wichtiges Werk zur Frage der Frauenrechte ist das 1792 von [[Mary Wollstonecraft]] verfasste ''[[A vindication of the rights of woman|A Vindication of the Rights of Woman]]'', ebenso wie das im selben Jahr erschienene Traktat ''Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber'' von [[Theodor Gottlieb von Hippel der Ältere|Theodor Gottlieb von Hippel]].<ref>Karl Heinz Burmeister: ''Olympe de Gouges. Die Rechte der Frau 1791.'' Stämpfli Verlag, Bern 1999, S.&nbsp;8.</ref>


Diese Buchstaben symbolisieren die vier Prinzipien, die den Menschen zur völligen Verhärtung führen, wenn es ihm nicht gelingt, sie umzuwandeln. Durch Samech wird das Prinzip des physischen Leibes ausgedrückt, durch Waw das des Ätherleibes, durch Resch das des Astralleibes, durch Taw das niedere Ich, das sich nicht zum höheren Ich erhoben hat. Das Ganze zusammengelesen, heißt Sorat. Dies ist der okkulte Name des Sonnendämons, des Widersachers des Lammes. Das ist das Geheimnis, aus dem die neuere Theologie gemacht hat: Es heißt Nero. Man kann wirklich keine größere Fabelei finden. Der, welcher die Sache von Nero erfunden hat, wird als einer der größten Geister der Theologie geschätzt. Dicke Werke sind darüber geschrieben worden. So wird mißverstanden, was in den symbolischen Zeichen liegt. Bücher wie die Apokalypse kann nur der verstehen, der die okkulte Schrift zu lesen vermag." {{Lit|{{G|096|314ff}}}}
Weiterhin ging es den Frauen um den Abbau von Benachteiligungen im [[Familienrecht]]. Dort sollte die Ehefrau und Mutter gleiche Rechte bekommen wie der Ehemann und Vater, der im zeitgenössischen [[Privatrecht|Zivilrecht]] eine deutlich bevorzugte Stellung besaß. Der zentrale Punkt, an welchem man im damaligen Recht die [[Rechtsstellung der Frau]] schlechthin definierte, befand sich damals noch nicht im [[Verfassungsrecht]], sondern im Familienrecht. Die Begründung spezifisch „männlicher“ und „weiblicher“ Rechte erfolgte im älteren Recht nämlich häufig im Rahmen der persönlichen Ehewirkungen (heutiger § 1353 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] – eheliche Lebensgemeinschaft) und wurde von dort auf andere Gebiete innerhalb und außerhalb des Familienrechts übertragen. In [[Deutschland]] hatten die „Rechtskämpfe“ der Frauenbewegung einen ersten Höhepunkt in den 1890er Jahren, als Frauen gegen das geplante Familienrecht des neuen BGBs rebellierten. Unter ihnen waren die ersten Juristinnen Deutschlands und der Schweiz (wie [[Anita Augspurg]], [[Marie Raschke]], [[Emilie Kempin-Spyri]]), die in dieser Zeit gerade ihr Studium abgeschlossen hatten.
</div>


== Sorat und die schwarze Magie ==
Eine Vorreiterrolle im europäischen Kampf um Frauenrechte hatte [[Finnland]], wenngleich die dortigen Fortschritte in der mitteleuropäischen Diskussion zunächst kaum beachtet wurden. Bereits 1885 wurde hier das patriarchale [[Güterrecht|Ehegüterrecht]] aufgehoben, und der finnische Ständetag führte die [[Gütertrennung]] ein. Damit behielt die Frau, auch in der Ehe, das Recht auf ihr Vermögen. Wenige Monate vorher hatte die Schriftstellerin [[Minna Canth]] das aufsehenerregende Theaterstück ''Työmiehen vaimo'' (''Die Frau des Arbeiters'') geschrieben. Dort hatte sie geschildert, wie nach altem Ehegüterrecht die Frau eines Trinkers hilflos zusehen musste, wie dieser ihr gesamtes persönliches Vermögen missbräuchlich verschwendete. Auch bei der Gewährung staatsbürgerlicher Frauenrechte machte Finnland den Anfang: 1906 erhielten dort die Frauen als erste in Europa das volle [[Stimmrecht]].
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Begibt man sich auf den Pfad der [[Schwarze Magie|schwarzen Magie]], nähert man sich dem zweihörnigen Tier. Heute ist diese Gefahr noch relativ gering, da erst wenige Menschen in der Lage sind, geistige Kräfte in derartiger Weise zu missbrauchen. Künftig wird diese Gefahr aber immer größer werden.
=== Mitte 20. Jahrhundert bis heute ===
Fast vergessen ist heute, dass in der jungen Bundesrepublik Deutschland bis 1958 ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau kündigen konnte.<ref>[http://www.fu-berlin.de/sites/gpo/pol_sys/gleichstellung/Der_Ritt_auf_der_Schnecke/Ritt-Schnecke-Vollstaendig.pdf?1361541637 Sabine Berghan: ''Ritt auf der Schnecke. Rechtliche Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland''. Gender Politik Online, Otto-Suhr-Institut, Freie Universität Berlin, 2011]</ref> In Baden-Württemberg mussten Lehrerinnen noch bis 1956 durch ein [[Lehrerinnenzölibat]]-Gesetz aus dem Staatsdienst ausscheiden, wenn sie heirateten. Erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 3. Mai 1957 verabschiedet wurde und am 1. Juli 1958 in Kraft trat, hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten, und die [[Zugewinngemeinschaft]] wurde zum gesetzlichen Güterstand. Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und verfügte allein über die daraus erwachsenen Zinsen und auch über das Geld aus einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau. In diesem Gesetz von 1958 (zum [[Artikel 3 des Grundgesetzes f%C3%BCr die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz Art. 3]]) wurden auch zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt und erst 1979 vollständig beseitigt. 1976 strich eine [[Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts|grundlegende Neuregelung des Ehe- und Familienrechts]] eine gesetzliche Aufgabenteilung in der Ehe. Ein auch seit 1900 existierendes [[Kranzgeld]] strich der DDR-Gesetzgeber 1957, was gesamtdeutsch erst 1998 realisiert wurde.


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Ab den 1980er-Jahren wurde von Feministen weltweit immer wieder kritisiert, dass die Umsetzung der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] vielfach ungenügend sei und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus den verschiedensten Gründen nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlässigt würden.
"Erst wenn einmal begonnen wird damit, daß der Mensch
sozusagen das Abc der schwarzen Magie absolviert, dann ist er auf
dem gefährlichen Wege nach dem Abgrund. Und dieses Abc
besteht darin, daß ein Mensch, der der Schüler eines schwarzen
Magiers wird, dazu angehalten wird, in ganz bewußter Weise das
Leben zu ertöten, dem Leben vor allen Dingen in der Ertötung
soviel Schmerz als möglich zuzufügen, und in diesem Zufügen des
Schmerzes eine gewisse Befriedigung zu fühlen. Wenn die Absicht
besteht, in ein Lebewesen zu stechen oder zu schneiden mit der
Absicht, in dem Schmerze desselben Seligkeit zu fühlen, dann liegt
darin das Abc der schwarzen Künste. Was darüber hinausgeht,
kann nicht gestreift werden. Aber Sie werden es schon scheußlich
genug finden, wenn Ihnen gesagt wird, daß der schwarzmagische
Anfänger zu schneiden und zu stechen hat in lebendiges Fleisch,
nicht so wie der Vivisektor schneidet — es ist dies auch schon etwas
Schlimmes, doch findet das Wesen der Vivisektion seine Überwindung
in den Vivisektoren selber, indem diese in Kamaloka an sich
selbst die Schmerzen werden zu spüren haben, die sie ihren Opfern
zugefügt haben, und deshalb die Vivisektion in Zukunft lassen werden
—, sondern wer in systematischer Weise ins Fleisch schneidet und
daraus Befriedigung empfindet, der fängt an, auf die abschüssige
Bahn der schwarzen Magie zu kommen. Und dadurch ist die Möglichkeit
gegeben für ihn, immer mehr und mehr sich jenem Wesen
zu nähern, dem zweihörnigen Tier.


Dieses Wesen selbst, das wir als das zweihörnige Tier charakterisiert
== Kritik an der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ==
haben, brauchen wir uns durchaus nur so vorzustellen, daß
Kritiker wiesen darauf hin, dass insbesondere Artikel 12 („Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“) von vielen Ländern und Regierungen wiederholt dazu benutzt werde, Menschenrechtsverletzungen an Frauen als „Privatsache“ zu behandeln und das Recht von Männern auf [[Privatsphäre]], [[Familie (Soziologie)|Familie]] und persönliche [[Ehre]] in der Rechtsprechung höher zu werten als das Recht der Frauen z.&nbsp;B. auf körperliche Unversehrtheit. Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen fänden größtenteils im privaten und nicht im öffentlichen Raum statt, was viele Staaten dazu benutzten, die Augen vor Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu verschließen.
es als verführendes Wesen von ganz anderer Art als der Mensch ist.
Es stammt aus anderen Weltperioden, hat anderer Weltperioden
Neigungen angenommen und wird sich tief befriedigt fühlen, wenn
es auf Wesen stößt, wie diese bösen Wesen sein werden, die sich
geweigert haben, innerlich anzunehmen, was als Gutes aus der Erde
fließen kann. Dieses Wesen hat nichts von der Erde haben können.
Es hat kommen sehen die Erdenentwickelung, aber es hat sich
gesagt: Ich bin nicht mit der Erde so fortgeschritten, daß ich von
dem irdischen Dasein irgend etwas haben kann. — Dieses Wesen
hätte nur dadurch etwas haben können von der Erde, wenn es in
einem bestimmten Augenblick die Herrschaft hätte erlangen können,
nämlich da, wo das Christus-Prinzip heruntergestiegen ist auf
die Erde. Wenn dieses Christus-Prinzip damals im Keim erstickt
worden wäre, wenn der Christus von dem Widersacher hätte überwunden
werden können, dann allerdings wäre es möglich gewesen,
daß die Erde in ihrer Ganzheit diesem Sorat-Prinzip verfallen wäre.
Das ist nicht der Fall gewesen, und so muß sich dieses Wesen
begnügen mit den Abfällen, die sich nicht hingeneigt haben zum
Christus-Prinzip, mit jenen Menschen, die in der Materie steckengeblieben
sind. Die werden in der Zukunft seine Heerscharen sein." {{Lit|{{G|104|239f}}}}
</div>


== Sorat als Erdendämonium und Gegenkraft zu Nachiel ==
Als weiterer Punkt wurde die nach Meinung der Kritiker einseitige Ausrichtung der Menschenrechtsdeklaration auf den Schutz des Individuums vor Übergriffen durch den Staat kritisiert. Schutz vor Übergriffen durch Privatpersonen war in der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 zunächst nicht vorgesehen – es sei aber gerade bei Menschenrechtsverletzungen an Frauen so, dass sie vor allem durch Privatpersonen begangen würden. Diese würden in vielen Staaten zwar nicht offensiv unterstützt, trotzdem aber in der Rechtspraxis geduldet.
[[Datei:Nachiel.gif|thumb|200px|Nachiel]]
[[Nachiel]] ({{HeS|נכיאל}}), die [[Intelligenz der Sonne]]<ref>[[Agrippa von Nettesheim]]: '' Die magischen Werke'', Fourier Verlag, Wiesbaden 1985, S 251</ref><ref>Francis Barrett: ''The Magus'', London 1801, S 146 [http://www.sacred-texts.com/grim/magus/ma150.htm]</ref>, steht für die starken Kräfte der [[Sonne]], die sich von der [[Erde (Planet)|Erde]] am Beginn der [[Genesis]] trennen mussten, damit die Erde nicht zu rasch vergeistigt wurde. ''Nachiel'' hat im [[Hebräisch]]en die Ziffersumme [[111]]. Die Gegenkraft dazu ist das Erden- und Sonnendämonium Sorat.


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Ein dritter Kritikpunkt lag in der Tatsache, dass die spezifische Situation von Frauen in der Menschenrechtserklärung nicht erwähnt sei und deshalb von Menschenrechtsorganisationen mehr oder weniger ignoriert werde. So seien Frauen vielerorts denselben Menschenrechtsverletzungen wie Männer ausgesetzt (zum Beispiel Verfolgung aufgrund der Religion oder der [[Rassentheorie|Rasse]]), aufgrund ihres Geschlechtes kämen aber weitere, frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise sexuelle Folter oder [[Zwangsprostitution]] hinzu, welche die Situation zusätzlich verschlimmere. Der vierte von Feministen angebrachte Kritikpunkt bezog sich auf die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund „kultureller Unterschiede“. So sei es noch bis weit in die 1990er Jahre üblich gewesen, systematische und strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen, wie sie beispielsweise in [[Afghanistan]] oder im [[Iran]] vorgekommen seien, im Namen der kulturellen Unterschiedlichkeit zu tolerieren. Insbesondere Frauenrechtsorganisationen aus den betroffenen Ländern fordern bis heute die ''Universalität'' und ''Unteilbarkeit'' der Menschenrechte auch für Frauen und auch in Ländern, in deren kultureller Tradition dies nicht vorgesehen ist.
"Dagegen würde die Menschheit, wenn sie sich mit der ganzen
Erde aus der Sonne herausgetrennt hätte, aber mit dem Monde noch
zusammengeblieben wäre, sehr rasch der Verknöcherung und Verhärtung
anheimgefallen sein. Hätte die Erde den Mond in sich behalten,
würden die Menschen sehr bald eine Art von Puppen geworden
sein - Marionetten. Sie wären zu tief hinuntergestiegen in die Materie,
wie sie auf der anderen Seite zu rasch sich vergeistigt hätten,
wenn die Sonne mit der Erde verbunden geblieben wäre. Daher
mußte der Mond heraus aus der Erde. Und alle diejenigen Kräfte,
welche hinausbefördert worden sind und welche heute vom Monde
aus herrschen und von außen hereinwirken auf die Erde, alle diese
Kräfte werden zusammengefaßt dargestellt in diesem Zeichen, das
wie ein Doppelhaken aussieht. Das ist das Zeichen des Tieres oder
des Lammes mit zwei Hörnern aus der Apokalypse.


[[Datei:Sorat.gif|center|200px|Sorat]]
=== Menschenrechte oder Frauenrechte ===
Die oben aufgeführten, eng miteinander verflochtenen Probleme führten laut den Kritikern<!---welche Kritiker?---> lange Zeit dazu, dass strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen (d.&nbsp;h. Menschenrechtsverletzungen ''wegen ihres Geschlechts'', ein Widerspruch zu Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung) oft nicht als Verletzung der Menschenrechte wahrgenommen worden seien, sondern von internationalen Organisationen und [[Nichtregierungsorganisation|NGOs]] als Spezialfall, eben als „Frauenrechte“ und nicht als „Menschenrechte“ behandelt worden seien. Feministinnen brachten insbesondere scharfe Kritik gegen [[Amnesty International]] und [[Human Rights Watch]] vor, die den spezifischen Frauenproblematiken zu wenig Aufmerksamkeit schenkten. Der [[UNO]] und ihren Gremien wurde vorgeworfen, dass beispielsweise sexuelle Übergriffe in bewaffneten Konflikten als „Privatangelegenheit“ und nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt und als „außergewöhnliche Vorkommnisse“ an die nationale Gerichtsbarkeit delegiert würden.


Das eine Zeichen heißt Nachiel, das andere Sorat. Dieses zweite
Mit dem bereits in den 1970er-Jahren kreierten Slogan „Frauenrechte sind Menschenrechte“ machten Frauenrechtsorganisationen darauf aufmerksam, dass es auch geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen gebe, von denen Frauen vielerorts betroffen seien, und forderten die ''Universalität'' und ''Untrennbarkeit'' der Menschenrechte auch für Angehörige des weiblichen Geschlechtes sowie eine Ausweitung der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte auf den so genannt privaten Raum.
Zeichen nennt man ''auch'' das Zeichen für das Erdendämonium. Alle
diejenigen Kräfte, welche der schwarze Magier durch die Anwendung
so scheußlicher Methoden entwickelt, führen auf okkulte Weise
auf der Erde zur Vermehrung der Kräfte, die der dämonischen
Natur der Erde angehören und die zur Verhärtung der Erde führen.
Wenn viele Menschen schwarze Magier würden, so hätte das zur
Folge, daß die Erde immer ähnlicher würde dem Monde, während
dagegen durch die Kräfte der weißen Magie die Erde immer ähnlicher
werden wird den Sonnenkräften, den Kräften, die in den
Sonnenstrahlen sind.


Wozu also würde ein Überhandnehmen der schwarzen Magie auf
Um Frauen dieselben Rechte und Möglichkeiten zu geben, wurde zunächst gefordert, klare Bestimmungen gegen die [[Diskriminierung]] von Frauen in alle völkerrechtlichen Verträge einzufügen, so dass die Staaten Verstöße gegen die Menschenrechte von Frauen nicht mehr ignorieren könnten.
unserer Erde führen? Es würde führen zur Verhärtung des Erdballes,
Damit die Menschenrechte auch für die Ahndung geschlechtsspezifischer Verstöße nutzbar würden, wurde in jahrzehntelanger Aufklärungs- und Lobbyarbeit darauf hingewiesen, dass beispielsweise [[Zwangsprostitution]] als [[Sklaverei]] behandelt werden müsse, [[häusliche Gewalt]] oder systematische [[Vergewaltigung]] als [[Folter]].
dazu, daß der Erdball ein Mond würde. Dieselben Kräfte, wie sie
mit dem Monde ausgeschieden worden sind, die sich herausentwickelt
hatten aus der Substanz der Erde, sie sind als Anlage in den
Schichten der Erde noch immer vorhanden. Neben all den Kräften,
die die gute Anlage haben, Sonnenkräfte zu werden, sind auch die
Kräfte noch vorhanden, welche die Anlage haben, Mondenkräfte zu
werden. Durch die weiße Magie wird die Erde immer mehr angenähert
der Sonnennatur; durch die Kräfte der schwarzen Magie wird
sie angenähert der Mondennatur. Durch die weiße Magie muß alles
besiegt werden, was nicht auf dem Wege der Erleuchtung, der Weisheit,
zur Beherrschung geistiger Kräfte führt. Denn alle solche Prozeduren,
solche Tätigkeiten, wie sie genannt worden sind, führen
nicht auf dem Wege der Weisheit, der Einsicht, nicht durch wirkliches
Hineinschauen zur Beherrschung geistiger Kräfte, sondern sie
sind der Natur abgelauscht, indem man mit ihr Machinationen und
Prozeduren unternimmt, durch welche Kräfte ohne Erleuchtung errungen
werden sollen. So ist denn tatsächlich das apokalyptische Siegel
zu gleicher Zeit das Zeichen für die Überwindung der schwarzen
Magie durch die weiße Magie. Durch die menschlichen Kräfte, die
sich verwandeln, werden Sonnenkräfte geboren von dem Menschen
selber, so daß die Mondenkräfte zu des Menschen Füßen liegen." {{Lit|{{G|101|135ff}}}}
</div>


==Wie wirkt Sorat?==
In den letzten Jahren − u.&nbsp;a. mit dem 1976 gegründeten [[Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen]] (UNIFEM) − wurde daran gearbeitet, die soziale und wirtschaftliche Situation der Frauen weltweit zu stärken. Auf völkerrechtlichem Gebiet wurden Staaten vermehrt in die Verantwortung gezogen, Rechtsverletzungen an ihren Bürgerinnen genau so konsequent zu verfolgen wie an ihren Bürgern. Innerhalb der internationalen Organisationen wird daran gearbeitet, sozialen und wirtschaftlichen Rechten einen ebenso wichtigen Stellenwert zu geben wie den traditionellen bürgerlichen und politischen Rechten. Konkrete Hauptschwerpunkte der Aktionen moderner Frauenrechtsorganisationen sind [[Zwangsprostitution]], [[Zwangsheirat]], [[Ehrenmord]]e, gezielte [[Femizid#Selektive Abtreibung|Abtreibungen an weiblichen Föten]], [[Kindstötung|Infantizid]] an weiblichen Säuglingen, [[Beschneidung weiblicher Genitalien|weibliche Genitalverstümmelung]], ein Recht auf [[Schulbildung]] auch für Mädchen etc.
"Sorat als Sonnendämon, als Antichrist, verfolgt zunächst das Ziel das Werk Christi zu zerstören, dessen Taten für die Menschheit auszulöschen. Dies bezieht sich vor allem auf die Kerntatsache des Christentums, die Auferstehung als Wiederherstellung des geistig-physischen Phantoms, des Auferstehungsleibes, der zum adäquaten Träger des Ich werden soll. (...) Auf die menschliche Wesenheit bezogen kommt es ihm ... als seine Absicht darauf an, das Ich zu exstirpieren, zumindest aber dahin zu arbeiten, daß das Ich den Christus-Impuls nicht aufnimmt, um dadurch in der Persönlichkeitsentwicklung stehenzubleiben.
Im Denken, Fühlen und Wollen des Menschen will Sorat einen Zustand herstellen, der seinen Intentionen entgegenkommt."<ref>Peter Tradowky: ''Christ und Antichrist'', Vlg. am Goetheanum, Dornach 1996, S. 76 - 77</ref> Lähmung des Denkens, Verleiblichung des Fühlens und Einschläfern des Willens, sind die Stichworte dafür.<ref>Vgl. Peter Tradowky: ''Christ und Antichrist'', Vlg. am Goetheanum, Dornach 1996, S. 77 - 81</ref>
''Sorat'' will das ICH des Menschen unbrauchbar machen zu seiner Höherentwicklung, was durch allerlei wüste ''Leidenschaften'' und ''Süchte'' ([[Asuras]]), durch ''Rassismus'' und [[Juden]]ausrottung (Sorat) und durch Mißbrauch der modernen Wissenschaft in ihren negativen Auswüchsen (wie etwa [[Wikipedia:Genmanipulation|Genmanipulation]], [[Wikipedia:Rassenhygiene|Rassenhygiene]], [[Genselektion]] und [[Atomkraft]]gefahren) erreicht werden soll.<ref>Vgl. auch Peter Tradowsky: ''Zeitschritte'', Vlg. am Goetheanum, Dornach 2000, S. 125 - 126 und Peter Tradowsky: ''Das Mysterium von Golgatha, Radioaktivität und Atomkraft'', Vlg. für Anthroposophie, Dornach 2011</ref> Letztlich soll der Mensch in seiner Fortentwicklung einer Art ''Ver-[[Tier]]ung'' anheim gegeben werden, so dass ein gesundes ICH-Leben im normalen physischen Leib unmöglich wird.
Sorat will das [[Christus]]-Wirken innerhalb der Menschheit ausrotten. Seine Anhänger bedienen sich hierzu auch der [[Schwarze Magie|Schwarzen Magie]].<ref>Vgl. Bernard Lievegoed: ''Das Gute tun'', S. 46, S. 67 ff u. S. 91 ff, Erhard Fucke: ''Im Spannungsfeld des Bösen'', S. 210 ff sowie Michael Kalisch: ''Das Böse. Polarität und Steigerung'', S. 215 ff</ref>


==Wie bannt man Sorat?==
== Umsetzung der Frauenrechte in den internationalen Gemeinschaften ==
Das Prinzip der Gleichberechtigung von Frau und Mann wurde bereits bei der Gründung der [[Vereinte Nationen|UNO]] 1946 anerkannt (Präambel, Art. 1.3). Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 beinhaltet einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts. In den [[Genfer Konventionen#Die Genfer Abkommen von 1949|Genfer Konventionen IV]] wurde 1949 im Artikel 27 erstmals der besondere Schutz vor Vergewaltigung, erzwungener Prostitution und sonstigen unzüchtigen Angriffen gegen Frauen im [[Krieg]] verankert.<ref>„[http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/a27.html R 0.518.51 Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Artikel 28]“, Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, abgerufen 22. Februar 2008.</ref>


[[Datei:20921Woloschin_Erzengel_Michael.jpg|thumb|right|Woloschin: Erzengel Michael]]
Trotz dieser Vorsätze führte die Umsetzung dieser Grundsätze vorerst ein Schattendasein. Die Vorschläge der „UN-Frauenkommission“ wurden nicht umgesetzt und die Lage der Frauen in vielen Ländern verbesserte sich kaum. Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen wurden zunächst nicht wahrgenommen. Deshalb schlug die Frauenkommission 1972 vor, das Jahr 1975 zum [[Internationales Jahr der Frau|Internationalen Jahr der Frau]] zu machen, um auf die Thematik der Frauenrechte aufmerksam zu machen. Dank diesem Jahr und der zwischen 1976 und 1985 dreimal stattfindenden [[UN-Weltfrauenkonferenz]] fand innerhalb der Vereinten Nationen ein Umdenken statt und die Frauenrechtsproblematik wurde zu einem Thema.<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref>
Zunächst läßt sich konstatieren: [[Jesus Christus]] ist den dunklen Mächten überlegen.
[[Datei:CEDAW Participation.svg|rechts|miniatur|Vertragsstaaten des CEDAW (Stand: 2008)]]
"Denn Sorat als Sonnendämon kann nicht für sich allein auftreten, er ist vielmehr abhängig von dem, den er verfolgt. Denn es bleibt doch die Wahrheit bestehen, dass die Impulsation des ganzen Geschehens von dem Sonnengeist (Christus) ausgeht."<ref>Peter Tradowsky: ''Zeitschritte'', Vlg. am Goetheanum, Dornach, 2000, S. 118</ref>
Und doch kann die Widersachermacht des Sonnendämons in ihren Wirkungen auf den einzelnen Menschen überwältigend erscheinen.


[[Hermann Keimeyer]] gab hierzu einen Ratschlag (bezogen auf alle [[Widersachermächte]]):
=== UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979 ===
Die Widersacher können bekämpft werden, nämlich "[[Luzifer]] (läßt sich) bannen durch Moralität,
Im Dezember 1979 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das [[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]] (CEDAW) verabschiedet.<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref> Das Übereinkommen war eine Zusammenfassung der bereits zuvor existierenden Bestimmungen und ging andererseits darüber hinaus, da es die Vertragsstaaten in die Verantwortung nahm, Rechtsverletzungen an Frauen auch bei nicht-staatlichen Akteuren zu ahnden. Das Übereinkommen wurde durch ein Aktionsprogramm ergänzt, das die Vertragsstaaten verpflichtete, die [[Gleichberechtigung]] von Frauen und Männern nicht nur ''de jure'', sondern auch ''de facto'' umzusetzen. Da die internationale Gemeinschaft zu diesem Zeitpunkt davon überzeugt war, die Lebenssituation der Frauen wäre − im Gegensatz zu „normalen Menschenrechten“ − für eine regelmäßige statistische Überprüfung nicht geeignet, wurde als einziger Kontrollmechanismus über die Umsetzung des Vertrages die Erstellung eines jährlichen Berichts über die Lage der Frauenrechte im jeweiligen Land eingerichtet. Dieser Bericht muss an den Frauenkonventionsausschuss, eine Gruppe von Sachverständigen, eingereicht werden. Von Beginn an kamen die Vertragsstaaten dieser Verpflichtung nur ungenügend nach. Sanktionsmöglichkeiten sind keine vorgesehen und im Vergleich mit anderen UN-Menschenrechtsorganen wurden dem Frauenkonventionsausschuss nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
[[Ahriman]] (läßt sich) bannen durch ausgewogene Urteilskraft, [[Asuras]]-'''Sorat''' (läßt sich) bannen durch das [[Michaelsschwert]] im eigenen ätherischen Rückgrat" ([[Hermann Keimeyer]])<ref>Vgl. Weblink: Hermann Keimeyer "Dreifaltigkeiten..."</ref>. Das [[Michaelsschwert]] im eigenen ätherischen Rückgrat läßt sich erzeugen durch eine Visualisierung einer entsprechenden [[Meditation]] ([[Imagination]]). Auch der moderne [[Manichäismus]], wie er etwa durch [[Bernard Lievegoed]] dargestellt wurde, bietet Möglichkeiten dem Bösen (also den [[Widersachermächte]]n) insgesamt adäquat zu begegnen.<ref>Siehe Literaturangaben zu Bernard Lievegoed sowie Flensburger Hefte Nr. 26, S. 76</ref>


==Einzelnachweise==
=== Wiener Erklärung und Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, 1993 ===
Aufgrund der fehlenden Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten gestaltete sich die Umsetzung der UN-Frauenkonvention in den Vertragsstaaten nur sehr zögerlich. Auf Druck der Frauenbewegung wurde das Thema der Frauenrechte auf die Tagesordnung der UN-Weltmenschenrechtskonferenz gesetzt, die im Juni 1993 in Wien stattfand. Als erste internationale Erklärung überhaupt verurteilt die Abschlusserklärung von Wien Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung.<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref> Zudem wurde in der Erklärung explizit festgehalten: „Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“.


<references />
In der im Dezember 1993 verabschiedeten ''[[Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen|Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen]]'' wird erneut festgehalten, dass Frauenrechte ein unveräußerlicher und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind und auf keinen Fall unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Gewohnheiten relativiert werden dürften. Explizit werden Gewalttaten in folgenden Zusammenhängen als Menschenrechtsverletzungen verurteilt:
* körperliche und sexuelle Gewalt (inklusive sexuellem Missbrauch von Mädchen und Vergewaltigung in der Ehe) im Haushalt und der Familie
* Gewalt im Zusammenhang mit [[Mitgift]]
* weibliche Genitalverstümmelung
* sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und anderswo)
* Frauenhandel
* Zwangsprostitution
* staatliche oder staatlich geduldete körperliche oder sexuelle Gewalt (in staatlichen Einrichtungen und anderswo)


==Siehe auch==
Um die Umsetzung der Erklärung zu stärken, wurde im März 1994 das Amt eines ständigen [[UN-Sonderberichterstatter]]s über Gewalt an Frauen eingerichtet.
* [[Apokalypse]]
* [[Soratmenschen]]


==Literatur==
=== 4. Weltfrauenkonferenz in Peking, 1995 ===
*Rudolf Steiner, ''Ursprungsimpulse der Geisteswissenschaft'', [[GA 96]] (1989), S 313 ff.
Die 4. [[Weltfrauenkonferenz]] der Vereinten Nationen vom September 1995 in Peking stand unter dem Motto „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“. Insbesondere das kulturell und traditionell unterschiedliche Verständnis von Frauenrechten wurde heftig und kontrovers diskutiert. Das Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog, die so genannte Aktionsplattform, welche mithilfe von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und von 189 Staaten ratifiziert wurde. Darin verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten insbesondere, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft (d.&nbsp;h. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft) zu fördern, die Rechte der Frauen zu schützen, die Armut von Frauen zu bekämpfen, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen. Außerdem gelten die Abschlusserklärung der Weltfrauenkonferenz in Peking wie auch jene der Konferenz in Nairobi zehn Jahre zuvor als Vorläufer der für die Frauenrechte wichtigen [[Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates|UN-Resolution 1325]] aus dem Jahr 2000 (siehe 3.4).<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref>
*Rudolf Steiner: ''Mythen und Sagen. Okkulte Zeichen und Symbole'', [[GA 101]] (1992), ISBN 3-7274-1010-8 {{Vorträge|101}}
*Rudolf Steiner: ''Die Apokalypse des Johannes'', [[GA 104]] (1985), ISBN 3-7274-1040-X {{Vorträge|104}}
*Michael Kalisch: ''Das Böse. Polarität und Steigerung'', Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 1998, S. 175ff und S. 215ff
*''Chiffren des 20. Jahrhunderts. Im Angesicht des Bösen'', herausgegeben von Thomas Göbel und Heinz Zimmermann, Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 2000
*Bernard Lievegoed: ''Über die Rettung der Seele'', Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 1994
*Bernard Lievegoed: ''Das Gute tun. Ankommen im 21. Jahrhundert'', Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 2012
* Erhard Fucke: ''Im Spannungsfeld des Bösen'', Vlg. Freies Geistesleben, Stuttgart 2002, S. 210ff
* Jelle van der Meulen: ''Der Aufruf Bernard Lievegoeds''. Auf der Suche nach den Wurzeln der Anthroposophie und ihrer Zukunft. [[Jelle van der Meulen]] über [[Bernard Lievegoed]], aus dem Niederländischen von [[Wolfgang Garvelmann]], Santorini Mai 1994 (Manuskriptdruck)
* Flensburger Hefte Nr. 26: ''Michael - Januskopf Bundesrepublik'', Flensburger Hefte Vlg., Flensburg 1989, S. 76
* Peter Tradowky: ''Christ und Antichrist'', Vlg. am Goetheanum, Dornach 1996, S. 76 ff.
* Peter Tradowsky: ''Zeitschritte'', Vlg. am Goetheanum, Dornach 2000, S. 118 ff.
* Peter Tradowsky: ''Das Mysterium von Golgatha, Radioaktivität und Atomkraft'', Vlg. für Anthroposophie, Dornach 2011
* Sergej O. Prokofieff: ''Die Begegnung mit dem Bösen und seine Überwindung in der Geisteswissenschaft'', Vlg. am Goetheanum, Dornach 1999, S. 25 ff.


{{GA}}
Obwohl diese Aktionsplattform eine gute Argumentationsgrundlage für Frauenrechtsorganisationen gegenüber den Regierungen und der internationalen Gemeinschaft darstellt, sind darin weder klare Termine für die Umsetzung vorgesehen noch rechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staaten, die sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen halten.


==Weblinks==
=== Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit, 2000 ===
* [http://www.hermannkeimeyer.de/index.php?option=com_content&task=view&id=716&Itemid=44 Hermann Keimeyer: Dreifaltigkeiten in unserem Universum...]
Die sogenannte Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit wurde durch den [[UN-Sicherheitsrat]] am 31. Oktober 2000 einstimmig verabschiedet. Sie gilt als Meilenstein zur Ächtung sexueller Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen, der wohl ohne die gesteigerte internationale Sensibilität der Weltöffentlichkeit gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgelöst durch die Erfahrungen aus dem [[Jugoslawienkriege|Jugoslawienkrieg]] und dem [[Genozid in Ruanda]] in den 1990er Jahren, nicht möglich gewesen wäre.


[[Kategorie:Widersacher]]
Die Resolution verlangt von der UN, den Regierungen und von nichtstaatlichen Organisationen umfassende Gewaltprävention und [[Strafverfolgung]] der [[Täter]]. Außerdem berücksichtigt sie zum ersten Mal in dieser Form eine Geschlechterperspektive in Friedensprozessen. So fordert die Resolution verbesserte Teilnahmechancen von Frauen an Friedensverhandlungen sowie die Integration von Frauenbelangen in das Mandat der UN-Friedensmission und die stärkere Beteiligung von Frauen in militärischen und zivilen Kontingenten. Diese auch organisationsbezogene Förderung von Geschlechtergerechtigkeit ([[Gender-Mainstreaming]]) wurde durch UN-Vorgaben insbesondere auch in Bezug auf die [[Menschenrechte]] –  die somit auch als Frauenrechte verstanden werden – definiert. Folgerichtig soll nach der Resolution 1325 das Gender-Mainstreaming auch bei [[UN-Friedensmissionen]] zum Tragen kommen: in der Entwaffnung, Demobilisierung, der Planung von Flüchtlingslagern oder bei Reformen des staatlichen Sicherheitssektors aus [[Polizei]], [[Militär]] und [[Justiz]].<ref>{{Internetquelle |autor=Rita Schäfer |url=http://www.geschichte-menschenrechte.de/schluesseltexte/resolution-des-un-sicherheitsrats-zu-frauen-frieden-und-sicherheit-2000/ |titel=Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) |werk=Quellen zur Geschichte der Menschenrechte |hrsg=Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert |datum=2017-10 |zugriff=2017-11-02 |sprache=}}</ref>
 
=== UN-Frauenkonferenz 2013 ===
Eine Konferenz der Vereinten Nationen stimmte im März 2013 für eine Erklärung, nach der Frauen und Mädchen die gleichen Rechte und der gleiche Schutz wie Männern und Jungen gewährt werden sollen.<ref>[[Spiegel Online]] [http://www.spiegel.de/politik/ausland/frauenrechte-vereinte-nationen-verabschieden-frauenrechts-papier-a-889241.html Uno-Erklärung: Muslimische Staaten gestehen Frauen gleiche Rechte zu], abgerufen 16. März 2013.</ref>
 
=== Rechtliche Möglichkeiten und Rechtsprechung ===
Bereits lange vor Peking wurde von der [[UNIFEM]] und NGOs kritisiert, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention von 1979 gab. In der Folge der Weltfrauenkonferenz in Peking wurde 1999 ergänzend zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ ein Fakultativprotokoll vorgelegt ({{BGBl|2001 II S. 1237, 1238}}). Dieses Protokoll erlaubt Beschwerden von Individuen an den Frauenrechtsausschuss, wenn die in dem Abkommen genannten Rechte verletzt werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Staat, dem die Klägerin angehört, das Zusatzprotokoll unterschrieben und ratifiziert hat, was bisher erst in 50 Staaten der Fall ist. Die Klägerin muss, bevor sie an den Frauenrechtsausschuss gelangen kann, alle in ihrem Staat existierenden Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft haben, es sei denn, der Weg durch die Instanzen ist unzumutbar. Die Hürde der Anrufung des VN-Frauenrechtsausschusses ist vor allem für Frauen aus Ländern hoch, in denen die finanziellen Möglichkeiten oder rechtliche Bildung eingeschränkt sind oder in denen sie nur mit Einwilligung ihres Ehemanns, Vaters oder eines anderen männlichen Verwandten ein Gericht bemühen dürfen. Für diesen Fall sieht das Fakultativprotokoll die Möglichkeit der Vertretung der Klägerin/innen vor. Der VN-Frauenrechtsausschuss kann bei einer Klage von dem betreffenden Staat Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Klägerin verlangen. Neben dem Beschwerderecht besteht im Fakultativprotokoll als zweites Verfahren auch noch ein Untersuchungsrecht des VN-Frauenrechtsausschusses. Gemäß diesem kann der Ausschuss auf eigene Initiative eine Untersuchung in einem Vertragsstaat einleiten, wenn Informationen über „schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Übereinkommen niedergelegten Rechte“ vorliegen.
 
Im so genannten [[Foca-Fall]] vom 22. Februar 2001 wurde erstmals in der Geschichte der Frauenrechte Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als Kriegsverbrechen, d.&nbsp;h. als schwerer Verstoß gegen die [[Genfer Konventionen]] verurteilt. In dem historischen Urteil wurden das Einsperren und die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen als Folter und Sklaverei behandelt und als [[Verbrechen gegen die Menschheit]] eingestuft.
 
=== Kritik an diesem Konzept ===
Heutzutage wird das Wort „Frauenrechte“ meist als der vom [[Feminismus]] oder der von der Frauenbewegung geprägte Begriff verwendet, der letzten Endes all die Rechte anspricht, die in der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] aus dem Jahre 1948 aufgenommen wurden. In einem Punkt sind sich Frauenrechtsorganisationen und -aktivistinnen mit ihren Kritikern einig: Eine Grundmaxime der [[Menschenrechte]] ist die Universalität, d.&nbsp;h. jeder Mensch hat ein Anspruch auf die gleichen Rechte unabhängig von Rasse, [[Ethnie|Herkunft]], sozialem Status, Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Uneinig sind sie sich sowohl über den Grad der weltweiten Umsetzung der Menschenrechte für Frauen als auch in der Interpretation der Universalität der Menschenrechte im Kontext der Frauenrechte.
 
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Frauenrechte}}
* {{WikipediaDE|Frauenrechte}}
* {{WikipediaDE|Gleichstellung der Geschlechter}}
* {{WikipediaDE|Frauenrechte unter den Taliban}}
* {{WikipediaDE|Frauenrechte in der Türkei}}
* {{WikipediaDE|Frauenarbeit}}
* {{WikipediaDE|Freiheitsrechte}}
* {{WikipediaDE|Internationaler Frauentag}}
* {{WikipediaDE|Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen}}
* {{WikipediaDE|Syndikalistischer Frauenbund}}
* {{WikipediaDE|Geschlechtsvormundschaft}}
 
== Literatur ==
; Wissenschaftliche Literatur
* Genia Findeisen und Kristina Großmann (Hrsg.): ''Gewalt gegen Frauen in Südostasien und China'' Berlin: regiospectra Verlag 2013, ISBN 978-3-940132-54-3
* Elisabeth Gabriel: ''Frauenrechte. Einführung in den internationalen frauenspezifischen Menschenrechtsschutz.'' Wien, Graz: Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2001, ISBN 3-7083-0032-7
* Ernst Fürntratt-Kloep: ''Soziale Gleichheit und Frauenrechte im weltweiten Vergleich.'' Köln: Papyrossa 2001, ISBN 3-89438-154-X
* Ute Gerhard (Hrsg.): ''Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart''. München 1997. ISBN 978-3-406-42866-1
 
; Sachliteratur
* Christa Stolle/Heike Robben: ''Zum Beispiel − Frauenrechte''. Göttingen: Lamuv-Verlag, 2004, ISBN 978-3-88977-657-0
* Terre des femmes|TERRE DES FEMMES e.&nbsp;V. (Hrsg.): ''Widerstand ist ein Geheimnis des Glücks − 20 Jahre TERRE DES FEMMES''. Tübingen 2001, ISBN 978-3-9806165-4-6
 
; Belletristik
* Katrin Rohnstock, Ralf Pasch: ''Mein Leben im Schatten der Blutrache. Die Geschichte der Gülnaz Beyaz'', München: Deutscher Taschenbuch Verlag 2008, ISBN 3-423-34480-6
* Necla Kelek: ''Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland.'' Köln: Kiepenheuer & Witsch 2005, ISBN 3-462-03469-3
* Seyran Ateş: ''Großer Weg ins Feuer. Die Geschichte einer deutschen Türkin.'' Berlin: Rowohlt 2003, ISBN 3-87134-452-4
* Waris Dirie: ''Wüstenblume.'' München: Droemer Knaur 2001, ISBN 3-426-61948-2
* Serap Çileli: ''Wir sind Eure Töchter, nicht Eure Ehre''. Darmstadt: Neuthor 1999, ISBN 3-88758-081-8
 
== Weblinks ==
{{Commonscat|Women's rights|Frauenrechte}}
* [http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR3/frauenrechte/woher/geschichte.htm Der Beginn des langen Kampfes für die Frauenrechte]
* [http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR3/frauenrechte/was/dokumente.htm UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]
* [http://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/Materialien/dokument_10.htm Wiener Erklärung und Aktionsprogramm von 1993] (englisch)
* {{Webarchiv | url=http://www.unhchr.ch/women/index.html | wayback=20050404085828 | text=Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte über Frauenrechte}} (englisch)
* [http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=projekte/forschungsprojekt%20I/grossesinhaltsverzeichnis.php Quellentexte zur rechtlichen Stellung der Frau um 1900]
* {{SozArch|Ar201_235|Dokumentation 4. UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking}}
 
== Einzelnachweise ==
<references/>
 
[[Kategorie:Frauenrechte|!]]
 
{{Wikipedia}}

Version vom 5. Juli 2018, 05:24 Uhr

Frauenrechte sind Freiheits- und Menschenrechte, die Frauen als Mitglieder der Menschheit besitzen oder beanspruchen.[1] Im Laufe der Geschichte ist der Begriff Frauenrechte unterschiedlich eingegrenzt und gedeutet worden. Ein zentraler Aspekt war dabei die Geschlechtsvormundschaft[2][3].

Geschichte

Antike und Christentum

Im antiken Griechenland waren verheiratete Frauen vor allem im Haushalt (Oikos) tätig. Viele Hetären waren hingegen gebildet und genossen soziale Anerkennung. In Sparta wurden den Frauen zwar keine Bürgerrechte zugestanden, sie hatten jedoch im Unterschied zu anderen Poleis als Herrin (kyria zu kyros Herr) das Verfügungsrecht über ihr eigenes Geld. Mit der spätgriechischen Stoa wurde Emanzipation z. B. in der Bildung sowie in verschiedenen Berufen (Schauspielerinnen, Sängerinnen, Ärztinnen, Dichterinnen, Sportlerinnen) möglich.

Die Frau im antiken Rom war vom Mann und Hausherren (dominus) abhängig und nahm nicht am gesellschaftlichen Leben teil, hatte jedoch als Vorsteherin des Haushalts und Hausherrin (domina) ein gewisses Ansehen. Für die Ehe im Römischen Reich rechtlich konstitutiv war die patria potestas des pater familias, des männlichen Familienoberhauptes. Ab dem 25. Lebensjahr war die Frau jedoch grundsätzlich frei bei der Entscheidung, eine Ehe einzugehen.[4] In der römischen Religion nahmen Vestalinnen, Priesterinnen der Göttin Vesta, die allerdings ehelos bleiben mussten, eine geachtete Stellung ein. In der späten Kaiserzeit und gegen Ende des Römischen Reiches wuchsen die Rechte der Frauen, so dass sie Einfluss auf das politische Leben ausüben oder selbständig die Ehe schließen und scheiden konnten.

Auch das Urchristentum hat dazu beigetragen, die Rechte der Frauen und ihre Selbständigkeit zu stärken. Die Bibel – insbesondere die Apostelgeschichte – erwähnt zahlreiche „starke Frauen“, deren Status über den in der griechischen Welt üblichen hinausgeht. In der Spätantike kam es jedoch zu gegenläufigen Bewegungen.

Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan (Dušanov zakonik, 1349), „Prizrener Abschrift“, 15. Jh.

Für die Zeit vor der Aufklärung sind einige Gesetzeswerke nennenswert, in denen Frauenrechte besser verbrieft worden sind. Ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen gab es im Heiligen Römischen Reich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter der Herrschaft des Kaisers Friedrich II. In dem 1349 erlassenen Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan, dem Dušanov zakonik, wird Witwen und Waisen zugesichert, dass sie soziale Hilfe erhalten.[5]

Islam

Die heute weit verbreitete Ansicht, der Islam habe den Status der Frau verschlechtert, trifft zumindest im Frühislam kaum zu. Die islamischen Reformen des 7. Jahrhunderts verbesserten teilweise die Rechte der Frauen, soweit sie die Ehe, die Scheidung und das Erbrecht betreffen.[6] In anderen Kulturen, einschließlich Europas, hatten Frauen nicht derart verbesserte Rechte, sondern bekamen sie meist erst Jahrhunderte später.[7] Das Oxford Dictionary of Islam erwähnt für Arabien auch das Verbot der Kindstötung – insbesondere die Tötung von Mädchen kurz nach der Geburt – und Anerkennung der Frau als Rechtsperson vor dem Gesetz.[8] „Die Mitgift, bis dahin ein Preis der an den Vater (des Mannes A.d.Ü.) gezahlt wurde, wurde umgewandelt in eine Gabe, die die Frau als Teil ihres persönlichen Eigentums behalten konnte“.[9][6]

Nach Einführung des islamischen Rechts (Scharia) wurde die Ehe nicht länger als Status gesehen, sondern eher als ein ziviler Vertrag mit dem notwendigen Einverständnis der Frau.[9][6][8] Sie bekam Erbrecht in einer patriarchalen Gesellschaft, in der zuvor nur männliche Verwandte erben konnten.[6] Dem gegenüber steht jedoch die Geschichte von Chadīdscha bint Chuwailid, der ersten Frau von Mohammed, die als Unternehmerin und Kauffrau und Erbin einer Karawanserei über ein großes Vermögen bestimmte, welches ihr auch nach der Heirat noch gehörte und welches erst nach ihrem Tod an Mohammed überging. Annemarie Schimmel sieht in der Einführung der Scharia einen großen Fortschritt: Die Frau habe – zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes – das Recht, über das zu verfügen, was sie in die Familie eingebracht oder durch eigene Arbeit verdient hat.[10] Laut W. M. Watt hatten arabische Frauen kein Recht auf Eigentum und galten als Eigentum des Mannes (ähnlich wie bei den Samburu in Kenia). Wenn der Ehemann starb, ging alles zu den Söhnen. Mohammed habe den Frauen gewisse Rechte und Privilegien in der Sphäre der Familie, Ehe, Bildung und ökonomischen Unternehmungen gegeben.[11]

Spätere Entwicklungen haben diese frühen Errungenschaften teilweise eingeengt, etwa im Wahhabismus oder – in neuerer Zeit – in Bestrebungen des Islamismus, wie sie zum Beispiel besonders in den pakistanischen Hadood Ordinances zum Vorschein kommen. Verschiedene regionale Allianzen kämpfen (vorerst eher erfolglos) dagegen an, beispielsweise die afghanische Frauenorganisation RAWA und die 1990 von Christen, Sikhs und Hindus gegründete All Pakistan Minorities Alliance.

Von der Aufklärung bis in die Gegenwart

Im Zeitalter der Aufklärung setzten sich einige der Freidenker auch für die Frauenrechte ein, so in Frankreich Nicolas de Condorcet, der das freie Wahlrecht für Frauen propagierte. Zahlreiche Frauen nahmen das Recht für sich in Anspruch, Literarische Salons zu gründen, in denen die geistigen und politischen Erneuerer der Zeit verkehrten.

Die erste Welle der Frauenrechtsbewegung forderte die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern (etwa das Recht für Frauen auf politische Mitbestimmung, Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit, Recht auf eigenen Besitz etc.). Eine der ersten Feministinnen, die ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für Frauen forderte, war Olympe de Gouges. Sie verfasste während der Französischen Revolution 1791 die Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne (Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin). 1793 wurden jedoch die politischen Frauenvereine in Frankreich verboten und Olympe de Gouges noch im selben Jahr durch die Guillotine hingerichtet. Ein weiteres wichtiges Werk zur Frage der Frauenrechte ist das 1792 von Mary Wollstonecraft verfasste A Vindication of the Rights of Woman, ebenso wie das im selben Jahr erschienene Traktat Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber von Theodor Gottlieb von Hippel.[12]

Weiterhin ging es den Frauen um den Abbau von Benachteiligungen im Familienrecht. Dort sollte die Ehefrau und Mutter gleiche Rechte bekommen wie der Ehemann und Vater, der im zeitgenössischen Zivilrecht eine deutlich bevorzugte Stellung besaß. Der zentrale Punkt, an welchem man im damaligen Recht die Rechtsstellung der Frau schlechthin definierte, befand sich damals noch nicht im Verfassungsrecht, sondern im Familienrecht. Die Begründung spezifisch „männlicher“ und „weiblicher“ Rechte erfolgte im älteren Recht nämlich häufig im Rahmen der persönlichen Ehewirkungen (heutiger § 1353 BGB – eheliche Lebensgemeinschaft) und wurde von dort auf andere Gebiete innerhalb und außerhalb des Familienrechts übertragen. In Deutschland hatten die „Rechtskämpfe“ der Frauenbewegung einen ersten Höhepunkt in den 1890er Jahren, als Frauen gegen das geplante Familienrecht des neuen BGBs rebellierten. Unter ihnen waren die ersten Juristinnen Deutschlands und der Schweiz (wie Anita Augspurg, Marie Raschke, Emilie Kempin-Spyri), die in dieser Zeit gerade ihr Studium abgeschlossen hatten.

Eine Vorreiterrolle im europäischen Kampf um Frauenrechte hatte Finnland, wenngleich die dortigen Fortschritte in der mitteleuropäischen Diskussion zunächst kaum beachtet wurden. Bereits 1885 wurde hier das patriarchale Ehegüterrecht aufgehoben, und der finnische Ständetag führte die Gütertrennung ein. Damit behielt die Frau, auch in der Ehe, das Recht auf ihr Vermögen. Wenige Monate vorher hatte die Schriftstellerin Minna Canth das aufsehenerregende Theaterstück Työmiehen vaimo (Die Frau des Arbeiters) geschrieben. Dort hatte sie geschildert, wie nach altem Ehegüterrecht die Frau eines Trinkers hilflos zusehen musste, wie dieser ihr gesamtes persönliches Vermögen missbräuchlich verschwendete. Auch bei der Gewährung staatsbürgerlicher Frauenrechte machte Finnland den Anfang: 1906 erhielten dort die Frauen als erste in Europa das volle Stimmrecht.

Mitte 20. Jahrhundert bis heute

Fast vergessen ist heute, dass in der jungen Bundesrepublik Deutschland bis 1958 ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau kündigen konnte.[13] In Baden-Württemberg mussten Lehrerinnen noch bis 1956 durch ein Lehrerinnenzölibat-Gesetz aus dem Staatsdienst ausscheiden, wenn sie heirateten. Erst mit dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 3. Mai 1957 verabschiedet wurde und am 1. Juli 1958 in Kraft trat, hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten, und die Zugewinngemeinschaft wurde zum gesetzlichen Güterstand. Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen und verfügte allein über die daraus erwachsenen Zinsen und auch über das Geld aus einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau. In diesem Gesetz von 1958 (zum Grundgesetz Art. 3) wurden auch zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt und erst 1979 vollständig beseitigt. 1976 strich eine grundlegende Neuregelung des Ehe- und Familienrechts eine gesetzliche Aufgabenteilung in der Ehe. Ein auch seit 1900 existierendes Kranzgeld strich der DDR-Gesetzgeber 1957, was gesamtdeutsch erst 1998 realisiert wurde.

Ab den 1980er-Jahren wurde von Feministen weltweit immer wieder kritisiert, dass die Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vielfach ungenügend sei und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus den verschiedensten Gründen nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlässigt würden.

Kritik an der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Kritiker wiesen darauf hin, dass insbesondere Artikel 12 („Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“) von vielen Ländern und Regierungen wiederholt dazu benutzt werde, Menschenrechtsverletzungen an Frauen als „Privatsache“ zu behandeln und das Recht von Männern auf Privatsphäre, Familie und persönliche Ehre in der Rechtsprechung höher zu werten als das Recht der Frauen z. B. auf körperliche Unversehrtheit. Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen fänden größtenteils im privaten und nicht im öffentlichen Raum statt, was viele Staaten dazu benutzten, die Augen vor Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu verschließen.

Als weiterer Punkt wurde die nach Meinung der Kritiker einseitige Ausrichtung der Menschenrechtsdeklaration auf den Schutz des Individuums vor Übergriffen durch den Staat kritisiert. Schutz vor Übergriffen durch Privatpersonen war in der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 zunächst nicht vorgesehen – es sei aber gerade bei Menschenrechtsverletzungen an Frauen so, dass sie vor allem durch Privatpersonen begangen würden. Diese würden in vielen Staaten zwar nicht offensiv unterstützt, trotzdem aber in der Rechtspraxis geduldet.

Ein dritter Kritikpunkt lag in der Tatsache, dass die spezifische Situation von Frauen in der Menschenrechtserklärung nicht erwähnt sei und deshalb von Menschenrechtsorganisationen mehr oder weniger ignoriert werde. So seien Frauen vielerorts denselben Menschenrechtsverletzungen wie Männer ausgesetzt (zum Beispiel Verfolgung aufgrund der Religion oder der Rasse), aufgrund ihres Geschlechtes kämen aber weitere, frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise sexuelle Folter oder Zwangsprostitution hinzu, welche die Situation zusätzlich verschlimmere. Der vierte von Feministen angebrachte Kritikpunkt bezog sich auf die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund „kultureller Unterschiede“. So sei es noch bis weit in die 1990er Jahre üblich gewesen, systematische und strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen, wie sie beispielsweise in Afghanistan oder im Iran vorgekommen seien, im Namen der kulturellen Unterschiedlichkeit zu tolerieren. Insbesondere Frauenrechtsorganisationen aus den betroffenen Ländern fordern bis heute die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte auch für Frauen und auch in Ländern, in deren kultureller Tradition dies nicht vorgesehen ist.

Menschenrechte oder Frauenrechte

Die oben aufgeführten, eng miteinander verflochtenen Probleme führten laut den Kritikern lange Zeit dazu, dass strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen (d. h. Menschenrechtsverletzungen wegen ihres Geschlechts, ein Widerspruch zu Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung) oft nicht als Verletzung der Menschenrechte wahrgenommen worden seien, sondern von internationalen Organisationen und NGOs als Spezialfall, eben als „Frauenrechte“ und nicht als „Menschenrechte“ behandelt worden seien. Feministinnen brachten insbesondere scharfe Kritik gegen Amnesty International und Human Rights Watch vor, die den spezifischen Frauenproblematiken zu wenig Aufmerksamkeit schenkten. Der UNO und ihren Gremien wurde vorgeworfen, dass beispielsweise sexuelle Übergriffe in bewaffneten Konflikten als „Privatangelegenheit“ und nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt und als „außergewöhnliche Vorkommnisse“ an die nationale Gerichtsbarkeit delegiert würden.

Mit dem bereits in den 1970er-Jahren kreierten Slogan „Frauenrechte sind Menschenrechte“ machten Frauenrechtsorganisationen darauf aufmerksam, dass es auch geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen gebe, von denen Frauen vielerorts betroffen seien, und forderten die Universalität und Untrennbarkeit der Menschenrechte auch für Angehörige des weiblichen Geschlechtes sowie eine Ausweitung der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte auf den so genannt privaten Raum.

Um Frauen dieselben Rechte und Möglichkeiten zu geben, wurde zunächst gefordert, klare Bestimmungen gegen die Diskriminierung von Frauen in alle völkerrechtlichen Verträge einzufügen, so dass die Staaten Verstöße gegen die Menschenrechte von Frauen nicht mehr ignorieren könnten. Damit die Menschenrechte auch für die Ahndung geschlechtsspezifischer Verstöße nutzbar würden, wurde in jahrzehntelanger Aufklärungs- und Lobbyarbeit darauf hingewiesen, dass beispielsweise Zwangsprostitution als Sklaverei behandelt werden müsse, häusliche Gewalt oder systematische Vergewaltigung als Folter.

In den letzten Jahren − u. a. mit dem 1976 gegründeten Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) − wurde daran gearbeitet, die soziale und wirtschaftliche Situation der Frauen weltweit zu stärken. Auf völkerrechtlichem Gebiet wurden Staaten vermehrt in die Verantwortung gezogen, Rechtsverletzungen an ihren Bürgerinnen genau so konsequent zu verfolgen wie an ihren Bürgern. Innerhalb der internationalen Organisationen wird daran gearbeitet, sozialen und wirtschaftlichen Rechten einen ebenso wichtigen Stellenwert zu geben wie den traditionellen bürgerlichen und politischen Rechten. Konkrete Hauptschwerpunkte der Aktionen moderner Frauenrechtsorganisationen sind Zwangsprostitution, Zwangsheirat, Ehrenmorde, gezielte Abtreibungen an weiblichen Föten, Infantizid an weiblichen Säuglingen, weibliche Genitalverstümmelung, ein Recht auf Schulbildung auch für Mädchen etc.

Umsetzung der Frauenrechte in den internationalen Gemeinschaften

Das Prinzip der Gleichberechtigung von Frau und Mann wurde bereits bei der Gründung der UNO 1946 anerkannt (Präambel, Art. 1.3). Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 beinhaltet einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts. In den Genfer Konventionen IV wurde 1949 im Artikel 27 erstmals der besondere Schutz vor Vergewaltigung, erzwungener Prostitution und sonstigen unzüchtigen Angriffen gegen Frauen im Krieg verankert.[14]

Trotz dieser Vorsätze führte die Umsetzung dieser Grundsätze vorerst ein Schattendasein. Die Vorschläge der „UN-Frauenkommission“ wurden nicht umgesetzt und die Lage der Frauen in vielen Ländern verbesserte sich kaum. Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen wurden zunächst nicht wahrgenommen. Deshalb schlug die Frauenkommission 1972 vor, das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau zu machen, um auf die Thematik der Frauenrechte aufmerksam zu machen. Dank diesem Jahr und der zwischen 1976 und 1985 dreimal stattfindenden UN-Weltfrauenkonferenz fand innerhalb der Vereinten Nationen ein Umdenken statt und die Frauenrechtsproblematik wurde zu einem Thema.[15]

Vertragsstaaten des CEDAW (Stand: 2008)

UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 1979

Im Dezember 1979 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) verabschiedet.[16] Das Übereinkommen war eine Zusammenfassung der bereits zuvor existierenden Bestimmungen und ging andererseits darüber hinaus, da es die Vertragsstaaten in die Verantwortung nahm, Rechtsverletzungen an Frauen auch bei nicht-staatlichen Akteuren zu ahnden. Das Übereinkommen wurde durch ein Aktionsprogramm ergänzt, das die Vertragsstaaten verpflichtete, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht nur de jure, sondern auch de facto umzusetzen. Da die internationale Gemeinschaft zu diesem Zeitpunkt davon überzeugt war, die Lebenssituation der Frauen wäre − im Gegensatz zu „normalen Menschenrechten“ − für eine regelmäßige statistische Überprüfung nicht geeignet, wurde als einziger Kontrollmechanismus über die Umsetzung des Vertrages die Erstellung eines jährlichen Berichts über die Lage der Frauenrechte im jeweiligen Land eingerichtet. Dieser Bericht muss an den Frauenkonventionsausschuss, eine Gruppe von Sachverständigen, eingereicht werden. Von Beginn an kamen die Vertragsstaaten dieser Verpflichtung nur ungenügend nach. Sanktionsmöglichkeiten sind keine vorgesehen und im Vergleich mit anderen UN-Menschenrechtsorganen wurden dem Frauenkonventionsausschuss nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Wiener Erklärung und Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, 1993

Aufgrund der fehlenden Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten gestaltete sich die Umsetzung der UN-Frauenkonvention in den Vertragsstaaten nur sehr zögerlich. Auf Druck der Frauenbewegung wurde das Thema der Frauenrechte auf die Tagesordnung der UN-Weltmenschenrechtskonferenz gesetzt, die im Juni 1993 in Wien stattfand. Als erste internationale Erklärung überhaupt verurteilt die Abschlusserklärung von Wien Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung.[17] Zudem wurde in der Erklärung explizit festgehalten: „Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“.

In der im Dezember 1993 verabschiedeten Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wird erneut festgehalten, dass Frauenrechte ein unveräußerlicher und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind und auf keinen Fall unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Gewohnheiten relativiert werden dürften. Explizit werden Gewalttaten in folgenden Zusammenhängen als Menschenrechtsverletzungen verurteilt:

  • körperliche und sexuelle Gewalt (inklusive sexuellem Missbrauch von Mädchen und Vergewaltigung in der Ehe) im Haushalt und der Familie
  • Gewalt im Zusammenhang mit Mitgift
  • weibliche Genitalverstümmelung
  • sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und anderswo)
  • Frauenhandel
  • Zwangsprostitution
  • staatliche oder staatlich geduldete körperliche oder sexuelle Gewalt (in staatlichen Einrichtungen und anderswo)

Um die Umsetzung der Erklärung zu stärken, wurde im März 1994 das Amt eines ständigen UN-Sonderberichterstatters über Gewalt an Frauen eingerichtet.

4. Weltfrauenkonferenz in Peking, 1995

Die 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen vom September 1995 in Peking stand unter dem Motto „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“. Insbesondere das kulturell und traditionell unterschiedliche Verständnis von Frauenrechten wurde heftig und kontrovers diskutiert. Das Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog, die so genannte Aktionsplattform, welche mithilfe von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und von 189 Staaten ratifiziert wurde. Darin verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten insbesondere, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft (d. h. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft) zu fördern, die Rechte der Frauen zu schützen, die Armut von Frauen zu bekämpfen, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen. Außerdem gelten die Abschlusserklärung der Weltfrauenkonferenz in Peking wie auch jene der Konferenz in Nairobi zehn Jahre zuvor als Vorläufer der für die Frauenrechte wichtigen UN-Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 (siehe 3.4).[18]

Obwohl diese Aktionsplattform eine gute Argumentationsgrundlage für Frauenrechtsorganisationen gegenüber den Regierungen und der internationalen Gemeinschaft darstellt, sind darin weder klare Termine für die Umsetzung vorgesehen noch rechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staaten, die sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen halten.

Resolution des UN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit, 2000

Die sogenannte Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit wurde durch den UN-Sicherheitsrat am 31. Oktober 2000 einstimmig verabschiedet. Sie gilt als Meilenstein zur Ächtung sexueller Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen, der wohl ohne die gesteigerte internationale Sensibilität der Weltöffentlichkeit gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgelöst durch die Erfahrungen aus dem Jugoslawienkrieg und dem Genozid in Ruanda in den 1990er Jahren, nicht möglich gewesen wäre.

Die Resolution verlangt von der UN, den Regierungen und von nichtstaatlichen Organisationen umfassende Gewaltprävention und Strafverfolgung der Täter. Außerdem berücksichtigt sie zum ersten Mal in dieser Form eine Geschlechterperspektive in Friedensprozessen. So fordert die Resolution verbesserte Teilnahmechancen von Frauen an Friedensverhandlungen sowie die Integration von Frauenbelangen in das Mandat der UN-Friedensmission und die stärkere Beteiligung von Frauen in militärischen und zivilen Kontingenten. Diese auch organisationsbezogene Förderung von Geschlechtergerechtigkeit (Gender-Mainstreaming) wurde durch UN-Vorgaben insbesondere auch in Bezug auf die Menschenrechte – die somit auch als Frauenrechte verstanden werden – definiert. Folgerichtig soll nach der Resolution 1325 das Gender-Mainstreaming auch bei UN-Friedensmissionen zum Tragen kommen: in der Entwaffnung, Demobilisierung, der Planung von Flüchtlingslagern oder bei Reformen des staatlichen Sicherheitssektors aus Polizei, Militär und Justiz.[19]

UN-Frauenkonferenz 2013

Eine Konferenz der Vereinten Nationen stimmte im März 2013 für eine Erklärung, nach der Frauen und Mädchen die gleichen Rechte und der gleiche Schutz wie Männern und Jungen gewährt werden sollen.[20]

Rechtliche Möglichkeiten und Rechtsprechung

Bereits lange vor Peking wurde von der UNIFEM und NGOs kritisiert, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention von 1979 gab. In der Folge der Weltfrauenkonferenz in Peking wurde 1999 ergänzend zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ ein Fakultativprotokoll vorgelegt (BGBl. 2001 II S. 1237, 1238). Dieses Protokoll erlaubt Beschwerden von Individuen an den Frauenrechtsausschuss, wenn die in dem Abkommen genannten Rechte verletzt werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Staat, dem die Klägerin angehört, das Zusatzprotokoll unterschrieben und ratifiziert hat, was bisher erst in 50 Staaten der Fall ist. Die Klägerin muss, bevor sie an den Frauenrechtsausschuss gelangen kann, alle in ihrem Staat existierenden Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft haben, es sei denn, der Weg durch die Instanzen ist unzumutbar. Die Hürde der Anrufung des VN-Frauenrechtsausschusses ist vor allem für Frauen aus Ländern hoch, in denen die finanziellen Möglichkeiten oder rechtliche Bildung eingeschränkt sind oder in denen sie nur mit Einwilligung ihres Ehemanns, Vaters oder eines anderen männlichen Verwandten ein Gericht bemühen dürfen. Für diesen Fall sieht das Fakultativprotokoll die Möglichkeit der Vertretung der Klägerin/innen vor. Der VN-Frauenrechtsausschuss kann bei einer Klage von dem betreffenden Staat Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Klägerin verlangen. Neben dem Beschwerderecht besteht im Fakultativprotokoll als zweites Verfahren auch noch ein Untersuchungsrecht des VN-Frauenrechtsausschusses. Gemäß diesem kann der Ausschuss auf eigene Initiative eine Untersuchung in einem Vertragsstaat einleiten, wenn Informationen über „schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Übereinkommen niedergelegten Rechte“ vorliegen.

Im so genannten Foca-Fall vom 22. Februar 2001 wurde erstmals in der Geschichte der Frauenrechte Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als Kriegsverbrechen, d. h. als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt. In dem historischen Urteil wurden das Einsperren und die Vergewaltigung von Frauen und Mädchen als Folter und Sklaverei behandelt und als Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft.

Kritik an diesem Konzept

Heutzutage wird das Wort „Frauenrechte“ meist als der vom Feminismus oder der von der Frauenbewegung geprägte Begriff verwendet, der letzten Endes all die Rechte anspricht, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 aufgenommen wurden. In einem Punkt sind sich Frauenrechtsorganisationen und -aktivistinnen mit ihren Kritikern einig: Eine Grundmaxime der Menschenrechte ist die Universalität, d. h. jeder Mensch hat ein Anspruch auf die gleichen Rechte unabhängig von Rasse, Herkunft, sozialem Status, Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Uneinig sind sie sich sowohl über den Grad der weltweiten Umsetzung der Menschenrechte für Frauen als auch in der Interpretation der Universalität der Menschenrechte im Kontext der Frauenrechte.

Siehe auch

Literatur

Wissenschaftliche Literatur
  • Genia Findeisen und Kristina Großmann (Hrsg.): Gewalt gegen Frauen in Südostasien und China Berlin: regiospectra Verlag 2013, ISBN 978-3-940132-54-3
  • Elisabeth Gabriel: Frauenrechte. Einführung in den internationalen frauenspezifischen Menschenrechtsschutz. Wien, Graz: Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2001, ISBN 3-7083-0032-7
  • Ernst Fürntratt-Kloep: Soziale Gleichheit und Frauenrechte im weltweiten Vergleich. Köln: Papyrossa 2001, ISBN 3-89438-154-X
  • Ute Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997. ISBN 978-3-406-42866-1
Sachliteratur
  • Christa Stolle/Heike Robben: Zum Beispiel − Frauenrechte. Göttingen: Lamuv-Verlag, 2004, ISBN 978-3-88977-657-0
  • Terre des femmes|TERRE DES FEMMES e. V. (Hrsg.): Widerstand ist ein Geheimnis des Glücks − 20 Jahre TERRE DES FEMMES. Tübingen 2001, ISBN 978-3-9806165-4-6
Belletristik
  • Katrin Rohnstock, Ralf Pasch: Mein Leben im Schatten der Blutrache. Die Geschichte der Gülnaz Beyaz, München: Deutscher Taschenbuch Verlag 2008, ISBN 3-423-34480-6
  • Necla Kelek: Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland. Köln: Kiepenheuer & Witsch 2005, ISBN 3-462-03469-3
  • Seyran Ateş: Großer Weg ins Feuer. Die Geschichte einer deutschen Türkin. Berlin: Rowohlt 2003, ISBN 3-87134-452-4
  • Waris Dirie: Wüstenblume. München: Droemer Knaur 2001, ISBN 3-426-61948-2
  • Serap Çileli: Wir sind Eure Töchter, nicht Eure Ehre. Darmstadt: Neuthor 1999, ISBN 3-88758-081-8

Weblinks

Commons: Frauenrechte - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema

Einzelnachweise

  1. Siehe Frauenrechte.
  2.  Ernst Holthöfer: Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. In: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, S. 390–451.
  3.  Ute Gerhard: Die Frau als Rechtsperson – oder: Wie verschieden sind die Geschlechter? Einblicke in die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung. 130, Nr. 1, August 2013, S. 281–304.
  4. Bernhard D. Haage: Die heilkundige Frau in Dichtung und Realität des deutschen Mittelalters. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 11, 1993, S. 107–132; hier: S. 111.
  5. Predrag Jeremić (Hrsg.), 100 najznamenitijih Srba, Beograd: Princip [u. a.] 2001, S. 41ff., zusammengefasst dargestellt bei: Wolf Oschlies, Mutter Theresa. Die Jugend in Skopje. Klagenfurt: Wieser, 2009, S. 62.
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 Esposito (2005) S. 79.
  7. Jones, Lindsay. S. 6224.
  8. 8,0 8,1 Esposito (2004), S. 339.
  9. 9,0 9,1 Khadduri (1978)
  10. Schimmel (1992) S. 65.
  11. Haddad, Esposito (1998), S. 163.
  12. Karl Heinz Burmeister: Olympe de Gouges. Die Rechte der Frau 1791. Stämpfli Verlag, Bern 1999, S. 8.
  13. Sabine Berghan: Ritt auf der Schnecke. Rechtliche Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland. Gender Politik Online, Otto-Suhr-Institut, Freie Universität Berlin, 2011
  14. R 0.518.51 Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Artikel 28“, Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, abgerufen 22. Februar 2008.
  15. Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.
  16. Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.
  17. Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.
  18. Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.
  19. Rita Schäfer: Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000). In: Quellen zur Geschichte der Menschenrechte. Arbeitskreis Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Oktober 2017, abgerufen am 2. November 2017.
  20. Spiegel Online Uno-Erklärung: Muslimische Staaten gestehen Frauen gleiche Rechte zu, abgerufen 16. März 2013.


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