Politische Partei und Elektrisches Dipolmoment: Unterschied zwischen den Seiten

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Eine '''politische Partei''' ({{laS|pars}}, [[Genitiv]] {{lang|la|''partis''}} ‚Teil‘, ‚Richtung‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen [[Politik|politischen]] Verbandes (eines [[Staat]]es o.&nbsp;Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in [[Staatsorgan|staatlichen]] und anderen Institutionen (zum Beispiel [[Öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]) mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.<ref>{{"|Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung an sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.}} ([[Max Weber]]: ''Wirtschaft und Gesellschaft.'' §&nbsp;18.)</ref>
[[Datei:Dipole Water.svg|mini|Dipolmoment eines H<sub>2</sub>O-Moleküls.<br />rot: negative Teilladung<br />blau: positive Teilladung<br />grün: gerichteter Dipol]]


Innerhalb eines [[Mehrparteiensystem]]s konkurrieren politische Parteien untereinander um die Besetzung der politischen Entscheidungspositionen; sie tragen zur politischen Willensbildung bei und bilden insofern eine wichtige Säule der politischen Verfasstheit eines demokratischen [[Staat]]es.<ref>[[Joseph A. Schumpeter]]: ''Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie.'' A.&nbsp;Francke, Tübingen 6.&nbsp;Aufl. 1987 (New York 1942), ISBN 3-7720-1298-1. ''Der Konkurrenzkampf um die politische Führung.'' S.&nbsp;427&nbsp;ff.</ref> In einem [[Einparteiensystem]] ändern sich notwendigerweise auch Struktur und Funktion einer Partei. Eine derartige [[Partei neuen Typus|Partei „neuen Typs“]] bekommt in der Regel „[[Totalitarismus|totalitären]]“ Charakter.<ref>Rudolf Heberle: ''Social Movements. An Introduction to Political Sociology.'' (1951), ²1970. Kap.&nbsp;15: ''The Totalitarian Movements and the New Political ‚Orders‘.'' S.&nbsp;331ff. (dt.: ''Hauptprobleme der Politischen Soziologie'', 1967).</ref>
Das '''elektrische Dipolmoment''' <math>\vec p</math> ist ein Maß für die Stärke und Richtung eines '''elektrischen Dipols''', bei dem die positiven und negativen [[Elektrische Ladung|elektrischen Ladungen]] räumlich voneinander getrennt sind. Sind die [[Schwerpunkt]]e der elektrischen Ladungen <math>q</math> durch die gerichtete räumliche Distanz <math>\vec d</math> voneinander getrennt, so resultiert daraus das Dipolmoment wie folgt:


== Parteien in der modernen Demokratie ==
:<math>\vec p = q \cdot \vec d</math>
In der Massendemokratie erfolgt die politische Willensbildung, indem der Wähler verschiedene Kandidaten der einzelnen Parteien wählt. Parlament und Regierung beeinflussen das Volk mittels Gesetzen und Verwaltungsakten. In diesem Prozess gegenseitiger Einwirkung kommt den Parteien die Aufgabe der Integration und Repräsentation des Wählerwillens gegenüber dem Staate zu. Parteien müssen in der demokratischen Struktur für die staatlichen Organe sowie für die Stimm- und Wahlberechtigten zeit- und kostenintensive Dienstleistungen erbringen, die von staatlichen Organen oder anderen privaten Institutionen nicht wahrgenommen werden können. Die Zeit wird von den Parteimitgliedern aufgebracht, und die Kosten werden aus den Mitgliederbeiträgen, in Deutschland inzwischen durch eine überwiegend vom Staat übernommene [[Parteienfinanzierung]] aufgebracht.


Eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe der Parteien ist die [[Evaluation]] (Bewertung) und Nomination (Benennung) von Kandidaten für staatliche Aufgaben. Die staatlichen Organe erwarten außerdem, dass die Parteien zu allen Sachgeschäften umgehend und professionell Stellung nehmen. Die Stimm- und Wahlberechtigten erwarten, dass sie von den Parteien informiert werden.
Die kollinearen [[Vektor]]en <math>\vec p</math> bzw. <math>\vec d</math> weisen definitionsgemäß vom negativen zum positiven Ladungsschwerpunkt. Im [[SI-System]] wird das elektrische Dipolmoment in [[Ampere|A]]·[[Meter|m]]·[[Sekunde|s]] angegeben.


Es gibt Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme, was nicht zuletzt durch das jeweils herrschende Wahlrecht bedingt ist. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei, z.&nbsp;B. [[Vereinigtes Königreich]], [[Vereinigte Staaten|USA]]. Hierbei ist nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Parlament vertreten, allerdings bei vergleichsweise geringer Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei (v.&nbsp;a. USA, bei GB durch innerparlamentarische Opposition wieder stärkere Bindung an die Partei). Das Verhältniswahlrecht hingegen begünstigt die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien, wobei jedoch im Allgemeinen die [[Fraktionsdisziplin]] eine größere Rolle spielt (z.&nbsp;B. [[Niederlande]], [[Deutschland]]). Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, die Regierungsbildung ist relativ einfach zu vollziehen. Mehrparteiensysteme führen zu [[Koalitionsregierung]]en, die schwieriger zu bilden sind und bei denen es leicht zu internen Konflikten kommt. Andererseits bildet ein Mehrparteiensystem die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit besser ab. In diesem Zusammenhang findet das [[Medianwähler]]modell Anwendung.
== Chemie ==


Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.
In der [[Chemie]] ist das '''Dipolmoment''' ein Maß für die [[Polarität (Chemie)|Polarität]] eines [[Molekül]]s. Bei [[Polare Atombindung|polaren Atombindungen]] tragen die beteiligten [[Atom]]e je nach ihrer [[Elektronegativität]] entsprechende [[Partialladung]]en '''δ<sup>+</sup>''' bzw. '''δ<sup>-</sup>'''. Ein typisches Beispiel ist das [[Wasser]]molekül (H<sub>2</sub>O), bei dem die beiden [[Wasserstoff]]atome (H) poitive Partialladungen tragen und das [[Sauerstoff]]atom (O) eine negative Partialladung. Das Dipolmoment ergibt sich sich dann aus der [[Molekülgeometrie]] laut nebenstehender Zeichnung.


== Aufgaben einer Partei ==
Bei [[Ionische Bindung|ionischen Bindungen]] kommt es hingegen zu einer vollständigen Ladungstrennung. Ein typisches Beispiel ist das [[Kochsalz]] ([[Natriumchlorid]] [[Natrium|Na]]<sup>+</sup>[[Chlor|Cl]]<sup>-</sup>), bei dem die Natrium- und Chlorid-Ionen regelmäßig in einem kubischen [[Kristallgitter]] angeordnet sind. Da hier nicht ein einzelnes Molekül vorliegen, sondern ein makroskopischer [[Kristall]], kann ein Dipolmoment nicht sinnvoll definiert werden.
* Personal: Rekrutierung und Ausbildung von Personal und Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter.
 
* Interessenartikulation und -aggregation: Formulierung und Bündelung der Interessen und Meinungen der Mitglieder und Wähler.
 
* Interaktion: Verbindung zwischen Staat und Bürger, zweiseitiger Kommunikationskanal: einerseits Artikulation von Interessen gegenüber staatlichen Institutionen und andererseits Erläuterung, Information und Erklärung von staatlichen Entscheidungen gegenüber den Bürgern.
 
* [[Parteiprogramm]]: Entwicklung politischer Programme für einen längeren Zeitraum.
 
* Regierung: Aufstellen und Einflussnahme auf die Regierung, Schaffung eines eingespielten Systems im [[Parlament]]. Fraktionen und die entsprechende Arbeitsteilung sorgen für ein arbeitsfähiges Parlament und organisieren Mehrheiten für Regierungsvorschläge.
 
* Verantwortlichkeit: Sicherstellen, dass ein Entscheidungsträger die Konsequenzen für schlechte Politik trägt. Besonders bei [[Präsidentielles Regierungssystem|Präsidentiellen Systemen]], in denen der Präsident nicht wiedergewählt werden kann und auch nicht in eine starke Partei eingebunden ist, kann es zu Problemen mit der Verantwortlichkeit des Präsidenten kommen. Weil er weder durch Nicht-Wiederwahl oder Schwächung „seiner Partei“ „bestraft“ werden kann, ergibt sich die Gefahr, dass sich der Präsident deutlich von seinen Positionen im Wahlkampf entfernt. Dagegen sorgt eine starke Partei (die ja im Gegensatz zum Präsidenten noch Wahlen gewinnen muss) für die Einhaltung der gegebenen Versprechen.
 
== Parteien in der deutschen Verfassungsgeschichte ==
{{Staatslastig|DE}}
Als Obrigkeitsstaat mit seiner Selbstinterpretation als „überparteiliches“ Gebilde verwehrte das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] den Parteien den Zugang zu staatlichen Organen, innerhalb derer sie erst zur Geltung hätten kommen können.<ref>[[Thomas Nipperdey]]: ''Die Organisation der deutschen Parteien vor 1918.'' Droste Verlag: Düsseldorf 1961, S.&nbsp;393.</ref> [[Hegel]]s Lehre vom Staate als dem „sittlich Ganzen“ setzt „Partei“ gleich mit der „Gewalt Weniger“, dem „besonderen, zufälligen Interesse“. Sie traf sich hierin mit [[Jean-Jacques Rousseau]]s fiktiver radikaler Demokratie.<ref>Otto Heinrich v.&nbsp;d.&nbsp;Gablentz: ''Politische Parteien als Ausdruck gesellschaftlicher Kräfte.'' Gebr. Weiß Verlag Berlin 1952.</ref> Es waren nicht die [[Monarchie]] oder der militärische und zivile Beamtenstab, die die Bildung der Parteien behinderten; denn Parteien entstehen gegen die autoritäre Herrschaft, indem ein bisher ausgeschlossener Teil an der Herrschaft zu partizipieren verlangt, gemäß dem englischen Vorbild, wo eine Partei die parlamentarische Herrschaft ausübt und die andere eine regierungsfähige Opposition bildet. Zur Zeit der Schaffung des deutschen Nationalstaates auf der Basis der [[Volkssouveränität]] sind in der Theorie Parteien ausgeschlossen, um der Einheit willen, die eine Identität von Herrschern und Beherrschten verlangt.<ref>[[Gottfried Salomon-Delatour]]: ''Politische Soziologie.'' Ferdinand-Enke-Verlag Stuttgart 1959, S.&nbsp;85.</ref>
 
Auch das [[Staatsrecht (Deutschland)|Staatsrecht]] war geteilter Meinung über den Parteienstaat. {{"|An drei Stellen der Reichsverfassung dürfen wir erwarten, die Parteien erwähnt zu finden: wo von dem Ursprung aller Staatsgewalt die Rede ist, müssten uns die Parteien als letzte Kreationsorgane aller anderen Organe des Parteienstaates begegnen; wo von der Stellung der gewählten Abgeordneten die Rede ist, sollte die Einordnung des Abgeordneten in seine Fraktion nicht verleugnet werden; wo von der Regierung die Rede ist, sollte auch von der Koalition der Fraktionen die Rede sein, die sie trägt.}}<ref>Zit. nach [[Gustav Radbruch]]: ''Die politischen Parteien im System des deutschen Verfassungsrechts'', in: ''Handbuch des Deutschen Staatsrechts. Erster Band.'' Mohr, Tübingen 1930, S.&nbsp;288;&nbsp;285&nbsp;f.</ref> Doch die „Lebenslüge des Obrigkeitsstaates“ von der Überparteilichkeit des Staates lässt die Weimarer Reichsverfassung sie nur „mit einer negativen Gebärde sprödester Abwehr“ (Leo Wittmayer) erwähnen.<ref>[[Friedrich Karl Fromme]]: ''Von der Weimarer Verfassung zum Bonner Grundgesetz.'' J.C.B. Mohr, Tübingen 2.&nbsp;Aufl. 1962, S.&nbsp;29.</ref>
 
In Art.&nbsp;130 [[Weimarer Verfassung]] verlautet, {{"|was auch ohnehin nicht zu bezweifeln wäre, dass die persönliche Freiheit des Beamten, insbesondere die Rede-, Preß-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, nicht nur den allgemeinen, sondern auch den besonderen Beschränkungen unterliegt, welche sich aus den Pflichten seines Amtes und Standes ergeben.}}<ref>Zit. nach [[Gerhard Anschütz]], ''Die Verfassung des Deutschen Reichs.'' Wiss. Buchgemeinschaft Darmstadt, 14.&nbsp;Aufl. 1965, S.&nbsp;603.</ref> Und: {{"|Der Reichstagsabgeordnete ist Niemandes Vertreter denn allein des – von dem ‚ganzen Volke‘ nicht verschiedenen, vielmehr mit ihm identischen – Deutschen Reichs. Er ist, staatsrechtlich betrachtet, Reichsorgan nichts sonst. Die Ausübung dieser Organschaft vollzieht sich, heute wie ehedem (vgl. die angef. Bestimmungen der alten Verfassungen), in voller Unabhängigkeit gegenüber jedermann: gegenüber der Partei …}}<ref>Zit. nach Gerhard Anschütz, ''Die Verfassung des Deutschen Reichs.'' Wiss. Buchgemeinschaft Darmstadt, 14.&nbsp;Aufl. 1965, S.&nbsp;181f.</ref> In der politischen Praxis bedeutete dies: {{"|Kennt die Reichsverfassung nur den Abgeordneten als Einzelperson, nur seinem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden, so zeigt ihn uns die Geschäftsordnung für den Reichstag vom 12.&nbsp;Dezember 1922 fast nur im Rahmen seiner Fraktion als handlungsfähig.}}<ref>Zit. nach Gustav Radbruch, ''Die politischen Parteien im System des deutschen Verfassungsrechts'', in: ''Handbuch des Deutschen Staatsrechts. Erster Band.'' Mohr, Tübingen 1930, S.&nbsp;291&nbsp;f.</ref> Dasselbe vollzog sich im Bereich der Wahlen: {{"|Geht nach der Reichsverfassung die Staatsgewalt vom Volksganzen aus, ohne dass seiner Gliederung gedacht würde, so entspringt sie nach den Wahlgesetzen dem in Parteien gegliederten Volke.}}<ref name="gr290">Zit. nach Gustav Radbruch, ''Die politischen Parteien im System des deutschen Verfassungsrechts'', in: ''Handbuch des Deutschen Staatsrechts. Erster Band.'' Mohr, Tübingen 1930, S.&nbsp;290.</ref>
 
Hierbei gab es mehrere Entwicklungsstufen. {{"|Hatte noch gleich manchen Landeswahlgesetzen das Reichswahlgesetz in seiner ersten Fassung bestimmt, dass die Angabe einer Partei auf dem Stimmzettel unbeachtlich sei, so gestattete schon das Reichsgesetz vom 24.&nbsp;Oktober 1922 neben oder an Stelle der Namen der Wahlbewerber die Angabe der Parteien und bestimmt endlich das Reichswahlgesetz in seiner jetzigen Gestalt (§&nbsp;25) und die Reichsstimmordnung (§&nbsp;44 Abs.&nbsp;2), dass die Stimmzettel die Angabe der Partei enthalten müssen.}}<ref name="gr290" /> Die Ansicht, dass Parteien für den Parlamentarismus unerlässlich seien, als {{"|Gliederung des Ganzen in Kräfte, die miteinander in Wettbewerb treten}},<ref>[[Theodor Maunz]]: ''Deutsches Staatsrecht.'' C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung, München/Berlin 14. Aufl. 1965, S.&nbsp;71.</ref> hatte sich noch nicht durchgesetzt.
 
Im Bonner [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] fand hingegen ein neues Verständnis der Parteien seinen Ausdruck. {{"|Der Parteiwille ist eine einseitige Ausprägung des immer nur gesuchten gemeinsamen Staatswillens. Der Geist des Ganzen lebt schon in der Partei, die nur ein ‚Moment‘ am Ganzen ist, nämlich an dem nach politischer Gestaltung drängenden verborgenen Volkswillen. Im Gegensatz zu den Willensrichtungen partikularer Interessenverbände hat der Parteiwille nur Sinn in Bezug auf den staatlichen Gesamtwillen. Die Tätigkeit der Parteien dient dem Wohle des ganzen Volkes.}}<ref name="rop73">''Rechtliche Ordnung des Parteiwesens.'' Alfred Metzner Verlag, Frankfurt a. M./Berlin 2. Aufl. 1958, S.&nbsp;73.</ref>
 
Die im Grundgesetz vorgesehene {{"|‚Mitwirkung bei der politischen Willensbildung‘ bedeutet in diesem Zusammenhang die ständige und direkte Beteiligung der Parteien an der politischen Willensbildung im Parlament im Sinne einer Beteiligung an der Gesetzgebung, der Organisation einer regierungsfähigen Mehrheit und der Bildung einer Regierung, andererseits bei der Bildung einer Opposition, durch die sich die dissentierenden Gruppen im staatlichen Leben zur Geltung bringen.}}<ref name="rop73" /> Diese singuläre Mittellage, die dem bisherigen Verfassungsrecht fremd war, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Ausdruck „Inkorporation in das Verfassungsgefüge“ umschrieben.<ref>''Rechtliche Ordnung des Parteiwesens.'' Alfred Metzner Verlag Frankfurt a. M./Berlin 2.&nbsp;Aufl. 1958, S.&nbsp;158.</ref>
 
In {{Art.|21|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 GG heißt es:
{{Zitat|Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.}}
 
{{§|2|partg|juris}} Abs.&nbsp;1 [[Gesetz über die politischen Parteien|deutsches Parteiengesetz]] (PartG) definiert Parteien wie folgt:
{{Zitat|Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] oder einem [[Landesparlament|Landtag]] mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur [[natürliche Person]]en sein.}}
 
Zielt eine Partei auf Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab, so ist sie nach {{Art.|21|gg|juris}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;1 GG verfassungswidrig und kann vom [[Bundesverfassungsgericht]] verboten werden. Wichtig ist jedoch, dass hierüber gemäß {{Art.|21|gg|juris}} Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;2 GG nur das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Erst durch ein entsprechendes Urteil verliert eine solche Partei dann den Schutz durch die Verfassung.
 
{{"|Das sog. Parteienprivileg schützt die Parteien vor der Anwendung der allgemeinen Eingriffsmöglichkeiten der Exekutive, soweit die eigentliche Betätigung der Partei als Beteiligte an der politischen Willensbildung in Frage steht.}}<ref>Vgl. OVG Lüneburg v. 27.&nbsp;August 1954 DVBL.&nbsp;1954 S.&nbsp;719.</ref><ref>''Rechtliche Ordnung des Parteiwesens.'' Alfred Metzner Verlag, Frankfurt a.&nbsp;M./Berlin 2. Aufl. 1958, S.&nbsp;27.</ref> Doch {{"|hat das Grundgesetz sich entschieden von der Auffassung des demokratischen Staates als eines auf einem relativistischen Denken beruhenden Gemeinwesens abgewendet. Es geht von der Überzeugung aus, dass der demokratische Staat bestimmte feste Grundlagen besitzt, auf die seine ganze Verfassungsordnung gegründet ist. Von ihnen, wie etwa der Anerkennung der Würde des Menschen oder dem Rechtsstaatgedanken, wird sein Wesen geprägt. Sie vermag er daher nicht aufzugeben. Das Grundgesetz hat diese Basis der [[Freiheitliche demokratische Grundordnung|freiheitlichen demokratischen Grundordnung]] in {{Art.|1|gg|juris}}, {{Art.|20|gg|juris|text=20}}, {{Art.|28|gg|juris|text=28}}, {{Art.|79|gg|juris|text=79}} GG jeder [[Verfassung]]sänderung entzogen und hat sich mit diesem Bekenntnis zu unaufgebbaren fundamentalen Grundanschauungen und mit der Bereitschaft, sich gegen Angriffe auf sie zur Wehr zu setzen, für den Typus einer [[Streitbare Demokratie|‚wehrhaften‘ Demokratie]] entschieden ({{BVerfGE|5|85}} 139).}}<ref>''Rechtliche Ordnung des Parteiwesens.'' Alfred Metzner Verlag, Frankfurt a. M./Berlin 2.&nbsp;Aufl. 1958, S.&nbsp;226.</ref>
 
Das in {{Art.|21|gg|juris}} Abs.&nbsp;3 GG vorgesehene Gesetz über die politischen Parteien kam erst 1967 zustande. Das [[Gesetz über die politischen Parteien|Parteiengesetz]] schreibt unter anderem vor, dass eine Partei demokratisch organisiert sein und zudem offenlegen muss, woher sie ihre (finanziellen) Mittel hat. Parteien und ihre Untergliederungen (z.&nbsp;B. Ortsvereine) haben in Deutschland in der Regel die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen (d.&nbsp;h. nicht eingetragenen) [[Verein]]s im Sinne von {{§|54|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]].<ref>Vgl. Carl Creifelds, Klaus Weber (Hrsg.): ''Rechtswörterbuch''; Beck-Verlag München 15.&nbsp;Aufl. 1999, zum Stichwort Partei; OLG Bamberg vom 8. Juli 1981, NJW 1982, 895.</ref> Ausnahmen sind die CSU<ref>eingetragen im [[Vereinsregister]] beim Amtsgericht München, VR&nbsp;5586.</ref> und die FDP<ref>eingetragen im [[Vereinsregister]] beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) VR&nbsp;139996NzA5.</ref>, die als eingetragene Vereine (e.&nbsp;V.) geführt werden. Auch deren Untergliederungen sind jedoch eigene, nicht rechtsfähige Vereine.<ref>Etwa für einen CSU-Ortsverband OLG Bamberg 8. Juli 1981, NJW 1982, 895.</ref> Die Rechtsform des nicht rechtsfähigen Vereins hatte früher zur Folge, dass Parteien sich der Konstruktion eines Treuhänders bedienen mussten, wenn sie etwa Grund- und Unternehmensvermögen kaufen und halten wollten. Seit der [[Bundesgerichtshof]] im Jahr 2001 seine Rechtsprechung zur [[Gesamthandseigentum|Gesamthandsdoktrin]] geändert hat<ref>BGH vom 29. Januar 2001, BGHZ 146, 341.</ref>, wird jedoch auch der nicht rechtsfähige Verein (trotz seiner Bezeichnung) als [[Rechtsfähigkeit (Deutschland)|rechts-]] und [[Parteifähigkeit|parteifähig]] behandelt<ref>BGH vom 2. Juli 2007, NJW 2008, 69, 74.</ref>, sodass die Treuhänderkonstruktion unnötig wurde. Da nach der derzeitigen Rechtsprechung aber nur die höchste und zweithöchste Organisationsebene einer Partei (in der Regel der Bundesverband und die Landesverbände) als Eigentümer eines Grundstücks ins [[Grundbuch]] eingetragen werden können<ref>OLG Celle vom 28. Januar 2004, NJW 2004, 1743.</ref>, kann die Treuhänderkonstruktion für das Halten von [[Immobilie|Immobiliareigentum]] auch weiterhin sinnvoll bleiben.
 
== Gründung von Parteien ==
{{Staatslastig|DACH}}
Zur Gründung einer Partei in '''Deutschland''' bedarf es zunächst einer politischen Vereinigung, beispielsweise muss diese nach {{§|2|partg|juris}} PartG über eine Mindestzahl an Mitgliedern verfügen, eine Anzahl von 55&nbsp;Personen wurde von einem Gericht als zu gering bewertet. Hingegen wurde die Partei „Nein!-Idee“ mit 61 Mitgliedern für die Bundestagswahl 2013 vom Bundeswahlausschuss als Partei anerkannt.<ref>Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 5. Juli 2013: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45619507_kw27_wahlausschuss/index.html</ref> Die Partei muss innerhalb von sechs Jahren an mindestens einer [[Bundestagswahl|Bundestags-]] oder Landtagswahl teilnehmen, um weiterhin als Partei anerkannt zu werden. Nur natürliche Personen können Mitglied einer Partei sein.
 
Die Zulassung von Parteien zu Wahlen wird über Wahlgesetze geregelt – z.&nbsp;B. bei Bundestagswahlen über das [[Bundeswahlgesetz]].
 
In der '''Schweiz''' müssen Parteien nicht registriert werden, da sie in der Regel als Verein im Sinne des Art.&nbsp;60 [[Zivilgesetzbuch]]&nbsp;(ZGB) organisiert sind. Insofern können sich Schweizer Parteien ihre eigenen Statuten geben und Einschränkungen wie Altersgrenzen, Einschränkungen wegen Herkunft oder Stimmberechtigtkeit usw. verordnen. Dadurch können auch juristische Personen einer Partei beitreten, sofern die Partei dies nicht einschränkt. Auf Grund der fehlenden eigenen Rechtsform für Parteien, werden sie staatlich nicht finanziert. Im parlamentarischen Tagesgeschäft sind Fraktionen maßgebend.
 
In '''Österreich''' ist politische Partei nach {{§|1|Parteiengesetz|RIS-B|DokNr=NOR40140599}} des Parteiengesetzes 2012 „eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt“. Politische Parteien erlangen Rechtspersönlichkeit durch Hinterlegung ihrer Satzung beim [[Bundesministerium für Inneres]]. Da dem Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit dem Gründungsvorgang keine Kontroll- oder Entscheidungsbefugnisse zukommen, kann die Existenz einer politischen Partei nur in einem anderen Verfahren als [[Vorfrage]] beurteilt werden.
 
Das Recht zur Teilnahme an Wahlen ist von der Gründung einer politischen Partei völlig unabhängig; im österreichischen Verfassungsrecht wird strikt zwischen den politischen Parteien einerseits und den nur zum Zweck der Kandidatur an einer einzigen Wahl gebildeten „wahlwerbenden Parteien“ (auch „[[Wahlpartei]]en“ genannt) andererseits unterschieden. Rechtsgrundlagen für die wahlwerbenden Parteien sind die jeweiligen Wahlordnungen.
 
Das Parteiengesetz 2012 trifft nähere Vorschriften über die Prüfung der Rechnungslegung und die Offenlegungsverpflichtungen; diese gelten neben den politischen Parteien teilweise auch für die wahlwerbenden Parteien. Eine Abmeldung einer Partei ist erst seit dem Inkrafttreten des Parteiengesetzes 2012 vorgesehen; daher gibt es in Österreich auch über 710 sogenannter „Parteileichen“.
 
In '''Polen''' kann es zur Gründung einer Partei kommen, wenn mindestens ein [[Promille]] der [[Polnische Staatsangehörigkeit|polnischen Staatsbürger]] einen Gründungsantrag unter Angabe der Personenregisternummer unterzeichnen und dieser durch das Bezirksgericht Warschau als rechtsgültig anerkannt wird. Mitglieder einer Partei müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Dem Antrag muss der Namenskürzel sowie das [[Logo (Zeichen)|Logo]] der zu gründenden Partei hinzugefügt werden. Eine Teilnahme an Wahlen ist für polnische Parteien nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch die „Teilnahme an der Öffentlichkeit mittels demokratischer Aktivitäten zwecks Prägung der staatlichen Politik oder Ausübung der Staatsgewalt.“<ref>[http://www.sejm.gov.pl/prawo/partiepol/partiepol.htm ''Ustawa z dnia 27 czerwca 1997 o partiach politycznych''] ([[Sejm]]: Gesetz vom 27. Juni 1997 über politische Parteien)</ref>
 
== Geschichte ==
Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien meist nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es im [[Englisches Parlament|englischen Parlament]] um 1690–1695. „[[Whig]]“ und „[[Tory]]“ definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit [[Regierung]] und [[Opposition (Politik)|Opposition]] in Verbindung gebracht. Die Bildung von Parteistrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie der Aufbau von Parteisekretariaten mit besoldeten Parteisekretären geht maßgeblich auf die [[Sozialdemokratie]] zurück.
 
{{WikipediaDE|Geschichte der Parteien in Deutschland}}
 
== Arten von Parteien ==
=== Allgemeines ===
Man unterscheidet heute immer noch grob zwischen „[[Linke Politik|linken]]“ und „[[Rechte Politik|rechten]]“ Parteien. Diese Unterscheidung geht auf das französische Parlament zur [[Restauration (Geschichte)|Restaurationszeit]] zurück. Dort saßen die Gegner der Regierung vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links. Andere und oft signifikantere „Unterscheidungen“ sind:
* [[Arbeiterpartei]]en ↔ [[Bürgerliche Partei|bürgerliche Parteien]]
* [[Demokratie|demokratische]] Parteien ↔ [[Diktatur|diktatorische]] Parteien
* [[Führerpartei]]en (eine Person gibt politische Ziele und Wege vor) ↔ [[Basispartei]]en (politische Entscheide von den Mitgliedern entwickelt und sanktioniert)
* [[Liberalismus|liberale]] Parteien ↔ [[Etatismus|etatistische]] Parteien
* [[Progressivismus|progressive]] Parteien ↔ [[Konservatismus|konservative]] Parteien ↔ [[Faschismus|faschistische]] Parteien
* [[Regierung]]sparteien ↔ [[Opposition (Politik)|Oppositionsparteien]] ↔ [[Außerparlamentarische Opposition]]
* [[Volkspartei (Deutschland)|Volksparteien]] (inhaltlich und zahlenmäßig breit abgestützt) ↔ Themen- bzw. [[Klientelpartei]]en (widmen sich nur einzelnen politischen Themen bzw. vertreten hauptsächlich Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen)
* Wählerparteien (nur vor Wahlen aktiv) ↔ Meinungsbildungsparteien (mit permanentem politischem Engagement)
 
Ein spezieller Fall sind die sogenannten [[Blockpartei]]en, wie es sie zum Beispiel in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] gab. Ihre Funktion bestand darin, breitere Bevölkerungskreise in das Herrschaftssystem einzubinden und so die Herrschaft der führenden [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]] abzusichern.
 
Parteien mit besonders kleinem Mitgliederkreis und niedrigen Wahlergebnissen werden auch als [[Kleinpartei]]en oder Splitterparteien bezeichnet.
 
=== Unterscheidung nach der Art der Entstehung ===
* ''Aus dem Parlament entstandene Parteien:'' Diese Parteien entstehen durch einen Zusammenschluss verschiedener Parlamentarier, deren Interessen oder Ideologien relativ stark übereinstimmen.
* ''Außerhalb des Parlaments entstandene Parteien:'' Diese politischen Einflussgruppen werden oft als der neue Typus einer Partei beschrieben. Historisch gesehen waren Parteien, die außerhalb des Parlaments entstanden, oft dem [[Politische Linke|linken Spektrum]] zuzuordnen. Heute handelt sich eher um [[Bürgerliste]]n und verwandte Phänomene.
 
=== Unterscheidung nach dem Organisationsgrad ===
* ''Wählerpartei:'' Als die Parteien entstanden, besaßen sie zumeist nur sehr wenige Mitglieder. Einflussreiche Bürger schlossen sich locker zusammen und übten die Arbeit häufig ehrenamtlich aus ([[Honoratiorenpartei]]). Heutzutage spricht man eher von einer Wählerpartei. Damit ist gemeint, dass die Zahl der Wähler im Vergleich zu den Mitgliedern unverhältnismäßig hoch liegt. Die Bindung an die Partei ist meist nur schwach ausgeprägt. Die Finanzierung muss in großen Teilen aus externen Quellen erfolgen. Historisch gesehen entstanden Honoratiorenparteien oft aus den Parlamenten heraus und wurden von Parlamentariern gegründet. Für die schon immer existierenden Gruppierungen im Parlament (die Vorgänger der heutigen [[Fraktion (Politik)|Parlamentsfraktionen]]) wurde es wegen der Ausweitungen des Wahlrechts auf größere Bevölkerungsteile notwendig, Organisationsstrukturen in den Wahlkreisen zu bilden, um Wähler zu sichern. Solche Parteien waren zumeist konservativ.
* ''Mitgliederpartei:'' Im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien entstanden die [[Arbeiterpartei]]en aus außerparlamentarischen Organisationen, die schon frühzeitig über einen festen, durchorganisierten Apparat verfügten und einen relativ hohen Anteil an Mitgliedern stellten (Massenpartei). Eine Mitgliederpartei, so der Ausdruck, der sich in der Gegenwart durchgesetzt hat, weist einen beträchtlichen Organisationsgrad auf. Daher lässt sich ein erheblicher Teil ihrer Ausgaben durch Mitgliedsbeiträge decken.
 
* ''[[Volkspartei (Deutschland)|Volkspartei]]: ''In den modernen Medien häufig gebrauchte verbale Entsprechung für ''Mitgliederpartei'', in [[Deutschland]] sind damit die [[Unionsparteien]] ([[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]]/[[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]]) und die [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] gemeint; die SPD hat über die Massenorganisationen [[Gewerkschaft]]en und die Wohltätigkeitsorganisation [[Arbeiterwohlfahrt]] eine große, heutzutage allerdings nachlassende Verankerung in der Bevölkerung. In Österreich sind mit dem Begriff „Volkspartei“ (oder „Großpartei“) die [[Sozialdemokratische Partei Österreichs|SPÖ]] und die [[Österreichische Volkspartei|ÖVP]] gemeint. In der Schweiz existiert der Begriff „Volkspartei“ nur als Namensteil einzelner Parteien unterschiedlichster Größe (z.&nbsp;B. [[Schweizerische Volkspartei|SVP]] 26 % Wähleranteil; [[Evangelische Volkspartei|EVP]] 2,3 % Wähleranteil). Die in der Regierung vertretenen Parteien werden ''Bundesratsparteien'' genannt.
 
=== Unterscheidung nach gesellschaftspolitischen Zielen ===
{{Siehe auch|Politische Ideologie}}
Die folgenden Kategorien sind vor allem in der europäischen Politik entstanden. Sie spiegeln die gesellschaftlichen Furchungen, also Konfliktlinien wider, die in verschiedenen Staaten ganz unterschiedlich ausgeprägt sein können. Grundsätzlich ist allerdings seit Mitte der 1980er Jahre eine Auflösung bzw. Schwächung der Konflikte zu beobachten.
 
Die „klassischen“ Furchungen der Parteienforschung sind:
* Agrarinteressen vs. Industrieinteressen
* Arbeit vs. Kapital
* materialistisch vs. [[Postmaterialismus|postmaterialistisch]]
* [[Ökonomie|ökonomisch]] vs. [[Ökologie|ökologisch]]
* Säkularismus vs. Kirche/christliche Werte
* Zentralstaat vs. regionale Einheiten
 
Diese Konfliktlinien durchkreuzen sich teilweise bzw. überlagern sich gegenseitig, sodass in den einzelnen Parteien, v.&nbsp;a. den größeren mehrere Konfliktlinien zu finden sind.
 
=== Unterscheidung nach dem politischen Einzugsbereich ===
* '''[[Volkspartei (Deutschland)|Volkspartei]]:''' Sie versucht, die Interessen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, grenzt sich daher nicht von bestimmten Bevölkerungsschichten ab, sondern integriert möglichst viele Bürger. Das bedeutet nicht, dass eine Volkspartei in der Mitglieder- und Wählerstruktur keine Schwerpunkte setzt. Weltanschauliche Gesichtspunkte spielen für das Programm einer Volkspartei nur eine untergeordnete Rolle.
Unter den Parteien, die nicht zu den Volksparteien zählen, sind mehrere Typen unterscheidbar:
:* '''[[Interessenpartei]]:''' Sie fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen (z.&nbsp;B. sozialen, konfessionellen, regionalen) Gruppe verpflichtet und erhebt nicht den Anspruch, für alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen wählbar zu sein. Die Parteiprogrammatik ist hier vielfach stark ausgeprägt. Eine Spielart der Interessenpartei stellt die [[Klassenpartei]] dar. Beispiele: Bauernparteien oder Parteien nationaler Minderheiten
:* '''Weltanschauungspartei''' (auch ''Programmpartei''): Sie fühlt sich in besonders starker Form einer bestimmten Weltanschauung verpflichtet, an der sie ihre Programmatik auf allen Politikfeldern ausrichtet und die sie häufig als verbindlich für die gesamte Gesellschaft durchzusetzen versucht. Beispiele: [[Orthodoxie|orthodox]]-religiöse Parteien, kommunistische und nationalsozialistische Parteien.
:* '''Themenpartei:''' Sie spricht zwar prinzipiell die Gesamtbevölkerung an, beschränkt ihre politische Programmatik aber weitgehend auf ein oder wenige politische Themenfelder. Da die Aufmerksamkeit für politische Großthemen häufig schwankt, sind Themenparteien oft kurzlebig oder verbreitern allmählich ihre programmatische Basis. Beispiele: [[Liste grüner Parteien|Die Grünen]] verschiedener Länder in ihrer Entstehungsphase als Umweltschutz- und Abrüstungsparteien, [[Law and Order (Politik)|Law-and-Order]]-Parteien wie die [[Partei Rechtsstaatlicher Offensive|PRO]].
* '''[[Regionalpartei]]:''' Eine Partei, die ausschließlich in einer bestimmten Region oder einem bestimmten Bezirk eines Landes antritt und entsprechend programmatisch ausgerichtet ist.
 
=== Unterscheidung nach der Funktion im politischen System ===
* '''Regierungspartei:''' Diese Partei war bei den Wahlen siegreich und stellt bis zu den nächsten Wahlen die Mitglieder der Regierung. Dabei kann es mehrere Regierungsparteien geben, die zusammen – als Koalition – die Regierung stellen.
* '''Oppositionspartei:''' Diese Partei ist bei den Wahlen unterlegen und stellt die [[Opposition (Politik)|Opposition]] im Parlament. Es kann ebenfalls mehrere Oppositionsparteien geben, deren Ziel es ist, sich dem Wähler durch das Aufzeigen von Alternativen für die nächste Wahl zu empfehlen.
 
== Mitgliedschaft ==
{{Staatslastig|DE}}
Wer Mitglied einer Partei werden möchte, stellt einen Aufnahmeantrag beim betreffenden Landesverband. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet der Vorstand des Kreis- oder Unterverbandes, in dem der Antragsteller wohnt, per Abstimmung. Es kann dafür eine Anhörung anberaumt werden. Je nach parteiinterner Regelung kann auch eine Eintrittserklärung ohne Genehmigung eines Parteigremiums zum Erreichen der Mitgliedschaft ausreichen. Allerdings besteht in den betreffenden Parteien meist explizit die Möglichkeit eines [[Parteiausschluss]]es unter bestimmten Bedingungen. Parteimitglieder können sich in unterschiedlich gestufte Parteigremien wählen lassen (Stadt-/Unterverbandsvorstand, Kreis-, Bezirksvorstand, Landes- und Bundesvorstand, Landes- und Bundesfachausschüsse). Wer für eine Partei in ein Parlament gewählt werden möchte, muss sich von seinem Verband als Kandidat ernennen lassen. Während Direktkandidaten von Wahlkreiskonferenzen (Versammlung aller Mitglieder, die im Wahlkreis wahlberechtigt sind) gewählt werden, werden Listenplätze durch Wahlgänge auf einem dafür anzuberaumenden Landesparteitag (Landesdelegiertenversammlung) besetzt.
 
== Kritik am „Parteienstaat“ ==
Die Kritik am [[Parteienstaat]]<ref>[[Wilhelm Grewe]]: ''Parteienstaat – oder was sonst?'', Der Monat, 3.&nbsp;Jg. Sept.&nbsp;1951, Nr.&nbsp;36.</ref> hat in Deutschland ansehnliche Tradition. Sie wird von der [[Politikwissenschaft]] erklärt aus der deutschen [[Ideologie]] des Obrigkeitsstaates, der angeblich überparteilich die Geschicke des Volkes verwaltet, während Parteien nichts weiter als Sonderinteressen vertreten. Begünstigt wurde diese Anschauung dadurch, dass die deutsche Revolution von 1848 gescheitert war und keine Partei von sich aus an die parlamentarische Macht gelangt war. Der Praxistest durch Regierungsverantwortung blieb demzufolge aus, und die Parteien konnten sich den Luxus weltanschaulicher Aufspalterei erlauben.<ref>[[Sigmund Neumann]]: ''Modern Political Parties.'' The University of Chicago Press, 4.&nbsp;Aufl. 1962, S.&nbsp;356.</ref> Darauf folgten die politisch turbulenten Jahre nach dem Ersten Weltkrieg, die zu einer überhitzten Politisierung vormals unpolitischer Schichten führten, wobei sich eine mangelnde Integrationskraft des politischen Systems herausstellte.
 
Seit einigen Jahrzehnten ist auch in der Gegenwart der Bundesrepublik das Ansehen der Parteien rückläufig, da einerseits der Wohlstand das politische Interesse abnehmen lässt, andererseits regierenden Parteien häufiger Bürgerferne vorgeworfen wird, sei es wegen Kritik an bestimmten einzelnen Entscheidungen, sei es aus wirtschaftlichen Interessen oder weltanschaulichen Motiven.<ref>Politologe [[Claus Leggewie]] über Politikverdrossenheit, Parteiendemokratie und die Aussichten für die Bundestagswahl; Nico Nissen: [https://www.heise.de/tp/features/Parteipolitiker-denken-in-der-Regel-nicht-vor-sondern-hinken-nach-3421944.html ''„Parteipolitiker denken in der Regel nicht vor, sondern hinken nach“''], telepolis, 13.&nbsp;März 2009.</ref> (siehe auch [[Politikverdrossenheit]]).
 
Der russische Literatur-Nobelpreisträger [[Alexander Issajewitsch Solschenizyn]] ist einer der bekanntesten Kritiker des Parteien-Parlamentarismus. In einem [[Der Spiegel|''Spiegel'']]-Interview (''DER SPIEGEL'' Nr. 30/2007, S. 100) sagte er:
 
{{Zitat|Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-[[Parlamentarismus]] und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden. Die nämlich wissen dann um ihre persönliche Verantwortung in den Regionen und Kreisen, und sie können auch abberufen werden, wenn sie schlecht gearbeitet haben. Ich sehe und respektiere Wirtschaftsverbände, Vereinigungen von Kooperativen, territoriale Bündnisse, Bildungs- und Berufsorganisationen, doch ich verstehe nicht die Natur von politischen Parteien. Eine Bindung, die auf politischen Überzeugungen beruht, muss nicht notwendigerweise stabil sein, und häufig ist sie auch nicht ohne Eigennutz.}}


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Politische Partei}}
* {{WikipediaDE|Politische Partei}}
* {{WikipediaDE|Hofpartei}}
* {{WikipediaDE|Innerparteiliche Demokratie}}
* {{WikipediaDE|Parteiendemokratie}}
* {{WikipediaDE|Parteiengesetz (Deutschland)}}
* {{WikipediaDE|Parteinahe Stiftung}}
* {{WikipediaDE|Legitimation (Politikwissenschaft)}}
* {{WikipediaDE|Politisches Spektrum}}
* {{WikipediaDE|Medianwählermodell}}
* {{WikipediaDE|Politikmarketing}}
;Listen zu politischen Parteien:
* {{WikipediaDE|Liste politischer Parteien nach Namen|Nach ''Namen''}}
* {{WikipediaDE|Liste der politischen Parteien nach Staat|Nach ''Staat''}}
* {{WikipediaDE|Liste christdemokratischer Parteien|„Christdemokratische“}}
* {{WikipediaDE|Liste konservativer Parteien|„Konservative“}}
* {{WikipediaDE|Liste sozialdemokratischer Parteien|Sozialdemokratische}}
* {{WikipediaDE|Liste sozialistischer und kommunistischer Parteien|Sozialistische und kommunistische}}
* {{WikipediaDE|Liste rechtsextremer Parteien und Organisationen|„Rechtsextreme“ Parteien und Organisationen}}
== Literatur ==
* Ulrich von Alemann: ''Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland.'' 4. Auflage. VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 3-531-17665-X.
* Uwe Andersen (Hrsg.): ''Parteien in Deutschland. Krise oder Wandel?'' Wochenschau, Schwalbach am Taunus 2009, ISBN 3-89974-480-2.
* Frank Decker: ''Parteien und Parteiensysteme in der Bundesrepublik Deutschland.'' Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 3-17-021493-4.
* Frank Decker, Viola Neu (Hrsg.): ''Handbuch der deutschen Parteien.'' 3. Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2018, ISBN 3-658-17994-5.
* Klaus Detterbeck: ''Parteien und Parteiensystem.'' UVK, Konstanz 2011, ISBN 3-8252-3575-0.
* Julian Krüper: ''Parteien und Parteienrecht. Rechtliche Grundlagen der Parteiendemokratie.'' Nomos, Baden-Baden 2017, ISBN 3-8252-4501-2.
* Julian Krüper, Heike Merten, Thomas Poguntke (Hrsg.): ''Parteienwissenschaften.'' Nomos, Baden-Baden 2015, ISBN 3-8487-1777-8.
* Oskar Niedermayer (Hrsg.): ''Handbuch Parteienforschung.'' Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 3-531-17698-6.
* Jasmin Siri: ''Parteien. Zur Soziologie einer politischen Form.'' VS Verlag, Wiesbaden 2012, ISBN 3-531-18721-X.
* Elmar Wiesendahl: ''Parteien.'' Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-596-16496-6.
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Partei}}
== Einzelnachweise ==
<references />
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4044737-6}}


[[Kategorie:Parteiensystem]]
* {{WikipediaDE|Elektrisches Dipolmoment}}
[[Kategorie:Politische Partei|!]]
[[Kategorie:Politische Organisation]]


{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Physik]] [[Kategorie:Chemie]] [[Kategorie:Elektrizität]]

Version vom 16. August 2019, 07:59 Uhr

Dipolmoment eines H2O-Moleküls.
rot: negative Teilladung
blau: positive Teilladung
grün: gerichteter Dipol

Das elektrische Dipolmoment ist ein Maß für die Stärke und Richtung eines elektrischen Dipols, bei dem die positiven und negativen elektrischen Ladungen räumlich voneinander getrennt sind. Sind die Schwerpunkte der elektrischen Ladungen durch die gerichtete räumliche Distanz voneinander getrennt, so resultiert daraus das Dipolmoment wie folgt:

Die kollinearen Vektoren bzw. weisen definitionsgemäß vom negativen zum positiven Ladungsschwerpunkt. Im SI-System wird das elektrische Dipolmoment in A·m·s angegeben.

Chemie

In der Chemie ist das Dipolmoment ein Maß für die Polarität eines Moleküls. Bei polaren Atombindungen tragen die beteiligten Atome je nach ihrer Elektronegativität entsprechende Partialladungen δ+ bzw. δ-. Ein typisches Beispiel ist das Wassermolekül (H2O), bei dem die beiden Wasserstoffatome (H) poitive Partialladungen tragen und das Sauerstoffatom (O) eine negative Partialladung. Das Dipolmoment ergibt sich sich dann aus der Molekülgeometrie laut nebenstehender Zeichnung.

Bei ionischen Bindungen kommt es hingegen zu einer vollständigen Ladungstrennung. Ein typisches Beispiel ist das Kochsalz (Natriumchlorid Na+Cl-), bei dem die Natrium- und Chlorid-Ionen regelmäßig in einem kubischen Kristallgitter angeordnet sind. Da hier nicht ein einzelnes Molekül vorliegen, sondern ein makroskopischer Kristall, kann ein Dipolmoment nicht sinnvoll definiert werden.

Siehe auch