Kulturgut und Elektrisches Dipolmoment: Unterschied zwischen den Seiten

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[[Datei:Distinctive emblem for cultural property.svg|miniatur|hochkant=0.6|Kennzeichen für schutzwürdiges Kulturgut]]
[[Datei:Dipole Water.svg|mini|Dipolmoment eines H<sub>2</sub>O-Moleküls.<br />rot: negative Teilladung<br />blau: positive Teilladung<br />grün: gerichteter Dipol]]


'''Kulturgut''' bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch {{"|etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird}} ([[Duden]]).<ref name="duden">Duden-Redaktion: [http://www.duden.de/node/699271/revisions/1210378/view ''Kulturgut.''] In: ''[[Duden#Elektronische Ausgaben|Duden online]].'' Januar 2013, abgerufen am 19. August 2014.</ref> Ein Kulturgut muss nicht an Materie gebunden sein, jedoch ist eine Beständigkeit erforderlich.
Das '''elektrische Dipolmoment''' <math>\vec p</math> ist ein Maß für die Stärke und Richtung eines '''elektrischen Dipols''', bei dem die positiven und negativen [[Elektrische Ladung|elektrischen Ladungen]] räumlich voneinander getrennt sind. Sind die [[Schwerpunkt]]e der elektrischen Ladungen <math>q</math> durch die gerichtete räumliche Distanz <math>\vec d</math> voneinander getrennt, so resultiert daraus das Dipolmoment wie folgt:


Die Gesamtheit der menschlichen Kulturgüter wird als '''kulturelles Erbe''' oder '''Kulturerbe''' bezeichnet ([[Englische Sprache|englisch]] ''cultural heritage''). Dazu gehören dingliche Objekte, beispielsweise des internationalen [[UNESCO-Welterbe]]s oder, gemäß den Dokumentationen von [[Blue Shield International|Blue Shield]], des [[Weltdokumentenerbe]]s oder der als ''eingetragenes Kulturgut'' geschützten [[Archivalien]] wie der [[Musikbibliothek Peters]]. Aber auch die nicht an Objekte gebundenen Güter des [[Immaterielles Kulturerbe|immateriellen Kulturerbes]] einschließlich der [[Mündliche Überlieferung|mündlichen Überlieferungen]] sind Kulturgüter. Dazu gehören auch überlieferte [[Brauch|Bräuche]], darstellende Künste, gesellschaftliche [[Ritual]]e und [[Fest]]e sowie das [[Wissen]] der Menschen.
:<math>\vec p = q \cdot \vec d</math>


Der Begriff des ''héritage'' ([[Französische Sprache|französisch]] für „Erbe“) wurde Ende des 18. Jahrhunderts von [[Henri Grégoire|Henri-Baptiste Grégoire]] ([[Bischof]] von [[Blois]]) geprägt. Es gibt umfangreiche rechtliche Bestimmungen zum [[Kulturgutschutz|Schutz der Kulturgüter]].
Die kollinearen [[Vektor]]en <math>\vec p</math> bzw. <math>\vec d</math> weisen definitionsgemäß vom negativen zum positiven Ladungsschwerpunkt. Im [[SI-System]] wird das elektrische Dipolmoment in [[Ampere|A]]·[[Meter|m]]·[[Sekunde|s]] angegeben.


== Begriff und Wesen ==
== Chemie ==
Die Bezeichnung ''Kulturgut'' wird im [[Deutscher Sprachraum|deutschen Sprachraum]] vielfältig verwendet und umfasst sowohl bewegliche als auch unbewegliche sowie immaterielle Güter. Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung. Materielle Kulturgüter können Bestände von [[Bibliothek]]en, [[Archiv]]en und [[Museum|Museen]], aber auch [[Bodendenkmal|Bodendenkmäler]] und [[Gebäude]] ([[Baudenkmal|Baudenkmäler]] wie [[Kirche (Bauwerk)|Kirchen]], [[Kloster|Klöster]], [[Schloss (Architektur)|Schlösser]]) sein. Seit den 1960er-Jahren werden auch Werke der technischen Kultur verstärkt als Kulturgut anerkannt, beispielsweise historische Produktionsanlagen oder Verkehrsmittel. Immaterielle Kulturgüter sind zum Beispiel Sprachen, aber auch Lieder und regionale Kulturtraditionen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die schriftlich dokumentiert sind oder auch nur mündlich überliefert werden und dadurch im Bewusstsein von Menschen vorhanden sind. Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO wird von menschlichem Wissen und Können getragen und von einer Generation an die nächste weitergegeben. Es prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaften. Bekannte Kulturgüter stammen zwar häufig aus der [[Hochkultur (Soziologie)|Hochkultur]]; sie können aber auch zur Volkskultur, der [[Alltagskultur]] oder [[Industriekultur]] gehören.


Nach der Österreichischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz werden Kulturgüter im engeren Sinn und Kulturgüter im weiteren Sinn unterschieden. Kulturgüter im engeren Sinn sind bewegliche und unbewegliche Güter, die in ihrer Gesamtheit das kulturelle Erbe eines Volkes symbolisieren. Dazu zählen historische Bauwerke, weltliche und sakrale Gegenstände, Bibliotheken und Archive ebenso wie archäologische Fundstätten, historische Gärten und Industriedenkmale. Kulturgüter im weiteren Sinn umfassen alle Formen traditioneller Kultur, also kollektive Werke, die von einer Gemeinschaft hervorgebracht werden und oftmals auf mündlicher Überlieferung beruhen. Hinzu zählen Sprache, Bräuche, Musik, Tänze, Rituale, Feste, traditionelle Medizin und Wissen um Heilpflanzen sowie alle Arten von Fertigkeiten, die mit den materiellen Aspekten von Kultur in Verbindung stehen wie Werkzeuge und Habitat (Wohnstätte, Siedlung). Zusammengefasst kann man unter dem Begriff „Kulturgut“ also Symbole nationaler, regionaler oder lokaler Identität verstehen, welche neben ihrer materiellen auch eine ideelle Bedeutung für ein Volk oder eine Volksgruppe haben.
In der [[Chemie]] ist das '''Dipolmoment''' ein Maß für die [[Polarität (Chemie)|Polarität]] eines [[Molekül]]s. Bei [[Polare Atombindung|polaren Atombindungen]] tragen die beteiligten [[Atom]]e je nach ihrer [[Elektronegativität]] entsprechende [[Partialladung]]en '''δ<sup>+</sup>''' bzw. '''δ<sup>-</sup>'''. Ein typisches Beispiel ist das [[Wasser]]molekül (H<sub>2</sub>O), bei dem die beiden [[Wasserstoff]]atome (H) poitive Partialladungen tragen und das [[Sauerstoff]]atom (O) eine negative Partialladung. Das Dipolmoment ergibt sich sich dann aus der [[Molekülgeometrie]] laut nebenstehender Zeichnung.


Häufig wird der Begriff Kulturgut verwendet, wenn es um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern oder um den erfolgten oder drohenden „Verlust“ in [[Krieg]]en, bei [[Katastrophe]]n oder durch [[Antikenhehlerei]] geht. Der Übergang von der Plünderung und Zerstörung von Kulturgut durch Unruhen und den teilweisen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung bis hin zur Zerstörung von Kulturgut im Zuge von Kampfhandlungen ist fließend. Nachhaltige und systematische Zerstörungen von Kulturgut bzw. [[Welterbe]] gibt es typischerweise oft bei Konflikten mit interethnisch-interreligiösem Charakter. Das betrifft zum Beispiel die Zerstörung der [[Buddha-Statuen von Bamiyan|Buddha-Statuen in Bamiyan]], Afghanistan, oder die Plünderungen und Zerstörungen im Irak in Folge des [[Irakkrieg|dritten Golfkriegs]] 2003, aber auch in Syrien, Ägypten, Libyen, Mali und im Libanon. Auch der Schutz von Sprachen, als größtes und wichtigstes kulturelles Erbe, ist in diesem Zusammenhang (Zerstörung von Kulturgütern als Teil der psychologischen Kriegsführung) laut [[Karl Habsburg-Lothringen|Karl von Habsburg]], Präsident von [[Blue Shield International]], wichtig. Gerade die Sprache kann als symbolträchtiges Kulturgut zum Angriffsziel werden.<ref>Vgl. Gerold Keusch: ''Kulturgüterschutz in der Ära der Identitätskriege.'' In: ''Truppendienst – Magazin des Österreichischen Bundesheeres,'' 24. Oktober 2018.</ref>
Bei [[Ionische Bindung|ionischen Bindungen]] kommt es hingegen zu einer vollständigen Ladungstrennung. Ein typisches Beispiel ist das [[Kochsalz]] ([[Natriumchlorid]] [[Natrium|Na]]<sup>+</sup>[[Chlor|Cl]]<sup>-</sup>), bei dem die Natrium- und Chlorid-Ionen regelmäßig in einem kubischen [[Kristallgitter]] angeordnet sind. Da hier nicht ein einzelnes Molekül vorliegen, sondern ein makroskopischer [[Kristall]], kann ein Dipolmoment nicht sinnvoll definiert werden.
 
Der Schutz von Kulturgut nimmt national und international zunehmend einen breiten Raum ein. Völkerrechtlich versuchen die [[UNO]] und die [[UNESCO]] dazu Regeln aufzustellen und durchzusetzen.<ref>Vgl. Sabine von Schorlemer: ''Kulturgutzerstörung. Die Auslöschung von Kulturerbe in Krisenländern als Herausforderung für die Vereinten Nationen.'' Nomos, 2016.</ref><ref>Roger O’Keefe, Camille Péron, Tofig Musayev, Gianluca Ferrari: ''Protection of Cultural Property. Military Manual.'' UNESCO, 2016.</ref> Dabei geht es nicht darum, das Eigentum einer Person zu schützen, sondern es steht das Bewahren des kulturellen Erbes der Menschheit im Vordergrund. Es sollen damit auch das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt und die wirtschaftliche Grundlage (wie zum Beispiel des [[Tourismus]]) eines Staates, einer Region oder einer Kommune erhalten werden. Dabei besteht auch ein Zusammenhang zwischen Kulturgutzerstörung und Fluchtursachen, wie Karl von Habsburg bei einem Kulturgutschutz-Einsatz im April 2019 im Libanon mit der [[United Nations Interim Force in Lebanon]] erläuterte: „Kulturgüter sind ein Teil der Identität der Menschen, die an einem bestimmten Ort leben. Zerstört man ihre Kultur, so zerstört man damit auch ihre Identität. Viele Menschen werden entwurzelt, haben oft keine Perspektiven mehr und flüchten in der Folge aus ihrer Heimat.“<ref>{{Internetquelle |url=https://www.krone.at/1911689 |titel=Karl von Habsburg auf Mission im Libanon |abruf=2019-07-19}}</ref><ref>Jyot Hosagrahar: ''Culture: at the heart of SDGs.'' UNESCO-Kurier, April–Juni 2017.</ref><ref>Rick Szostak: ''The Causes of Economic Growth: Interdisciplinary Perspectives.'' Springer Science & Business Media, 2009, ISBN 9783540922827.</ref>
 
Es reicht jedoch nicht, völkerrechtliche Normen wie das Zweite Protokoll zur [[Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten|Haager Konvention]] zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten oder das Doha-Statement<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000140834 |titel=Proceedings of the Doha Conference of Ulamâ on Islam and Cultural Heritage |hrsg=Arab League Educational, Cultural and Scientific Organization |datum=2001 |abruf=2019-06-20 |sprache=en}}</ref> der ''Conference of ‘Ulamâ on Islam and Cultural Heritage'' zu entwickeln, wie es in den vergangenen Jahren geschehen ist. Darüber hinaus ist es notwendig, diese Normen global wirkungsvoll zu implementieren und umzusetzen.<ref>Friedrich Schipper: ''Bildersturm: Die globalen Normen zum Schutz von Kulturgut greifen nicht.'' In: ''Der Standard,'' 6. März 2015.</ref> Mit der Definition, Inventarisierung, Schutz und Wiederherstellung von Kulturgut beschäftigen sich die UNESCO sowie ihre Partnerorganisationen wie [[Blue Shield International]]. Blue Shield International und seine nationalen Organisationen haben dazu zum Beispiel Projekte in Konfliktzonen und Kriegsgebieten im Irak, in Syrien, Mali, Ägypten, Libyen und im Jemen durchgeführt. Das betrifft auch die Bezeichnung von zu schützendem Kulturgut, Erstellung von ''No-strike lists'' mit lokalen Experten, die Verknüpfung ziviler und militärischer Strukturen sowie die Ausbildung von militärischem Personal hinsichtlich des Schutzes von Kulturgut.<ref>Vgl. z.&nbsp;B. Corine Wegener, Marjan Otter: ''Cultural Property at War: Protecting Heritage during Armed Conflict.'' In: The Getty Conservation Institute, Newsletter 23.1, Spring 2008; Eden Stiffman: ''Cultural Preservation in Disasters, War Zones. Presents Big Challenges.'' In: ''The Chronicle Of Philanthropy,'' 11. Mai 2015; Hans Haider im Interview mit Karl Habsburg: ''Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar.'' In: ''Wiener Zeitung,'' 29. Juni 2012; Aisling Irwin: ''A no-strike list may shield Yemen’s ancient treasures from war.'' In: ''Daily News,'' 23. Januar 2017.</ref><ref>vgl. Homepage des U.S. Committee of the Blue Shield, abgerufen am 26. Oktober 2016; Isabelle-Constance v.&nbsp;Opalinski: ''Schüsse auf die Zivilisation.'' In: FAZ, 20. August 2014; Hans Haider: ''Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar.'' In: Wiener Zeitung, 29. Juni 2012.</ref>
 
== Freiheit des Kulturlebens als Menschenrecht ==
Artikel 27 der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] befasst sich in zweifacher Hinsicht mit dem kulturellen Erbe: Es spricht dem Menschen einerseits das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und andererseits einen Anspruch auf den Schutz seiner Beiträge zum kulturellen Leben zu:
# „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen [[Fortschritt]] und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“
# „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als [[Urheber]] von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“
 
== Abgrenzung zum „Denkmal“ {{Anker|Rautezeichen}}==
[[Datei:Denkmalschutzurkunde.JPG|mini| Kulturgut-Urkunde für eine Rokokokirche im oberbayerischen [[Bergkirchen]]]]
Das deutsche Recht kennt auch einen [[Rechtsbegriff]] ''Kulturgut''. Er ist in {{§|2|KGSG|juris|text=§&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;10}} [[Kulturgutschutzgesetz (Deutschland)|KGSG]] [[Legaldefinition|legal definiert]] als „[[Sache (Recht)#Art einer Sache|bewegliche Sache]] oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert“.
Der Rechtsbegriff ist also enger konzipiert und bezieht sich nur auf bewegliches materielles Kulturgut. Er entspricht weitgehend einem Begriff von Kulturgut, den [[Kerstin von der Decken]] unter Auswertung zahlreicher internationaler und europäischer Vorschriften entwickelt hat.<ref>Odendahl, Kulturgüterschutz, 2005, S. 375 ff.</ref> Als Charakteristikum eines Kulturguts im Rechtssinne wird ein kultureller Wert genannt, der aus der Verbindung von Kulturgut und zugehöriger Kultur entsteht und einem ständigen Wandel unterliegt.<ref>Odendahl, Kulturgüterschutz, 2005, S. 388; Jauß, KritV 2019, S. 346 ff.</ref>
 
Vom Rechtsbegriff des Kulturguts ist der Rechtsbegriff des [[Denkmal]]s strikt zu trennen, auch wenn die Denkmalschutzgesetze der Länder teilweise auch Bestimmungen zum Schutz von beweglichem Kulturgut enthalten.<ref>[http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Rechtsgrundlagen/NationalesRecht/Denkmalschutz/denkmalschutz_node.html ''Die Denkmalschutzgesetze der Länder.''] [[Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien|Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien]], abgerufen am 7. April 2021.</ref> Zwar gibt es neben Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern auch nicht ortsfeste Denkmäler (bewegliche Denkmäler)<ref>vgl. beispielsweise für Nordrhein-Westfalen: § 2 Abs. 4 [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5720031106092634017 ''Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG)''] vom 11. März 1980, GV. NW. 1980 S. 226, ber. S. 716.</ref> wie eine historische Vereinsfahne, ein Relief, eine römische Scherbe oder Vase;<ref>[https://remscheid.de/vv/produkte/4.62/Erlaeuterung_bewegliches_Denkmal.php ''Bewegliches Denkmal, Kurzbeschreibung.''] Stadt Remscheid, abgerufen am 7. April 2021.</ref> der Denkmalschutz dient aber vor allem der Erhaltung und Pflege an Ort und Stelle (dem Bestandsschutz),<ref>vgl. § 1 DSchG NRW</ref> während die beweglichen Kulturgüter vor allem gegen unrechtmäßigen grenzüberschreitenden Transfer ([[Abwanderungsschutz|Abwanderung]] in das Ausland) geschützt werden ({{§|5|kgsg|juris}} KGSG). Der Kulturgüterschutz knüpft dazu an den Begriff des ''nationalen Kulturguts'' an ({{§|1|kgsg|juris}} KGSG).<ref>Jauß, KritV 2019, S. 341</ref> Dieser entstammt vor allem dem internationalen Recht wie dem [[UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut|UNESCO-Übereinkommen]] von 1970, das in seinen Erwägungsgründen unter anderem die [[Souveränität]] der einzelnen Staaten und den Schutz des eigenen [[Hoheitsgebiet]]s auch gegen den Verlust von Kulturgut betont.<ref>NK-KGSG/von der Decken, A. Kulturgutschutz: eine terminologische Klärung, Rn.&nbsp;6.</ref> Teilweise wird kritisiert, dass so verschiedene Rechtsbegriffe vermengt würden.<ref>Jauß, KritV 2019, S. 353.</ref>
 
Ähnlich stellt sich die Rechtslage in der Schweiz dar, wo der Begriff des ''Kulturguts'' im „Kulturgütertransfergesetz“ verwendet wird (Umsetzungsgesetzgebung der [[UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut|UNESCO-Konvention von 1970]]). In Österreich wird eine derart strikte Trennung nicht vorgenommen und der Kulturgutschutz im ''[[Denkmalschutzgesetz (Österreich)|Denkmalschutzgesetz]]'' geregelt.<ref>[https://www.bundestag.de/resource/blob/414072/b43f1957e5d993f3c78d1bd57b87a97c/WD-10-003-16-pdf-data.pdf ''Abwanderungsschutz für Kulturgüter in ausgewählten EU-Staaten''] [[Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages]], Sachstand vom 15. Januar 2016.</ref>
 
Der Schutz von Kulturgut ist vielfältig. Die ''[[Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten]]'' von 1954 nennt den Schutz als Aufgabe des Zivilschutzes. Gebäude erhalten mit einer Urkunde den Status „schutzwürdiges Kulturgut“ und werden mit einem blauweißen Rautezeichen<ref>{{Internetquelle |hrsg=Verwaltungsservice Bayern |titel=Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut |url=https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/50220004478 |datum=2015-02-19|zugriff=2015-06-23 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20150623205942/https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/50220004478 |archiv-datum=2015-06-23 |kommentar=auch Beleg für die Begriffsverwendung „Rautezeichen“}}</ref> (dem [[Logo (Zeichen)|Emblem]] der genannten Haager Konvention) gekennzeichnet. In Deutschland ist das [[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]] (BBK) für die Durchführung entsprechender Maßnahmen zuständig.
 
== Europäisches Kulturerbe-Siegel und Kulturerbejahr ==
{{Hauptartikel|Europäisches Kulturerbe-Siegel|Europäisches Kulturerbejahr}}
 
Im Jahre 2006 haben mehrere Mitgliedstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU) im spanischen Granada eine zwischenstaatliche Initiative zum ''Europäischen Kulturerbe-Siegel'' ins Leben gerufen. Dieses Siegel soll als staatliche Auszeichnung für bedeutende [[Kulturdenkmal]]e, [[Kulturlandschaft]]en oder [[Gedenkstätte]]n gelten. Der [[Rat der Europäischen Union]] hat diese Initiative im November 2008 unterstützt und die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Kulturerbe-Siegels durch die EU zu unterbreiten und die praktischen Modalitäten für die Durchführung dieses Projekts festzulegen. Am 16. November 2011 hat das Europäische Parlament und der Rat die Schaffung einer Maßnahme für das ''Europäische Kulturerbe-Siegel'' beschlossen. Das Siegel soll einen Mehrwert anstreben und andere Initiativen ergänzen, beispielsweise die [[UNESCO-Welterbe|UNESCO-Liste des Welterbes]], die repräsentative UNESCO-Liste des [[Immaterielles Kulturerbe|immateriellen Kulturerbes]] der Menschheit und die Initiative des Europarats (siehe [[Kulturroute des Europarats]], bis 2010 ''Europäische Kulturstraße''). Eine europäische Jury aus dreizehn unabhängigen Experten wird hierzu eingerichtet und soll die Auswahl und Kontrolle auf der Ebene der EU durchführen.
 
Dem gemeinsamen Kulturerbe der Staaten der Europäischen Union ist das Jahr 2018 gewidmet. Dieses Jahr ist als das [[Europäisches Jahr|Europäische Jahr]] des Kulturerbes proklamiert worden.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* {{WikipediaDE|Kategorie:Kulturgüter}}
* {{WikipediaDE|Kategorie:Kulturgut}}
* {{WikipediaDE|Kulturgut}}
== Literatur ==
* Regina Bendix, Kilian Bizer, Stefan Groth (Hrsg.): ''Die Konstituierung von Cultural Property. Forschungsperspektiven'' (= ''Göttinger Studien zu Cultural Property.'' Band 1). Göttinger Universitätsverlag, Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-61-6 ([http://www.univerlag.uni-goettingen.de/bitstream/handle/3/isbn-978-3-941875-61-6/GSCP1.pdf PDF-Datei; 11,5&nbsp;MB; 333&nbsp;Seiten] auf gwdg.de).
* Julia El-Bitar: ''Der Schutz von Kulturgut als res extra commercium in Frankreich: Ein Vorbild für Deutschland?'', in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Hrsg.): ''Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz,'' Magdeburg 2007 (= ''Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste.'' Band 5. ISBN 978-3-9811367-2-2)
* Ulf Häder: ''Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz'' (= ''Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste.'' Band 1). Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg 2001, ISBN 3-00-008868-7.
* Thomas Mathà: ''Kulturgüterrecht in Südtirol'' (= ''Schriftenreihe Italienisches Öffentliches Recht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.'' Band 2). Studia Universitätsverlag, Innsbruck 2005, ISBN 3-901502-71-8.
* Jörn Radloff: ''Kulturgüterrecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Außenhandelsbeschränkungen und Mitnahmeverbote von Kunst- und Kulturgut in Privateigentum'' (=&nbsp;''Schriften zum Öffentlichen Recht.'' Band 1258). Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-13957-6.
* Andrea Raschèr, Marc Bauen, Yves Fischer, Marie-Noëlle Zen-Ruffinen: ''Cultural Property Transfer, transfert de biens culturels, trasferimento die beni culturali, Kulturgütertransfer.'' Schulthess, Zürich / Bruylant, Bruxelles 2005.
* Andrea Raschèr: ''Kulturgütertransfer und Globalisierung: UNESCO-Konvention 1970 – Unidroit-Konvention 1995 – EG-Verordnung 3911/92 – EG-Richtlinie 93/7 – Schweizerisches Recht.'' Schulthess, Zürich 2000.
* Olaf Zimmermann, Theo Geißler (Hrsg.): ''Altes Zeug: Beiträge zur Diskussion zum nachhaltigen Kulturgutschutz (Aus Politik & Kultur, Band 14)'', ISBN 978-3-934868-38-0 ([http://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2016/06/altes-zeug.pdf kostenfreies E-Book]).
== Weblinks ==
{{Commonscat|Cultural heritage|Kulturerbe ''(cultural heritage)''|3=Bilder und Mediendateien}}
{{Wiktionary}}
* Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien: [http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/Home/home_node.html ''Kulturgutschutz Deutschland.''] Abgerufen am 19. August 2014.
* Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS): [https://www.babs.admin.ch/de/aufgabenbabs/kgs.html ''Kulturgüterschutz.''] Schweiz, abgerufen am 8. August 2018.
* Bundesamt für Kultur (BAK): [http://www.bak.admin.ch/kulturerbe/04371/index.html?lang=de ''Kulturgütertransfer.''] Schweiz, abgerufen am 19. August 2014.
* Europa-Universität Viadrina: [http://www.kuwi.europa-uni.de/de/studium/master/sek/index.html ''Masterstudiengang „Schutz Europäischer Kulturgüter“.''] Abgerufen am 19. August 2014.
* Deutsche UNESCO-Kommission: [http://www.unesco.de/kulturgutschutz.html ''Illegaler Handel mit Kulturgut.''] Eigene Webseite, abgerufen am 19. August 2014.
* Homepage: [http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=33928&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html ''UNESCO Database of National Cultural Heritage Laws.''] Abgerufen am 19. August 2014 (englisch; Gesetzestexte der Mitgliedsstaaten zum Kulturgutschutz).
* Eurobarometer 466: [http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/instruments/SPECIAL/surveyKy/2150 ''Die Europäer und ihr Kulturerbe''], abgerufen am 7. Dezember 2017.
* Gesetzestext: {{§§|KultGüRückG|buzer|text=''Kulturgüterrückgabegesetz (KultGüRückG).''}} (zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern).
* [https://www.deutschlandfunk.de/kunstraub-in-sbz-und-ddr-die-enteignungen-in-der-ddr-waren.911.de.html?dram:article_id=488297 Deutschlandfunk Kulturfragen. Debatten und Dokumente vom 29. November 2020: Enteignet, entzogen, verkauft – Kulturgutverluste in der SBZ/DDR. Gilbert Kupfer, Leiter der Provenienzforschungen an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, im Gespräch mit Carsten Probst]
== Einzelnachweise ==
<references />


{{Normdaten|TYP=s|GND=4139819-1}}
* {{WikipediaDE|Elektrisches Dipolmoment}}


[[Kategorie:Kulturgut|!]]
[[Kategorie:Physik]] [[Kategorie:Chemie]] [[Kategorie:Elektrizität]]
{{Wikipedia}}

Version vom 16. August 2019, 06:59 Uhr

Dipolmoment eines H2O-Moleküls.
rot: negative Teilladung
blau: positive Teilladung
grün: gerichteter Dipol

Das elektrische Dipolmoment ist ein Maß für die Stärke und Richtung eines elektrischen Dipols, bei dem die positiven und negativen elektrischen Ladungen räumlich voneinander getrennt sind. Sind die Schwerpunkte der elektrischen Ladungen durch die gerichtete räumliche Distanz voneinander getrennt, so resultiert daraus das Dipolmoment wie folgt:

Die kollinearen Vektoren bzw. weisen definitionsgemäß vom negativen zum positiven Ladungsschwerpunkt. Im SI-System wird das elektrische Dipolmoment in A·m·s angegeben.

Chemie

In der Chemie ist das Dipolmoment ein Maß für die Polarität eines Moleküls. Bei polaren Atombindungen tragen die beteiligten Atome je nach ihrer Elektronegativität entsprechende Partialladungen δ+ bzw. δ-. Ein typisches Beispiel ist das Wassermolekül (H2O), bei dem die beiden Wasserstoffatome (H) poitive Partialladungen tragen und das Sauerstoffatom (O) eine negative Partialladung. Das Dipolmoment ergibt sich sich dann aus der Molekülgeometrie laut nebenstehender Zeichnung.

Bei ionischen Bindungen kommt es hingegen zu einer vollständigen Ladungstrennung. Ein typisches Beispiel ist das Kochsalz (Natriumchlorid Na+Cl-), bei dem die Natrium- und Chlorid-Ionen regelmäßig in einem kubischen Kristallgitter angeordnet sind. Da hier nicht ein einzelnes Molekül vorliegen, sondern ein makroskopischer Kristall, kann ein Dipolmoment nicht sinnvoll definiert werden.

Siehe auch